Vollstreckbare Ausfertigung gegen den Insolvenzverwalter …

Die Antragstellerin ist Inhaberin der im Grundbuch eingetragenen Grundschuld. Aus der Grundschuldbestellungsurkunde will die Antragstellerin die Zwangsvollstreckung betreiben. Nachdem über das Vermögen des Eigentümers des Grundstücks das Insolvenzverfahren eröffnet worden war, erteilte Notar D. der Antragstellerin eine vollstreckbare Ausfertigung der Grundschuldbestellungsurkunde gegen den Insolvenzverwalter. Am 8.12.2009 erfolgte die Löschung des Insolvenzvermerks im oben genannten Grundbuch.

… die umgeschrieben werden soll

Mit Schreiben vom 10.10.2013 hat die Antragstellerin die Umschreibung der vollstreckbaren Ausfertigung zu der oben genannten Grundschuldbestellungsurkunde gegen den Grundstückseigentümer beantragt, weil das beschlagnahmte Grundstück vom Insolvenzverwalter freigegeben worden sei, was sich aus der Löschung des Insolvenzvermerks ergebe.

Notar lehnt ab: Freigabeurkunde sei erforderlich

Der Notar hat den Antrag zurückgewiesen, da eine öffentlich beglaubigte Freigabeerklärung des Insolvenzverwalters sowie ein Nachweis der Zustellung der Freigabeerklärung an den Grundstückseigentümer in öffentlicher Form (Gerichtsvollzieherprotokoll) erforderlich sei. Die Beschwerde wurde vom LG zurückgewiesen, so dass die Antragstellerin ihr Begehren mit der Rechtsbeschwerde weiterverfolgt.

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