Rz. 6

W. Schmidt, Rückforderung überzahlter Sozialleistungen bei Abtretung und Pfändung, RVaktuell 2005, 461.

ders., Die Zwangsvollstreckung in Leistungen der Alterssicherung, RVaktuell 2010, 179.

Diepenbrock, Das Bestimmtheitsgebot bei der Pfändung künftiger Rentenansprüche, NZS 2004, 585.

 

Rz. 7

Der Sozialleistungsträger kann einen Abtretungsgläubiger nur dann gestützt auf § 53 Abs. 6 SGB I zur Erstattung überzahlter Sozialleistungen im Rahmen der gesamtschuldnerischen Mithaftung heranziehen, wenn ihm zugleich auch gegenüber dem Leistungsberechtigten nach Maßgabe des § 50 SGB X ein entsprechender Erstattungsanspruch zusteht:

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 15.7.2015, L 2 R 158/15.

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