Sachpfändung in der ehelichen Wohnung

Der Gläubiger betreibt die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner aus einem Vollstreckungsbescheid. Wir wissen, dass der Schuldner auch als halbprofessioneller Musiker – Gitarrist – tätig ist und auf verschiedenen Festen auftritt. In der Vergangenheit haben wir dies aber immer erst zu spät erfahren, so dass wir uns von einer Forderungspfändung keinen Erfolg versprechen. Wir möchten jetzt auf seine wohl stattliche Sammlung an Gitarren in seiner Wohnung zugreifen. Steht dem entgegen, dass er dort mit seiner Ehefrau wohnt, gegen die wir keinen Vollstreckungstitel besitzen? Könnte sie die Pfändung verhindern? Wir wollen auf jeden Fall den Überraschungseffekt nutzen.

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