Rz. 693

Es besteht die Möglichkeit, die Vorsorgevollmacht bei dem Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren zu lassen. Auf diese Weise können Vorsorgeurkunden im Betreuungsfall schnell und sicher aufgefunden werden.

Gerichte haben die Möglichkeit, vor Anordnung einer gesetzlichen Betreuung über einen geschützten Bereich im Internet bzw. über das Justiznetz beim Zentralen Vorsorgeregister anzufragen und zu klären, ob es eine Vorsorgevollmacht gibt.

Die Gebühren für die Registrierung hängen ab von dem gewählten Meldeweg, der gewählten Abrechnungsart sowie der Anzahl der Bevollmächtigten; sie belaufen sich derzeit in der Regel auf 15 bis 25 EUR. Nähere Informationen sowie Beispielrechnungen finden sich unter www.vorsorgeregister.de.

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