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Nicht selten wird der Anwalt bereits vor dem Erbfall mit der Frage über die Rechte eines Pflichtteilsberechtigten konfrontiert. Die Fragen lassen sich grundsätzlich in zwei Kategorien gliedern. Zum einen interessiert den Mandanten schon zu Lebzeiten des Erblassers die Höhe seines Pflichtteilsanspruchs, aber auch die Frage der Rechtmäßigkeit einer Pflichtteilsentziehung,[1] und zum anderen wird im Rahmen von Übergabeverträgen die Frage der Anrechnung und Ausgleichung nach §§ 2050 ff., 2315, 2316 BGB zu prüfen sein.

[1] BGH NJW 1974, 1084.

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