Rz. 1

Der zukünftige Erblasser sucht einen Anwalt in der Regel zur Planung seiner Vermögensnachfolge auf. Die Beratung und die Gestaltung eines Testaments oder Erbvertrags zählen hierzu ebenso wie Fragen einer lebzeitigen Übertragung von Vermögen auf Kinder oder den Ehegatten. Im Rahmen der erbrechtlichen Beratung spielen zudem häufig Probleme im Zusammenhang mit Lebensversicherungen oder mit einer Pflegevergütung eine bedeutsame Rolle. Gleiches gilt für die Frage eines eventuellen Sozialhilferegresses (vgl. hierzu Rdn 708 ff.).

 

Rz. 2

Immer öfter wird auch nach einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung verlangt (vgl. Rdn 663 ff.). Der Anwalt sollte seinen Mandanten auf die Bedeutung der einzelnen Verfügungen hinweisen und damit verbundene Vorteile sowie Risiken erläutern.

 

Rz. 3

Im Folgenden wird nun – beginnend mit der Testamentsgestaltung – eine Übersicht über die regelmäßig auftretenden Fragen und Wünsche der Mandanten in Erbsachen dargestellt.

[Autor] Spanke

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