Fachbeiträge & Kommentare zu Mandant

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / IX. Die Bestimmung eines Ersatzerben

1. Allgemeines Rz. 78 Der Erblasser kann für den Fall, dass der Erbe vor oder nach Eintritt des Erbfalls wegfällt, einen anderen als Erben einsetzen (Ersatzerbe). Die Einsetzung eines Ersatzerben verhindert vorwiegend den Eintritt der gesetzlichen Erbfolge bei Wegfall eines Erben. Dies entspricht dem Eintrittsrecht gemäß § 1924 Abs. 3 BGB bei der gesetzlichen Erbfolge. Bei ein...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / c) Zurückweisung des Antrags auf Anordnung der Nachlassverwaltung

Rz. 156 Gegen die Zurückweisung des Antrags auf Anordnung der Nachlassverwaltung ist die sofortige Beschwerde nach §§ 58 ff. FamFG statthaft. Beschwerdebefugt ist nur der Antragsteller, § 59 Abs. 2 FamFG.[170]mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 2. Erfüllungsgeschäft

Rz. 461 Erbteilsübertragungsvertrag nach § 2033 Abs. 1 BGB.mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / IV. Haftungsbeschränkungsmöglichkeiten

1. Grundsatz Rz. 392 Auch für den Miterben gilt nach der Nachlassteilung der Grundsatz, dass er unbeschränkt haftet, aber beschränkbar. Für die Haftungsbeschränkungsmaßnahmen gelten die allgemeinen Regeln; allerdings scheidet Nachlassverwaltung als Haftungsbeschränkungsmaßnahme nach der Teilung aus (§ 2062 Hs. 2 BGB). 2. Nachlassinsolvenzverfahren Rz. 393 Nachlassinsolvenz ist ...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / dd) Die Rücktrittserklärung

(1) Zu Lebzeiten beider Vertragspartner Rz. 575 Die Rücktrittserklärung bedarf der notariellen Beurkundung, § 2296 Abs. 2 BGB; sie ist gegenüber dem anderen Vertragsteil zu erklären. Die Erklärung muss höchstpersönlich abgegeben werden. Ist der andere Vertragsteil geschäftsunfähig und gehört zum Aufgabenkreis eines für ihn bestellten Betreuers die Vermögenssorge, so kann der R...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 1. Verfahren

a) Zuständigkeit Rz. 133 Das Nachlassgericht ordnet auf Antrag die Nachlassverwaltung an, wenn eine die Kosten der Nachlassverwaltung deckende Masse vorhanden (§ 1982 BGB) und noch kein Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet ist (§ 1988 BGB). Örtliche Zuständigkeit: Nachlassgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers, § 341 FamFG. Funktionell zuständig ist grundsätzlich der Recht...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 8. Teilungsversteigerung

a) Ausgangslage Rz. 263 Ausgangspunkt ist § 2042 Abs. 1 BGB, wonach jeder Miterbe jederzeit die Auseinandersetzung des Nachlasses, der sich in Erbengemeinschaft befindet, verlangen kann, sofern weder der Erblasser etwas anderes angeordnet hat noch die Erben durch Vereinbarung einen ganzen oder teilweisen Auseinandersetzungsausschluss bezüglich des Nachlasses vereinbart haben....mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / dd) Erbverträge

Rz. 11 Die gleichen Regeln gelten auch für Erbverträge, § 344 Abs. 1 bis 3 FamFG.mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / VII. Geschäftsführung des Erben, § 1978 BGB

Rz. 309 Nicht selten erkennt der Erbe nicht sofort beim Erbfall, dass die Anordnung eines Nachlassverfahrens notwendig ist. Er verwaltet den Nachlass und verfügt über Nachlassgegenstände. Danach wird eines der Nachlassverfahren angeordnet oder die Dürftigkeitseinrede erhoben. Was ist mit den vom Erben vorgenommenen Rechtshandlungen nach außen und im Verhältnis zu den Nachlas...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 9. Der Auskunftsanspruch des Erben gegen den Erbschaftsbesitzer

a) Allgemeines Rz. 158 Nach § 1922 BGB ist der Nachlass auf den Erben übergegangen, unabhängig davon, ob der Erbe den Nachlass in seinem Bestand und Umfang kennt. Um Besitz von den einzelnen Gegenständen ergreifen zu können, muss der Erbe wissen, was im Einzelnen zum Nachlass gehört. Deshalb gewährt das Gesetz dem Erben einen Auskunftsanspruch gegen denjenigen, der die Erbsch...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 4. Das Außenverhältnis

Rz. 58 Nach außen gilt der Grundsatz gemeinschaftlichen Handelns aller Miterben. Aber davon gibt es Ausnahmen. a) Verpflichtungsgeschäfte Rz. 59 Hierbei kommt es wiederum darauf an, welcher Art von Verwaltungsmaßnahme das Verpflichtungsgeschäft zuzuordnen ist: ordnungsmäßige Verwaltung, außerordentliche Verwaltung, Notverwaltung. b) Ordnungsmäßige Verwaltung Rz. 60 Begriff: Die ...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / bb) Auskunft über Surrogate und Nutzungen

Rz. 160 Mit der Auskunftspflicht bezüglich des Verbleibs von Erbschaftsgegenständen einschließlich der Surrogate (§ 2019 BGB) und der gezogenen Nutzungen (§ 2020 BGB) kommt die Auskunftspflicht einer Rechenschaftspflicht sehr nahe.mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / VI. Keine Grunderwerbsteuerpflicht

Rz. 471 Befinden sich Grundstücke im Nachlass, so ist nur die Erbteilsübertragung, die zum Zwecke der Nachlassauseinandersetzung unter den Miterben erfolgt, nach § 3 Nr. 3 GrEStG grunderwerbsteuerfrei. Wird der Erbteil an Dritte verkauft, fällt gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG Grunderwerbsteuer an.mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 18. Landesrechtliche Abweichungen

Rz. 126 Nach Art. 140 EGBGB kann das Landesrecht auch unter anderen als den in § 1960 BGB genannten Voraussetzungen die Anfertigung eines Nachlassverzeichnisses sowie die Anordnung anderer Sicherungsmaßregeln vorsehen.mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / B. Die Sicherung des Nachlasses

Rz. 3 Unter der Bezeichnung "Nachlasssicherung" werden grundsätzlich die Regelungen in §§ 1960–1962 BGB verstanden. Hier sollen jedoch – wegen der praktischen Bedeutung – auch die Regeln über die Verfügungen des vorläufigen Erben, der die Erbschaft ausschlägt, der Erbschaftsanspruch und die Vorschriften über die Verpflichtung zur Ablieferung von Testamenten behandelt werden....mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / e) Aufhebung der Nachlassverwaltung

Rz. 158 Gegen den Beschluss über die Aufhebung der Nachlassverwaltung steht sowohl den Nachlassgläubigern als auch den Erben die befristete Beschwerde gem. §§ 58 ff. FamFG zu. Gegen die Aufhebung der Nachlassverwaltung ist ein Nachlassgläubiger auch dann beschwerdeberechtigt, wenn die Nachlassverwaltung nicht auf seinen Antrag angeordnet wurde.[171]mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 11. Vergütungsansprüche des gewerblichen Erbenermittlers

Rz. 56 BGH in NJW 2000, 72: Zitat "Wer gewerblich als Erbensucher unbekannte Erben ermittelt, hat gegen diese, sofern es nicht zu einer Honorarvereinbarung kommt, Vergütungsansprüche weder aus Geschäftsführung ohne Auftrag noch aus ungerechtfertigter Bereicherung."mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / II. Vertragsgegenstand

1. Die Verschaffungsverpflichtung des Verkäufers – § 433 Abs. 1 BGB Rz. 463 Die Verschaffungsverpflichtung des Verkäufers beinhaltet die Verpflichtung zum Abschluss eines Erbteilsübertragungsvertrags i.S.v. § 2033 Abs. 1 BGB. 2. Die Gegenverpflichtungen des Käufers – § 433 Abs. 2 BGB Rz. 464 Der Käufer ist zur Kaufpreiszahlung und Abnahme verpflichtet. Der Käufer erwirbt nicht ...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / IX. Haftung des Erben für Geschäftsschulden

1. Einzelkaufmännisches Unternehmen Rz. 199 Hat der Erblasser ein Handelsgeschäft als Einzelfirma betrieben und führt der Erbe das Geschäft nicht fort, so haftet er nach den allgemeinen Grundsätzen für die bis zum Erbfall entstandenen Schulden unbeschränkt (§ 1967 BGB), aber mit der Möglichkeit, seine Haftung mit den allgemeinen Haftungsbeschränkungsmaßnahmen zu beschränken (...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 6. Gesamtschuldnerische oder anteilige Haftung des Eigenvermögens vor der Teilung

a) Eigenvermögen und Erbteil Rz. 346 § 2059 Abs. 1 S. 2 BGB regelt nicht nur die Frage, ob ein Miterbe mit seinem gesamten Eigenvermögen haftet, sondern auch die zweite Frage, ob er damit für die volle Nachlassverbindlichkeit einstehen soll oder nur für einen seinem Erbteil entsprechenden Teil. Da der Miterbe gem. § 2059 Abs. 1 S. 1 BGB bis zur Teilung nur beschränkt haftet, l...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / a) Örtliche Zuständigkeit

Rz. 166 Die Klage auf Auskunft kann am Gerichtsstand der Erbschaft – § 27 ZPO – erhoben werden. Aber auch der allgemeine Gerichtsstand nach §§ 12, 13 ZPO ist begründet.mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / e) Zuständigkeit für die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

Rz. 170 Die eidesstattliche Versicherung ist im FG-Verfahren – § 410 FamFG – abzugeben; funktionell zuständig dafür ist der Rechtspfleger, § 3 Nr. 1b RpflG.mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / i) Veräußerung eines Erwerbsgeschäfts

Rz. 70 Zur Veräußerung eines im Nachlass befindlichen Erwerbsgeschäfts bedarf es der Genehmigung, § 1822 Nr. 3 BGB.mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / II. Praxishinweise für den Rechtsanwalt

1. Auskünfte von Behörden Rz. 5 Wenn der Gläubiger lediglich den Tod des Schuldners vermutet, weil keine Reaktion mehr erfolgt, so kann er sich Gewissheit verschaffen durchmehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / dd) Beschränkung eines Abkömmlings in guter Absicht

Rz. 536 Eine Beschränkung eines vertraglich bedachten Abkömmlings in guter Absicht durch späteres Testament lässt das Gesetz in § 2289 Abs. 2 BGB zu. Insofern kann der Erbvertrag bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 2338 BGB auch später geändert werden.mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / VII. Ab welchem Zeitpunkt haftet der Erbe?

1. Der vorläufige Erbe Rz. 100 Die Erbenstellung ist bis zur Annahme der Erbschaft nur vorläufig. Schlägt der Erbe die Erbschaft aus, so gilt der Anfall an ihn als nicht erfolgt (§§ 1942 Abs. 1, 1953 Abs. 1 BGB). Dann hat sich das Haftungsproblem für ihn erledigt, nicht aber für denjenigen, dem die Erbschaft an seiner Stelle anfällt (§ 1953 Abs. 2 BGB). Rz. 101 Vor der Annahme...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / b) Inhalt der Auskunft

aa) Umfassender Auskunftsanspruch Rz. 159 Der Erbschaftsbesitzer ist nach § 2027 Abs. 1 BGB verpflichtet,mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / X. Gutglaubensschutz

Rz. 97 Der durch § 2041 S. 2 BGB für anwendbar erklärte § 2019 Abs. 2 BGB betrifft den Schutz des gutgläubigen Schuldners einer aufgrund Surrogation zum Nachlass gehörenden Forderung. Für ihn gelten die §§ 406–408 BGB entsprechend. Er muss deshalb z.B. die Zugehörigkeit einer Forderung zum Nachlass erst gegen sich gelten lassen, wenn er davon Kenntnis hat (§ 407 Abs. 1 BGB).mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 4. Ersatzerbe – Nacherbe

Rz. 87 Weiterhin ist die Vermutung des § 2102 Abs. 1 BGB zu beachten. Hiernach enthält die Einsetzung als Nacherbe im Zweifel auch die Einsetzung als Ersatzerbe. Es gilt hier ebenso im Testament klarzustellen, ob es zur Anwendung dieser Auslegungsregel kommen soll oder ob für einen Vorerben ein Ersatzerbe bestimmt wird.mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / III. Wirkung rechtzeitiger Inventarerrichtung

Rz. 212 Im Verhältnis zwischen Erbe und Nachlassgläubiger wird vermutet, dass nur die im Inventar verzeichneten Nachlassgegenstände vorhanden sind (§ 2009 BGB). Für den Erben erlangt diese Vermutung praktische Bedeutung, wenn er den Nachlass herauszugeben oder über seine Verwaltung des Nachlasses Rechenschaft abzulegen hat. Die Vermutung kann widerlegt werden (§ 292 ZPO).mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / a) Begriff der Beerdigungskosten

aa) Allgemeines Rz. 74 Die bis 31.12.1998 geltende Fassung des § 1968 BGB sprach von den Kosten der "standesmäßigen Beerdigung". Mit dem Inkrafttreten der Insolvenzordnung am 1.1.1999 wurde der Begriff "standesmäßig" gestrichen; eine inhaltliche Änderung gegenüber der vorherigen Regelung ist damit jedoch nicht verbunden.[82] Dem entsprechend sind Kosten einer "standesmäßigen ...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 10. Genehmigungsverfahren

a) Erfordernis eines Verfahrenspflegers Rz. 82 Gemäß § 41 Abs. 3 FamFG ist ein Beschluss, der die Genehmigung eines Rechtsgeschäfts zum Gegenstand hat, auch demjenigen, für den das Rechtsgeschäft genehmigt wird, bekanntzugeben. Dies sind im Falle des Handelns durch einen Nachlasspfleger die unbekannten Erben. Deshalb muss das Nachlassgericht für diese gemäß §§ 340 Nr. 1, 276 ...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 2. Gegenstand der Insolvenz

Rz. 164 Nur der ganze Nachlass kann Gegenstand des Insolvenzverfahrens sein (§ 316 Abs. 3 InsO). Die Annahme der Erbschaft und die Haftungsbeschränkung sind nicht mehr Voraussetzung. Bei einer Miterbengemeinschaft ist auch noch nach der Teilung des Nachlasses eine Insolvenz möglich (§ 316 Abs. 2, 3 InsO).mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / a) Anwachsung auch auf der Passivseite

Rz. 508 Nicht nur auf der Aktivseite des Nachlasses erfolgt eine Anwachsung, sondern auch auf der Passivseite, d.h. auch die noch vorhandenen Nachlassverbindlichkeiten wachsen den verbleibenden Miterben an.mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 1. Allgemeines

Rz. 345 Wie bereits ausgeführt, bedarf es bei Gesellschaftsverträgen, besonders bei Personengesellschaften, einer präzisen Abstimmung von Gesellschaftsvertrag und Verfügung von Todes wegen. Das gilt vor allem deshalb, weil der gesellschaftsrechtlichen Bestimmung grundsätzlich der Vorrang vor der erbrechtlichen Regelung einzuräumen ist. So fallen Anteile an Kapitalgesellschaf...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / IV. Verhältnis zu den Nachlassgläubigern (Außenverhältnis)

Rz. 467 Die Rechtsstellung der Nachlassgläubiger darf, weil sie auf den Verkauf keinerlei Einfluss haben, nicht verschlechtert werden. 1. Wer haftet nach dem Verkauf? Rz. 468 Es findet gesetzliche gesamtschuldnerische (kumulative) Schuldübernahme durch den Käufer statt (§ 2382 Abs. 1 BGB). Ein vertraglicher Haftungsausschluss zwischen Käufer und Verkäufer ist nicht möglich (§ ...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / (4) Streitwert

Rz. 410 Der Streitwert einer Auskunftsklage richtet sich nicht nach dem von einer Ausgleichung zu erwartenden Vorteil, sondern nach dem Interesse an der verlangten Auskunft in ihrer Eigenschaft als den Leistungsanspruch sichernde Hilfsleistung.[451]mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / (aa) Umlaufvermögen des Unternehmens

Rz. 196 Das Umlaufvermögen (§ 266 Abs. 2 HGB) stellt u.a. auch verbrauchbare Sachen im Sinne des § 1067 BGB dar. Deshalb werden die verbrauchbaren Sachen nach dieser Vorschrift Eigentum des Nießbrauchers. Verbunden damit ist das Verfügungsrecht des Nießbrauchers.mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / b) Rechtsstellung des Erblassers

aa) Grundsatz Rz. 598 Der Erblasser hat nach der ausdrücklichen Bestimmung des § 2286 BGB grundsätzlich die Freiheit, unter Lebenden über sein Vermögen oder über den (im Wege des Vermächtnisses) zugewandten Gegenstand zu verfügen. Dass der Zuwendungsempfänger dadurch betroffen wird, nimmt das Gesetz in Kauf. bb) Schenkungen (1) Beeinträchtigende Schenkungen Rz. 599 Der durch Erb...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / A. Gesamtrechtsnachfolge und Erbengemeinschaft

I. Gesamtrechtsnachfolge Rz. 1 Die Erben werden Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers, § 1922 BGB (Universalsukzession). Mit Eintritt des medizinischen Todes des Erblassers werden die Erben Inhaber aller vermögensrechtlichen Positionen, die der Erblasser innehatte, gleichgültig, ob die Erben oder einzelne von ihnen Kenntnis vom Tod des Erblassers oder gar vom Berufungsgrund h...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / k) GmbH-Anteil im Nachlass

Rz. 72 Das Erwerbsgeschäft einer GmbH wird nicht vom Nachlasspfleger betrieben, sondern von der GmbH. Wird ein GmbH-Anteil veräußert, so fällt dies unter § 1812 BGB. Die Auflösung der Gesellschaft bedarf nicht der Genehmigung nach § 1822 BGB, weil nur der Gesellschaftszweck geändert wird.[37]mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 3. Die Rechtsnachfolge bei Kapitalgesellschaften

a) Die GmbH Rz. 350 Die Anteile an einer GmbH sind grundsätzlich frei vererblich (§ 15 GmbHG). Die Vererblichkeit der GmbH-Anteile kann auch nicht durch die Satzung ausgeschlossen werden.[385] Der Übergang auf die Erben erfolgt nach § 1922 BGB, so dass es einer Mitwirkung der Gesellschafter nicht bedarf. Mehrere Miterben halten den GmbH-Anteil gesamthänderisch (§ 2032 BGB) un...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 11. Der Auskunftsschuldner

a) Der Auskunftsschuldner nach § 2027 Abs. 1 BGB Rz. 164 Der Erbschaftsbesitzer ist auskunftspflichtig und damit nach § 2018 BGB derjenige, "der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat". Erbschaftsbesitzer in diesem Sinne kann auch ein Miterbe sein, der ein über seinen Erbteil hinausgehendes Erbrecht für sich beanspruc...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / XIV. Dingliche Surrogation im ehelichen bzw. partnerschaftlichen Güterrecht

Rz. 103 Als Vorfrage für die Klärung des Nachlassbestandes ist beim Tod eines Ehegatten wichtig, welcher Ehegatte Eigentümer welcher Gegenstände war. Da die Erwerbsvorgänge oft Jahrzehnte zurückliegen, ist die Surrogation von erheblicher Bedeutung. 1. Surrogation bei der Zugewinngemeinschaft Rz. 104 § 1370 BGB, der sich auf Haushaltsgegenstände bezieht, regelt gleichzeitig die...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / a) Keine Haftung vor Annahme der Erbschaft

Rz. 340 Für jeden einzelnen Miterben gilt § 1958 BGB, wonach vor der Annahme der Erbschaft die Erfüllung einer Nachlassverbindlichkeit verweigert werden kann. Jede Klage wäre unzulässig.mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / aa) Testamentsvollstreckung

(1) Testamentsvollstreckung am ganzen Grundstück Rz. 346 Der Testamentsvollstrecker hat das alleinige Verfügungs- und Auseinandersetzungsrecht, §§ 2204, 2205, 2211 BGB. Er ist deshalb auf die Teilungsversteigerung nicht angewiesen, weil er das real nicht teilbare Grundstück durch Veräußerung selbst in Erlös umwandeln kann. Er ist an § 753 BGB nicht gebunden.[373] Zu erwägen is...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / bb) Vor- und Nacherbfolge

(1) Grundsatz Rz. 349 Ein Nacherbenrecht hindert die Teilungsversteigerung auf Antrag eines – auch nicht befreiten – Vorerben nicht.[377] Eine Zwangsvollstreckung i.S.d. § 2115 BGB liegt hier nicht vor, denn es geht nicht um die Geltendmachung einer Verbindlichkeit gegen den Vorerben, sondern um die Durchsetzung des auch dem Mitvorerben zustehenden Rechts auf Aufhebung der Er...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / cc) Nottestament – Bürgermeistertestament

Rz. 10 Das vor dem Bürgermeister errichtete Nottestament (§ 2249 BGB) ist bei dem Amtsgericht zu verwahren, zu dessen Bezirk die Gemeinde gehört, § 344 Abs. 1 Nr. 2 FamFG.mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 2. Erbrechtliche Rechtswahl

a) Beschränkte Zulässigkeit der Rechtswahl Rz. 613 Dem Erblasser steht es nach der EuErbVO frei, seinen gesamten Nachlass (eine gegenständlich beschränkte Rechtswahl ist indes nicht mehr möglich[670]) durch Rechtswahl dem Recht des Staates zu unterwerfen, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, Art. 22 Abs. 1 EuErbVO. Dabei ist es auch möglich, das Erbrecht eines Nicht-EU-Staa...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / bb) Die Vaterschaft

(1) Keine Unterscheidung zwischen ehelicher und nichtehelicher Vaterschaft Rz. 215 Seit 1.7.1998 wird nicht mehr unterschieden zwischen ehelicher Vaterschaft und nichtehelicher Vaterschaft. In §§ 1592, 1593 BGB ist jetzt einheitlich geregelt, unter welchen Voraussetzungen ein Mann als Vater eines Kindes angesehen wird. Die Regeln zur Vaterschaftsfeststellung sind zweigeteilt un...mehr