Fachbeiträge & Kommentare zu Mandant

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 2. Erbfähigkeit

Rz. 602 Die Erbfähigkeit der Erben richtet sich nach dem Erbstatut.mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / V. Die Anfechtung der Annahme bzw. Ausschlagung der Erbschaft

1. Allgemeines Rz. 403 Auf die Anfechtung der Annahme bzw. Ausschlagung einer Erbschaft finden grundsätzlich die §§ 119 ff. BGB Anwendung, da §§ 1954 bis 1957 BGB lediglich einzelne Sondervorschriften enthalten. Die Anfechtungsfrist beträgt gemäß § 1954 BGB sechs Wochen. Die Frist beginnt mit Kenntnis des anfechtungsberechtigten Erben vom Anfechtungsgrund, bei der Anfechtung ...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / e) Kündigung von Versicherungsverträgen

Rz. 56 Enden Versicherungsverhältnisse mit dem Tod des versicherten Erblassers, z.B. Lebensversicherungsverträge, persönliche Haftpflichtversicherungen, bedarf es keiner Kündigung. Lediglich bei Sachversicherungen u.Ä. handelt es sich um Leistungsrechte i.S.v. § 1812 BGB, deren Kündigung der Genehmigung bedarf.mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / aa) Notariell beurkundetes Testament

Rz. 8 Beim notariell beurkundeten Testament ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Notar seinen Amtssitz hat, § 344 Abs. 1 Nr. 1 FamFG.mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 1. Gesetzliche Regelung

a) Unsicherheit über vorrangige Rechtsverhältnisse Rz. 219 Für verschiedene Fälle, die in der Praxis selten sind, ordnet das Gesetz in § 2043 BGB den Aufschub der Auseinandersetzung an: wenn die Erbteile wegenmehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / IV. Zu vermeidende Gestaltungen

1. Berücksichtigung von § 2306 Abs. 1 BGB Rz. 330 Bei der Gestaltung eines Behindertentestamentes ist unbedingt darauf zu achten, dass der Erbteil des behinderten Kindes höher als sein Pflichtteil ist. Ansonsten kann der durch § 2305 BGB entstehende Zusatzpflichtteil auf den Sozialhilfeträger übergeleitet werden.[350] Darüber hinaus sollten dem behinderten Kind im Rahmen der ...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / cc) Gesetzliches Rücktrittsrecht

(1) Rücktritt bei Verfehlungen des Bedachten (§§ 2293, 2294 BGB) Rz. 569 Macht sich der Bedachte einer Verfehlung schuldig, die den Erblasser berechtigt, ihm den Pflichtteil zu entziehen oder – falls der Bedachte nicht zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten gehört – ihn berechtigen würde, einem Abkömmling den Pflichtteil zu entziehen, so kann der Erblasser vom Erbvertrag zurü...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / VIII. Die Vor- und Nacherbschaft

1. Allgemeines Rz. 69 Im Gegensatz zur Vollerbschaft steht die Vor- und Nacherbschaft.[115] Der Erblasser kann gemäß § 2100 BGB einen Erben in der Weise einsetzen, dass dieser erst Erbe wird, nachdem zunächst ein anderer Erbe geworden ist. Das bedeutet, dass der Vorerbe den ererbten Nachlass an den als Nacherben bestimmten Erben herauszugeben hat. Die Vor- und Nacherbschaft f...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 4. Freiwillige Leistung durch einen Miterben

Rz. 406 Da die Erfüllung einer Schuld einer Verfügung gleich steht, kann ein einzelner Miterbe gem. § 2040 Abs. 1 BGB nicht freiwillig aus dem Nachlass an einen Eigengläubiger leisten.mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / II. Das gesetzliche Erbrecht

1. Allgemeines Rz. 202 Zumindest fünf Grundsätze beherrschen das Erbrecht des BGB: Neben das in den §§ 1931 ff. BGB geregelte Ehegattenerbrecht tritt die in den §§ 1924 ff. BGB normierte unbegrenzte Blutsverwandtenerbfolge. Das Erbrecht hat sich aus dem F...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / G. Verwaltung des Nachlasses und Unternehmensrecht

I. Einzelkaufmännisches Handelsgeschäft im Nachlass Rz. 132 Hat der Erblasser als Einzelkaufmann ein Handelsgeschäft betrieben, so fällt es als wirtschaftliche Einheit in den Nachlass. Nach § 22 Abs. 1 HGB können die Erben dieses Geschäft fortführen, ohne dass mit dessen Fortführung durch mehrere Erben notwendig ein gesellschaftsrechtlicher Zusammenschluss der Miterben verbun...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / bb) Gläubiger des Auskunftsanspruchs

Rz. 401 Gläubiger ist jeder Miterbe, der zum Kreis der Ausgleichungsberechtigten gehört, also Abkömmling des Erblassers ist. Aber auch der Testamentsvollstrecker, zu dessen Aufgabe die Auseinandersetzung des Nachlasses gehört, kann Auskunft verlangen, weil er andernfalls eine ordnungsgemäße Auseinandersetzung nicht vornehmen könnte.[435]mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / b) Noch nicht Gezeugte

Rz. 208 Aber selbst eine noch nicht gezeugte Person kann im Recht der Nacherbschaft begünstigt sein, wenn sie später lebend geboren wird. Nach § 2101 BGB kann auch eine noch nicht gezeugte Person zum Nacherben eingesetzt werden. Ein Vertrag zugunsten Dritter kann nach § 331 Abs. 2 BGB auch die Begünstigung einer noch nicht gezeugten Person vorsehen.mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 1. Die Verschaffungsverpflichtung des Verkäufers – § 433 Abs. 1 BGB

Rz. 463 Die Verschaffungsverpflichtung des Verkäufers beinhaltet die Verpflichtung zum Abschluss eines Erbteilsübertragungsvertrags i.S.v. § 2033 Abs. 1 BGB.mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / c) Geltendmachung der Dürftigkeit

aa) Darlegungs- und Beweislast des Erben Rz. 266 Wird der Erbe verklagt, so muss er sich in den Urteilstenor einen Haftungsbeschränkungsvorbehalt nach § 780 ZPO aufnehmen lassen. Der Erbe hat darzulegen und erforderlichenfalls auch zu beweisen, dass der Nachlass unzulänglich ("dürftig") ist. Das Gericht trifft dann eine entsprechende Aufklärungspflicht. Dazu der BGH[236] im Fa...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / hh) Nießbrauch an Rechten

(1) Allgemeines Rz. 189 Der Nießbrauch kann grundsätzlich an Rechten jeder Art eingeräumt werden, wenn und soweit das Recht übertragbar ist, §§ 1068, 1069 Abs. 2 BGB, und mittelbar oder unmittelbar Nutzungen abwirft. Praktische Bedeutung hat der Nießbrauch an Rechten beim Unternehmensnießbrauch, beim Nießbrauch an Gesellschaftsbeteiligungen und bei Sachgesamtheiten (§ 1085 BG...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 7. Gleiches Erbrecht für nichteheliche Kinder

Rz. 245 Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat mit Urt. v. 7.2.2013 die grundsätzliche Gleichstellung ehelicher und nichtehelicher Kinder im Erbrecht bestätigt. Dies gelte auch rückwirkend und ohne zeitliche Grenze.[234]mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 2. Nach Annahme der Erbschaft

a) Die Dreimonatseinrede Rz. 245 Auch nach Annahme der Erbschaft steht dem Erben die Einrede zu, die Erfüllung einer Nachlassverbindlichkeit innerhalb der ersten drei Monate nach Erbschaftsannahme zu verweigern (§ 2014 BGB). Das Gesetz gewährt dem Erben eine Schonfrist, damit er sich einen Überblick über den Nachlass verschaffen kann. Die Frist beginnt mit der Annahme der Erb...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / g) Auskunftsanspruch wegen ausgleichungspflichtiger Vorempfänge

aa) Allgemeines Rz. 400 Damit die Auseinandersetzung ordnungsgemäß vorgenommen werden kann, gewährt § 2057 BGB einen Anspruch auf Auskunft über ausgleichungspflichtige Vorempfänge (Ausstattungen, §§ 2050 Abs. 1, 1624 BGB; Schenkungen, §§ 2050 Abs. 3, 516 BGB; Zuschüsse zum Einkommen, § 2050 Abs. 2 BGB; Aufwendungen für die Berufsausbildung, § 2050 Abs. 2 BGB). bb) Gläubiger de...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / I. Grundsatz

Rz. 65 Gegenstand der Verfügung ist der einzelne Nachlassgegenstand, nicht etwa der Erbteil. Es gilt der Grundsatz, dass alle Miterben gemeinsam handeln müssen (§ 2040 Abs. 1 BGB).mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 8. Rechtsmittel

a) Anordnung der Nachlassverwaltung auf Antrag des/der Erben Rz. 154 Wurde einem übereinstimmenden Antrag aller Miterben bzw. des Alleinerben auf Anordnung der Nachlassverwaltung stattgegeben, so ist eine Beschwerde gegen den Anordnungsbeschluss nicht statthaft, § 359 Abs. 1 FamFG. Haben einzelne Miterben Antrag auf Anordnung der Nachlassverwaltung gestellt, so dürfte diesem A...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / d) Zurückweisung des Antrags auf Aufhebung der Nachlassverwaltung

Rz. 157 Gegen die Zurückweisung des Antrags auf Aufhebung der Nachlassverwaltung ist ebenfalls das Rechtsmittel der befristeten Beschwerde gem. §§ 58 ff. FamFG, insbesondere § 63 FamFG zulässig.mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 4. Vertretung des Gläubigers

Rz. 21 Der Rechtsanwalt als Vertreter des Gläubigers kann nach § 10 FamFG mit formloser Vollmacht als Bevollmächtigter auftreten. Allerdings kann nach § 10 Abs. 2 FamFG die öffentliche Beglaubigung der Vollmacht von Seiten des Gerichts verlangt werden.mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / IV. Bindungswirkung, Wechselbezüglichkeit und Abänderungsmöglichkeit

1. Wechselbezüglichkeit und Bindungswirkung Rz. 436 Hauptzweck des Ehegattentestaments ist es, dass die gemeinschaftlichen Verfügungen wechselbezüglich[474] angeordnet werden und dass diese dann nach dem Tod des Erstversterbenden gemäß § 2270 Abs. 1 BGB ganz oder teilweise Bindungswirkung entfalten. Ob zwischen Verfügungen von Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament W...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 8. Beweislast für den Erbschaftsbesitz

Rz. 157 Der Kläger hat darzulegen und ggf. zu beweisen, dass der Beklagte irgendwann etwas aus dem Nachlass des Erblassers aufgrund einer Erbrechtsanmaßung erlangt hat. Hingegen ist es nicht Aufgabe des Klägers, auch darzutun, dass sich das Erlangte noch im Besitz des Beklagten befindet.[156]mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 1. Regelungen des Minderjährigenhaftungsbeschränkungsgesetzes

a) Haftungsbeschränkung – § 1629a Abs. 1 BGB Rz. 145 Nach § 1629a Abs. 1 BGB hat das volljährig gewordene Kind die Möglichkeit, die Haftung für Verbindlichkeiten, die seine Eltern ihm gegenüber bei Ausübung der gesetzlichen Vertretung begründet haben, und für Verbindlichkeiten, die durch einen in der Zeit der Minderjährigkeit eingetretenen Erwerb von Todes wegen begründet wur...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 3. Ausnahme: Nachlassauseinandersetzung

Rz. 94 Allerdings ist immer zu prüfen, ob im Falle der Auskehrung eines Verkaufserlöses an die Erben nicht eine teilweise Nachlassauseinandersetzung vorgenommen wurde. Mit dem Vollzug einer ganzen oder teilweisen Nachlassauseinandersetzung erlöschen die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnisse des Testamentsvollstreckers am entsprechenden Nachlassteil.mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 3. Die Erben der ersten Ordnung

a) Die leiblichen Abkömmlinge Rz. 210 Die gesetzlichen Erben erster Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers, also seine Kinder, Enkel und Urenkel (§ 1924 Abs. 1 BGB). Die erste Erbenordnung umfasst also mehrere Generationen. Aus diesem Grund ist zu klären, welche Generation tatsächlich zum Zuge kommt, wenn mehrere Generationen von Abkömmlingen vorhanden sind. Dieser "Filt...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 2. Hinweise für die Beratungspraxis

a) Schutz des Minderjährigen Rz. 150 Dem gesetzlichen Vertreter des Minderjährigen bzw. dem volljährig Gewordenen selbst ist zu empfehlen, ein Inventar über das Vermögen des Minderjährigen zum Stichtag seiner Volljährigkeit zu errichten, um die Vermutungen des § 1629a Abs. 4 BGB widerlegen zu können.[178] Für den Fall des Erwerbs von Todes wegen sieht das Gesetz in § 1640 BGB...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / III. Rechte des Käufers wegen Rechts- und Sachmängeln

1. Beschränkung bei der Rechtsmängelhaftung Rz. 465 Zur Hauptleistungspflicht gehört nach § 433 Abs. 1 S. 2 BGB die Freiheit der verkauften Sache von Rechts-(und Sach-)mängeln. Die Haftung für Rechtsmängel ist beschränkt. Der Verkäufer haftet gem. § 311a BGB für den Bestand des verkauften Erbrechts. Gem. § 2376 Abs. 1 BGB ist die Haftung für Rechtsmängel beschränkt aufmehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 1. Grundsatz

Rz. 392 Auch für den Miterben gilt nach der Nachlassteilung der Grundsatz, dass er unbeschränkt haftet, aber beschränkbar. Für die Haftungsbeschränkungsmaßnahmen gelten die allgemeinen Regeln; allerdings scheidet Nachlassverwaltung als Haftungsbeschränkungsmaßnahme nach der Teilung aus (§ 2062 Hs. 2 BGB).mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 15. Vergütung, Auslagenersatz

a) Entsprechende Anwendung des Vormundschaftsrechts Rz. 114 Die Vorschriften über die Vergütung des Vormunds und Ersatz seiner Auslagen finden über die Verweisung des § 1915 BGB entsprechende Anwendung, also die §§ 1835 ff. BGB. Wird die Nachlasspflegschaft nicht von einem Berufspfleger ausgeübt, so ist sie grundsätzlich ehrenamtlich, d.h. unentgeltlich zu führen, §§ 1915, 18...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / f) Zugriff von Nachlassgläubigern auf das Eigenvermögen des Erben

Rz. 272 Prozessual verhindert der Erbe die Einzelvollstreckung eines Nachlassgläubigers in sein Eigenvermögen in entsprechender Anwendung von § 784 ZPO i.V.m. §§ 785, 767 ZPO durch Erhebung der Vollstreckungsgegenklage, sofern er den Haftungsbeschränkungsvorbehalt gem. § 780 ZPO in den Tenor des Ersturteils hat aufnehmen lassen.mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 12. Prozessuales

a) Örtliche Zuständigkeit Rz. 166 Die Klage auf Auskunft kann am Gerichtsstand der Erbschaft – § 27 ZPO – erhoben werden. Aber auch der allgemeine Gerichtsstand nach §§ 12, 13 ZPO ist begründet. b) Verjährungshemmung Rz. 167 Die Auskunftsklage allein hemmt nicht die Verjährung des Herausgabeanspruchs.[164] Dazu wäre eine Stufenklage mit Rechtshängigmachung des Herausgabeanspruc...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 7. Kosten

Rz. 567 Die Kosten der Auseinandersetzung samt Auslagen (evtl. für Grundstückswertgutachten) treffen den Nachlass und damit die Erben (§§ 2218, 670 BGB).mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / d) Zwangsvollstreckung

Rz. 169 Die Zwangsvollstreckung erfolgt nach § 888 ZPO.mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / h) Fortführung eines Handelsgeschäfts

Rz. 69 Zur Fortführung des Handelsgeschäfts bedarf der Nachlasspfleger nicht der Genehmigung des Nachlassgerichts. Denn das Gesetz grenzt durch die Aufzählung in §§ 1821, 1822 BGB den Kreis der genehmigungspflichtigen Geschäfte nach deren Art ab. Eine Ausdehnung auf andere Geschäfte je nach den Umständen des Einzelfalles verbietet sich im Interesse der Rechtssicherheit.[35]mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / XI. Vermächtnisse

1. Allgemeines Rz. 117 Unter einem Vermächtnis versteht man die Zuwendung eines Vermögensvorteils – im Gegensatz zur Erbeinsetzung – in der Weise, dass der Vermächtnisnehmer nicht in die Rechtsstellung des Erblassers einrückt, sondern lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den Beschwerten auf Übertragung des Vermächtnisgegenstandes erhält, § 2174 BGB. Rz. 118 Vermäch...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 3. Wirkung

Rz. 462 Durch die Erbschafts- bzw. Erbteilsübertragung wird der Erwerber nicht Erbe. Der Erwerb begründet lediglich den schuldrechtlichen Anspruch, wirtschaftlich so gestellt zu werden, als ob der Käufer und nicht der Verkäufer Erbe wäre. Zum Vorkaufsrecht der Miterben siehe unten Rdn 472 ff.mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / d) Die Eröffnung letztwilliger Verfügungen

Rz. 13 Dasjenige Amtsgericht, das eine letztwillige Verfügung verwahrt, ist auch für die Eröffnung zuständig, § 348 Abs. 1 FamFG. Funktionell zuständig ist der Rechtspfleger, § 3 Nr. 2c RPflG.mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / a) Verpflichtungsgeschäfte

Rz. 59 Hierbei kommt es wiederum darauf an, welcher Art von Verwaltungsmaßnahme das Verpflichtungsgeschäft zuzuordnen ist: ordnungsmäßige Verwaltung, außerordentliche Verwaltung, Notverwaltung.mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 3. Ungesetzlicher Teilungsplan

Rz. 563 Der Teilungsplan kann wegen Ungesetzlichkeit oder offenbarer Unbilligkeit von jedem Miterben durch Klage gegen den TV angefochten werden, ohne dass er seine Miterben verklagen muss.[574] Vorläufiger Rechtsschutz: Einstweilige Verfügung auf Untersagung der Ausführung des Teilungsplans.mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 2. Beerdigungskosten

a) Begriff der Beerdigungskosten aa) Allgemeines Rz. 74 Die bis 31.12.1998 geltende Fassung des § 1968 BGB sprach von den Kosten der "standesmäßigen Beerdigung". Mit dem Inkrafttreten der Insolvenzordnung am 1.1.1999 wurde der Begriff "standesmäßig" gestrichen; eine inhaltliche Änderung gegenüber der vorherigen Regelung ist damit jedoch nicht verbunden.[82] Dem entsprechend si...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 3. Die Erfüllung der Nachlassverbindlichkeiten

a) Die vom Gesetz festgelegte Reihenfolge Rz. 213 Dass vor der Erbteilung die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen sind, schreibt § 2046 Abs. 1 S. 1 BGB insofern vor, als er eine Reihenfolge vorsieht: Wer diese Reihenfolge nicht einhält, kann nach der E...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / b) Örtliche Zuständigkeit

aa) Notariell beurkundetes Testament Rz. 8 Beim notariell beurkundeten Testament ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Notar seinen Amtssitz hat, § 344 Abs. 1 Nr. 1 FamFG. bb) Eigenhändiges Testament Rz. 9 Das privatschriftliche einseitige oder gemeinsame Testament (§§ 2247, 2267 BGB) kann bei jedem Amtsgericht verwahrt werden, § 344 Abs. 1 Nr. 3 FamFG. cc) Nottest...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 9. Abschichtung und Erbenhaftung

a) Anwachsung auch auf der Passivseite Rz. 508 Nicht nur auf der Aktivseite des Nachlasses erfolgt eine Anwachsung, sondern auch auf der Passivseite, d.h. auch die noch vorhandenen Nachlassverbindlichkeiten wachsen den verbleibenden Miterben an. b) Erblasserschulden und Erbfallschulden Rz. 509 Unabhängig davon, das Innenverhältnis betreffende Rechtsfolge, haftet der abgeschicht...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 12. Verbindlichkeiten aus einem Girovertragsverhältnis

Rz. 57 BGH in FamRZ 2000, 754: Zitat "Miterben, die in ein Girovertragsverhältnis des Erblassers eintreten und das Girokonto für den eigenen Zahlungsverkehr fortführen, erlangen eine eigene persönliche Rechtsbeziehung zur Bank. Das gilt für die Fortführung eines Oder-Kontos ebenso wie für die eines Einzelkontos (im Anschluss an BGHZ 131, 60 = FamRZ 1996, 103)."mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 5. Surrogation auch bei Alleinerbfolge

Rz. 96 Die dingliche Surrogation gilt auch dann, wenn ein Testamentsvollstrecker den Nachlass eines Alleinerben verwaltet, weil die Verwaltungseinheit erhalten bleiben muss.mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / dd) Antragsrecht des Pfandgläubigers

(1) Pfändungspfandgläubiger Rz. 285 Der Anteil eines Miterben am ungeteilten Nachlass kann gem. § 859 Abs. 2 ZPO gepfändet werden. Nach Pfändung und Überweisung hat der Gläubiger nach allgemeiner Auffassung gem. § 1258 BGB das Recht, die Teilungsversteigerung zu betreiben.[310] Pfändung allein reicht nicht aus; erst die Überweisung zur Einziehung oder an Zahlungs Statt gewähr...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / b) Schutz der Gläubiger

Rz. 151 Gläubiger können sich in erster Linie gegen die Haftungsbeschränkung schützen, indem sie sich Sicherheiten gewähren lassen (§ 1629a Abs. 3 BGB).[179]mehr