Fachbeiträge & Kommentare zu Mandant

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (d) Außergerichtliches Güteverfahren oder Streitbeilegungsverfahren

Rz. 172 Vor Erhebung einer Klage oder wenn mit einer Verteidigung des Antragsgegners gegen einen Mahnbescheid zu rechnen ist, sollte in Erwägung gezogen werden, eine außergerichtliche Streitschlichtung zu versuchen. Ein derartiger Antrag hemmt die Verjährung nach Maßgabe des § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB.[727] In den Fällen des § 15a EGZPO ist nach Maßgabe des Landesrechts eine Kla...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / aa) Allgemeine Grundsätze

Rz. 474 Die Frage der Unangemessenheit beurteilt sich unter dem allgemeinen Gesichtspunkt des § 242 BGB danach, ob sich das Festhalten an der getroffenen Vereinbarung unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalls als unzumutbar und als ein unerträgliches Ergebnis darstellt. Das vereinbarte Honorar ist unangemessen hoch, wenn es unter Berücksichtigung aller Ums...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 6. Pflicht zur Aufklärung über eigene Fehler?

Rz. 404 Unter der Geltung des alten Verjährungsrechts nach § 51b BRAO und § 68 StBerG waren der Anwalt und der Steuerberater (nicht aber der Wirtschaftsprüfer) nach ständiger Rechtsprechung während des fortbestehenden Mandats dazu verpflichtet, den Mandanten auf eigene Pflichtverletzungen und daraus möglicherweise zugunsten des Mandanten folgende Schadensersatzansprüche sowi...mehr

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§ 9 Vertrag zugunsten Dritter / 4. Ausgleich bei unwirksamem oder fehlerhaftem Deckungsverhältnis

Rz. 24 Ist ein Anwalts-, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfervertrag zugunsten eines Dritten (Deckungsverhältnis) unwirksam oder fehlerhaft, fragt es sich, zwischen welchen Beteiligten die Rückabwicklung von Leistungen zu erfolgen hat. Rz. 25 Ob der Versprechende (Rechtsberater) einen vertraglichen Anspruch auf Rückgewähr seiner Leistung aus § 346 BGB (i.V.m. § 281 Abs. 5, §§...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / (a) Richterliche Prüfung

Rz. 130 Die richterliche Prüfung gem. § 307 BGB hat grds. auf die Verhältnisse im Zeitpunkt des Vertragsschlusses abzustellen[364] und den gesamten Vertragsinhalt einschließlich der Individualvereinbarungen zu berücksichtigen.[365] Rz. 131 Prüfungsmaßstab ist eine generalisierende, überindividuelle, typisierende Betrachtung, bei der die Interessen des Verwenders (z.B. eines R...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / b) Anlageberatung

Rz. 171 Die Rechtsprechung hat wiederholt eine Anlageberatung durch Rechtsanwälte (vgl. § 11 Rdn 23 ff.) beschäftigt.[433] Der BGH hat einen Anwaltsvertrag in einem Fall bejaht, in dem der Rechtsanwalt seinem Auftraggeber anlässlich eines Erbfalls ein steuerlich motiviertes Anlagemodell vermittelt hatte. Die Anlageberatung könne Rechtsfragen umfassen, etwa ob das Anlagemodel...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / (1) Vertragspartner und geschützte Dritte

Rz. 142 Partner einer Verjährungsvereinbarung i.S.d. § 202 BGB sind der Rechtsberater und sein Auftraggeber. Besteht ein Anwaltsvertrag zugunsten eines Dritten (§§ 328 ff. BGB; vgl. § 9 Rdn 1 ff.) oder mit Schutzwirkung zugunsten eines Dritten (analog §§ 328 ff. BGB; vgl. § 10 Rdn 1 ff.), so ist der Dritte regelmäßig am Vertragsschluss nicht beteiligt. Nach der insoweit anwen...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / bb) Zuständiges Gericht

Rz. 212 Grds. muss eine Klage vor dem zuständigen Gericht erhoben werden.[866] Der Beklagte braucht sich grds. auf eine Klage vor einem unzuständigen Gericht nicht einzulassen, sondern kann dessen Unzuständigkeit rügen (§ 39 ZPO, Art. 28 EuGVVO n.F.), und zwar rechtzeitig (§ 282 Abs. 3 ZPO). Dem Prozessbevollmächtigten eines Beklagten kann vorgeworfen werden, dass er die feh...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / e) Einsicht in Akten, Register, Urkunden und Unterlagen

Rz. 48 Zur Klärung des Sachverhalts kann es notwendig sein, dass der Anwalt Akten eines Gerichts oder einer Behörde, die den Gegenstand des Mandats betreffen,[268] sowie das Grundbuch und öffentliche Register einsieht.[269] Von zunehmender Bedeutung sind Veröffentlichungen im Internet, die z.B. für den Lauf der Rechtsmittelfrist maßgebend sein können (vgl. Rdn 43). Diese Ver...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / I. Schutzgesetz

Rz. 89 Gesetz i.S.d. Bestimmung kann jede Rechtsvorschrift sein, also nicht nur ein Gesetz im staatsrechtlichen Sinne, sondern auch eine Rechtsverordnung[337] oder ein Verwaltungsakt i.V.m. der zugrunde liegenden Ermächtigungsnorm.[338] Schutzwirkung kommt einer Rechtsvorschrift zu, wenn sie, sei es auch nur neben dem Schutz der Allgemeinheit, dazu dient, den Einzelnen oder b...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / bb) Beratung oder Vertretung bei Vergleichsverhandlungen

Rz. 286 Die Pflicht, den Mandanten in die Lage zu versetzen, eigenverantwortlich darüber zu entscheiden, wie er seine Interessen in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht zur Geltung bringen will, findet eine besondere Ausprägung, wenn der Rechtsanwalt in Vergleichsverhandlungen eingeschaltet ist.[1110] Wegen der Eigenschaft eines Vergleichs als materiell-rechtlicher Vert...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 2. Eigenständige Pflichtenkreise

Rz. 339 Die Rechtstellung nacheinander oder nebeneinander tätiger Rechtsanwälte wird dadurch charakterisiert, dass jeder der Anwälte mit dem Auftraggeber einen eigenständigen Anwaltsvertrag geschlossen hat. Alle Rechtsanwälte haben dann einen eigenen Pflichten- und Verantwortungsbereich. Keiner ist in seinem Pflichtenkreis als Erfüllungsgehilfe des anderen i.S.d. § 278 BGB t...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 4. Organ- und Leitungsklausel

Rz. 63 Sinn des Risikoausschlusses nach § 4 Nr. 4 AVB ist es, den Versicherungsschutz auf die Haftung aus eigentlich beruflicher Tätigkeit zu beschränken und Haftungsansprüche aus berufsfremder Tätigkeit vom Versicherungsschutz auszunehmen (siehe auch Rdn 35). Die Leitung eines Unternehmens entspricht nicht dem typischen Berufsbild eines Anwalts und wäre daher schon nach § 1...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / ff) Mahnverfahren

Rz. 218 Ein Mahnverfahren kann sich empfehlen, wenn mit einer Verteidigung des Anspruchsgegners nicht zu rechnen ist, wenn ein gem. § 15a EGZPO landesrechtlich als Klagevoraussetzung zwingend vorgesehenes Güteverfahren (vgl. Rdn 172) vermieden werden soll oder wenn die Verjährung gehemmt werden muss, die Klage aber noch nicht erhoben werden kann, z.B. weil hierfür noch weite...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / II. Weitere anwaltliche Pflichten

Rz. 356 Die vorbeschriebenen allgemeinen und tätigkeitsbezogenen Pflichten, die ein Rechtsanwalt bei der Berufsausübung zu beachten hat, bezwecken den Schutz des Auftraggebers vor Vermögensschäden. Daneben hat ein Rechtsanwalt weitere Pflichten zu beachten, die vorrangig den Schutz anderer Rechtsgüter des Mandanten betreffen.[1331] Auch diese Pflichten ergeben sich v.a. aus ...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / f) Schadensersatz bei Kündigung infolge vertragswidrigen Verhaltens

Rz. 105 Hat eine Vertragspartei die Kündigung des Anwaltsvertrages nach § 626 oder § 627 Abs. 1 BGB durch vertragswidriges Verhalten veranlasst, ist sie gem. § 628 Abs. 2 BGB dem Vertragspartner zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der dadurch entsteht, dass der Anwaltsvertrag aufgehoben wird.[306] Der Schadensersatzanspruch kann sowohl dem Rechtsanwalt als auch dem Mandant...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 5. Haftung des Verkehrsanwalts

Rz. 265 Der Verkehrsanwalt ist verpflichtet,[656] den Prozessbevollmächtigten sorgfältig auszuwählen, wenn der Auftraggeber ihm dessen Beauftragung überlässt. Entscheidend sind die Umstände des Falls, insb. die tatsächliche und rechtliche Schwierigkeit sowie die wirtschaftliche Bedeutung der Angelegenheit für den Auftraggeber. Im Normalfall kann sich der Verkehrsanwalt wegen...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / g) Mündliche Verhandlung

Rz. 242 Die mündliche Verhandlung ist nach der Vorstellung des Gesetzgebers der eigentliche Kern eines Rechtsstreits (vgl. §§ 128 Abs. 1, 137 ZPO).[974] Sie wird in Anwaltsprozessen (§ 78 ZPO) durch die Schriftsätze der Parteien vorbereitet (§ 129 ZPO). Der Anwalt muss alles tun, um das rechtliche Gehör seiner Partei zu schützen.[975] Er hat deshalb gerade auch hier die Inte...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Prozesskostenhilfe

Rz. 194 Nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 BRAO muss ein Rechtsanwalt im gerichtlichen Verfahren die Vertretung einer Partei übernehmen, wenn er der Partei im Wege der PKH nach § 121 ZPO, § 11a ArbGG oder aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften[499] zur vorläufig unentgeltlichen Wahrnehmung ihrer Rechte beigeordnet ist. Ist beim PKH-Mandat die Beiordnung unbeschränkt beantragt und be...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / bb) Weitere Haftungsvoraussetzungen

Rz. 14 Hat der Rechtsanwalt durch eine objektiv vertragswidrige, nicht ausnahmsweise durch einen Rechtfertigungsgrund gedeckte und damit rechtswidrige Pflichtverletzung (vgl. § 4 Rdn 8 ff.) – oder durch einen entsprechenden objektiven Verstoß gegen eine vorvertragliche Pflicht – einen Schaden des Mandanten adäquat verursacht (haftungsbegründender Ursachenzusammenhang = haftu...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / cc) Inhalt der Aufklärungspflicht

Rz. 203 Besteht ausnahmsweise eine Pflicht zur Aufklärung über die gesetzlichen Gebühren, hängt der gebotene Inhalt der Aufklärung von den Umständen des jeweiligen Falls ab. Entscheidend für das Maß der Unterrichtung ist die für den Rechtsanwalt erkennbare Belehrungsbedürftigkeit und Interessenlage des Auftraggebers. Hierbei kommt der praktischen Brauchbarkeit der Belehrung ...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 2. Haftung

Rz. 458 Vertragspartner des Auftraggebers ist ausschließlich die GmbH. Für schuldhafte Pflichtverletzungen eines Rechtsanwalts, der einer Anwalts-GmbH angehört, haftet dem Mandanten die Gesellschaft mit dem Gesellschaftsvermögen. Die persönliche Inanspruchnahme der bei der GmbH beschäftigten Anwälte aus dem Mandatsvertrag ist ausgeschlossen (§ 13 Abs. 2 GmbHG). Unter den Vor...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 6. Zusammenfassung

Rz. 304 Für die haftungsrechtliche Bewertung von Sachverhalten, bei denen ein haupt- und ein unterbevollmächtigter Rechtsanwalt für den Mandanten tätig werden, muss unterschieden werden, ob die Voraussetzungen einer Unterbevollmächtigung im Namen des Mandanten vorliegen oder nicht. Abgrenzungsschwierigkeiten können sich ergeben, wenn der vom Prozessbevollmächtigten eingescha...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 1. Versicherungssumme

Rz. 88 Nach § 51 Abs. 4 BRAO beträgt die Mindestversicherungssumme 250.000,00 EUR. Sie muss für jeden einzelnen Versicherungsfall zur Verfügung stehen. § 51 Abs. 4 Satz 2 BRAO gestattet aber, die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Versicherungsjahres verursachten Schäden auf den vierfachen Betrag der Mindestversicherungssumme zu begrenzen. Je nach individue...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / b) Steuerfragen

Rz. 29 Tatfrage des Einzelfalls ist es auch, ob das anwaltliche Mandat sich auf Steuerfragen erstreckt.[195] Der Rechtsanwalt ist der berufene Berater und Vertreter auch im Steuerrecht (vgl. § 3 BRAO). Andererseits pflegen Mandanten zwischen einer anwaltlichen Beratung im Steuerrecht und auf anderen Rechtsgebieten zu unterscheiden. Dieser Erfahrungssatz gilt aber nicht, wenn...mehr

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§ 9 Vertrag zugunsten Dritter / I. Anwendungsfälle

Rz. 6 Mit Rücksicht auf den Vertragszweck liegt ein Anwaltsvertrag zugunsten eines Dritten auf der Hand, wenn ein Rechtsschutz- oder Haftpflichtversicherer im eigenen Namen – anders als im Regelfall namens des Versicherungsnehmers[17] – einen Rechtsanwalt mit der Betreuung des Versicherungsnehmers beauftragt.[18] Übernimmt ein Rechtsanwalt – etwa im Zusammenhang mit einem Unt...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / c) Ziel einer Verjährungserleichterung

Rz. 123 Eine Erleichterung der Verjährung gem. § 202 BGB ist nur dann wirksam, wenn sie zu einer angemessenen Verteilung der Risiken des Rechtsberaters und seines Mandanten führt. Dabei ist als Leitlinie die Grundentscheidung des Gesetzgebers zu beachten, mit dem neuen Verjährungsrecht die Chance des Gläubigers – hier des geschädigten Mandanten oder geschützten Dritten –, ei...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 4. Aufdeckung stiller Reserven

Rz. 133 Bei der Aufdeckung stiller Reserven muss der dadurch bewirkten Steuerlast grds. der Vorteil gegenübergestellt werden, der dem Mandanten aus dem Vorgang zugeflossen ist. Im Fall der Veräußerung eines Wirtschaftsguts ist daher der Veräußerungsgewinn abzgl. der Steuern einerseits mit dem Wert des Wirtschaftsguts ohne Veräußerung andererseits zu vergleichen.[300] Rz. 134...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / b) Folgen der verbotswidrigen Gebührenunterschreitung

Rz. 487 Eine unzulässige Vereinbarung einer Gebührenunterschreitung oder eines Gebührenverzichts [1879] ist wegen Verstoßes gegen § 49b Abs. 1 BRAO nach § 134 BGB nichtig.[1880] Zwar richtet sich das gesetzliche Verbot der Gebührenunterschreitung nur an den Rechtsanwalt; die Durchsetzung des Verbotszwecks erfordert aber die Unwirksamkeit des verbotswidrigen Rechtsgeschäfts.[1...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / c) Weitere Rechtsprechung zur Unzulässigkeit einer erfolgsbestimmten Vergütung

Rz. 494 Die Vereinbarung eines Streitanteils als Mindesthonorar ist nichtig (§ 49b Abs. 2 BRAO, § 134 BGB); diese Rechtsfolge kann bei Verbraucherverträgen nicht durch Wahl US-amerikanischen Rechts umgangen werden (Art. 29 EGBGB).[1899] Vereinbart ein Rechtsanwalt mit den Parteien eines Grundstückskaufvertrages, in deren Auftrag er mit Gläubigern des Verkäufers über die Ablös...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / e) Erfolgshonorar mit Auslandsbezug

Rz. 498 Vereinbart ein deutscher Rechtsanwalt nach deutschem Recht ein unzulässiges Erfolgshonorar mit einem ausländischen Auftraggeber, so ist die Abrede gem. § 49b Abs. 2 BRAO, § 4a RVG Abs. 1 i.V.m. § 134 BGB unwirksam und von einem deutschen Gericht entsprechend zu beurteilen; dagegen kann eine solche Abrede bei Anrufung eines ausländischen Gerichts durchsetzbar sein.[19...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 2. Nachwirkende Vertragspflichten

Rz. 229 Die Pflichten des beauftragten Rechtsanwalts entfallen mit der Vertragsbeendigung nicht stets in vollem Umfang. Im Einzelfall können einem Rechtsanwalt vertragliche Pflichten auch noch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses obliegen. So kann der Rechtsanwalt ausnahmsweise unter besonderen Umständen bei Vertragsende gehalten sein, die übernommene Angelegenheit des ...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Begriffsbestimmung

Rz. 330 Ein Abwickler kann für die Kanzlei eines verstorbenen Rechtsanwalts (§ 55 Abs. 1 BRAO) oder für einen früheren Rechtsanwalt bestellt werden, dessen Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erloschen, zurückgenommen oder widerrufen ist (§ 55 Abs. 5 BRAO), ebenso für eine Rechtsanwalt-GmbH, die ihre Zulassung verloren hat (§ 59h Abs. 6 BRAO). Die Tätigkeit eines Abwicklers bet...mehr

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§ 11 Auskunftsvertrag / E. Grenzen eines anwaltlichen Auskunftsvertrages

Rz. 34 Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze über den – i.d.R. stillschweigenden – Abschluss eines Auskunftsvertrages können auf das Verhältnis eines Rechtsanwalts zu einem Nichtmandanten nur mit der gebotenen Vorsicht und Zurückhaltung angewendet werden;[100] dies gilt für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer entsprechend. Das Bestreben, Unzulänglichkeiten des d...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / III. Honorarfreie Leistung

Rz. 432 Zu einer honorarfreien Leistung kann der Rechtsanwalt nach der vertraglichen Grundpflicht zur Schadensverhütung (vgl. Rdn 129 ff.) verpflichtet sein, um Nachteile, die infolge seines Fehlers dem Mandanten drohen, abzuwenden (vgl. Rdn 137).[1629] Hat der Auftraggeber einen Prozess in erster Instanz aufgrund unzureichenden Vortrags seines Prozessbevollmächtigten verlore...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (3) Fundorte

Rz. 80 Die höchstrichterliche Rechtsprechung ist zu finden in den amtlichen Sammlungen der obersten Bundesgerichte, in – allgemeinen oder auf besondere Rechtsgebiete festgelegten – juristischen Zeitschriften, in Kommentaren, Lehrbüchern und elektronischen Datenbanken. Der Anwalt darf sich nicht damit begnügen, die mandatsbezogene Rechtsfrage nur anhand der amtlichen Entschei...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 3. Haftung des früheren Rechtsanwalts

Rz. 335 Nach der hier vertretenen Auffassung werden Fehler des amtlich bestellten Abwicklers dem früheren Rechtsanwalt bzw. den Erben des verstorbenen Rechtsanwalts zugerechnet (§ 278 BGB), mit der Folge einer Haftung im Außenverhältnis ggü. dem Auftraggeber. Insoweit kann allerdings ein Ausgleichsanspruch gegen den Abwickler im Innenverhältnis in Betracht kommen (vgl. Rdn 3...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / ii) Erzwingung von Honorarvereinbarungen und Kostenübernahmen

Rz. 209 In der Ankündigung eines Rechtsanwalts, das Mandat niederzulegen, um hierdurch eine günstigere Vergütungsabrede durchzusetzen, kann eine rechtswidrige Drohung liegen.[849] Ob eine Drohung in einem solchen Fall rechtswidrig ist, hängt von dem Verhältnis zwischen dem verfolgten Zweck und dem dazu eingesetzten Mittel ab; entscheidend ist, ob der Drohende an der Erreichu...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / aa) Zusammenarbeit mit ausländischen Anwälten

Rz. 339 Weist ein Vertrag einen Bezug zu einer ausländischen Rechtsordnung auf, ist zunächst zu prüfen, ob nach den Regeln des Internationalen Privatrechts die Anwendung des ausländischen Rechts in Betracht kommt. Ist dies anzunehmen, handelt ein deutscher Rechtsanwalt grds. gewissenhaft, wenn er einen Vertragsentwurf einem Anwalt aus dem fremden Rechtskreis vorlegt, damit d...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / Literaturtipps

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / bb) Sachvortrag

Rz. 227 Im Zivilprozess obliegt es den Parteien, den Tatsachenstoff einschließlich der Beweismittel – schriftsätzlich – beizubringen. Ist die Partei anwaltlich vertreten, trifft den Prozessbevollmächtigten die Pflicht, dafür einzutreten, dass alle zugunsten des Mandanten sprechenden tatsächlichen (und auch rechtlichen) Gesichtspunkte so umfassend wie möglich ermittelt und vo...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / cc) Beweisbarkeit der Aufklärung

Rz. 191 Aus den vorstehenden Ausführungen ergibt sich für die Praxis die Empfehlung, die Bedenken betreffend die Erfolgsaussichten einer Klage oder der Verteidigung gegen eine Klage oder der Einlegung eines Rechtsmittels dem Mandanten schriftlich mitzuteilen bzw. zu bestätigen oder zumindest einen Aktenvermerk über eine Belehrung anzufertigen. Auch wenn den Auftraggeber, der...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 8. Zusammenfassung

Rz. 275 Im Ergebnis stellt die Rechtsprechung weitreichende Sorgfaltspflichten sowohl an den Prozess- als auch an den Verkehrsanwalt. Die Gerichte tragen dem Zusammenwirken beider Rechtsanwälte im Interesse des gemeinsamen Mandanten Rechnung. Prozess- und Verkehrsanwalt werden regelmäßig nicht nebeneinander, sondern miteinander tätig. Die Anzahl der ergangenen Entscheidungen...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (4) Abstimmung des Vortrags mit dem Auftraggeber

Rz. 233 Um sicherzustellen, dass der Rechtsanwalt das Begehren seines Mandanten sowie den zugrunde gelegten Sachverhalt richtig und vollständig wiedergegeben sowie Beweis durch die zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen angetreten hat, sollte er dem Mandanten die zur Einreichung bei Gericht vorgesehenen Schriftsätze mit der Bitte übermitteln, diese zu genehmigen oder Ände...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / II. Rechtsgrundlagen

1. Allgemeines und Vergütungsprozess Rz. 418 Rechtliche Grundlage eines Vergütungsanspruchs des Rechtsanwalts oder Steuerberaters ist i.d.R. ein Vertrag. Beauftragt ein Prozessbevollmächtigter im eigenen Namen einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung eines Termins, so ist der Terminsvertreter regelmäßig Erfüllungsgehilfe des Prozessanwalts und verdient die Gebühr für diesen.[152...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / I. Vertragliche Hauptpflicht

Rz. 417 Der Auftraggeber hat dem für ihn tätigen Rechtsanwalt oder Steuerberater die geschuldete Vergütung zu zahlen.[1522] Dies ist die Hauptpflicht des Mandanten aus einem Anwalts- oder Steuerberatervertrag. Die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) über die Vergütung (Gebühren und Auslagen) für anwaltliche Berufstätigkeit ist am 1.7.2004 ersetzt worden durch das ...mehr

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§ 11 Auskunftsvertrag / B. Auskunft im Rahmen eines Rechtsberatervertrages

Rz. 3 Hat sich ein Rechtsberater (Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder eine Gesellschaft dieser Berufskreise) ggü. dem Auftraggeber verpflichtet, aufgrund eines Dienstvertrages (§§ 611, 675 Abs. 1 BGB) die Interessen seines Mandanten wahrzunehmen oder gemäß einem Werkvertrag (§§ 631, 675 Abs. 1 BGB) durch fachliche Arbeit den vereinbarten Erfolg herbeizuführen...mehr

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§ 13 Verschulden bei Vertra... / IV. Haftungsrechtliche Zurechnung

Rz. 29 Dem Schädiger ist ein Schaden nur dann haftungsrechtlich zuzurechnen, wenn dieser aus dem Kreis der Gefahren stammt, zu deren Abwendung die verletzte Pflicht diente (vgl. § 5 Rdn 67 ff.);[81] bei der Verletzung einer vorvertraglichen Pflicht ist Grundlage des Schutzzwecks enttäuschtes Vertrauen.[82] Dieser Schutzzweck bestimmt sich, falls ein Rechtsberater seinen Mand...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / aa) Wahrnehmung des Termins

Rz. 243 Ein Rechtsanwalt verletzt seine Pflichten, wenn er einen Gerichtstermin versäumt, zu dem festgesetzten Termin mit erheblicher Verspätung erscheint und nicht für seine Vertretung gesorgt hat. Dann kann gegen die Partei ein Versäumnisurteil erlassen werden. Je nach dem Grund der Säumnis ist allerdings zu prüfen, ob der Rechtsanwalt auch schuldhaft gehandelt hat.[976] E...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / III. Werkvertragliche Verjährung gem. § 634a BGB

Rz. 65 Ist der Anwalts- oder Steuerberatervertrag ausnahmsweise ein Werkvertrag (§§ 631, 675 Abs. 1 BGB; vgl. § 1 Rdn 6 ff., § 2 Rdn 3), so verjähren Mängelansprüche des Bestellers (Mandanten) aus § 634 BGB nach § 634a BGB (zum Geltungsbereich dieser Vorschrift siehe Rdn 7). Rz. 66 Ansprüche des Bestellers (Mandanten) auf Nacherfüllung (§ 634 Nr. 1, § 635 BGB), Ersatz der erf...mehr