Fachbeiträge & Kommentare zu Mandant

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 4. Die konkrete Abgrenzung zwischen Vorausvermächtnis und Teilungsanordnung

Rz. 102 Abzugrenzen ist das Vorausvermächtnis insbesondere zur Teilungsanordnung gemäß § 2048 BGB. Diese konkretisiert nur den Erbteil, während das Vorausvermächtnis zusätzlich zum Erbteil erworben wird. Gemäß § 2176 BGB erhält der durch ein Vorausvermächtnis bedachte Miterbe sofort mit dem Erbfall einen schuldrechtlichen Erfüllungsanspruch gegen die Erben, während die Teilu...mehr

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§ 14 Der nichteheliche Lebe... / C. Prüfung der Bindung durch frühere letztwillige Verfügungen/Prüfung von Pflichtteilen

Rz. 3 Insbesondere bei nichtehelichen Lebenspartnerschaften, an denen verwitwete Partner beteiligt sind, ist zu prüfen, ob einer der Partner durch bindendes gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag mit einem verstorbenen Ehegatten gebunden ist. In diesen Fällen sind lebzeitige Zuwendungen an den neuen Partner im sog. lebzeitigen Eigeninteresse zur Versorgung des neuen Pa...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / aa) Allgemeines

Rz. 74 Die bis 31.12.1998 geltende Fassung des § 1968 BGB sprach von den Kosten der "standesmäßigen Beerdigung". Mit dem Inkrafttreten der Insolvenzordnung am 1.1.1999 wurde der Begriff "standesmäßig" gestrichen; eine inhaltliche Änderung gegenüber der vorherigen Regelung ist damit jedoch nicht verbunden.[82] Dem entsprechend sind Kosten einer "standesmäßigen Beerdigung" all...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / b) Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten als Maßnahme der ordnungsmäßigen Verwaltung des Nachlasses

Rz. 217 Gleich dreimal verpflichtet das Gesetz die Erben zur Mitwirkung bei der Erfüllung der Nachlassverbindlichkeiten: (1) Die Berichtigung von Nachlassverbindlichkeiten ist grundsätzlich eine Maßnahme der ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses,[243] deshalb sind alle Erben gem. § 2038 Abs. 1 S. 2 Hs. 1 BGB zur – notfalls klageweise geltend zu machenden – Mitwirkung verp...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 11. Pflichten gegenüber dem Erbschaftsteuerfinanzamt

Rz. 161 Ist Nachlassverwaltung angeordnet, hat der Nachlassverwalter die Erbschaftsteuererklärung für den oder die Erben abzugeben (§ 31 Abs. 5 ErbStG). Der Steuerbescheid ist dem Nachlassverwalter bekanntzugeben; er hat auch für die Bezahlung der Erbschaftsteuer zu sorgen (§ 32 Abs. 1 ErbStG). Das Nachlassgericht hat dem für die Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt die Ano...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / N. Haftungsbeschränkungsvorbehalt des Erben in anderen Vollstreckungstiteln

Rz. 418 Soll die Möglichkeit der beschränkbaren Erbenhaftung für den Erben lückenlos greifen, so muss der Vorbehalt des § 780 ZPO auch in andere Vollstreckungstitel, wie Vollstreckungsbescheid, notarielle vollstreckbare Urkunde, Anwaltsvergleich und Prozessvergleich aufgenommen werden (§§ 795, 699, 700 ZPO).[303] Dabei sollte nicht vergessen werden, auch bezüglich der Kosten...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / ii) Beendigung des Nießbrauchs

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / (3) Zurückbehaltungsrecht wegen Zugewinnausgleichsforderung

Rz. 342 Gegenüber einem Anspruch auf (Teil-)Auskehrung des hinterlegten Versteigerungserlöses für einen früher gemeinschaftlichen Vermögensgegenstand geschiedener Ehegatten – bspw. des gemeinsamen Hauses nach der Teilungsversteigerung – kann wegen eines noch nicht titulierten Anspruchs auf Zugewinnausgleich ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht werden.[369] Dies gilt auc...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / aa) Die Mutterschaft

Rz. 214 Das BGB kennt eine Definition der Mutterschaft: Zitat "Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.", § 1591 BGB. Maßgebend ist der Vorgang der Geburt. Es kommt also nicht auf die genetische Abstammung, bspw. auf die Herkunft der befruchteten Eizelle an. Eine Anfechtung der Mutterschaft ist ausgeschlossen.[191] Die Befruchtungstechnologie bringt es allerdings mi...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / III. GmbH-Anteil

Rz. 165 § 15 Abs. 1 GmbHG sieht ausdrücklich die Vererblichkeit von GmbH-Anteilen vor. Mehrere Erben werden auch Anteilsinhaber in gesamthänderischer Bindung der Erbengemeinschaft. Damit werden die Miterben Mitberechtigte i.S.v. § 18 GmbHG, der eine gemeinschaftliche Ausübung ihrer Rechte, insbesondere des Stimmrechts, vorsieht. Allerdings können sich die Miterben durch eine...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 1. Wer haftet nach dem Verkauf?

Rz. 468 Es findet gesetzliche gesamtschuldnerische (kumulative) Schuldübernahme durch den Käufer statt (§ 2382 Abs. 1 BGB). Ein vertraglicher Haftungsausschluss zwischen Käufer und Verkäufer ist nicht möglich (§ 2382 Abs. 2 BGB). Die Haftung erlischt jedoch, wenn die Miterben beim Erbteilskauf durch einen Dritten das Vorkaufsrecht ausüben (§§ 2034, 2036 BGB).mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / 2. Anrechnung des Mehrempfangs, § 2326 S. 2 BGB

Rz. 113 Nach § 2326 S. 1 BGB kann der Pflichtteilsberechtigte den Ergänzungsanspruch auch dann fordern, wenn er selbst als Erbe eingesetzt ist. § 2326 S. 1 BGB hat lediglich klarstellende Funktion. Ist der pflichtteilsberechtigte Erbe aber auf mehr als seinen Pflichtteil eingesetzt, dann hat er sich gemäß § 2326 S. 2 BGB denjenigen Betrag auf seinen Ergänzungsanspruch anrech...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 3. Kommanditgesellschaft

Rz. 206 War der Erblasser persönlich haftender Gesellschafter, so gilt dasselbe wie bei der OHG (§§ 161 Abs. 2, 139 HGB).[204] War der Erblasser Kommanditist, so wird durch seinen Tod die Gesellschaft grundsätzlich nicht aufgelöst, der Kommanditanteil vererbt sich (§ 177 HGB). Mit diesem Anteil haftet der Erbe für die alten und neuen Verbindlichkeiten.mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / II. Die Verwaltungsbefugnis des Testamentsvollstreckers

Rz. 170 Bei der Verwaltung ist der Testamentsvollstrecker nicht an Weisungen der Erben gebunden. Für ihn gilt lediglich der Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung (§ 2216 BGB), der ihm besondere Gewissenhaftigkeit und Sorgfalt abverlangt. Für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit sind objektive Maßstäbe anzulegen.[192] Seine Pflicht ist es, den Nachlass zu erhalten und, we...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 3. Zuweisungsgegenstand

Rz. 593 Zugewiesen werden kann nur der ungeteilte Betrieb, § 13 Abs. 1 S. 1 GrdstVG. Ist eine Aufteilung in mehrere Betriebe, deren einzelne Teile ausreichend Erträge sichern, möglich, so können einzelne Teile verschiedenen Miterben zugewiesen werden, § 13 Abs. 1 S. 1 GrdstVG. Von der Zuweisung ausgenommen werden sollen solche Grundstücke, die nach Lage und Beschaffenheit in...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 19. Formulierungsbeispiel: Antrag auf Anordnung der Nachlasspflegschaft

Rz. 127 Formulierungsbeispiel: Antrag auf Anordnung der Nachlasspflegschaft An das Amtsgericht – Nachlassgericht – (...) Betreff: Antrag auf Anordnung der Nachlasspflegschaft in der Nachlasssache des am (...) verstorbenen (...), zuletzt wohnhaft in (...) Am (...) ist (...), zuletzt wohnhaft in (...) gestorben. Vom Vorhandensein einer Verfügung von Todes wegen ist nichts bekannt....mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / (bb) Anlagevermögen

Rz. 197 Im Umkehrschluss zu § 1067 BGB verbleibt das Anlagevermögen im Eigentum des Nießbrauchsbestellers. Der Nießbraucher kann über die Gegenstände des Anlagevermögens dennoch im Rahmen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft verfügen.[220] Er ist jedoch gemäß § 1041 BGB verpflichtet, Erlöse aus dem Verkauf von Anlagevermögen in angemessener Zeit wieder in das Unternehmen zu inve...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / 3. Die Pflichtteilsergänzung beim Vertrag zugunsten Dritter

Rz. 68 Ein Vertrag zugunsten Dritter (z.B. Lebensversicherung) kann dann zu einem Pflichtteilsergänzungsanspruch führen, wenn im Valutaverhältnis zwischen Erblasser und Bezugsberechtigtem eine Schenkung vorliegt. Nach der Rechtsprechung des BGH[98] bemisst sich die Bereicherung dabei nach dem Wert, den der Erblasser aus den Rechten seiner Lebensversicherung beim Erbfall nach...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / E. Die Höhe des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 11 Die Höhe des Pflichtteilsanspruchs wird von drei Faktoren bestimmt, nämlich von der Höhe der gesetzlichen Erbquote und weiter von dem Wert und dem Bestand des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls (§§ 2303 Abs. 1 S. 2, 2311 BGB). Der Pflichtteil beträgt die Hälfte der gesetzlichen Erbquote. Rz. 12 Für die konkrete Ermittlung des Nachlasswertes ist so vorzugehen, dass i...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / a) Allgemeines

Rz. 259 Der auf dem Gebiet des Erbrechts tätige Anwalt hat sich nach dem Erbfall häufig mit Fragen der Auslegung zweifelhafter letztwilliger Verfügungen von Todes wegen zu befassen. Da auslegungsbedürftige Verfügungen erhebliche Schwierigkeiten verursachen und von dem entsprechenden Ergebnis das weitere Vorgehen des Anwalts für den potenziellen Erben abhängt, ist insofern be...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 4. Wiederverheiratungsklausel bei der Nießbrauchslösung

Rz. 460 Von der Systematik der Testamentsgestaltung her ist die Vorsorge für den Fall der Wiederverheiratung schon direkt bei der Anordnung des Nießbrauchsvermächtnisses zu klären (Nießbrauch am Nachlass siehe oben Rdn 160 ff.). Um eine der Wiederverheiratungsklausel entsprechende Rechtsfolge zu erreichen, muss nämlich nur als Zeitpunkt des Erlöschens des Nießbrauchs (verbun...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / VI. Pfändung eines Erbteils

Rz. 370 Wurde ein Miterbe ohne Haftungsbeschränkungsvorbehalt verurteilt, so kann mit dem vollstreckbaren Titel sein Erbteil an der Erbengemeinschaft gepfändet werden, weil dieser zu seinem Privatvermögen gehört. Rz. 371 Mit Erwerb des Pfändungspfandrechts kann der Pfändungsgläubiger anstelle des Miterben die Auseinandersetzung des Nachlasses nach §§ 2042 ff. BGB betreiben.[2...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / b) Aufgebotseinrede

Rz. 108 Das Gesetz gewährt dem Erben nach der Erbschaftsannahme eine weitere Schonungseinrede (§ 2015 BGB): Während des laufenden Aufgebotsverfahrens der Nachlassgläubiger kann der Erbe ebenfalls die Erfüllung einer Nachlassverbindlichkeit einredeweise verweigern. Auch hier soll dem Erben Gelegenheit gegeben werden, sich Klarheit über die Nachlassverbindlichkeiten und den Na...mehr

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§ 19 Der Testamentsvollstre... / II. Entlassung des Testamentsvollstreckers

Rz. 76 Bei grober Pflichtverletzung kann dem Testamentsvollstrecker das Amt auch durch Entlassung (§ 2227 BGB) durch das Nachlassgericht entzogen werden. Eine solche ist beispielsweise dann möglich, wenn der Testamentsvollstrecker es trotz mehrfacher Mahnung unterlässt, den Erben ein Nachlassverzeichnis zu übermitteln,[88] oder wenn der Testamentsvollstrecker einen wesentlic...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / a) Der Auskunftsschuldner nach § 2027 Abs. 1 BGB

Rz. 164 Der Erbschaftsbesitzer ist auskunftspflichtig und damit nach § 2018 BGB derjenige, "der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat". Erbschaftsbesitzer in diesem Sinne kann auch ein Miterbe sein, der ein über seinen Erbteil hinausgehendes Erbrecht für sich beansprucht; hinsichtlich der ihm nicht gebührenden Diffe...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 1. Surrogation bei der Zugewinngemeinschaft

Rz. 104 § 1370 BGB, der sich auf Haushaltsgegenstände bezieht, regelt gleichzeitig die Frage, welche Gegenstände zum gesetzlichen Voraus des § 1932 BGB gehören: "Haushaltsgegenstände, die an Stelle von nicht mehr vorhandenen oder wertlos gewordenen Gegenständen angeschafft werden, werden Eigentum des Ehegatten, dem die nicht mehr vorhandenen oder wertlos gewordenen Gegenstän...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 1. Anlegung von Siegeln

Rz. 32 Die Anordnung der Versiegelung von Räumen oder Behältnissen ist Aufgabe des Nachlassgerichts, während die Ausführung der Siegelung selbst der Nachlassrichter einem anderen Organ übertragen kann. Maßgebend dafür ist das Landesrecht auf der Grundlage von Art. 140 EGBGB. Bundesrechtliche Vorschriften über das Verfahren bei der Anlegung von Siegeln gibt es nicht. Rz. 33 Wi...mehr

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§ 15 Das nichteheliche Kind... / E. Übergangsregelungen für die ehemalige DDR

Rz. 51 Ist der Vater eines nichtehelichen Kindes vor dem 3.10.1990, dem Zeitpunkt des Beitritts der neuen Bundesländer, gestorben und hatte er seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der ehemaligen DDR, so hat dieses Kind wie bisher volles Erbrecht wie ein eheliches Kind, Artikel 235 § 1 Abs. 1 EGBGB n.F. Diese Regelung entsprach dem bisherigen Recht der früheren DDR. Artikel 235 ...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / b) Die Nachhaltigkeit der förmlichen Nachlassverfahren

Rz. 341 Wenn die Miterben ihre Haftung durch eines der allgemeinen Mittel für eine Haftungsbeschränkung einschränken, so ist das neben der besonderen Haftungsbeschränkung von § 2059 Abs. 1 S. 1 BGB nicht bedeutungslos. Einmal endet eine allgemeine Haftungsbeschränkung nicht mit der Nachlassteilung, und zum andern entzieht eine allgemeine Haftungsbeschränkung auch den Teil de...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / (ff) Gewinnermittlung

Rz. 201 Dem Nießbraucher steht der Reingewinn zu, der nach Abzug aller zur Erhaltung des Unternehmens notwendigen Aufwendungen verbleibt. Betriebswirtschaftlich gebotene Abschreibungen und Rückstellungen sind gewinnmindernd zu berücksichtigen. Im Einzelnen ist allerdings fraglich, welche Aufwendungen abzuziehen sind.[224] Wenn der Erblasser sich zu einem Unternehmensnießbrau...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / aa) Der Erbteil als besondere Erscheinungsform des Erblasservermögens

Rz. 334 § 2059 Abs. 1 BGB beschränkt aber die Haftung nicht soweit, wie es die allgemeinen Haftungsbeschränkungsvorschriften tun. Diese beschränken die Haftung auf den Nachlass und schließen jede Haftung des Eigenvermögens des Erben aus. § 2059 Abs. 1 S. 1 BGB lässt die Haftung eines Gegenstandes des Eigenvermögens des Erben bestehen: die Haftung des Erbteils. Der Erbteil is...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 4. Rechtsgeschäfte gegenüber dem vorläufigen Erben

Rz. 136 Durch § 1959 Abs. 3 BGB wird die Rechtsausübung für Dritte erleichtert. Wer Willenserklärungen mit Wirkung gegenüber dem Nachlass abzugeben hat, kann sich an den vorläufigen Erben halten, weil diese Rechtsgeschäfte auch nach der Ausschlagung wirksam bleiben. Dies ist nicht zuletzt in Fällen fristgebundener Erklärungen von Bedeutung; dazu gehören vor allem Anfechtung,...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 1. Die objektiven und subjektiven Kriterien

Rz. 13 Bei der Errichtung eines Testaments sind neben den materiellen Gestaltungsmöglichkeiten eine Reihe objektiver und subjektiver Kriterien zu beachten. So ist bei der Errichtung einer letztwilligen Verfügung zu bedenken, dass die getroffene Regelung möglicherweise erst Jahre später oder gar Jahrzehnte später zum Tragen kommt. Der Berater muss also bereits im Vorfeld vorh...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 6. Auseinandersetzungsausschluss (Teilungsverbot, § 2044 BGB)

Rz. 111 Unter einem Auseinandersetzungsausschluss versteht man den Ausschluss des Anspruchs einzelner Miterben gegen die übrigen auf Erbauseinandersetzung gemäß § 2042 Abs. 1 BGB. Dieser Ausschluss entspricht – je nach Willen des Erblassers – einem Vermächtnis gemäß § 2150 BGB zugunsten der anderen Miterben oder aber einer Auflage. Er wirkt nur schuldrechtlich und hindert so...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / bb) Aufhebung durch gemeinschaftliches Testament, § 2292 BGB

Rz. 529 Der unter Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartnern geschlossene Erbvertrag kann in der Form des gemeinschaftlichen Testaments aufgehoben werden, § 2292 BGB, also auch in der Form des privatschriftlichen Testaments, § 2267 BGB, § 10 Abs. 4 LPartG. Drittbegünstigende müssen hierbei, solange sie nicht auch den Erblasser bindende Vertragspartner waren, nicht mitwirken...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / b) Anspruchskonkurrenz

Rz. 76 Anspruchskonkurrenz kann bestehen mit Vorschriften des Auftragsrechts, wenn entweder mit Auftrag oder ohne Auftrag gehandelt wurde, §§ 670, 683 BGB.[105] In der Praxis kann dies in Betracht kommen, wenn bspw. der Bestattungsunternehmer ohne ausdrücklichen Auftrag des Erben die Bestattung vornimmt. Weitere konkurrierende Anspruchsgrundlagen sind §§ 812, 2022 Abs. 2 BGB ...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 4. Wann ist ein Erbe unbekannt?

Rz. 28 Welche Anforderungen sind an den Grad der Gewissheit bzw. der Ungewissheit bezüglich des Erbrechts einer Person zu stellen? Volle Gewissheit über das Erbrecht ist nicht erforderlich. Ein Erbe kann als bekannt angesehen werden, wenn ein hoher Grad von Wahrscheinlichkeit für sein Erbrecht spricht. Zweifel an der Gültigkeit eines Testaments genügen nicht.[7] Ein Erbe ist ...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 5. Aktivprozesse des vorläufigen Erben

Rz. 137 Das Gesetz enthält keine ausdrückliche Vorschrift darüber, ob der Erbe schon vor der Annahme Rechte des Nachlasses gerichtlich geltend machen kann und wie sich die Ausschlagung auf solche Prozesse auswirkt. Von Bedeutung kann dies beim einstweiligen Rechtsschutz sein. § 1958 BGB erklärt lediglich Prozesse über Nachlassverbindlichkeiten (Passivprozesse) vor der Erbsch...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / II. Schutz des Nachlasses vor Eigengläubigern des Erben

Rz. 415 Eigengläubiger des Erben können bei bestehender Testamentsvollstreckung auf den Nachlass nicht zugreifen, § 2214 BGB. Gegen eine Vollstreckung wehrt sich der Testamentsvollstrecker mit der Erinnerung nach § 766 ZPO. Zur Befugnis für die Vollstreckungserinnerung bei bestehender Testamentsvollstreckung vgl. Garlichs, Rpfleger 1999, 60. Insolvenz des Erben: Ein der Testa...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / I. Rechtsstreit gegen den Erblasser

Rz. 230 Stirbt eine Partei während eines laufenden Rechtsstreits (in erster oder zweiter Instanz), so wird dieser mit dem Tod unterbrochen (§ 239 Abs. 1 ZPO). Der Erbe hat das Recht, den Rechtsstreit aufzunehmen und fortzuführen. War die Partei anwaltlich vertreten, so tritt die Unterbrechung nur auf Antrag ein (§ 246 Abs. 1 ZPO). Ist der Rechtsstreit durch den Tod des Kläge...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 2. Auseinandersetzungsausschluss aufgrund letztwilliger Verfügung

Rz. 221 Die Fälle des vom Erblasser selbst angeordneten Ausschlusses der Auseinandersetzung sind von großer praktischer Bedeutung. Nach § 2044 Abs. 1 BGB kann der Erblasser die Auseinandersetzung des gesamten Nachlasses oder einzelner Nachlassgegenstände auf Dauer oder für einen bestimmten Zeitraum ausschließen.[249] Möglich ist auch die Auseinandersetzung unter Einhaltung e...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / f) Erbverträge

Rz. 16 Sonderregeln für Erbverträge: Erbverträge bedürfen zwingend der notariellen Beurkundung. Die Beteiligten können den Notar bitten, den Erbvertrag in die besondere amtliche Verwahrung des Amtsgerichts zu geben oder aber den Erbvertrag in der Verwahrung des Notars zu belassen, § 34 BeurkG. Wird der Erbvertrag beim Amtsgericht verwahrt, so gilt Gleiches wie beim notariell...mehr

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§ 19 Der Testamentsvollstre... / Literaturtipps

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 3. Die hypothetische Ersatzerbenbestimmung

Rz. 85 Hat der Erblasser keinen Abkömmling, sondern eine andere verwandte oder ihm sonst nahe stehende Person eingesetzt, ist § 2069 BGB nicht – auch nicht analog – anwendbar.[139] Nach der Rechtsprechung kann jedoch der dem § 2069 BGB zugrunde liegende Rechtsgedanke, nämlich die Bedenkung des Stammes, bei ergänzender Auslegung (hypothetische Ersatzerbenbestimmung) zur Anwen...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / bb) Die zwei Erscheinungsformen des Nachlasses

Rz. 328 Allerdings differenziert das Gesetz in Bezug auf den Nachlass nach zwei verschiedenen Erscheinungsformen des Nachlasses: Der Erbteil ist ein besonderes, vom Nachlass selbst zu unterscheidendes Recht. Der Miterbe kann es nach...mehr

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§ 8 Der den Erblasser Pfleg... / E. Ansprüche aus Sozialversicherungsrecht

Rz. 14 Ansprüche aus Sozialversicherungsrecht bzw. aus dem SGB XII scheiden grundsätzlich aus, da im Sozialversicherungsrecht nur derjenige anspruchsberechtigt ist, der gepflegt wird, mithin der Pflegebedürftige selbst, nicht aber die Pflegeperson. Die Ansprüche der Pflegeperson selbst sind in § 44 SGB XI geregelt. Darüber hinaus gewährt § 45 SGB XI einen Anspruch auf kosten...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 1. Voraussetzungen für ein Hofzuweisungsverfahren

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / V. Form

Rz. 470 Sowohl der Erbschaftskaufvertrag als auch das Erfüllungsgeschäft (Erbteilsübertragung) bedürfen der notariellen Beurkundung (§§ 2371, 2033 Abs. 1 BGB). Formlose Nebenabreden führen u.U. zur Gesamtnichtigkeit.[492] Der Vollzug des Erfüllungsgeschäfts bewirkt keine Heilung des formnichtigen Kaufvertrags, auch nicht die Übertragung des Erbteils nach § 2033 Abs. 1 BGB.[4...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 1. Allgemeines

Rz. 269 Bei der Anordnung einer Auflage ist im Gegensatz zum Vermächtnisanspruch keine Zuwendung eines Vermögensvorteils an einen anderen erforderlich. Es genügt vielmehr jedes Tun und Unterlassen zugunsten eines anderen oder zur Verwirklichung eines objektiven Zwecks.[292] Insoweit gewährt eine Auflage einem Begünstigten gemäß § 1940 BGB auch keinen Anspruch auf die Leistun...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / 4. Die Einrede des § 2328 BGB

Rz. 118 Der Schuldner des Pflichtteils- und auch des Pflichtteilsergänzungsanspruchs ist grundsätzlich der Erbe. Ist der Erbe selbst pflichtteilsberechtigt, so steht ihm ein Leistungsverweigerungsrecht nach § 2328 BGB zu. Die Einrede des § 2328 BGB [183] steht dem Pflichtteilsberechtigten aber nur gegenüber dem Ergänzungsanspruch, nicht auch gegenüber dem ordentlichen Pflicht...mehr