Rz. 342

Gegenüber einem Anspruch auf (Teil-)Auskehrung des hinterlegten Versteigerungserlöses für einen früher gemeinschaftlichen Vermögensgegenstand geschiedener Ehegatten – bspw. des gemeinsamen Hauses nach der Teilungsversteigerung – kann wegen eines noch nicht titulierten Anspruchs auf Zugewinnausgleich ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht werden.[369] Dies gilt auch, wenn auf einer der beiden Seiten des Rechtsverhältnisses eine Erbfolge stattgefunden hat.

Zur Frage, wenn ein Miteigentümer als Ersteher das Bargebot nicht entrichtet, und der an der Forderung weiter bestehenden Gemeinschaft vgl. BGH, Urt. v. 20.2.2008 – XII ZR 58/05, FamRZ 2008, 767.

[369] BGH FamRZ 2000, 355; vgl. dazu Gruber, FamRZ 2000, 399.

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