Fachbeiträge & Kommentare zu Mandant

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Der Erblasser als Mandant / II. Die lebzeitige Übertragung (vorweggenommene Erbfolge)

1. Allgemeines Rz. 629 Häufig wird der Anwalt mit der Frage konfrontiert, ob es nicht sinnvoll ist, bereits zu Lebzeiten einzelne Vermögensgegenstände auf Kinder zu übertragen. Hierbei spielt nicht nur die Vorstellung, Steuern zu sparen eine Rolle, sondern oftmals auch der Wunsch des Übergebers, den Übernehmer im Verhältnis zu den anderen Erben bevorzugt zu behandeln und mögl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Der Erblasser als Mandant / I. § 528 BGB, § 93 Abs. 1 SGB XII: Überleitung des Rückforderungsanspruchs des Schenkers auf den Sozialhilfeträger

1. Allgemeines Rz. 710 Eine typische Beratungssituation in der Praxis ist der Fall, dass der Schenker (Erblasser) in ein Pflegeheim kommt und nicht alle Kosten von der Pflegeversicherung übernommen werden. Gemäß § 93 Abs. 1 SGB XII kann der Sozialhilfeträger den Rückforderungsanspruch des Schenkers (§ 528 BGB) gegenüber dem Beschenkten auf sich überleiten.[770] Dies ist auch ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Der Erblasser als Mandant / 4. Die Übertragung gegen Gegenleistung

a) Wohnungsrecht Rz. 643 Als Gegenleistung kann zunächst die Vereinbarung eines Wohnungsrechts getroffen werden. Bei der Art des Wohnungsrechts ist zum einen das dingliche Wohnungsrecht nach § 1093 BGB und zum anderen das schuldrechtliche Wohnrecht, welches durch eine sog. Wohnungsreallast zu sichern ist, zu unterscheiden. Rz. 644 Der wesentliche Unterschied besteht darin, das...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Der Erblasser als Mandant / 3. Die Vermeidung von Regressansprüchen

Rz. 719 Kommt ein Mandant mit dem Anliegen, im Wege der lebzeitigen Übertragung Eigentum an einen oder mehrere Abkömmlinge zu übertragen, so ist im Hinblick auf eine eventuelle Verarmung des Schenkers bei zu erwartender Wahrscheinlichkeit zu versuchen, einen reinen Schenkungsvertrag zu vermeiden. Vielmehr sollte man versuchen, den Wert der Zuwendung zu reduzieren bzw. die Üb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Miterbe als Mandan... / (2) Formulierungsbeispiel: Antrag auf einstweilige Einstellung des Verfahrens

Rz. 302 Formulierungsbeispiel: Antrag auf einstweilige Einstellung des Verfahrens An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – zu Az. (...) In dem Verfahren auf Versteigerung des Grundstücks (...) zum Zwecke der daran bestehenden Gemeinschaft beantrage ich namens des Antragstellers (...), dessen Vollmacht ich vorlege, die einstweilige Einstellung des Verfahrens für die Dauer der g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Der Erblasser als Mandant / J. Die Beratung des Mandanten über die Rechtsnachfolge bei Einzelunternehmen und Gesellschaften

Rz. 747 Die bei der Rechtsnachfolge in Einzelunternehmen und Gesellschaften zu beachtenden Besonderheiten hängen von der jeweiligen Rechtsform ab. So fallen etwa die zu einem Einzelunternehmen zählenden Wirtschaftsgüter und Vertragsverhältnisse in den Nachlass des Erblassers. Gleiches gilt auch für Anteile an Kapitalgesellschaften. Bei Personengesellschaften gelten hingegen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Der Erblasser als Mandant / 1. Allgemeines

Rz. 276 Zwei Bereiche mit familienrechtlichem Bezug sind im Testamentsrecht von praktischer Bedeutung: Zum einen der Eingriff in elterliche Vermögensverwaltungsrechte. Nach Scheidung einer Ehe wird nicht selten der Wunsch an den Berater herangetragen, eine Regelung zu finden, die verhindert, dass das Vermögen, das die gemeinschaftlichen Kinder erben werden, nicht vom geschied...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Der Erblasser als Mandant / 6. Verwahrung des eigenhändigen Testaments

Rz. 33 Auch das eigenhändige Testament kann in die besondere amtliche Verwahrung des Amtsgerichts verbracht werden, § 2248 BGB. Der/die Erblasser kann/können das Testament wieder aus der Verwahrung nehmen. Beim privatschriftlichen Testament hat die Rücknahme aus der amtlichen Verwahrung aber keine Widerrufswirkung – im Gegensatz zum beurkundeten Testament, § 2256 Abs. 1 S. 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Miterbe als Mandan... / I. Grundsätzliches

Rz. 167 Der Erblasser bestimmt in seiner letztwilligen Verfügung die Aufgaben des Testamentsvollstreckers, § 2208 BGB. Im Regelfall der Abwicklungsvollstreckung muss der Testamentsvollstrecker den Nachlass so lange verwalten, bis die von ihm vorzunehmende Auseinandersetzung des Nachlasses vollzogen ist (siehe auch § 19 "Der Testamentsvollstrecker als Mandant"). Rz. 168 Bei de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Der Erblasser als Mandant / I. Die Gestaltung erbrechtlicher Verfügungen durch den Anwalt

Rz. 4 Bei der erbrechtlichen Gestaltung handelt es sich für den Anwalt um ein Mandat, bei dem er oftmals im Wettbewerb zu anderen Berufsgruppen, insbesondere Notaren und Steuerberatern, steht. Dass Testamente nicht selten auch durch den Steuerberater entworfen werden liegt nicht zuletzt daran, dass der Steuerberater die Vermögensverhältnisse seines Mandanten gut kennt und al...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Der Pflichtteilsberech... / M. Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten

Rz. 150 In der Praxis besteht regelmäßig das Problem, dass der Pflichtteilsberechtigte die Zusammensetzung und den Wert des Nachlasses sowie der vom Erblasser zu Lebzeiten getätigten Vorempfänge nicht kennt und er nicht in der Lage ist, die Höhe seines Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsanspruchs zu beziffern. Das Gesetz räumt ihm deshalb in § 2314 BGB einen Auskunftsan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / I. Prüfung der den Mandanten betreffenden Verjährungsfristen

Rz. 105 Zu den wichtigsten und gleichzeitig auch haftungsträchtigsten Pflichten des Anwalts im Rahmen der Bearbeitung eines erbrechtlichen Mandats gehört die Prüfung von Verjährungsfristen.[113] Hier muss der Anwalt sämtliche einschlägigen Verjährungsvorschriften kennen und anwenden und gerade im Bereich des Pflichtteilsrechts auch die spezielle Regelung des § 2332 BGB beach...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Der Erblasser als Mandant / IV. Übergang von Unterhaltsansprüchen auf den Sozialhilfeträger, § 94 SGB XII

Rz. 733 Auch wenn es sich beim Übergang des Unterhaltsanspruchs nicht um ein rein erbrechtliches Problem handelt, soll es doch der Vollständigkeit halber hier erwähnt werden. Gerade bei einer umfassenden Beratung eines Mandanten im Hinblick auf sozialhilferechtliche Regressansprüche wird diese Frage genauso relevant wie die der Überleitung von Rückforderungsansprüchen nach §...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Der Erblasser als Mandant / 1. Allgemeines

Rz. 629 Häufig wird der Anwalt mit der Frage konfrontiert, ob es nicht sinnvoll ist, bereits zu Lebzeiten einzelne Vermögensgegenstände auf Kinder zu übertragen. Hierbei spielt nicht nur die Vorstellung, Steuern zu sparen eine Rolle, sondern oftmals auch der Wunsch des Übergebers, den Übernehmer im Verhältnis zu den anderen Erben bevorzugt zu behandeln und mögliche Pflichtte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Der Erblasser als Mandant / A. Einleitung

Rz. 1 Der zukünftige Erblasser sucht einen Anwalt in der Regel zur Planung seiner Vermögensnachfolge auf. Die Beratung und die Gestaltung eines Testaments oder Erbvertrags zählen hierzu ebenso wie Fragen einer lebzeitigen Übertragung von Vermögen auf Kinder oder den Ehegatten. Im Rahmen der erbrechtlichen Beratung spielen zudem häufig Probleme im Zusammenhang mit Lebensversi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Der Erblasser als Mandant / III. Die "Ausstattung" als Alternative zur gemischten Schenkung

Rz. 731 Eine in der Praxis selten anzutreffende Zuwendungsart ist die der Ausstattung [806] nach § 1624 BGB. Da es sich bei der Ausstattung um eine causa sui generis und nur insoweit um eine Schenkung handelt, als die Ausstattung das den Umständen entsprechende Maß übersteigt (vgl. § 1624 Abs. 1 BGB), kommen die §§ 528, 530 ff. BGB hier regelmäßig nicht zur Anwendung.[807] Rz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 4. Praxishinweise

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Der Erblasser als Mandant / 2. Die Form der Vollmachtserteilung

Rz. 679 Nach § 167 Abs. 2 BGB kann die Erteilung einer Vollmacht grundsätzlich formlos erfolgen.[756] Allerdings wird in der Praxis immer wieder der Nachweis der Bevollmächtigung verlangt werden, so dass zumindest eine schriftliche Vollmacht unerlässlich ist.[757] Soll die Vollmacht auch die Einwilligung des Bevollmächtigten in Maßnahmen nach §§ 1904, 1906 und 1906a BGB mit ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Das Mandantengespräch / B. Der erste Kontakt mit dem Mandanten

Rz. 4 In der Regel ruft der Mandant in der Kanzlei des Rechtsanwalts an und bittet um einen Besprechungstermin. Es hat sich als zweckmäßig erwiesen, den Mandanten nach Möglichkeit sogleich mit dem Anwalt zu verbinden, ummehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Der Erblasser als Mandant / (b) Rechtswirkungen

Rz. 195 Da der Nießbrauch an einem Unternehmen gleichzeitig ein Nießbrauch an den dazugehörenden Sachen und Rechten ist, gelten die Vorschriften der §§ 1030 bis 1084 BGB. Sollte das Unternehmen jedoch das gesamte Vermögen des Nießbrauchsbestellers darstellen, so wären auch die Vorschriften über den Vermögensnießbrauch anzuwenden (§§ 1085 bis 1089 BGB). (aa) Umlaufvermögen des...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Der Erblasser als Mandant / (dd) Fortführung der Firma

Rz. 199 Der Nießbraucher kann gemäß § 22 Abs. 2 HGB die Firma fortführen, wenn der Nießbrauchsbesteller darin einwilligt. Aus § 1041 BGB kann sich eine Verpflichtung zur Einwilligung in die Fortführung der Firma ergeben.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 2. Die Haftungsbeschränkung im Erkenntnisverfahren

a) Reichweite von § 780 ZPO Rz. 286 Nach § 780 Abs. 1 ZPO kann der als Erbe verurteilte Beklagte die Beschränkung der Erbenhaftung nur geltend machen, wenn sie ihm im Urteilstenor vorbehalten wurde. Dabei zeigt sich, dass die Vorschrift einen doppelten Regelungsinhalt hat:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Miterbe als Mandan... / c) Ausschluss und Beschränkung der Auseinandersetzung

Rz. 266 Das Auseinandersetzungsverlangen nach § 2042 Abs. 1 BGB kann durch Anordnungen des Erblassers oder durch Vereinbarungen unter den Erben ausgeschlossen oder eingeschränkt sein. Solche Anordnungen und Vereinbarungen wirken sich auf das Verfahren der Teilungsversteigerung aus. aa) Jederzeitige Fälligkeit Rz. 267 Nach den gesetzlichen Vorschriften – also ohne entsprechende...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Der Gläubiger als Mandant / bb) Verantwortlichkeit des Erben für seine Verwaltungshandlungen

Rz. 267 Die Verantwortlichkeit des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern für seine Rechtshandlungen bestimmt sich wie bei der Nachlassverwaltung und beim Nachlassinsolvenzverfahren, §§ 1991 Abs. 1, 1978, 1979 BGB.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Miterbe als Mandan... / XI. Weitere Fälle der Surrogation im Erbrecht

1. Die Surrogation beim Vorerben Rz. 98 Das Surrogationsprinzip der Erhaltung der Haftungsmasse liegt auch § 2111 BGB zugrunde. Weil sich die Nachlassgläubiger nach Eintritt des Nacherbfalls grundsätzlich nur an den Nacherben halten können (§§ 2144, 2145 BGB), muss sichergestellt werden, dass das Nachlassvermögen durch Maßnahmen des Vorerben nicht auseinandergerissen wird, so...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Miterbe als Mandan... / c) Außerordentliche Verwaltung

Rz. 63 Hier gilt der Grundsatz des gesamthänderischen Handelns: Alle Erben müssen nach außen auftreten, um den Nachlass zu berechtigen und zu verpflichten. Ein Mehrheitsbeschluss reicht nicht.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 4. Die allgemeinen Mittel der Haftungsbeschränkung

a) Keine Haftung vor Annahme der Erbschaft Rz. 340 Für jeden einzelnen Miterben gilt § 1958 BGB, wonach vor der Annahme der Erbschaft die Erfüllung einer Nachlassverbindlichkeit verweigert werden kann. Jede Klage wäre unzulässig. b) Die Nachhaltigkeit der förmlichen Nachlassverfahren Rz. 341 Wenn die Miterben ihre Haftung durch eines der allgemeinen Mittel für eine Haftungsbesc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Der Erblasser als Mandant / b) Änderungsvorbehalt und vertragliche Verfügungen

aa) Allgemeines Rz. 519 Die durch vertragsmäßige Verfügung erzeugte Bindungswirkung muss nicht in jedem Fall endgültig sein. Das Gesetz sieht drei Möglichkeiten vor, wie der Erblasser die eingetretene Bindung beseitigen und er seine durch den Erbvertrag eingeschränkte Testierfreiheit wieder erlangen kann:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Der Gläubiger als Mandant / II. Erbfallschulden

1. Begriff Rz. 72 Erbfallschulden sind solche Verbindlichkeiten, die erst mit dem Erbfall entstehen, den Erblasser also zu seinen Lebzeiten noch gar nicht betroffen haben. Dazu gehören insbesondere Verbindlichkeiten aus Pflichtteilen, Vermächtnissen und Auflagen (§ 1967 Abs. 2 BGB). Es gehören auch dazu die Kosten einer standesgemäßen Beerdigung (§ 1968 BGB), der gesetzliche ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Der Alleinerbe als Man... / j) Offene Handelsgesellschaft

Rz. 71 Bei einer offenen Handelsgesellschaft, an der ein unbekannter Erbe beteiligt ist, bedarf es nicht schon zu jeder Änderung des Gesellschaftsvertrags der nachlassgerichtlichen Genehmigung; die Änderung des Gesellschaftsvertrags ist insofern nicht der Errichtung einer OHG gleichzusetzen.[36]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Miterbe als Mandan... / f) Besonderheiten

aa) Testamentsvollstreckung (1) Testamentsvollstreckung am ganzen Grundstück Rz. 346 Der Testamentsvollstrecker hat das alleinige Verfügungs- und Auseinandersetzungsrecht, §§ 2204, 2205, 2211 BGB. Er ist deshalb auf die Teilungsversteigerung nicht angewiesen, weil er das real nicht teilbare Grundstück durch Veräußerung selbst in Erlös umwandeln kann. Er ist an § 753 BGB nicht ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Der Alleinerbe als Man... / bb) Eigenhändiges Testament

Rz. 9 Das privatschriftliche einseitige oder gemeinsame Testament (§§ 2247, 2267 BGB) kann bei jedem Amtsgericht verwahrt werden, § 344 Abs. 1 Nr. 3 FamFG.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Der Gläubiger als Mandant / a) Gesamtschuld

aa) Grundsatz: Unbeschränkte Haftung Rz. 327 Die Erben haften für Nachlassverbindlichkeiten kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung als Gesamtschuldner, § 2058 BGB, ohne dass das Gesetz an dieser Stelle eine Haftungsbeschränkung vorsähe. Allerdings gilt auch hier: Die Miterben haften vorläufig unbeschränkt, aber beschränkbar. Soweit Nachlasserbenschulden aus Verwaltungshan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Miterbe als Mandan... / VII. Vorkaufsrecht – § 2034 BGB

1. Zweck Rz. 472 Um das Eindringen Fremder in den engen Verband der Erbengemeinschaft zu verhindern, steht beim Verkauf eines Erbteils den anderen Miterben ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu (§ 2034 BGB). 2. Verkauf als Tatbestandsmerkmal Rz. 473 Lediglich der Verkauf löst das Vorkaufsrecht aus, nicht auch Tausch, Schenkung und Sicherungsabtretung. Der Erbteil muss Gegenstand de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Der Erblasser als Mandant / IV. Verfügungen unter Lebenden

1. Verfügungen unter Lebenden Rz. 595 Nach den allgemeinen Regeln des Vertragsrechts (§§ 145 ff. BGB) werden die vertraglich vereinbarten Anordnungen mit Vertragsabschluss bindend, d.h. unwiderruflich. Die Wirkungen des Erbvertrags als einer Verfügung von Todes wegen treten aber erst mit dem Erbfall ein. a) Rechtsstellung des Bedachten Rz. 596 Der vertragsmäßig Bedachte, der ni...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Der Erblasser als Mandant / aa) Grundsatz

Rz. 598 Der Erblasser hat nach der ausdrücklichen Bestimmung des § 2286 BGB grundsätzlich die Freiheit, unter Lebenden über sein Vermögen oder über den (im Wege des Vermächtnisses) zugewandten Gegenstand zu verfügen. Dass der Zuwendungsempfänger dadurch betroffen wird, nimmt das Gesetz in Kauf.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Der Alleinerbe als Man... / l) Verfügung über Rechte an einem anderen Nachlass

Rz. 73 Befindet sich im Nachlass eine Beteiligung des Erblassers seinerseits an einem anderen Nachlass, so ist zur Ausschlagung einer Erbschaft oder eines Vermächtnisses, zum Erlass einer Pflichtteilsforderung sowie zum Abschluss eines Erbteilungsvertrags die Genehmigung gem. § 1822 Nr. 2 BGB erforderlich.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Der Erblasser als Mandant / V. Die Formalien des eigenhändigen Testaments

1. Die Testamentsniederschrift Rz. 25 Zwingend ist für das eigenhändige Testament die eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung, § 2247 Abs. 1 BGB. Ein Verstoß dagegen führt zur Formnichtigkeit gemäß § 125 S. 1 BGB.[18] Diese strenge Form dient neben anderen Zwecken der Sicherung vor Fälschung und dem Anliegen, dass sich der Erblasser auch inhaltlich so intensiv ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 3. Verwirkung von Gläubigerrechten

Rz. 382 Gläubiger können bei Untätigbleiben u.U. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegenüber Minderjährigen verwirken, auch wenn eine Haftungsbeschränkung nicht erfolgt ist.[283]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Das nichteheliche Kind... / IV. Gerichtliche Vaterschaftsfeststellung

1. Abstammungsverfahren im FamFG Rz. 21 Das Abstammungsverfahren wurde zum 1.9.2009 in den §§ 169 ff. FamFG [23] neu geregelt. Vor dem 1.9.2009 begonnene Abstammungsverfahren werden nach den alten Vorschriften abgewickelt, Art. 111 FGG-Reformgesetz. Auch nach dem seit 1.9.2009 geltenden Recht ist die Bestellung eines Ergänzungspflegers für das minderjährige, nicht verfahrensfäh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Der Erblasser als Mandant / 4. Checkliste: Pflichtteilsberechtigte

Rz. 268 I. Die ausdrückliche Enterbung II. Die Pflichtteilsentziehung III. Die Pflichtteilsbeschränkung in guter Absichtmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 11. Abschichtung und Teilungsanordnung

Rz. 517 Auch die Teilungsanordnung nach § 2048 BGB ist lediglich schuldrechtlicher Natur, die im Rahmen der Erbteilung zu berücksichtigen ist. Oder aber die Erben setzen sich einvernehmlich über sie hinweg.[542]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Der Gläubiger als Mandant / b) Die Ausnahme von der besonderen Haftungsbeschränkung

aa) Der Erbteil als besondere Erscheinungsform des Erblasservermögens Rz. 334 § 2059 Abs. 1 BGB beschränkt aber die Haftung nicht soweit, wie es die allgemeinen Haftungsbeschränkungsvorschriften tun. Diese beschränken die Haftung auf den Nachlass und schließen jede Haftung des Eigenvermögens des Erben aus. § 2059 Abs. 1 S. 1 BGB lässt die Haftung eines Gegenstandes des Eigenv...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Der Erblasser als Mandant / d) Verwaltung des Kindesvermögens nach Scheidung der Eltern

aa) Weiter bestehendes gemeinsames Sorgerecht Rz. 282 Die Eltern minderjähriger Kinder bleiben auch nach der Scheidung gemeinsam Inhaber des elterlichen Sorgerechts und damit des Rechts zur Vermögenssorge. Ausnahmsweise kann bereits ab dem endgültigen Getrenntleben auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge auf ihn allein übertragen werden, § 1671 BGB. bb) Entzug des Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Der Erblasser als Mandant / c) Beweislast für die Testierfähigkeit

aa) Im Erbscheinsverfahren Rz. 40 Die Frage der Testierfähigkeit hat das Nachlassgericht grundsätzlich von Amts wegen zu prüfen (§ 26 FamFG). Dabei muss das Nachlassgericht konkret dargelegten auffälligen Verhaltensweisen des Erblassers zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung nachgehen,[65] nicht dagegen nur pauschalen Behauptungen der Beteiligten.[66] Eine Pflicht zur förmlic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Der Erblasser als Mandant / bb) Zulässigkeit des Änderungsvorbehalts

Rz. 521 In Rechtsprechung und Literatur bestehen keine Zweifel an der grundsätzlichen Zulässigkeit eines Änderungsvorbehalts.[563] Begründet wird diese Zulässigkeit mit der Vertragsfreiheit, die auch für den Erbvertrag gelte.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Miterbe als Mandan... / (3) Beweislast bei gemischter Schenkung

Rz. 409 Behauptet der Kläger, ein entgeltliches Rechtsgeschäft beinhalte wegen seiner besonderen rechtlichen Ausgestaltung eine ausgleichungspflichtige Zuwendung, so trägt er dafür die Beweislast.[450]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Miterbe als Mandan... / H. Verwaltung durch Testamentsvollstrecker

I. Grundsätzliches Rz. 167 Der Erblasser bestimmt in seiner letztwilligen Verfügung die Aufgaben des Testamentsvollstreckers, § 2208 BGB. Im Regelfall der Abwicklungsvollstreckung muss der Testamentsvollstrecker den Nachlass so lange verwalten, bis die von ihm vorzunehmende Auseinandersetzung des Nachlasses vollzogen ist (siehe auch § 19 "Der Testamentsvollstrecker als Mandan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Der Gläubiger als Mandant / G. Die Inventarerrichtung

I. Zweck und Begriff des Inventars Rz. 208 Die Inventarerrichtung (§§ 1993 ff. BGB) dient zunächst dem Erben dazu, sich über den Bestand des Nachlasses – Aktiva und Passiva – zu informieren. Es gibt aber auch dem Nachlassgläubiger Aufschluss über den Umfang des Nachlasses. Das Inventar kann vom Erben entweder freiwillig (§ 1993 BGB) oder auf Antrag eines Gläubigers errichtet ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 2. Verkauf als Tatbestandsmerkmal

Rz. 473 Lediglich der Verkauf löst das Vorkaufsrecht aus, nicht auch Tausch, Schenkung und Sicherungsabtretung. Der Erbteil muss Gegenstand des Kaufs sein. Kein Vorkaufsfall liegt in der Zwangsversteigerung gem. §§ 2042, 753 BGB, § 180 ZVG. Für das Vorkaufsrecht gelten die allgemeinen Vorschriften der §§ 463 ff. BGB.mehr