Fachbeiträge & Kommentare zu Mandant

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 3. Die Beziehungssurrogation

Rz. 76 Der Erwerb aus einem – schuldrechtlichen oder dinglichen – Rechtsgeschäft, das sich auf den Nachlass bezieht, fällt in den Nachlass. Jeder Erwerb mit Mitteln des Nachlasses oder für den Nachlass fällt darunter. Dabei kommt es nicht darauf an, ob ein einzeln handelnder Miterbe zur Vornahme des Rechtsgeschäfts befugt war. Fraglich ist, ob eine rein objektive Beziehung z...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 4. Formvorschriften

Rz. 564 Die für den jeweiligen Nachlassgegenstand geltenden besonderen Übertragungsvorschriften sind zu beachten (Auflassung bei Grundstücken, Einigung und Übergabe bei bewegl. Sachen). Bei land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken besteht u.U. eine Genehmigungspflicht nach § 2 GrdstVG.[575]mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / II. Rechtsstreit gegen den Erben

1. Vor Annahme der Erbschaft Rz. 240 Das Gesetz gesteht sowohl dem Alleinerben als auch jedem Miterben ab Eintritt des Erbfalls zeitlich gestaffelte Orientierungsphasen zu. Die Erbenstellung ist bis zur Annahme der Erbschaft nur vorläufig. Schlägt der Erbe die Erbschaft aus, so gilt der Anfall an ihn als nicht erfolgt, §§ 1942 Abs. 1, 1953 Abs. 1 BGB. Dann hat sich das Haftun...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 5. Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 595 Nachlassverbindlichkeiten, die auf einem Grundstück des landwirtschaftlichen Betriebs dinglich gesichert sind, kann das Landwirtschaftsgericht auf Antrag mit Zustimmung des betreffenden Gläubigers aus dem Haftungsverband der Erbengemeinschaft herausnehmen und die alleinige Haftung des Zuweisungsempfängers bestimmen. Andere Nachlassverbindlichkeiten, die im Zeitpunkt d...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / a) Abgrenzung unbenannte Zuwendung – Innengesellschaft

aa) Problembeschreibung Rz. 37 Rechtsprechung und Literatur mussten sich immer wieder mit der Frage beschäftigen, in welcher Weise bei Auflösung der Ehe ein gerechter Vermögensausgleich unter den Ehegatten erfolgen kann, wenn durch das eheliche Güterrecht ein solcher nicht möglich ist,[36] wenn also die eigentumsmäßige Zuordnung des Vermögens bei einem Ehegatten im Hinblick a...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / e) Rücktritt vom Erbvertrag

aa) Rücktrittsrecht (1) Rücktrittsrecht des Vertragspartners Rz. 565 Der Vertragspartner, der nicht als Erblasser gehandelt hat, kann nach den allgemeinen Regeln über den Rücktritt vom Vertrag (§§ 346 ff. BGB) vom Erbvertrag nur zurücktreten, sofern er sich ausdrücklich ein Rücktrittsrecht vorbehalten hat. Damit entsteht ein Rückabwicklungsverhältnis. Ein gesetzliches Rücktrit...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / c) Vorbehalt gem. § 780 ZPO

Rz. 247 Wenn der Erbe seine Möglichkeit der Beschränkung der Haftung auf den Nachlass wahrnehmen will, muss er ebenfalls die Aufnahme eines Vorbehalts in das Urteil nach § 780 ZPO beantragen.mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 3. Folgen der Anfechtung der Annahme

Rz. 122 Die Anfechtung der Annahme gilt als Ausschlagung, § 1957 Abs. 1 BGB.mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / cc) Surrogation

Rz. 289 Surrogate solcher Vermögensteile, die dem Verwaltungsrecht der Eltern oder einem von ihnen entzogen sind, fallen wiederum in diesen besonderen Vermögensteil, der dem elterlichen Verwaltungsrecht entzogen ist, § 1638 Abs. 2 BGB.mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / XV. Testamentsvollstreckung

1. Allgemeines Rz. 295 Die Ernennung des Testamentsvollstreckers kann sowohl im Testament als auch in einem Erbvertrag erfolgen; gemäß § 2197 Abs. 1 BGB kann der Erblasser einen oder auch mehrere Testamentsvollstrecker ernennen. Als Testamentsvollstrecker kann jede natürliche oder juristische Person fungieren, auch einer der Miterben.[309] Ein Alleinerbe kann dagegen nur dann...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / III. Die Rechtswirkungen der dinglichen Surrogation

1. Grundsatz: Erwerb kraft Gesetzes Rz. 82 Liegen die Voraussetzungen des § 2041 BGB vor, so gehört der Ersatzgegenstand kraft Gesetzes zum Nachlass und muss nicht etwa aufgrund eines Forderungsrechts auf die Erben in Gesamthandsgemeinschaft übertragen werden. Es ist gleichgültig, ob der Handelnde zu erkennen gibt, für den Nachlass handeln zu wollen. Auch gegen den Willen bei...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 6. Sicherung der Nachlässe von Ausländern

Rz. 30 Die internationale Zuständigkeit deutscher Nachlassgerichte zur Sicherung von Ausländernachlässen ist anerkannt.[9] Allerdings sind entsprechende Staatsverträge zu beachten. Die örtliche Zuständigkeit sowie die Voraussetzungen für eine Sicherungsmaßnahme und die Art der Sicherungsmaßregeln einschließlich des zugrunde liegenden Verfahrens bestimmen sich nach deutschem ...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / b) Realteilung im Verhältnis der Erbquoten

Rz. 246 Die durch die reale Aufteilung zu erzielenden Teile müssen so groß sein, dass sie den Erbquoten der Miterben am gesamten Nachlass entsprechen. Wenn also bei der Teilung "Reste" übrig bleiben würden, die durch Ausgleichszahlungen zu kompensieren wären, liegen die Voraussetzungen für eine Realteilung nicht vor.[261]mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / aa) Sachen

Rz. 249 Die Teilung von Sachen geschieht in drei Schritten:mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 1. Verfahren

Rz. 560 Der TV hat nach Befriedigung der Nachlassgläubiger einen Teilungsplan aufzustellen und für verbindlich zu erklären. Vor der Ausführung des Planes sind die Erben zu hören (rechtliches Gehör, § 2204 Abs. 2 BGB).mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 3. Prozesskostenhilferecht

Rz. 125 Klagt ein Miterbe aus eigenem Recht auf Leistung an die Erbengemeinschaft (§ 2039 BGB), so sind für die beantragte Prozesskostenhilfe grundsätzlich nur seine eigenen Einkommens- und Vermögensverhältnisse maßgeblich. Anders ist dies, wenn der arme Miterbe lediglich vorgeschoben wird.[150]mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / (1) Belastungsgegenstand

Rz. 146 Das Gesetz kennt den Nießbrauch an Sachen (§§ 1030 bis 1067 BGB), an Rechten (§§ 1068 bis 1084 BGB), an Vermögen (§§ 1085 bis 1088 BGB) sowie an einer Erbschaft als Sachgesamtheit (§ 1089 BGB).mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / cc) Haftungsfolgen

Rz. 49 Weil der einzelne Erbe umfassendes Vertretungsrecht im Rahmen dieses besonderen Verwaltungshandelns hat, verpflichtet er damit nicht nur den Nachlass, sondern auch die anderen Miterben persönlich – es entsteht also eine Nachlasserbenschuld, wenn nicht ausdrücklich oder konkludent eine Haftungsbeschränkung vereinbart wird.[66]mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / nn) Geringstes Gebot

(1) Begriff Rz. 326 Dem ZVG liegt der Grundsatz zugrunde, dass der Zuschlag an den Ersteher nur erteilt werden darf, wenn alle im Grundbuch eingetragenen Rechte, die dem das Versteigerungsverfahren betreibenden Gläubiger im Rang vorgehen, gedeckt sind (Deckungsgrundsatz). Sie dürfen durch eine Versteigerung, die sie nicht selbst in die Wege geleitet haben, keinen Rechtsverlus...mehr

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§ 19 Der Testamentsvollstre... / I. Einleitung

Rz. 119 Im Rahmen einer Tätigkeit als Testamentsvollstrecker kommt es oftmals zum Streit mit den Erben über die Kosten der Testamentsvollstreckung. Dies liegt häufig zum einen daran, dass sich die Erben durch die Anordnung der Testamentsvollstreckung bevormundet fühlen, und zum anderen an der ungünstigen gesetzlichen Regelung und den verschiedenen in der Praxis angewandten T...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 4. Der gesetzliche Auseinandersetzungsanspruch

a) Jederzeit fälliges Auseinandersetzungsverlangen Rz. 204 Die Mitglieder einer Erbengemeinschaft sind nicht aufgrund freien Willensentschlusses Teilhaber eines Sondervermögens, des Nachlasses, geworden; vielmehr hat das Gesetz in §§ 1922, 2032 BGB dies so angeordnet. Dieser zwangsweisen Einbindung in eine Zufallsgemeinschaft ohne eigenes Zutun auf der einen Seite – wenn man ...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 7. Auswirkungen der neuen Beteiligungsquoten auf das Pflichtteilsrecht

a) Zusatzpflichtteil gem. § 2305 BGB Rz. 501 Für die Frage, ob den verbleibenden Erben ein Anspruch auf einen Zusatzpflichtteil zusteht, ist nunmehr die neue – höhere – Beteiligungsquote entscheidend. Hinweis Deshalb ist vor der Abschichtung zu klären, inwieweit Zusatzpflichtteilsansprüche gem. § 2305 BGB bestehen könnten, zumal für den Pflichtteilsanspruch einerseits und das ...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 3. Gläubiger des Erbschaftsanspruchs

Rz. 147 Gläubiger des Erbschaftsanspruches ist der wahre Erbe als Rechtsnachfolger des Erblassers. Auch dem Miterben steht der Erbschaftsanspruch zu, nach § 2039 BGB kann er aber vor der Erbteilung nur Leistung an alle Erben fordern. Der Anspruch steht weiter dem Vorerben zu, mit Eintritt des Nacherbfalles auch dem Nacherben.mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 10. Forderungsanmeldung zur Nachlassinsolvenztabelle

a) Anmeldung beim Nachlassinsolvenzverwalter Rz. 177 Die Nachlassinsolvenzgläubiger (§ 38 InsO), die am Nachlassinsolvenzverfahren teilnehmen wollen, müssen ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden, § 174 InsO. Damit soll eine Entlastung des Insolvenzgerichts erreicht werden. Vgl. im Einzelnen zum insolvenzrechtlichen Feststellungsverfahren Merkle, Rpfleger 2001, 157...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / bb) Aus der Erbschaft

Rz. 151 Aus der Erbschaft erlangt sein muss der Vermögensvorteil, unabhängig davon, ob es sich nur um einzelne Vermögensgegenstände oder den gesamten Nachlass des Erblassers handelt.[145] Als aus dem Nachlass stammend gelten hierbei nicht nur solche Gegenstände, die im Eigentum des Erblassers standen, sondern auch jene, an denen der Erblasser nur Besitz hatte.[146]mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / c) Rechtswirkungen der Forderungsanmeldung

Rz. 180 Die Anmeldung einer Nachlassforderung zur Insolvenztabelle hemmt die Verjährung, § 204 Abs. 1 Nr. 10 BGB; sie führt aber nicht zur Rechtshängigkeit der Forderung. Die angemeldeten Insolvenzforderungen werden im Rahmen einer Gläubigerversammlung, dem Prüfungstermin, geprüft, §§ 176, 177 InsO.mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / aa) Begriff der Notverwaltungsmaßnahme

Rz. 44 Notverwaltungsmaßnahmen sind nur Maßnahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung.[61] Sie sind zulässig in Dringlichkeitsfällen, wenn die Stellungnahme bzw. Zustimmung der anderen Miterben nicht mehr eingeholt werden kann und dem Bestand bzw. Wert des Nachlasses ein Schaden droht.mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 7. Genehmigungserfordernisse

a) Allgemeines Rz. 49 Da es sich um eine Pflegschaft handelt – in der Form der Nachlasspflegschaft – bestehen für bestimmte Rechtsgeschäfte Genehmigungserfordernisse nach §§ 1821 ff. BGB von Seiten des Nachlassgerichts (§§ 1961, 1962, 1915 BGB). Das FamFG hat an der Zuständigkeit des Nachlassgerichts nichts geändert. Insofern hat der Nachlasspfleger die gleiche Rechtsstellung...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / gg) Prozessuales

(1) Urkundenvorlage durch Dritte Rz. 407 Nach § 142 ZPO kann das Gericht – ggf. unter Fristsetzung – von Amts wegen die Vorlage von Urkunden nicht nur durch die Parteien, sondern auch durch Dritte anordnen, sofern dem Dritten dies zumutbar ist und er kein Zeugnisverweigerungsrecht hat. Zwangsmittel stehen gegenüber dem Dritten wie gegenüber einem Zeugen zur Verfügung. Bei Erb...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / III. Ausschluss und Aufschub der Auseinandersetzung

1. Gesetzliche Regelung a) Unsicherheit über vorrangige Rechtsverhältnisse Rz. 219 Für verschiedene Fälle, die in der Praxis selten sind, ordnet das Gesetz in § 2043 BGB den Aufschub der Auseinandersetzung an: wenn die Erbteile wegenmehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 2. Zustimmungserfordernisse unter eingetragenen Lebenspartnern

Rz. 457 Hier gilt das Gleiche wie unter Ehegatten.mehr

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§ 19 Der Testamentsvollstre... / V. Die Vermächtnisvollstreckung

Rz. 14 Gemäß § 2223 BGB kann der Erblasser einen Testamentsvollstrecker auch zu dem Zweck ernennen, dass dieser für die Ausführung der einem Vermächtnisnehmer auferlegten Beschwerungen zu sorgen hat. Darüber hinaus kann aber auch ein Testamentsvollstrecker für die Verwaltung eines Vermächtnisgegenstandes bestimmt werden, §§ 2209, 2210 BGB.mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / a) Objektive Voraussetzungen

aa) Erlangter Vermögensvorteil Rz. 149 Als erlangt anzusehen ist jeder nach dem Erbfall eingetretene Vermögensvorteil, ohne dass es auf eine förmliche Rechtsänderung ankommt.[139] Dies wird zunächst in erster Linie der unmittelbare (Eigen-)Besitz an einer Sache nach § 854 Abs. 1 BGB sein.[140] Diesen kann der Erbprätendent dadurch erlangt haben, dass er die Sache aus dem Nach...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / aa) Allgemeines

Rz. 400 Damit die Auseinandersetzung ordnungsgemäß vorgenommen werden kann, gewährt § 2057 BGB einen Anspruch auf Auskunft über ausgleichungspflichtige Vorempfänge (Ausstattungen, §§ 2050 Abs. 1, 1624 BGB; Schenkungen, §§ 2050 Abs. 3, 516 BGB; Zuschüsse zum Einkommen, § 2050 Abs. 2 BGB; Aufwendungen für die Berufsausbildung, § 2050 Abs. 2 BGB).mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / IV. Die Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs

1. Allgemeines Rz. 111 Nach § 2325 Abs. 1 BGB kann derjenige, der zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten zählt, von den Erben als Ergänzung des Pflichtteils den Betrag verlangen, um den sich der Pflichtteil erhöht, wenn der verschenkte Gegenstand dem Nachlass hinzugerechnet wird. Dem Wortlaut zufolge ergibt dies, dass zum realen Nachlass (die zum Zeitpunkt des Todes noch vorh...mehr

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§ 15 Das nichteheliche Kind... / III. Die Regelungen des Zweiten ErbRGleichG vom 12.4.2011

1. Rückwirkung für die seit 29.5.2009 eingetretenen Erbfälle Rz. 37 Das Reformgesetz[54] geht davon aus, dass ab dem Tag nach der Verkündung des Urteils des EGMR vom 28.5.2009, also ab dem 29.5.2009, kein Vertrauensschutz für die alte Rechtslage mehr besteht. Deshalb wurde für alle Erbfälle, die seit dem 29.5.2009 eingetreten sind und in Zukunft noch eintreten werden, die Zei...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 7. Herausgabe des Erlangten durch Beauftragten

Rz. 48 Nach dem Tod eines Beauftragten, insbesondere eines Bevollmächtigten, geht auch die Pflicht zur Herausgabe des Erlangten (§ 667 BGB) als Nachlassverbindlichkeit auf die Erben des Beauftragten über.mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / d) Kündigung eines Mietverhältnisses

Rz. 55 Im Betreuungsrecht sieht das Gesetz für die Kündigung des Mietverhältnisses an der Wohnung des Betreuten in § 1907 BGB ein Genehmigungserfordernis vor. Vom Schutzzweck dieser Vorschrift ist jedoch die Kündigung des Mietverhältnisses an der Wohnung des Erblassers nicht umfasst. Im Gegenteil: Es ist im Interesse der unbekannten Erben, dass für die nicht mehr genutzte Wo...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 1. Die Enterbung (§ 1938 BGB)

a) Allgemeines Rz. 241 Unter Enterbung versteht man den Ausschluss eines gesetzlichen Erben durch Verfügung von Todes wegen. Die Enterbung kann grundsätzlich durch ein sogenanntes Negativ-Testament (§ 1938 BGB) oder durch ein Positiv-Testament (§ 1937 BGB) erreicht werden. Rz. 242 Ein negatives Testament beinhaltet den ausdrücklichen Erbausschluss gesetzlicher Erben mit der Fo...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / I. Verkauf des Erbteils

Rz. 459 Auch beim Verkauf eines dem Miterben angefallenen Erbteils ist – wie üblich – zwischen Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft zu unterscheiden. 1. Verpflichtungsgeschäft Rz. 460 Das Verpflichtungsgeschäft ist der Erbschafts-(Erbteils-)kauf nach §§ 2371 ff. BGB. Obwohl die Verfügung des Miterben über seinen Gesamthandsanteil an einzelnen Nachlassgegenständen nach § 2033...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / II. Landwirtschaftliches Sondererbrecht

1. Gesetzeslage Rz. 578 Die meisten alten Bundesländer – nicht auch die neuen – haben Sonderregeln für die Vererbung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe [588] erlassen. Neben diesen Sondervorschriften auf Länderebene eröffnet § 13 GrdstVG die Möglichkeit der Zuweisung eines Hofes an einen Miterben als bundeseinheitliche Regelung, und damit gibt es auch in den neuen Bundes...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / a) Das Zentrale Testamentsregister

Rz. 500 Das Benachrichtigungswesen in Nachlasssachen wurde mit Einführung des Zentralen Testamentsregisters (ZTR), das von der Bundesnotarkammer in Berlin geführt wird, zum 1.1.2012 grundlegend reformiert. Alle deutschen Standesämter haben demgemäß ihre bisherigen Karteikarten digitalisiert vollständig an das ZTR gesendet. aa) Zweck des ZTR Rz. 501 Das ZTR dient dem Auffinden ...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / b) Geldanlagen

Rz. 51 Der Genehmigung bedarf die Anlegung von Mündelgeldern gem. §§ 1806, 1807, 1810 BGB. Soll von den Vorgaben einer mündelsicheren Geldanlage abgewichen werden, so bedarf auch dies der Genehmigung, § 1811 BGB. Ebenso die Abweichung von einer mündelsicheren Wertpapierverwahrung, § 1817 BGB.mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / c) Aufhebung des Erbvertrages

aa) Aufhebung durch notariellen Vertrag, § 2290 BGB Rz. 527 Der Erbvertrag sowie einzelne vertragsmäßige Verfügungen können durch notariellen Vertrag aufgehoben werden, § 2290 BGB. Den Aufhebungsvertrag müssen diejenigen Personen abschließen, die auch den Erbvertrag geschlossen haben. Der Erblasser muss wie beim Erbvertrag persönlich anwesend sein, § 2290 Abs. 2 BGB. Auch die ...mehr

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§ 19 Der Testamentsvollstre... / E. Die Rechte und Pflichten des Testamentsvollstreckers

I. Umfang des Nachlasses und Gegenstand der Testamentsvollstreckung (Konstituierung des Nachlasses) Rz. 26 Nachdem der Testamentsvollstrecker das Amt angenommen hat, sollte in einem nächsten Schritt die Feststellung des Bestands des Nachlasses und des Umfangs des der Testamentsvollstreckung unterliegenden Teils erfolgen. Gemäß § 2205 BGB hat der Testamentsvollstrecker den Nac...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / IV. Vorfragen bei Inanspruchnahme eines Erben

Rz. 131 Wird ein Erbe außergerichtlich oder gerichtlich in Anspruch genommen, so sind immer drei Fragen zu klären:mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / C. Verfügung über Nachlassgegenstände

I. Grundsatz Rz. 65 Gegenstand der Verfügung ist der einzelne Nachlassgegenstand, nicht etwa der Erbteil. Es gilt der Grundsatz, dass alle Miterben gemeinsam handeln müssen (§ 2040 Abs. 1 BGB). II. Begriff Rz. 66 Verfügung ist jedes Rechtsgeschäft, durch das ein Recht unmittelbar übertragen, belastet, geändert oder aufgehoben wird. Die Rechtsprechung versteht darunter auch die ...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 4. Auch Teilung in Natur bei bestehender Ausgleichungspflicht

a) Bei auszugleichenden Vorempfängen ist eine Bewertung des Nachlasses erforderlich Rz. 257 Bewertungen der einzelnen Nachlassgegenstände werden erst erforderlich, wenn eine Teilung in Natur wegen der Beschaffenheit der Nachlassgegenstände nicht möglich ist oder wenn Vorempfänge auszugleichen sind. Beim Vorhandensein ausgleichungspflichtiger Vorempfänge wird der Verteilerschl...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / c) Früchte und Gebrauchsvorteile

aa) Früchte Rz. 54 Die Früchte eines Nachlassgegenstandes stehen den Miterben entsprechend ihrem jeweiligen Anteil an der Erbengemeinschaft zu (§§ 2038 Abs. 2, 743 Abs. 1 BGB). Geteilt werden die Früchte aber grundsätzlich erst bei der Auseinandersetzung, ohne dass ein Anspruch auf Abschlagszahlungen bestünde (§ 2038 Abs. 2 S. 2 BGB). Abweichendes kann nur durch Vereinbarung ...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / pp) Vergleich

Rz. 331 Ein Auseinandersetzungsvergleich im Zwangsversteigerungsverfahren entspricht der Form des § 311b Abs. 1 BGB (vgl. § 127a BGB). Zuständig für die Beurkundung eines Vergleichs innerhalb des Teilungsversteigerungsverfahrens ist der Rechtspfleger.[361]mehr