Fachbeiträge & Kommentare zu Mandant

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / IV. Folgen von Unkorrektheiten bei der Inventarerrichtung

Rz. 213 Der Erbe kann aus der korrekten Inventarerrichtung Vorteile ziehen. Macht er jedoch absichtlich falsche Angaben oder verzögert er die Aufnahme, so folgt daraus seine unbeschränkte Haftung. Rz. 214 Eine vom Erben absichtlich herbeigeführte Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit des Inventars (Inventaruntreue) hat zur Folge, dass der Erbe allen Nachlassgläubigern unbeschr...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / II. Begriff

Rz. 66 Verfügung ist jedes Rechtsgeschäft, durch das ein Recht unmittelbar übertragen, belastet, geändert oder aufgehoben wird. Die Rechtsprechung versteht darunter auch die Ausübung von Gestaltungsrechten, wie Anfechtung nach § 119 BGB,[83] Kündigung einer Forderung[84] und Kündigung eines Pachtverhältnisses.[85] In der Literatur wird die Meinung vertreten, dass auch Kündig...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 2. Verantwortlichkeit nach Annahme der Erbschaft

Rz. 409 Nach Annahme der Erbschaft werden die Erben so behandelt, als hätten sie fremdes Vermögen verwaltet – wie Beauftragte der Nachlassgläubiger (§ 1978 Abs. 1 S. 1 BGB). Eine dingliche Surrogation hat das Gesetz hier nicht vorgesehen mit der Folge, dass gegenüber den Erben nur schuldrechtliche Ansprüche bestehen können.[299] Die Erben haften für die ordnungsgemäße Verwal...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / a) Rechtsstellung des Bedachten

Rz. 596 Der vertragsmäßig Bedachte, der nicht Vertragspartner ist, erwirbt mit dem Abschluss des Erbvertrags – trotz eingetretener Bindung – weder einen künftigen Anspruch noch eine Anwartschaft, sondern nur eine "tatsächliche Aussicht" auf den Erwerb, die noch keinen Rechtsboden für die Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch abgeben kann.[624] Der Erbvertrag ist kein Vert...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 8. Übersicht über die genehmigungspflichtigen Geschäfte und die Rechtsfolgen fehlender Genehmigung

Rz. 78 Genehmigungserfordernis = Sollvorschrift → fehlende Genehmigung = trotzdem wirksam Genehmigungserfordernis = Mussvorschriftmehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 1. Rechtskraftwirkung

Rz. 119 Weder das obsiegende noch das unterliegende Leistungsurteil schafft Rechtskraft für die anderen, am Prozess nicht beteiligten Erben.[143] Nach Jauernig/Stürner [144] soll das obsiegende Leistungsurteil Rechtskraft für die Miterben entfalten, nicht aber das unterliegende, es sei denn, die Miterben hätten der Prozessführung zugestimmt. Rz. 120 Wenn einzelne Erben von ihr...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / (4) Tod des Vaters vor der Vaterschaftsfeststellung

Rz. 218 War beim Tod des Vaters bereits eine Klage zur Feststellung der Vaterschaft rechtshängig, so tritt Erledigung des Rechtsstreites gem. §§ 169, 131 FamFG [194] ein. Das Abstammungsverfahren ist ein FG-Verfahren gem. §§ 169 ff. FamFG. Eine Vaterschaftsfeststellungsklage und eine Klage auf Zahlung des (Unterhalts-)Regelbetrags können schon vor der Geburt des Kindes erhoben ...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 3. Surrogation bei der eingetragenen Lebenspartnerschaft

Rz. 106 Vom 1.1.2005 bis zum 31.9.2017 galten für die eingetragene Lebenspartnerschaft von Anfang an die Vorschriften über die Zugewinngemeinschaft ohne besondere Vereinbarung. Seit dem 1.10.2017 ist aufgrund des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts die Begründung von neuen Lebenspartnerschaften nicht mehr möglich. Vormalige ...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / i) Indexierungsalternativen der Wertbeträge ausgleichungspflichtiger Vorempfänge

Rz. 427 Streitig ist, auf welchen Endzeitpunkt die Indexierung der Wertbeträge ausgleichungspflichtiger Vorempfänge zu erfolgen hat. Der BGH vertritt die Meinung, Endzeitpunkt sei der Erbfall, eine davon abweichende Literaturmeinung stellt auf den Zeitpunkt der Erbteilung bzw. im Falle des Prozesses auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung ab. Die Erläuterung der...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 5. Kosten

Rz. 22 Die Akteneinsicht auf der Geschäftsstelle des Nachlassgerichts ist gebührenfrei. Für die Versendung von Akten auf Antrag eines Rechtsanwalts fällt gem. KV 31003 GNotKG eine Pauschale von 12,00 EUR an. Für die Erteilung von Ausfertigungen, Abschriften, Kopien und Auszügen werden Auslagen gem. KV 31000 GNotKG erhoben. Die Erteilung eines Erbscheins löst eine 1,0 Gebühr ...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / d) Keine materiell-rechtlichen Wirkungen der Schonungseinreden

Rz. 114 Umstritten ist die Frage, ob die Erhebung der Einrede sich auf prozessuale und vollstreckungsrechtliche Wirkungen beschränkt oder ob auch materiell-rechtliche Folgen daraus entspringen, etwa dass nach Erhebung der Einrede während der dreimonatigen Frist kein Verzug eintritt. Die h.M. geht von einer rein prozessualen Wirkung aus und verneint eine materielle Rechtswirk...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / (3) Verteilung des Erlöses

Rz. 353 Der Versteigerungserlös ist an diejenigen auszuzahlen, die einen Anspruch gegen den Grundstückseigentümer haben, §§ 114 Abs. 1, 117 Abs. 1 ZVG. Sind Eigentümerrechte (insbesondere Eigentümergrundschulden) für den Vorerben bzw. den Erblasser eingetragen, so gilt § 2114 BGB. Danach haben Anspruch auf das Kapital der Vor- und Nacherbe nur gemeinschaftlich. Der Erlös kan...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / b) Das Gattungsvermächtnis

Rz. 135 Geregelt ist das Gattungsvermächtnis in § 2155 BGB. Der Erblasser hat hier den Vermächtnisgegenstand nur der Gattung nach bestimmt. Geschuldet wird nicht etwa eine Sache mittlerer Art und Güte im Sinne des § 243 Abs. 1 BGB, sondern gemäß § 2155 Abs. 1 BGB eine den Verhältnissen des Bedachten entsprechende Sache. Grundsätzlich erfolgt die Bestimmung der konkret geschu...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / b) Keine Bindung für die Erben

Rz. 224 Die reine Anordnung des Erblassers nach § 2044 BGB wirkt nur schuldrechtlich. Für die Verfügungsbefugnis der Miterben über die Nachlassgegenstände bedeutet dies, dass ihre Verfügungsmacht nach § 2040 BGB nach außen nicht beschränkt ist, weil dem Gesetz ein dinglich wirkendes rechtsgeschäftliches Verfügungsverbot nach § 137 BGB fremd ist. Rz. 225 Die Erben können sich ...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / c) Anfechtungsberechtigung

Rz. 350 Die Besonderheit des Rechts der Anfechtung eines einseitigen Testaments besteht darin, dass nicht der Urheber der Willenserklärung, der Erblasser, die Anfechtung erklärt, sondern ein Dritter nach dem Tod des Erblassers. Der Erblasser kann ein einseitiges Testament zu Lebzeiten auch gar nicht anfechten, denn er kann es jederzeit widerrufen. Zur Anfechtung einer letztw...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 4. Wiederverheiratung eines Elternteils

Rz. 237 Besteht zwischen dem das Kindesvermögen verwaltenden überlebenden Elternteil einerseits und einem minderjährigen Kind andererseits eine Vermögensgemeinschaft, so kann bei bevorstehender Wiederverheiratung des Elternteils trotz eines angeordneten oder vereinbarten Auseinandersetzungsausschlusses die Erbteilung verlangt werden. Die Wiederverheiratung stellt einen wicht...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / a) Grundsatz: Ehewirkungsstatut = Güterrechtsstatut

Rz. 616 Nach Art. 15 Abs. 1 EGBGB unterliegen die güterrechtlichen Wirkungen einer Ehe grundsätzlich dem bei der Eheschließung für die allgemeinen Wirkungen der Ehe maßgebenden Recht. Dieses Abstellen auf den Zeitpunkt der Eheschließung bewirkt eine Fixierung des Güterrechtsstatuts, so dass, selbst wenn sich das Ehewirkungsstatut ändert, das Güterrechtsstatut sich nicht wand...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 8. Sicherungsmaßnahmen

Rz. 174 Zwischen der Antragstellung und der Entscheidung über die Verfahrenseröffnung kann längere Zeit verstreichen. § 21 InsO sieht verschiedene Möglichkeiten vor, die der Sicherung des Nachlasses dienen. Das Insolvenzgericht kann u.a. folgende Sicherungsmaßnahmen erlassen:mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 3. Der Vollziehungsberechtigte

Rz. 274 Vollziehungsberechtigter einer Auflage ist gemäß § 2194 BGB der Erbe gegenüber dem beschwerten Vermächtnisnehmer, der Miterbe gegenüber den beschwerten Miterben und jeder, dem der Wegfall des Beschwerten unmittelbar zustattenkommen würde. Man spricht hier auch vom sogenannten "Wegfallbegünstigten". Hierzu zählt auch der Testamentsvollstrecker.[299] Ob auch derjenige v...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / jj) Rechtsbehelf gegen Anordnungsbeschluss

Rz. 316 Eine Erinnerung gegen den Anordnungsbeschluss gem. § 766 ZPO ist nur dann zulässig, wenn eine vom Versteigerungsgericht von Amts wegen zu beachtende Anordnungsvoraussetzung fehlt. Die zulässige und begründete Erinnerung führt zur Aufhebung des Anordnungsbeschlusses oder – falls sie erst nach Abhaltung des Versteigerungstermins erhoben wurde – zur Versagung des Zuschl...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 7. Genehmigungspflicht bei Erbauseinandersetzungen unter Nichtlandwirten

Rz. 597 OLG Stuttgart, Beschl. v. 13.4.1999 –10 WLw 20/98:[609] Zitat "1. Unter Nichtlandwirten kann auch bei der Erbauseinandersetzung eine Teilung nur dann akzeptiert werden, wenn sie den Grundsätzen des GrdstVG § 9 I entspricht. Da diese Vorschrift im öffentlichen Interesse liegt, kann sie durch einen entgegengesetzten Willen der Vertragschließenden nicht überspielt werden....mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / a) Abschlussfähigkeit

Rz. 493 Für den Abschluss eines Erbvertrags als Erblasser ist nach § 2275 BGB unbeschränkte Geschäftsfähigkeit erforderlich; Geschäftsunfähige (§ 104 BGB) oder beschränkt Geschäftsfähige (§ 106 BGB) zählen hierzu nicht. Häufig gibt es in Erbrechtsprozessen Streit über die Geschäfts- bzw. Testierfähigkeit des Erblassers. Es ist ggf. ein Gutachten eines Sachverständigen (Psychi...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 4. Wirkung

Rz. 476 Die das Vorkaufsrecht ausübenden Miterben haben Anspruch auf Übertragung des Erbteils, nicht etwa einzelner Nachlassgegenstände. Der Übertragungsanspruch richtet sich gegen den verkaufenden Miterben. Nach erfolgter Übertragung auf den Käufer gilt § 2035 BGB. Die Miterben erwerben als Gesamthänder.[500] Eintritt des Vorkaufsberechtigten in fünf Schritten: 1. Schritt: Ab...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / a) Gemeinsames Sorgerecht

Rz. 277 Nach § 1626 Abs. 1 BGB stehen das Recht und die Pflicht der elterlichen Vermögenssorge für das eheliche Kind beiden Eltern zu. Daraus folgt gemäß § 1629 Abs. 1 S. 2 BGB ein Gesamtvertretungsrecht beider Eltern nach außen. Nach dem Tod eines Elternteils steht die elterliche Sorge dem Überlebenden allein zu, § 1680 Abs. 1 BGB. Ist der Überlebende z.B. aufgrund eines Ber...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 1. Grundsatz

Rz. 131 Die Erbschaft fällt dem Erben nach § 1922 BGB ohne sein eigenes Zutun an. Der Erbe kann den Eintritt dieser Rechtswirkungen durch wirksame Ausschlagung innerhalb der für ihn geltenden Frist wieder rückgängig machen. Zu den formalen Erfordernissen einer Ausschlagung siehe Rdn 397 ff. Durch die Ausschlagung verliert der vorläufige Erbe seine Rechtszuständigkeit für den...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / (3) Ausländischer Nachlassabwickler

Rz. 348 Besteht eine Nachlassabwicklung nach ausländischem Recht, ist bspw. ein executor oder ein administrator nach angloamerikanischem Recht bestellt, so ist dies im Erbschein anzugeben, entsprechend dem Testamentsvollstreckervermerk, weil auch insofern Verfügungsbeschränkungen bestehen,[376] und auch im Grundbuch einzutragen. Wie weit seine Rechte und Befugnisse im Einzel...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / (3) Begründung der ehelichen Gütergemeinschaft als Schenkung?

Rz. 606 Die Begründung der Gütergemeinschaft ist ein ehebezogener Vertrag und daher regelmäßig keine Schenkung.[659] Auch in der Begründung der ehelichen Gütergemeinschaft kann jedoch ausnahmsweise eine beeinträchtigende Schenkung im Sinne des § 2287 BGB gesehen werden, wenn ein Ehegatte kein Vermögen einbringt.[660]mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / (4) Prozessrechtliche Unterschiede der verschiedenen Klageziele

Rz. 296 Wird vom Antrag der Vollstreckungsgegenklage zum Antrag der Widerspruchsklage gewechselt, so handelt es sich um eine Klageänderung, deren Voraussetzungen sich nach § 263 ZPO richtet. Werden beide Anträge nebeneinander gestellt, so liegt eine objektive Klagehäufung nach § 260 ZPO vor. Rz. 297 Formulierungsbeispiel: Antrag für Klagehäufung Die Zwangsvollstreckung aus de...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 4. Anforderungen an den Testierwillen

Rz. 31 Neben den Formerfordernissen eines eigenhändigen Testaments nach § 2247 BGB ist erforderlich, dass die letztwillige Verfügung auf die Herbeiführung eines rechtsgeschäftlichen Erfolgs gerichtet ist. Der Erblasser muss den ernstlichen Willen gehabt haben, ein entsprechendes Testament zu errichten und rechtsverbindliche Anordnungen zu treffen.[46] Es muss daher außer Zwe...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / IX. Haftung der Erben gegenüber den Nachlassgläubigern für eine ordnungsgemäße Verwaltung

Rz. 407 Mit dem Eintritt einer Haftungsbeschränkungsmaßnahme werden die Erben gem. § 1978 BGB trotz ihrer Stellung als Rechtsinhaber an allen Nachlassgegenständen rückwirkend auf den Erbfall wie Verwalter fremden Vermögens behandelt. Zweck dieser Vorschrift ist es, den Nachlass den Nachlassgläubigern möglichst ungeschmälert zur Verfügung stehen zu lassen; zwar bleiben von de...mehr

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§ 15 Das nichteheliche Kind... / VI. Auslegung

Rz. 30 Bei der Auslegung des Begriffs "gesetzliche Erbfolge" ist zu bedenken, dass dazu jetzt auch nichteheliche Abkömmlinge gehören. Grundsätzlich dürfte bei den §§ 2066, 2069 BGB die im Zeitpunkt des Erbfalls geltende gesetzliche Erbfolge gemeint sein, sofern sich kein Anhaltspunkt für einen anderen Willen des Erblassers aus der Verfügung ergibt. Hinweis Ist in Verfügungen ...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / b) Testamentsvollstreckung an einem Erbteil

Rz. 520 Besteht die Testamentsvollstreckung an einem Erbteil eines verbleibenden Miterben, so kann ein Nachlassgegenstand nur von den Miterben zusammen mit dem Testamentsvollstrecker auf den Abzuschichtenden übertragen werden. Sein Verfügungsrecht bezieht sich aber nicht auf den Erbteil.[544] Bezieht sich die Testamentsvollstreckung aber auf den Erbteil des Abzuschichtenden, ...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / b) Die gesetzlichen Regelungen

Rz. 357 Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts wird die Gesellschaft durch den Tod eines Gesellschafters gemäß § 727 Abs. 1 BGB aufgelöst, sofern sich aus dem Gesellschaftsvertrag nichts anderes ergibt.[397] Bei der OHG führt der Tod eines Gesellschafters nicht zur Auflösung, sondern zu dessen Ausscheiden aus der Gesellschaft, sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes ...mehr

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§ 19 Der Testamentsvollstre... / II. Die Testamentsvollstreckung am Einzelunternehmen

Rz. 87 Die Fortführung eines Einzelunternehmens durch einen Dauertestamentsvollstrecker kraft Amtes wird von der Rechtsprechung abgelehnt, da ansonsten ein Unternehmen mit erbrechtlich beschränkter Haftung entstünde.[112] Nach Ansicht des BGH kann aber das Einzelunternehmen durch den Testamentsvollstrecker als Treuhänder im eigenen Namen und mit eigener Haftung (Treuhandlösu...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / II. Begriff

Rz. 20 Die Verwaltung umfasst alle Maßnahmen zur Erhaltung, Nutzung oder Vermehrung des Nachlasses, gleichgültig, ob es sich um Maßnahmen des Innenverhältnisses oder des Außenverhältnisses handelt. Der Begriff ist weit auszulegen. Wir erinnern uns an den Ausgangsfall: Der Sohn will mit der Umschichtung das Festgeld in seinem Wert erhalten. Nach außen gilt grundsätzlich das Pri...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 7. Überschwerungseinrede

Rz. 274 Hat der Erblasser selbst die Überschuldung des Nachlasses dadurch herbeigeführt, dass er Vermächtnisse und Auflagen angeordnet hat, die den aktiven Nachlass übersteigen, so kann der Erbe die Überschwerungseinrede nach §§ 1992 S. 1, 1990 BGB erheben. Anders als bei der Dürftigkeitseinrede ist er berechtigt, die Herausgabe der noch vorhandenen Nachlassgegenstände durch...mehr

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§ 19 Der Testamentsvollstre... / II. Anspruchsberechtigter

Rz. 96 Anspruchsberechtigt aus § 2219 BGB ist grundsätzlich der Erbe.[131] Keine Anspruchsberechtigung hat der Nacherbe vor Eintritt des Nacherbfalls.[132] § 2212 BGB hindert den Erben, den Anspruch aus § 2219 BGB gegen den früheren Testamentsvollstrecker bei fortdauernder Testamentsvollstreckung selbst geltend zu machen. Dieses Recht steht lediglich dem nachfolgenden Testam...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / b) Verjährungshemmung

Rz. 167 Die Auskunftsklage allein hemmt nicht die Verjährung des Herausgabeanspruchs.[164] Dazu wäre eine Stufenklage mit Rechtshängigmachung des Herausgabeanspruchs – auch in unbezifferter Form – erforderlich. Diese unbezifferte Leistungsstufe hemmt die Verjährung insoweit, als später die Leistung (hier die herauszugebenden Gegenstände) konkretisiert bzw. beziffert wird.[16...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 1. Personengesellschaft

Rz. 107 Zum Gesellschaftsvermögen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts gehört nach § 718 Abs. 2 BGB auch, "was aufgrund eines zu dem Gesellschaftsvermögen gehörenden Rechts oder als Ersatz für die Zerstörung, Beschädigung oder Entziehung eines zu dem Gesellschaftsvermögen gehörenden Gegenstandes erworben wird." Über §§ 105 Abs. 2 und 161 Abs. 2 HGB gilt dies auch für OHG u...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 2. Fortbestand der Verwaltungseinheit

Rz. 72 Die dingliche Surrogation dient aber auch der Erhaltung der Verwaltungseinheit und Verwaltungszuständigkeit. Eine vernünftige und sachgemäße Verwaltung von Vermögen macht Rechtshandlungen wie die Einziehung von Forderungen, die Veräußerung von Sachen und die Anschaffung neuer Stücke unvermeidbar. Würden die infolge der Verwaltungsmaßnahmen vorhandenen Ersatzgegenständ...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / bb) Berechnung bei Indexierung auf den Stichtag der Erbteilung

Rz. 431 Nach der BGH-Rechtsprechung müsste der Nachlass auf den Zeitpunkt des Erbfalls bewertet und der Vorempfang auf diesen Zeitpunkt indexiert werden. Obwohl die Miterben den Nachlass nicht per Erbfall aufteilen, sondern zum (heutigen) Tag der Erbteilung, und somit jeder Miterbe Nachlassgegenstände erhält, deren Geldwert sich nicht nach einem zurückliegenden Zeitpunkt bem...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 13. Übertragbarkeit und Vererblichkeit des Erbschaftsanspruchs

Rz. 171 Der Erbschaftsanspruch kann abgetreten, verpfändet und gepfändet werden. Er ist aktiv und passiv vererblich. Der Erbe des Erbschaftsbesitzers rückt in dessen Verpflichtung aus § 2018 BGB ein; einer zusätzlichen Erbrechts-"Anmaßung" auch durch ihn bedarf es dazu nicht.[168] Die Auskunftspflicht des Erbschaftsbesitzers aus § 2027 BGB geht auf dessen Erben über. Den Erbe...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / b) Formulierungsbeispiel: Klageantrag bei Teilhaftung mit Haftungsbeschränkungsvorbehalt

Rz. 347 Formulierungsbeispiel: Klageantrag bei Teilhaftung mit Haftungsbeschränkungsvorbehalt Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger den Betrag von 30.000 EUR zu zahlen. Hinsichtlich des Teilbetrages von 20.000 EUR wird ihm die Herbeiführung der Haftungsbeschränkung auf den Nachlass des am (...) verstorbenen (...) vorbehalten. Rz. 348 Die anteilige Haftung gilt aber nach...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / c) Bekanntgabe des Genehmigungsbeschlusses

Rz. 87 Das FamFG erweitert die allgemeinen Regeln der §§ 1962, 1915, 1828 BGB über die Bekanntgabe des Genehmigungsbeschlusses insoweit, als nach § 41 Abs. 3 FamFG ein Beschluss, der die Genehmigung eines Rechtsgeschäfts zum Gegenstand hat, auch demjenigen bekanntzugeben ist, für den das Rechtsgeschäft genehmigt wird. Dies sind im Falle der Nachlasspflegschaft die unbekannte...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 1. Verzicht eines Miterben auf seine erbrechtliche Beteiligung

Rz. 486 Die Abschichtung[508] einzelner Miterben ohne Erbteilsübertragung ist in der Praxis sehr weit verbreitet.[509] Sie wird von den Laien vermutlich schon seit Jahrzehnten praktiziert, ohne dass größere Schwierigkeiten bekannt geworden wären. Die Miterben einigen sich darauf, dass der Abzuschichtende mit dem Erhalt bestimmter Nachlassgegenstände aus der Erbengemeinschaft...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / V. Schuldner der Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 88 An die Stelle des Erblassers als bisherigem Schuldner tritt mit Eintritt des Erbfalles gem. §§ 1922, 1967 BGB der Erbe. Schuldner werden demnach nicht Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigte; sie haben selbst die Stellung von Nachlassgläubigern. Rz. 89 Vor- und Nacherbe: Der Vorerbe ist während seiner Zeit der Erbberechtigung, also bis zum Eintritt des Nacherbfal...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / e) Verpflichtung zur Werterhaltung der Haftungsmasse Nachlass

Rz. 34 Nur die Miterben haben über ihr Verwaltungshandeln Einfluss auf die Werterhaltung des Nachlasses als Haftungsgrundlage für die Nachlassgläubiger. Deshalb ist die darauf gerichtete Verpflichtung der Erben gesetzlich umfassend geregelt. Besonders die Maßnahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung sollen diesem Zweck dienen. Folgende Charakteristika bestimmen eine Maßnahme ordn...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / d) Das Zweckvermächtnis

Rz. 140 Gemäß § 2156 BGB kann der Erblasser bei einem Vermächtnis, dessen Zweck er bestimmt hat, die Bestimmung der Leistung dem billigen Ermessen des Beschwerten oder eines Dritten überlassen. Insoweit handelt es sich um eine weitere Lockerung des Grundsatzes der Höchstpersönlichkeit der Anordnung letztwilliger Verfügungen.[179] Rz. 141 Voraussetzung ist aber, dass sich für ...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / b) Vollstreckung in das Eigenvermögen

Rz. 236 Vollstreckt der Gläubiger aus dem Vorbehaltsurteil jedoch in Gegenstände des Eigenvermögens des Erben, so steht dem Erben dagegen die Vollstreckungsgegenklage offen (§§ 767, 785, 781 ZPO), falls er bis zu diesem Zeitpunkt eine wirksame Haftungsbeschränkungsmaßnahme ergriffen hat. Deshalb ist es Aufgabe des Erben, so bald wie möglich nach Erlangung des Vorbehaltsurtei...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / d) Außerordentliches Auseinandersetzungsverlangen nach dem Minderjährigenhaftungsbeschränkungsgesetz

Rz. 232 § 1629a BGB stellt die Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften über die gesetzliche Vertretung minderjähriger Kinder durch ihre Eltern wieder her, nachdem das BVerfG die §§ 1629, 1643 Abs. 1 BGB teilweise für verfassungswidrig erklärt hatte.[254] Rz. 233 Die Interessen von Gläubigern und des Rechtsverkehrs werden durch die Schaffung zweier Vermutungstatbestände gewahrt ...mehr