Fachbeiträge & Kommentare zu Mandant

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 2. Die Sachmängelhaftung

Rz. 466 Der Verkäufer haftet nach § 2376 Abs. 2 BGB nicht für Sachmängel einer zur Erbschaft gehörenden Sache.mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 1. Allgemeines

Rz. 710 Eine typische Beratungssituation in der Praxis ist der Fall, dass der Schenker (Erblasser) in ein Pflegeheim kommt und nicht alle Kosten von der Pflegeversicherung übernommen werden. Gemäß § 93 Abs. 1 SGB XII kann der Sozialhilfeträger den Rückforderungsanspruch des Schenkers (§ 528 BGB) gegenüber dem Beschenkten auf sich überleiten.[770] Dies ist auch nach dem Tod d...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 4. Mangelnde Testierfreiheit aufgrund Höferechts

Rz. 57 Um einer Zersplitterung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe entgegenzuwirken, sieht das Anerbenrecht für den Fall des Erbgangs eine Sondererbfolge vor. Das Anerbenrecht will sicherstellen, dass der Hof immer nur an einen Rechtsnachfolger fällt, wobei die jeweiligen höferechtlichen Vorschriften entweder eine Sondererbfolge[89] oder die Zuweisung[90] im Wege eines ...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 2. Schenkungsteuerliche Gesichtspunkte der Übertragung

Rz. 633 Steuerlich gilt bei gemischten Schenkungen sowie bei Schenkungen unter Auflage entsprechend § 10 Abs. 1 S. 1, 2 ErbStG als steuerpflichtiger Erwerb die Bereicherung des Bedachten, soweit sie der Besteuerung nach dem ErbStG unterliegt.[702] Die Bereicherung wird ermittelt, indem von dem nach § 12 ErbStG zu ermittelnden Steuerwert der Leistung des Schenkers die Gegenle...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 2. Beim gemeinschaftlichen Testament

Rz. 621 § 2287 BGB findet zum Schutz der Schlusserben auch bei bindend gewordenen gemeinschaftlichen Testamenten Anwendung.[675] Hat der Erblasser lebzeitig Schenkungen getätigt und liegen die Voraussetzungen des § 2287 BGB vor, dann kann der Schlusserbe die Schenkungsgegenstände herausverlangen. Das Recht entsteht allerdings gemäß § 2287 BGB erst mit dem Tod des Erblassers,...mehr

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§ 9 Der Pflichtteilsberecht... / I. Anrechnung und Ausgleichung

Rz. 4 Bei der Beratung eines pflichtteilsberechtigten Abkömmlings hinsichtlich einer lebzeitigen Zuwendung durch den Erblasser kann sich das Problem der Anrechnung und Ausgleichung der Zuwendung auf den Pflichtteil stellen (§§ 2315, 2316 BGB).[4] Nicht selten ist dies in den notariellen Übergabeverträgen vorgesehen. Dem pflichtteilsberechtigten Mandanten sind bei der Überprü...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / a) Vereinbarung einer vertraglichen Pflegeverpflichtung

Rz. 721 Hier ist in erster Linie darauf zu achten, dass der Übernehmer die Pflegeverpflichtung auf den häuslichen Bereich beschränkt, so dass er später nicht unerwartet verpflichtet ist, eine Heimpflege, die er in der Regel wohl nicht sachgerecht ausführen kann, zu übernehmen bzw. dafür Ersatz zu leisten. Für das Verhältnis der Pflegeverpflichtung zu sozialrechtlichen Ansprü...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 1. Allgemeines

Rz. 675 Von der postmortalen Vollmacht zu unterscheiden ist die Vorsorgevollmacht.[754] Die Vorsorgevollmacht vermeidet im Falle der Betreuungsbedürftigkeit ein gerichtliches Eingreifen und eine Betreuung durch einen "unbekannten" Dritten (§ 1896 Abs. 2 S. 2 BGB).[755] Rz. 676 Die Erteilung einer Vorsorgevollmacht ist mit Blick auf die Selbstbestimmung und die Würde des Betro...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 5. Registrierung von Vorsorgevollmachten

Rz. 693 Es besteht die Möglichkeit, die Vorsorgevollmacht bei dem Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren zu lassen. Auf diese Weise können Vorsorgeurkunden im Betreuungsfall schnell und sicher aufgefunden werden. Gerichte haben die Möglichkeit, vor Anordnung einer gesetzlichen Betreuung über einen geschützten Bereich im Internet bzw. über das Justiznetz...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / c) Einräumung eines Wohnungsrechts

Rz. 723 Haben die Parteien ein Wohnungsrecht zugunsten des Übergebers vereinbart, so ist darauf zu achten, dass der Sozialhilfeträger diesen vertraglichen Anspruch nicht überleiten kann. Es wird mitunter empfohlen, diesbezüglich im Rahmen der Vereinbarung des Wohnungsrechts die Klausel aufzunehmen, dass das Wohnungsrecht ruht, wenn der Berechtigte sich nicht mehr in der Wohn...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 7. Die Haftung des Bevollmächtigten

Rz. 695 Bei der Haftung eines Bevollmächtigten muss zwischen der Haftung gegenüber dem Vollmachtgeber und gegenüber einem Dritten unterschieden werden. Gegenüber dem Vollmachtgeber haftet der Bevollmächtigte nach Maßgabe des der Vollmacht zugrunde liegenden Vertrages. Arbeitet der Vertreter entgeltlich, so liegt ein Geschäftsbesorgungsvertrag im Sinne des § 675 BGB vor. Übern...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / bb) Vorbehaltenes Rücktrittsrecht (§ 2293 BGB)

Rz. 568 Das im Erbvertrag vorbehaltene Rücktrittsrecht bietet dem Erblasser die Möglichkeit, durch einseitige Erklärung vom Vertrag loszukommen. Ob und in welchem Umfang die Rücktrittsmöglichkeit bestehen soll, unterliegt dem Willen der Vertragsparteien und ist notfalls durch Auslegung zu ermitteln, wobei auch auf den Empfängerhorizont abzustellen ist. Versäumt der Rechtsanw...mehr

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§ 13 Der Ehegatte als Mandant / B. Die Wahl des richtigen Güterstandes

Rz. 11 Durch die Wahl des richtigen Güterstandes kann somit die Erb- und Pflichtteilsquote aller am Erbfall Beteiligten beeinflusst werden. Der Anwalt, der einen Mandanten bezüglich eines Testamentes berät, hat dies immer zu berücksichtigen. Besteht nämlich beispielsweise die Gefahr, dass sich der überlebende Ehegatte nach dem Tod des Erstversterbenden Pflichtteilsansprüchen...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / b) Die Übertragung gegen Nießbrauch

Rz. 649 Die Übergabe unter Nießbrauchsvorbehalt kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der Übergeber die umfassende Nutzung des Vertragsgegenstandes weiterhin für sich beansprucht, insbesondere auf die Miet- und Pachteinnahmen aus dem Vertragsobjekt weiterhin angewiesen ist. Gesetzlich geregelt ist der Nießbrauch in den Vorschriften der §§ 1030 ff. BGB. Rz. 650 Auch im Rah...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / d) Übertragung gegen Rente/dauernde Last

Rz. 657 Denkbar – wenn auch mittlerweile in der Praxis selten – ist weiter die Übertragung gegen Versorgungsleistungen, etwa in Form einer Rente oder dauernden Last. Während bei der Rente der Höhe nach gleich bleibende Zahlungen in gleichmäßigen Abständen geschuldet werden, sind die Leistungen bei einer dauernden Last variabel.[728] Nach h.M. steht die Vereinbarung einer Ver...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / IV. Gemeinschaftliches Testament oder Einzeltestament

Rz. 24 Auch bei der Frage, ob ein gemeinschaftliches oder ein Einzeltestament errichtet werden soll, ist nicht nur die Vermögensstruktur, sondern sind auch die persönlichen Verhältnisse der Mandanten zu berücksichtigen. Die Gründe, die für ein Einzeltestament sprechen, sind z.B.:mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 1. Beim Erbvertrag

Rz. 620 Grundsätzlich gilt gemäß §§ 2286, 2287 BGB, dass der Erblasser frei ist, durch Rechtsgeschäft unter Lebenden über sein Vermögen zu verfügen. Das Wort Erbvertrag verleitet zwar schnell zu dem Eindruck, der Vertragserbe habe eine gesicherte Rechtsposition, dies ist so jedoch nicht richtig. Der Erblasser wird durch den Erbvertrag zwar in seiner Testierfreiheit beschränk...mehr

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§ 9 Der Pflichtteilsberecht... / A. Allgemeines

Rz. 1 Nicht selten wird der Anwalt bereits vor dem Erbfall mit der Frage über die Rechte eines Pflichtteilsberechtigten konfrontiert. Die Fragen lassen sich grundsätzlich in zwei Kategorien gliedern. Zum einen interessiert den Mandanten schon zu Lebzeiten des Erblassers die Höhe seines Pflichtteilsanspruchs, aber auch die Frage der Rechtmäßigkeit einer Pflichtteilsentziehung...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / I. Allgemeines

Rz. 663 Die Überlastung der Gerichte und die Streitigkeiten unter den Erben führen schnell dazu, dass der Nachlass nach dem Erbfall mindestens ½ Jahr, wenn nicht länger, brach liegt und über die einzelnen Gegenstände nicht verfügt werden kann, weil entweder noch kein Erbschein vorliegt oder die Parteien im Erbscheinsverfahren streiten. Hier hilft in der Regel auch die Einset...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 4. Untervollmacht – Doppelvollmacht

Rz. 687 Für den Fall, dass der Hauptbevollmächtigte beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen ausfällt, sollte der Vollmachtgeber den Hauptbevollmächtigten ermächtigen, zumindest in vermögensrechtlichen Angelegenheiten seinerseits einen Ersatzbevollmächtigten oder Unterbevollmächtigten [763] zu benennen. Rz. 688 Die Vorsorgevollmacht kann auch als Doppelvollmacht erteilt wer...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 6. Die Grenzen der Vollmachtserteilung

Rz. 694 Ein Bevollmächtigter kann grundsätzlich für alle Aufgabenbereiche bestellt werden, für die auch eine Betreuung möglich ist. Zu beachten ist jedoch, dass §§ 1904 Abs. 5, 1, 1906 Abs. 2, 1906 Abs. 5, 2 und 1906a Abs. 2, 5 BGB das grundsätzliche Erfordernis einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung auch für den Bevollmächtigten bei den hier geregelten Maßnahmen vorsieht...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / VI. Die Erbenhaftung nach § 102 SGB XII

Rz. 739 Die selbstständige Erbenhaftung[823] begründet eine Pflicht der Rechtsnachfolger des Sozialhilfeempfängers. Die Erben sind verpflichtet, die Kosten der letzten zehn Jahre vor dem Erbfall, die das Dreifache des Grundbetrages gemäß § 85 Abs. 1 SGB XII übersteigen, zu ersetzen (§ 102 Abs. 1 S. 2 SGB XII). Hierbei handelt es sich um eine Nachlassverbindlichkeit, die auch...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / b) Wegfall der Testierfähigkeit

Rz. 36 Nicht testierfähig sind gemäß § 2229 Abs. 4 BGB Personen, die infolge krankhafter Störung der Geistestätigkeit, Geistesschwäche oder Bewusstseinsstörungen nicht in der Lage sind, die Bedeutung einer von ihnen abgegebenen Erklärung zu erkennen. Insoweit handelt es sich bei der Testierunfähigkeit um einen Unterfall der Geschäftsunfähigkeit.[53] Für die Testierfähigkeit ...mehr

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§ 19 Der Testamentsvollstre... / A. Allgemeines

Rz. 1 Im Rahmen der anwaltlichen Beratung eines Testamentsvollstreckers kann sich zum einen die Situation ergeben, dass der Mandant, der als Testamentsvollstrecker bestimmt ist, sich vor Annahme des Amtes beraten lassen will, und zum anderen eine bereits betriebene Testamentsvollstreckung vorliegt, sprich das Amt schon angenommen wurde. Im letzteren Fall wird sich die Beratu...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 3. Die mangelnde Testierfreiheit aufgrund Erbvertrags oder bindenden Ehegattentestaments

Rz. 47 Von der Testierfähigkeit zu unterscheiden ist die Testierfreiheit des Mandanten. Diese kann beispielsweise dadurch eingeschränkt sein, dass der Mandant sich bereits durch einen Erbvertrag oder ein bindend gewordenes Ehegattentestament verpflichtet hat. Beim Vorliegen einer solchen bindenden Verfügung von Todes wegen sind alle späteren Verfügungen unwirksam, wenn sie d...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 2. Die Rückforderung nach § 528 BGB

Rz. 711 Grundsätzlich richtet sich die Rückabwicklung einer schenkweisen Übergabe nach den §§ 346 ff. BGB bzw. nach Bereicherungsrecht und erscheint daher praktisch fast ausgeschlossen, wenn das Vertragsobjekt durch vom Übernehmer zwischenzeitlich bestellte Grundpfandrechte in erheblichem Umfang belastet ist oder der Übernehmer erhebliche Aufwendungen getätigt hat, die ihm d...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 8. Kosten, Gegenstandswert

Rz. 699 Der Gegenstandswert einer Vorsorgevollmacht ist gemäß § 23 Abs. 3 RVG nach billigem Ermessen zu bestimmen. Ausgangspunkt für die Wertbestimmung im vermögensrechtlichen Bereich ist das Aktivvermögen. Wegen des im Innenverhältnis auf die Zeit der Handlungsunfähigkeit des Vollmachtgebers beschränkten Anwendungsbereichs ist jedoch ein Wertabschlag von 10 % bis 50 % vorzu...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 4. Antragsberechtigte

Rz. 166 Antragsberechtigt sind (§ 317 Abs. 1 InsO): Rz. 167 Zur Antragstellung sind der Erbe und der Nachlassverwalter verpflichtet, wenn sie von der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschul...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 4. Die Grenzen der Testamentsvollstreckung

Rz. 307 Bei einer Testamentsvollstreckung im Unternehmensbereich geht es insbesondere um die Führung des Unternehmens in der Zeit zwischen dem Erbfall bis zur Altersreife der möglichen Nachfolger. Die praktische Bedeutung einer Testamentsvollstreckung an Einzelunternehmen und Personengesellschaften ist dementsprechend groß. Die Möglichkeit einer Anordnung der Testamentsvollst...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 1. Einzelkaufmännisches Unternehmen

Rz. 199 Hat der Erblasser ein Handelsgeschäft als Einzelfirma betrieben und führt der Erbe das Geschäft nicht fort, so haftet er nach den allgemeinen Grundsätzen für die bis zum Erbfall entstandenen Schulden unbeschränkt (§ 1967 BGB), aber mit der Möglichkeit, seine Haftung mit den allgemeinen Haftungsbeschränkungsmaßnahmen zu beschränken (§§ 1975 ff. BGB). Rz. 200 Wird das G...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / ff) Entscheidung des Vollstreckungsgerichts

Rz. 292 Ob dem Antragsgegner vor Anordnung der Teilungsversteigerung gem. Art. 103 Abs. 1 GG durch Zusendung einer Abschrift des Antrags rechtliches Gehör zu gewähren ist, ist umstritten.[319] Die Pflicht zur vorherigen Gewährung rechtlichen Gehörs kann nicht mit dem Argument verneint werden, durch die Verfahrensanordnung geschehe nichts Endgültiges, der Anordnungsbeschluss k...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / VII. Gesamtschuldnerische Erbenhaftung bei bestehenden Ausgleichungspflichten

Rz. 402 Gegenüber den Nachlassgläubigern bleibt der Erbteil maßgebend, auch wenn hohe Ausgleichungspflichten unter den Miterben (§§ 2050 ff. BGB) bestehen sollten. Selbst wenn ein Miterbe aufgrund eines Mehrempfangs nach § 2056 BGB kein Guthaben bei der Erbteilung zu erwarten hat, trifft ihn die gesamtschuldnerische Haftung gegenüber Nachlassgläubigern nach § 2058 BGB. Aller...mehr

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§ 15 Das nichteheliche Kind... / 7. Staatliches Erbrecht – Rückforderungsanspruch

Rz. 49 Sofern der Nachlass eines nichtehelichen Vaters bzw. der väterlichen Verwandten an den Fiskus kraft dessen subsidiären Erbrechts ging (§ 1936 BGB), ist für alle Fälle die Zeitgrenze des 1.7.1949 aufgehoben. In einem solchen Fall steht dem nichtehelichen Kind ein Wertersatzanspruch in Höhe der ihm ursprünglich nicht zustehenden Ansprüche zu. Diese Ansprüche verjähren n...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / (3) Rückgewähr der Rentenzahlungen

Rz. 593 Fällt die erbvertragliche Erbeinsetzung der T – bspw. durch Anfechtung von Seiten der M – weg, so kann T wegen Wegfalls der causa für die von ihr erbrachten Rentenleistungen nach Bereicherungsrecht gem. § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB die geleisteten Zahlungen zurückverlangen – allerdings mit dem Risiko, dass der Entreicherungseinwand nach § 818 Abs. 3 BGB erhoben wird....mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 5. Verantwortlichkeit des Nachlassverwalters

Rz. 145 Der Nachlassverwalter führt sein Amt unabhängig und eigenverantwortlich. Er unterliegt der Aufsicht des Nachlassgerichts (§§ 1960, 1962, 1915, 1837, 1886 BGB). Dieses hat den Nachlassverwalter zu entlassen, wenn die Fortführung des Amtes, insbesondere wegen seines pflichtwidrigen Verhaltens, das Interesse der Nachlassgläubiger gefährden würde.[155] In reinen Zweckmäß...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / a) Anordnung der Nachlassverwaltung auf Antrag des/der Erben

Rz. 154 Wurde einem übereinstimmenden Antrag aller Miterben bzw. des Alleinerben auf Anordnung der Nachlassverwaltung stattgegeben, so ist eine Beschwerde gegen den Anordnungsbeschluss nicht statthaft, § 359 Abs. 1 FamFG. Haben einzelne Miterben Antrag auf Anordnung der Nachlassverwaltung gestellt, so dürfte diesem Antrag gem. § 2062 S. 1 BGB nicht stattgegeben werden. Ein en...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / b) Begründung der nachlassgerichtlichen Entscheidung

Rz. 86 In § 38 Abs. 1 FamFG heißt es: Zitat "Das Gericht entscheidet durch Beschluss, soweit durch die Entscheidung der Verfahrensgegenstand ganz oder teilweise erledigt wird (Endentscheidung)." Der Beschluss ist zu begründen, § 38 Abs. 3 FamFG. Das Nachlassgericht kann lediglich in bestimmten Fällen von einer Begründung absehen, z.B. bei Anerkenntnis oder Verzicht, § 38 Abs. 4 ...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 1. Allgemeines

Rz. 257 Während bei der gesetzlichen Erbfolge die Rechtsnachfolge gesetzlich festgelegt ist, ergeben sich bei gewillkürter Erbfolge (in einem Testament oder Erbvertrag angeordnete Erbfolge) häufig Auslegungsprobleme.[237] Juristischen Laien ist oft die Unterscheidung zwischen Vermächtnisnehmer und Erbe nicht geläufig. Die Frage der Auslegung und Anfechtung von Testamenten is...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 9. Genehmigung des Familiengerichts bzw. des Betreuungsgerichts

Rz. 572 Soweit minderjährige oder unter Betreuung stehende Personen an der Nachlassauseinandersetzung beteiligt sind, ist eine Genehmigung des Familiengerichts für Minderjährige (§ 1643 BGB) bzw. des Betreuungsgerichts für unter Betreuung Stehende nicht erforderlich, weil der Teilungsplan kein Vertrag ist, sondern diesen ersetzt.[579] Etwas anderes gilt, wenn im Teilungsplan...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 1. Auskünfte von Behörden

Rz. 5 Wenn der Gläubiger lediglich den Tod des Schuldners vermutet, weil keine Reaktion mehr erfolgt, so kann er sich Gewissheit verschaffen durchmehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / II. Besonderheiten bei Grundstücken

Rz. 110 Gehört ein Grundstück zum Nachlass, so ist nicht dieses Grundstück oder ein Anteil an dem Grundstück belastet. Der Nießbrauch am Erbteil selbst kann im Grundbuch also nicht eingetragen werden. Aber im Hinblick auf die Verfügungsbeschränkung des § 1071 BGB ist außerhalb des Grundbuchs eine Beschränkung der Verfügungsbefugnis entstanden. Deshalb lässt die Rechtspraxis ...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 13. Antragsrecht für behördliche Verfahren

Rz. 112 Der Nachlasspfleger kann das Gläubigeraufgebot gem. §§ 1970 ff. BGB beantragen (§ 455 FamFG), das Nachlassinsolvenzverfahren (§ 317 Abs. 1 InsO) und die Zwangsversteigerung eines Grundstücks (§ 175 ZVG). Er kann entgegen anderslautender Auffassungen auch die Nachlassverwaltung beantragen (siehe Rdn 47). Im Rahmen der Schadensersatzpflicht aus § 1980 Abs. 1 S. 2 BGB i...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / b) Erblasserschulden und Erbfallschulden

Rz. 509 Unabhängig davon, das Innenverhältnis betreffende Rechtsfolge, haftet der abgeschichtete Miterbe im Außenverhältnis auch weiterhin für die bereits entstandenen Erblasser- und Erbfallschulden, weil die Nachlassgläubiger keinen Einfluss auf die personelle Zusammensetzung der Erbengemeinschaft haben. Und wenn schon bei der förmlichen Erbteilsübertragung das Gesetz in § ...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / f) Empfehlung: Aufgebot der Nachlassgläubiger und Erfüllung der Nachlassverbindlichkeiten vor der Abschichtung

Rz. 515 Das Erbteilungsmodell des Gesetzes sieht in §§ 2045, 2046, 2047 BGB im Rahmen der Nachlassauseinandersetzung eine strenge dreistufige Reihenfolge vor: Es gibt kei...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / aa) Umfassender Auskunftsanspruch

Rz. 159 Der Erbschaftsbesitzer ist nach § 2027 Abs. 1 BGB verpflichtet, Ausk...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 10. Der Auskunftsgläubiger

Rz. 163 Da dem Erben der Erbschaftsanspruch zusteht, ist er auch Inhaber des Auskunftsanspruchs gegen den Erbschaftsbesitzer. Der Auskunftsanspruch gehört zum Nachlass; bei Vorhandensein mehrerer Miterben kann jeder den Anspruch – auch gegen den Widerspruch der anderen – geltend machen, allerdings nach § 2039 BGB nur Leistung an alle Miterben verlangen. Ist Testamentsvollstr...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / XIII. Versteigerungserlös

Rz. 102 Nach § 92 Abs. 1 ZVG ist eine gestaffelte Surrogation (Kettensurrogation, siehe oben Rdn 86) möglich: Der Anspruch gegen den Ersteher ist Surrogat für das Grundstück; die Leistung des Ersteigerers ist Surrogat des Anspruchs gegen ihn. Von Bedeutung ist dies für die Teilungsversteigerung zur Vorbereitung der Erbteilung nach §§ 2042 Abs. 2, 753 BGB, §§ 180 ff. ZVG.mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 16. Abschichtung und Erbteils(ver)pfändung

Rz. 526 Rechtsgeschäftliches Pfandrecht: Ist der Erbteil verpfändet, so kann vor der Pfandreife, also vor Fälligkeit der Pfandforderung, die Abschichtung nur vom Miterben und dem Pfandgläubiger gemeinsam vorgenommen werden, § 1258 Abs. 2 S. 1 BGB.[549] Nach Fälligkeit der Pfandforderung ist der Pfandgläubiger gem. § 1258 Abs. 2 S. 2 BGB allein zur Mitwirkung an der Auseinand...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / a) Haftungsbeschränkung – die Einrede des ungeteilten Nachlasses für den Miterben

Rz. 331 Solange der Nachlass nicht geteilt ist, besteht infolge der gesamthänderischen Bindung des Nachlasses als Sondervermögen eine Gütersonderung zwischen dem Nachlass einerseits und den jeweiligen Eigenvermögen der Miterben andererseits. Die Vermögensseparierung muss hier nicht – wie beim Alleinerben – herbeigeführt werden. Diese besondere Situation kommt jedem der Miter...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / B. Die Verwaltung des Nachlasses

Rz. 15 Fall als Einstieg Zwischen der Mutter und zwei Kindern – einer Tochter T und einem Sohn S – besteht nach dem Tod des Vaters eine Erbengemeinschaft. Die Mutter wurde zur Hälfte Miterbin, die Kinder zu je einem Viertel. Zum Nachlass gehört ein Festgeldkonto mit einem Guthaben von 200.000 EUR. Über die Auseinandersetzung konnten sich die Erben wegen streitiger Ausgleichs...mehr