Räumungsvollstreckung und Aufbewahrungspflicht

Der Gläubiger betreibt die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner aus einem Räumungstitel. Bei der Räumung fand die Gerichtsvollzieherin u.a. Unterlagen vor, die einer gesetzlichen Aufbewahrungspflicht unterliegen und deshalb nicht vernichtet werden dür fen. Es stellt sich nun die Frage, wer die Unterlagen aufbewahren muss und wer die dafür anfallenden Kosten zu tragen hat. Ist hier der Gläubiger kostentragungspflichtig?

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