Fachbeiträge & Kommentare zu Mandant

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 3. Konfusion

Rz. 405 Durch Konfusion geht eine Nachlassforderung nur unter, wenn alle Miterben Schuldner sind. Durch gemeinsamen Antrag auf Nachlassverwaltung können sie die eingetretene Rechtsfolge wieder rückgängig machen, §§ 1976, 2062 BGB.mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 5. Neues Recht für die vor dem 1.7.1949 geborenen nichtehelichen Kinder

a) Die Reaktion der Gesetzgebung auf das Urteil des EGMR vom 28.5.2009 Rz. 229 Mit dem Zweiten Gesetz zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder, zur Änderung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung vom 12.4.2011 (Zweites ErbRGleichG)[211] hat die Gesetzgebung auf das Urteil des EGMR vom 28.5.2009 reagiert. Der EGMR hatte in einem besonders gelagerten Fall...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / d) Die Haftungsbeschränkung im Vollstreckungsverfahren

aa) Unbeschränkte Vollstreckung Rz. 292 Nach § 781 ZPO bleibt die Haftungsbeschränkung in der Zwangsvollstreckung unberücksichtigt, bis aufgrund der beschränkten Erbenhaftung von dem Erben Einwendungen gegen die Zwangsvollstreckung erhoben werden. Solange nicht die Beschränkung der Haftung aus dem Titel durch richterlichen Ausspruch geklärt ist, weil der Erbe ohnehin nur zur ...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 13. Abschichtung und Testamentsvollstreckung

a) Testamentsvollstreckung am ganzen Nachlass Rz. 519 Sofern der ausscheidende Miterbe mit Mitteln des Nachlasses abgefunden wird, beinhaltet die Übertragung von Nachlassgegenständen eine Verfügung, zu der nur der Testamentsvollstrecker befugt ist, §§ 2205, 2211 BGB. Deshalb ist auch die Abfindungsvereinbarung unter Mitwirkung des Testamentsvollstreckers zu schließen. Da es s...mehr

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§ 19 Der Testamentsvollstre... / I. Die Haftung des Testamentsvollstreckers

I. Allgemeines Rz. 94 Zwischen Erben und Testamentsvollstrecker besteht grundsätzlich ein gesetzliches (kein vertragliches) Schuldverhältnis, aufgrund dessen eine gesetzliche Regelung der Haftung des Testamentsvollstreckers in § 2219 BGB erforderlich war. Rz. 95 Die Haftung aus § 2219 Abs. 1 BGB stellt eine persönliche Haftung des Testamentsvollstreckers mit seinem eigenen Ver...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / bb) Anfechtungsrecht

(1) Selbstanfechtungsrecht des Erblassers Rz. 543 § 2281 Abs. 1 BGB gewährt dem Erblasser eine Anfechtungsmöglichkeit, deren Tatbestände grundsätzlich dieselben sind wie bei der Testamentsanfechtung, §§ 2281, 2078, 2079 BGB. Dies ist ein entscheidender Unterschied zum Anfechtungsrecht beim Einzeltestament. Dort kann der Erblasser jederzeit seine Erklärung widerrufen, deshalb ...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / III. Sicherungsfälle

Rz. 23 Das Gesetz unterscheidet zwischen dem Vorliegen 1. Sicherungsanlässe Rz. 24 Das Nachlassgericht kann nach § 1960 Abs. 1 BGB Fürsorgemaßnahmen anordnen, wennmehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 14. Abschichtung bei Nießbrauch

Rz. 521 Die Abschichtung als Teilnachlassauseinandersetzung ist gem. § 1066 Abs. 2 BGB nur gemeinsam mit dem Nießbraucher möglich, gleichgültig, ob der Nießbrauch am ganzen Nachlass oder nur an einzelnen Erbteilen besteht. Erstreckt sich der Nießbrauch auf den Erbteil des abgeschichteten Miterben, so bleibt der Nießbrauch an den Ersatzgegenständen bestehen, § 1066 Abs. 3 BGB.mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / K. Die Verjährung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsanspruch

I. Allgemeines Rz. 135 Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts am 1.1.2010 sah § 2332 BGB gegenüber der langen, grds. 30-jährigen Verjährung erbrechtlicher Ansprüche nach § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB a.F. eine kurze dreijährige Verjährung für den ordentlichen Pflichtteilsanspruch und den Pflichtteilsergänzungsanspruch gegenüber dem Erben vor. ...mehr

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§ 16 Der Vermächtnisnehmer ... / Literaturtipps

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / I. Haftung des Vorerben

Rz. 411 Für die Haftung des Vorerben gelten während der Zeit seiner Erbenstellung die allgemeinen Regeln. Allerdings endet die Haftung des Vorerben mit Eintritt des Nacherbfalls. Der Vorerbe hat die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, so dass dem Nacherben der um die Verbindlichkeiten bereinigte Nachlass anfällt (§ 2130 BGB).mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / bb) Die verschiedenen Klageziele des § 785 ZPO

(1) Inhalt der Verweisung Rz. 293 Das Gesetz verweist in § 785 ZPO wegen der im Rahmen der §§ 781–784 ZPO erhobenen Einwendungen auf die Vollstreckungsgegenklage. Aber die Klageziele des § 785 ZPO sind nicht einheitlich:mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / e) Rechtskraft des Genehmigungsbeschlusses

Rz. 92 Gem. § 40 Abs. 1 und 2 FamFG wird ein Genehmigungsbeschluss erst mit der Rechtskraft wirksam. Der Beschluss bedarf eines Rechtskraftzeugnisses. Auch ein Beschluss über die Ermächtigung des Nachlasspflegers zu Kontoverfügungen bedarf eines Rechtskraftzeugnisses.[64]mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / bb) Fehlende Rechtsbehelfsbelehrung

Rz. 97 Das Fehlen der Rechtsbehelfsbelehrung führt aber nicht dazu, dass der Lauf der Rechtsmittelfrist nicht in Gang gesetzt würde. Der betroffene Beteiligte kann ggfs. jedoch Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen, § 17 Abs. 1 FamFG.mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / I. Zweck, Rechtsnatur, Arten und Systemvergleich

1. Zweck und Rechtsnatur Rz. 479 Im Gegensatz zum Testament als einseitige Willenserklärung treffen im Erbvertrag entweder beide Vertragsteile oder nur einer eine Verfügung von Todes wegen mit vertraglicher Bindung, § 1941 BGB. Wesentliches Merkmal der Testierfreiheit ist die Möglichkeit, testamentarische Verfügungen jederzeit frei widerrufen zu können. Diese freie Widerrufli...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / I. Erblasserschulden

1. Allgemeines Rz. 30 Die Erblasserschulden rühren vom Erblasser her und bestanden bereits ihm gegenüber (§ 1967 Abs. 2 S. 1 BGB). Gleichgültig ist, ob die Verbindlichkeiten auf Vertrag, unerlaubter Handlung oder öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnissen (bspw. Einkommensteuerschuld) beruhen.[30] Dort, wo nur eine höchstpersönliche Erfüllung möglich ist, findet kein Schulden...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / K. Die Teilauseinandersetzung

I. Voraussetzungen Rz. 438 Grundsätzlich bezieht sich der Anspruch auf Nachlassauseinandersetzung auf den gesamten Nachlass. Sind alle Miterben einverstanden, so kann der Nachlass im Rahmen der Vertragsfreiheit nach § 311 BGB auch nur zum Teil auseinandergesetzt werden. Ausnahmsweise kann ein Miterbe auch dann die teilweise Auseinandersetzung verlangen, wenn besondere Gründe ...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 10. Rechtsgeschäfte zwischen Nachlassverwalter und Erbe

Rz. 160 Von der überwiegenden Meinung wird angenommen, dass zwischen dem Erben und dem Nachlassverwalter Rechtsgeschäfte getätigt werden können.[172]mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / a) Die verschiedenen Verwaltungsmaßnahmen

Rz. 28 Bei Verwaltungsmaßnahmen der Miterben im Innenverhältnis ist in dreifacher Hinsicht zu unterscheiden zwischenmehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 3. Besondere Vermächtnisarten

a) Das Verschaffungsvermächtnis Rz. 132 Im Gegensatz zu einem Gegenstandsvermächtnis besteht beim Verschaffungsvermächtnis die Besonderheit, dass ein nicht zum Nachlass gehörender bestimmter Gegenstand vermacht wird, indem der Beschwerte verpflichtet wird, dem Bedachten Eigentum an dem entsprechenden Gegenstand zu verschaffen (§ 2170 BGB). Ein Verschaffungsvermächtnis ist dan...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / d) Anfechtung des Erbvertrags

aa) Allgemeines Rz. 538 Bei der Anfechtung der bei einem Erbvertrag abgegebenen Willenserklärungen ist in dreifacher Weise zu unterscheiden: Die Erklärungen des Vertragspartners, der nicht als Erblasser gehandelt hat, die vertraglich bindenden Verfügungen des Erblassers und die einseitigen Verfügungen des Erblassers (§ 2299 BGB). Rz. 539 Für die Erklärungen des Vertragspartner...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 9. Teilungsanordnungen

a) Zweck Rz. 357 Die Durchführung der gesetzlichen Teilungsregeln führt häufig zur Zerschlagung wirtschaftlicher Werte (siehe die Folgen von Erbteilungen bei Bauernhöfen über Jahrhunderte in Württemberg). Um solche Nachteile zu vermeiden, kann der Erblasser vom Gesetz abweichende Teilungsanordnungen treffen ( § 2048 BGB). Sie sind als solche weder bindend (im gemeinschaftliche...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / (2) Anfechtung des Erbvertrags durch Dritte

Rz. 545 Nach dem Erbfall kann derjenige, dem die Aufhebung der letztwilligen Verfügung unmittelbar zustatten kommen würde, nach allgemeinen Testamentsregeln anfechten, §§ 2080, 2285 BGB. Es gelten die Vorschriften der §§ 2078 ff. BGB. Vgl. zum Testamentsanfechtungsrecht Teil 5.mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 2. Haftung nach Erbschaftsannahme

a) Die Dreimonatseinrede Rz. 105 Auch nach Annahme der Erbschaft steht dem Erben die Einrede zu, die Erfüllung einer Nachlassverbindlichkeit innerhalb der ersten drei Monate nach Erbschaftsannahme zu verweigern (§ 2014 BGB). Das Gesetz gewährt dem Erben eine Schonfrist, damit er sich einen Überblick über den Nachlass verschaffen kann. Die Frist beginnt mit der Annahme der Erb...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / (6) Keine Vaterschaftsanerkennung nach Tod des Kindes

Rz. 220 Eine Vaterschaftsanerkennung nach dem Tod des Kindes ist nicht möglich.[199]mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / e) Anfechtungsfrist

Rz. 354 Nach § 2082 BGB kann die Anfechtung der letztwilligen Verfügung nur innerhalb eines Jahres erfolgen. Maßgebend für den Fristbeginn ist die Kenntnis des Anfechtungsberechtigten vom Anfechtungsgrund. Beim gemeinschaftlichen Testament beginnt die Frist für die als Schlusserben bedachten Abkömmlinge erst mit dem Tod des überlebenden Ehegatten.[363]mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / T. Fälle mit Auslandsberührung

I. Kollisionsrecht Rz. 599 Die Auslandsberührung im Erbrecht kann den Erblasser, den Nachlass oder die Erben betreffen. Kollisionsnormen des deutschen IPR finden sich in Art. 25 und 26 EGBGB. Nach diesen Vorschriften ist zu bestimmen, welches sachliche Recht (Erbstatut) in einem konkreten Erbfall anzuwenden ist (vgl. auch § 33). II. Erbstatut nach Staatsangehörigkeit Rz. 600 So...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / II. Verfahrensrecht

1. Zuständigkeit Rz. 221 Zuständig für das Aufgebotsverfahren ist das Amtsgericht (§ 23a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 7 GVG), und zwar örtlich dasjenige, dem die Angelegenheiten des Nachlassgerichts obliegen (§ 454 Abs. 2 FamFG). Nach wie vor ungeklärt ist, ob die Nachlassabteilung[206] oder die allgemein für Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zuständige Abteilung des Amt...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / M. Die Haftung bei Testamentsvollstreckung

I. Allgemeines Rz. 414 Zunächst gelten auch bei bestehender Testamentsvollstreckung die allgemeinen Regeln, dass der Erbe vorläufig unbeschränkt aber beschränkbar haftet. II. Schutz des Nachlasses vor Eigengläubigern des Erben Rz. 415 Eigengläubiger des Erben können bei bestehender Testamentsvollstreckung auf den Nachlass nicht zugreifen, § 2214 BGB. Gegen eine Vollstreckung we...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / g) Rechtsbehelfsbelehrung

aa) Die Formalien der Rechtsbehelfsbelehrung Rz. 96 Die nach § 39 FamFG vorgeschriebene Rechtsbehelfsbelehrung muss sich auf das statthafte Rechtsmittel oder den statthaften Rechtsbehelf, das für die Entgegennahme zuständige Gericht und dessen vollständige Anschrift, die bei der Einlegung einzuhaltende Form und Frist und einen ggf. bestehenden Anwaltszwang erstrecken.[72] bb) ...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / h) Beschwerde gegen die Entscheidung des Nachlassgerichts

aa) Die befristete Beschwerde Rz. 101 Sowohl gegen einen die Genehmigung aussprechenden Beschluss als auch gegen einen die Genehmigung versagenden Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. §§ 58 ff. FamFG statthaft. Im Grundsatz beträgt die Beschwerdefrist einen Monat, § 63 Abs. 1 FamFG. Ausnahme: Bei einer nachlassgerichtlichen Genehmigung beträgt die Frist lediglich zwei W...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 2. Arten von Erbverträgen

Rz. 484 Das Gesetz geht im Allgemeinen vom einseitigen Erbvertrag aus (§ 2274 BGB), es kennt jedoch auch die Sonderform des Ehegattenerbvertrags (§§ 2280, 2292 BGB) und sonstige zweiseitige Erbverträge (§ 2298 BGB). Man unterscheidet also einseitige Erbverträge sowie zwei- oder sogar mehrseitige Erbverträge. a) Einseitiger Erbvertrag Rz. 485 Wenn nur ein Vertragsteil eine Verfü...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 2. Unterhaltsverbindlichkeiten

a) Allgemeines Rz. 31 Für Unterhaltsgläubiger gelten besondere Regeln: Der Anspruch auf Verwandtenunterhalt (z.B. eines Kindes) erlischt nach § 1615 Abs. 1 S. 1 BGB mit dem Tod des Unterhaltspflichtigen. Vom Erben als Nachlassverbindlichkeit zu erfüllen ist der Unterhaltsanspruch des Verwandten nur, wenn er auf Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung für die Vergang...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / F. Forderungen im Nachlass

I. Grundsatz und Ausnahme Rz. 114 Nach dem Prinzip gesamthänderischer Bindung könnten Forderungen, die zum Nachlass gehören, grundsätzlich nur von allen Erben gemeinsam geltend gemacht und eingezogen werden. Dies wäre für die Praxis jedoch viel zu schwerfällig. Deshalb macht § 2039 S. 1 BGB eine Ausnahme von diesem Grundsatz: Jeder Miterbe hat die Befugnis, eine Nachlassforder...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / III. Sonderregeln in anderen Bundesländern

Rz. 589 Hier besteht ein Zustand der Rechtsvielfalt. Für Teile des ehemaligen Landes Baden gilt das Badisches Hofgütergesetz. In Bremen gilt das Bremische Höfegesetz, in Hessen die Hessische Landgüterverordnung und in Rheinland-Pfalz das Landesgesetz über die Höfeordnung. Das Württembergische Anerbengesetz ist nur noch für Erbfälle zu beachten, bei denen der Erblasser vor de...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / dd) Anfechtungsgründe

(1) Inhalts- und Erklärungsirrtum Rz. 547 Hier gelten dieselben Grundsätze wie beim Testamentsanfechtungsrecht, §§ 2281 Abs. 1, 2078 Abs. 1 BGB. Allerdings kann ein Inhaltsirrtum auch in der Weise bestehen, dass sich der Erblasser über die rechtliche Tragweite, vor allem über die Bindungswirkung des Erbvertrags, bei seinem Abschluss nicht im Klaren war.[583] Rz. 548 Das objekt...mehr

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§ 8 Der den Erblasser Pfleg... / A. Allgemeines

Rz. 1 Häufig stellt sich die Frage, ob einer Person, die den Erblasser gepflegt hat, ein Anspruch auf ein Entgelt für diese Pflegeleistungen zusteht, der nach dem Erbfall geltend gemacht werden könnte, wenn im Testament kein entsprechendes Pflegevergütungsvermächtnis ausgesetzt wurde. Gleiches gilt auch bei der Pflege, die im Rahmen einer Pflegeverpflichtung (z.B. aus einem ...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / O. Sonderproblem: Beteiligung an einer Personengesellschaft

I. Gesetzliche Regelung Rz. 529 Beim Tod eines Gesellschafters einer BGB-Gesellschaft wird die Gesellschaft nach der gesetzlichen Regelung aufgelöst (§ 727 BGB). Damit wandelt sich die Gesellschaft kraft Gesetzes in eine Liquidationsgesellschaft um. Die Erben werden Mitglieder der Liquidationsgesellschaft. Die Folgen sind:mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / IV. Die Kompetenzverteilung zwischen Erkenntnisverfahren und Vollstreckungsrecht

1. Problemstellung Rz. 285 Im Erbenhaftungsprozess (gegen den Erben) sind im Wesentlichen drei Fragen zu prüfen: Welche dieser Fra...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 15. Erwerber eines Erbteils

Rz. 173 Anspruchsberechtigt ist auch der Erbteilserwerber nach § 2033 Abs. 1 BGB, da er als Rechtsnachfolger alle Rechte des veräußernden Miterben erwirbt.mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / I. Der Anspruch auf Auseinandersetzung

1. Ausgangspunkt Rz. 198 Zentrale Vorschrift des Rechts über die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft ist § 2042 BGB. Nach dessen Abs. 1 kann jeder Miterbe grundsätzlich jederzeit die Auseinandersetzung verlangen. Ausnahmen von diesem Grundsatz ergeben sich aus: BGH in BGHZ 21, 229, 232: Zitat "Nach §...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / aa) Interessenwahrung für die unbekannten Erben

Rz. 88 Das Nachlassgericht hat über den Genehmigungsantrag nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. Dieses Ermessen ist allerdings insofern gebunden, als das Nachlassgericht in erster Linie auf die Interessen der unbekannten Erben als der durch das Genehmigungserfordernis geschützten Personen abstellen muss.[59]mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / d) Wesentliche Bestandteile

Rz. 80 Wesentliche Bestandteile eines Nachlassgegenstandes fallen, ohne dass es der dinglichen Surrogation bedürfte, gem. §§ 93, 94 BGB in den Nachlass.mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / V. Ehe- und Erbvertrag mit güterrechtlicher und erbrechtlicher Rechtswahl

1. EuErbVO Rz. 611 Am 17.8.2012 ist die Europäische Erbrechtsverordnung in Kraft getreten, die unmittelbare Wirkung entfaltet (Art. 288 AEUV). Seitdem dürfen keine der Verordnung entgegenstehenden nationalen Gesetze verabschiedet werden. Bilaterale Abkommen von Mitgliedstaaten mit Drittstaaten bleiben gegenüber der neuen Verordnung allerdings weiterhin vorrangig (Art. 75 Abs....mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 1. Einzelzwangsvollstreckung gegen den Erben

a) Erfordernis des Haftungsbeschränkungsvorbehalts nach § 780 ZPO Rz. 303 Wenn ein Nachlassgläubiger im Wege der Einzelzwangsvollstreckung auf das Eigenvermögen des Erben zugreift, so steht dem Erben die beim Prozessgericht des ersten Rechtszugs zu erhebende Vollstreckungsgegenklage nach §§ 784 Abs. 1, 785, 767 ZPO zu, sofern er sich die Haftungsbeschränkung in dem gegen ihn ...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 1. Die Testierfähigkeit

a) Allgemeines Rz. 35 Grundsätzlich kann gemäß § 2229 Abs. 1 BGB ein Testament errichten,[50] wer das 16. Lebensjahr vollendet hat (beachte §§ 2233 Abs. 1, 2247 Abs. 4 BGB). Zum Abschluss eines Erbvertrags ist allerdings unbeschränkte Geschäftsfähigkeit, somit die Vollendung des 18. Lebensjahres, notwendig (§ 2275 BGB). Ein Minderjähriger konnte bis zum 21.7.2017 bei Zustimmu...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 14. Beendigung der Nachlasspflegschaft

Rz. 113 Spätestens mit Fortfall des Sicherungsanlasses sind die getroffenen Sicherungsmaßnahmen, insbesondere eine Nachlasspflegschaft, aufzuheben. Zur Aufhebung einer Nachlasspflegschaft genügt die hohe Wahrscheinlichkeit, dass eine bestimmte Person Erbe geworden ist; letzte Gewissheit ist nicht erforderlich.[93]mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / II. Errichtung/Abschluss des Erbvertrags

Rz. 492 Auch für den Erbvertrag müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit er mit dem Tod des Erblassers Rechtswirkungen erzeugen kann. 1. Persönliche Voraussetzungen a) Abschlussfähigkeit Rz. 493 Für den Abschluss eines Erbvertrags als Erblasser ist nach § 2275 BGB unbeschränkte Geschäftsfähigkeit erforderlich; Geschäftsunfähige (§ 104 BGB) oder beschränkt Geschäftsf...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / g) Unterhaltsanspruch der werdenden Mutter gegen den Nachlass

Rz. 225 § 1963 BGB gewährt der werdenden Mutter eines potenziellen Erben (§ 1923 BGB) einen Unterhaltsanspruch gegen die Erben.mehr

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§ 8 Der den Erblasser Pfleg... / C. Ansprüche aus § 812 BGB

Rz. 3 Als Anspruchsgrundlage kommt weiter § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB in Betracht, wenn die Pflegeleistung in Erwartung einer künftigen Zuwendung erfolgte und der Erblasser diese Erwartung nicht erfüllt hat.[2]mehr