Rz. 157

Gegen die Zurückweisung des Antrags auf Aufhebung der Nachlassverwaltung ist ebenfalls das Rechtsmittel der befristeten Beschwerde gem. §§ 58 ff. FamFG, insbesondere § 63 FamFG zulässig.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge