Wenn aus der GbR eine OHG wird
Die Antragstellerin betreibt als OHG die Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin im Wege der Kontopfändung aus einem auf eine im Übrigen namensgleiche Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) lautenden Vollstreckungsbescheid. Aus einer notariell beglaubigten Abschrift einer Handelsregisteranmeldung ergibt sich, dass die Rechte aus dem Vollstreckungsbescheid der in der Rechtsform der OHG fortbestehenden Gläubigerin zustehen sollen.
Kein PfÜB wegen Identitätszweifeln
AG und LG haben den Erlass des beantragten Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB) mit dem Argument abgelehnt, die Antragstellerin habe nicht nachgewiesen, dass sie mit der im Vollstreckungsbescheid bezeichneten GbR personenidentisch sei. Hiergegen richtet sich die zugelassene Rechtsbeschwerde.
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