Fachbeiträge & Kommentare zu Mandant

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Der Testamentsvollstre... / F. Die Beendigung der Testamentsvollstreckung

I. Reguläre Beendigung des Amtes Rz. 73 Grundsätzlich endet die Testamentsvollstreckung[85] mit der Erledigung der dem Testamentsvollstrecker obliegenden Aufgaben bzw. mit der Erschöpfung des Nachlasses. Gleiches gilt, wenn der Erblasser für die Testamentsvollstreckung eine Frist bestimmt hat oder die Testamentsvollstreckung unter einer auflösenden Bedingung angeordnet wurde....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Der Erblasser als Mandant / X. Anordnungen für die Auseinandersetzung

1. Allgemeines Rz. 88 Nach der Erbeinsetzung ist im Falle einer Miterbengemeinschaft daran zu denken, dass Anordnungen für die Auseinandersetzung getroffen werden können. Dies ist, wenn sich die Erbengemeinschaft nicht vermeiden lässt, sinnvoll, um einzelne Gegenstände zuordnen zu können und um später keinen Streit zu provozieren. Rz. 89 Für die Bestimmungen der Auseinanderset...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Der Erblasser als Mandant / II. Die Vererblichkeit von Gesellschaftsanteilen

1. Allgemeines Rz. 345 Wie bereits ausgeführt, bedarf es bei Gesellschaftsverträgen, besonders bei Personengesellschaften, einer präzisen Abstimmung von Gesellschaftsvertrag und Verfügung von Todes wegen. Das gilt vor allem deshalb, weil der gesellschaftsrechtlichen Bestimmung grundsätzlich der Vorrang vor der erbrechtlichen Regelung einzuräumen ist. So fallen Anteile an Kapi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Der Erblasser als Mandant / VI. Pflichtteilsklausel

1. Bei der Einheitslösung Rz. 463 Bei der Einheitslösung kommt es durch die gegenseitige Vollerbeneinsetzung der Ehegatten regelmäßig zu einer Enterbung der Abkömmlinge nach dem Tod des Erstversterbenden. Die Abkömmlinge, die bei der Einheitslösung zu Schlusserben nach dem Tod des Längerlebenden berufen sind, können, ohne einen Erbteil ausschlagen zu müssen, ihren Pflichtteil...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Miterbe als Mandan... / I. Die transmortale und postmortale Vollmacht

I. Zweck Rz. 183 Dem Anliegen des Erblassers, eine Vertrauensperson mit der Abwicklung seines Nachlasses zu beauftragen, kann auch mit einer Vollmacht[201] entsprochen werden, die entweder bereits zu Lebzeiten erteilt wird und über den Tod hinaus gilt oder aber mit einer Vollmacht, die erst mit dem Tod wirksam wird. Im ersteren Fall spricht man von einer transmortalen Vollmac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Miterbe als Mandan... / I. Zweck

1. Werterhaltung der Sachgesamtheit Nachlass Rz. 70 Nachlässe in gesamthänderischer Bindung einer Erbengemeinschaft werden oft jahrzehntelang von den Miterben verwaltet. Diese Gesamthand, die kraft Gesetzes als "Zufallsgemeinschaft" entstanden ist, rechtsgeschäftlich aber weder begründet noch erweitert werden kann, muss als Sondervermögen und als Verwaltungseinheit sowohl den...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Der Erblasser als Mandant / 4. Die Rechtsnachfolge in Personengesellschaften

a) Allgemeines Rz. 356 Schwieriger gestaltet sich die Vererbung von Anteilen an Personengesellschaften. Hier stellt sich im Einzelfall die Frage, ob der Gesellschaftsanteil an einer Personengesellschaft in den Nachlass fällt und ob der oder die Miterbe(n) in die Position des Erblassers einrückt/einrücken. b) Die gesetzlichen Regelungen Rz. 357 Bei der Gesellschaft bürgerlichen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Der Testamentsvollstre... / H. Die Testamentsvollstreckung im Unternehmensbereich

I. Allgemeines Rz. 85 Der Frage der Möglichkeit einer sogenannten Fremdverwaltung (Dauervollstreckung) von Unternehmen oder Unternehmensteilen durch einen Testamentsvollstrecker kommt in der Praxis große Bedeutung zu. So kann damit beispielsweise erreicht werden, dass der Betrieb oder das Unternehmen des Erblassers für den späteren Nachfolger erhalten bleibt, falls dieser zum...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Miterbe als Mandan... / E. Nießbrauch an Erbteilen

I. Ausgangssituation Rz. 109 Der Erblasser kann einem Dritten oder einem Miterben den Anspruch auf Bestellung eines Nießbrauchs an einem Erbteil vermächtnisweise zuwenden. Dies ist ein schuldrechtlicher Anspruch auf dingliche Einräumung des Nießbrauchsrechts. Eine unmittelbar dinglich wirkende Zuwendung des Nießbrauchs wäre nicht möglich. Der Nießbrauch an einem Erbteil ist ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Das nichteheliche Kind... / A. Allgemeines

I. Stand und Entwicklung des Nichtehelichenerbrechts in den alten Bundesländern Rz. 1 Nichteheliche Kinder hatten schon immer volles gesetzliches Erbrecht an ihrer Mutter; umgekehrt hatte auch die Mutter gesetzliches Erbrecht an ihrem nichtehelichen Kind. Dagegen wurden die Vorschriften über das gesetzliche Erb- und Pflichtteilsrecht nichtehelicher Kinder an ihrem Vater und de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Der Gläubiger als Mandant / H. Das Aufgebot der Nachlassgläubiger

I. Zweck Rz. 218 Der Erbe kennt im Allgemeinen bei Eintritt des Erbfalls weder sämtliche Aktiva noch sämtliche Passiva des Nachlasses. Vor allem von der Höhe der Nachlassverbindlichkeiten hängt sein Risiko ab, ob er möglicherweise mit seinem eigenen Vermögen über den Nachlass hinaus haftet. Rz. 219 Um zuverlässig abklären zu können, welche Gläubiger Forderungen gegen den Nachl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Miterbe als Mandan... / N. Die Abschichtung einzelner Miterben

I. Begriff Rz. 482 Unter der Abschichtung von Miterben versteht man eine teilweise Auseinandersetzung des Nachlasses in personeller Hinsicht. Sie kommt in der Praxis häufig vor.[502] Der BGH hat diese Möglichkeit in seinen Urt. v. 21.1.1998[503] und 27.10.2004[504] sowie im Beschl. v. 30.9.2010[505] ausdrücklich anerkannt. Beachtliche Kritik an der BGH-Rechtsprechung übt Rieg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Miterbe als Mandan... / II. Befugnisse des einzelnen Miterben

1. Außergerichtlich Rz. 117 Der handelnde Miterbe kann Verzug herbeiführen durch Mahnung. 2. Prozessführungsbefugnis Rz. 118 Der Miterbe kann auf Leistung oder Feststellung klagen,[140] er kann die Zwangsvollstreckung betreiben,[141] er kann Prozesse, die durch den Tod des Erblassers unterbrochen wurden, wieder aufnehmen.[142] Der Miterbe ist gesetzlicher Prozessstandschafter un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 2. Wie wird der Vorbehalt zugunsten des Erben umgesetzt?

a) Vollstreckung in den Nachlass Rz. 235 Solange der Gläubiger aus dem Vorbehaltsurteil in Nachlassgegenstände vollstreckt, hat der Erbe als Schuldner keine Möglichkeit, sich dagegen zu wehren. Der Nachlass haftet in jedem Fall für die Forderung, die bereits gegen den Erblasser eingeklagt war. b) Vollstreckung in das Eigenvermögen Rz. 236 Vollstreckt der Gläubiger aus dem Vorbe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Der Erblasser als Mandant / E. Die Erstellung eines Ehegattentestaments

I. Einleitung Rz. 407 Bei der Gestaltung eines Ehegattentestaments besteht die Besonderheit, dass Verfügungen von Todes wegen für zwei Sterbefälle getroffen werden. Es unterscheidet sich dabei vom Einzeltestament insoweit, als beide Ehegatten ihre Verfügungen von Todes wegen in einer gemeinsamen Urkunde errichten. Ein rechtlicher Unterschied ist, dass die Auswirkungen der Wec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Der Testamentsvollstre... / V. Die in der Praxis vorwiegend angewandten Tabellen

1. Die bisher angewandten Tabellen Rz. 129 Die früher in der Praxis vorwiegend angewandte "Rheinische Tabelle"[181] ist aufgrund einer Vielzahl von auftretenden Fragen unpopulär geworden. So ist etwa zweifelhaft, ob durch diese auch eine Konstituierungs- und Verwaltungsgebühr erfasst wird oder ob die Tabelle lediglich den "Normalfall" einer Testamentsvollstreckung erfasst.[18...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Der Gläubiger als Mandant / F. Die einzelnen Haftungsbeschränkungsmaßnahmen

I. Grundsatz der beschränkbaren Erbenhaftung Rz. 124 Nur durch die im Gesetz im Einzelnen genannten Haftungsbeschränkungsmaßnahmen kann der Erbe die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken (Grundsatz der beschränkbaren Erbenhaftung). II. Die Haftungsbeschränkungsmöglichkeiten im Überblick Rz. 125 Zwei förmliche Verfahren stellt das Gesetz zur Verfügun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Der Erblasser als Mandant / II. Verfügungen für den ersten Todesfall

1. Erbeinsetzung Rz. 412 Ebenso wie beim Einzeltestament kann die Alleinerbeneinsetzung des Ehegatten sowohl in Form der Vollerbschaft als auch im Wege der Vor- und Nacherbschaft erfolgen. Ersteres wird auch Einheitslösung genannt, während Letzteres aufgrund der Entstehung von zwei getrennten Vermögensmassen beim Überlebenden als Trennungslösung bezeichnet wird. Rz. 413 Bei de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Der Pflichtteilsberech... / J. Der Pflichtteilsergänzungsanspruch

I. Allgemeines Rz. 60 Der Pflichtteilsergänzungsanspruch, auch außerordentlicher Pflichtteil genannt,[83] ist ein vom ordentlichen Pflichtteil unabhängiger Anspruch eines Pflichtteilsberechtigten. Während sich der ordentliche Pflichtteilsanspruch aus dem zum Zeitpunkt des Erbfalls tatsächlich vorhandenen Nachlass berechnet, wird der Pflichtteilsergänzungsanspruch aus dem fikt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Der Gläubiger als Mandant / K. Die Haftung nach der Nachlassteilung

I. Grundsätzliches Rz. 386 Sobald die Teilung des Nachlasses ausgeführt ist, sind Eigenvermögen des jeweiligen Miterben einerseits und Nachlass andererseits keine getrennten Vermögensmassen mehr, vielmehr haben sich das Eigenvermögen und die Vermögensgegenstände, die der Erbe bei der Nachlassteilung erhalten hat, miteinander vermischt. Damit ist die Rechtsposition des Nachlas...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Miterbe als Mandan... / IX. Surrogation und Testamentsvollstreckung

1. Fehlende gesetzliche Regelung Rz. 90 Obwohl im Falle der Verwaltung eines Nachlasses durch einen Testamentsvollstrecker ebenfalls ein Bedürfnis besteht, den Bestand dieses Sondervermögens für die Miterben und die Nachlassgläubiger zu sichern, hat das Gesetz für die Verwaltungshandlungen des Testamentsvollstreckers nicht die dingliche Surrogation vorgesehen. Es ist deshalb ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Der nichteheliche Lebe... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Der Testamentsvollstre... / II. Die Auseinandersetzung (Anordnung)

1. Vorbereitende Maßnahmen Rz. 34 In einem nächsten Schritt hat der Testamentsvollstrecker den Nachlass abzuwickeln, das heißt i.d.R. bei Vorhandensein einer Erbengemeinschaft die Auseinandersetzung zu betreiben. Bevor der Testamentsvollstrecker mit der Abwicklung des Nachlasses und somit mit der Auseinandersetzung unter den Miterben beginnt, sollte er in eigenem Interesse di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Der Alleinerbe als Man... / III. Die gewillkürte Erbfolge

1. Allgemeines Rz. 257 Während bei der gesetzlichen Erbfolge die Rechtsnachfolge gesetzlich festgelegt ist, ergeben sich bei gewillkürter Erbfolge (in einem Testament oder Erbvertrag angeordnete Erbfolge) häufig Auslegungsprobleme.[237] Juristischen Laien ist oft die Unterscheidung zwischen Vermächtnisnehmer und Erbe nicht geläufig. Die Frage der Auslegung und Anfechtung von ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 2. Die Auslegung von Testamenten

a) Allgemeines Rz. 259 Der auf dem Gebiet des Erbrechts tätige Anwalt hat sich nach dem Erbfall häufig mit Fragen der Auslegung zweifelhafter letztwilliger Verfügungen von Todes wegen zu befassen. Da auslegungsbedürftige Verfügungen erhebliche Schwierigkeiten verursachen und von dem entsprechenden Ergebnis das weitere Vorgehen des Anwalts für den potenziellen Erben abhängt, i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Der Gläubiger als Mandant / J. Die Haftung mehrerer Erben

I. Grundsätze Rz. 315 Beachten die Miterben einer Erbengemeinschaft die gesetzlichen Regeln über die Verwaltung des Nachlasses und die Vorbereitung und Durchführung der Nachlassauseinandersetzung, so werden sich in der Praxis kaum Komplikationen in Bezug auf die Erbenhaftung, insbesondere nach erfolgter Nachlassauseinandersetzung, ergeben. Rz. 316 Deshalb ist es Aufgabe des an...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Der Gläubiger als Mandant / VIII. Schutz des Nachlasses vor den Eigengläubigern der Erben

1. Interessenlage Rz. 403 Am Schutz des Nachlasses vor den Eigengläubigern der Erben können nicht nur die Nachlassgläubiger, sondern auch die Erben selbst interessiert sein. Aus diesem Grund gewährt das Gesetz sowohl den Erben als auch den Gläubigern das Recht, Nachlassverwaltung und Nachlassinsolvenz zu beantragen. Allerdings steht bezüglich der Nachlassverwaltung das Antrag...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Der Erblasser als Mandant / III. Allgemeines zur Testamentsgestaltung

1. Die objektiven und subjektiven Kriterien Rz. 13 Bei der Errichtung eines Testaments sind neben den materiellen Gestaltungsmöglichkeiten eine Reihe objektiver und subjektiver Kriterien zu beachten. So ist bei der Errichtung einer letztwilligen Verfügung zu bedenken, dass die getroffene Regelung möglicherweise erst Jahre später oder gar Jahrzehnte später zum Tragen kommt. De...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Der Gläubiger als Mandant / II. Haftung der Miterben vor der Nachlassteilung

1. Wechselseitige Verpflichtung der Miterben zur ordnungsmäßigen Verwaltung Rz. 322 Trotz des auf Auseinandersetzung gerichteten Zwecks der Erbengemeinschaft muss der Nachlass zwischen dem Erbfall und der endgültigen Erbauseinandersetzung zur Erhaltung als Haftungsmasse sinnvoll verwaltet werden. Diese Verwaltungsbefugnis kommt den Miterben zu, es sei denn, der Erblasser hätt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Miterbe als Mandan... / D. Der Surrogationserwerb

I. Zweck 1. Werterhaltung der Sachgesamtheit Nachlass Rz. 70 Nachlässe in gesamthänderischer Bindung einer Erbengemeinschaft werden oft jahrzehntelang von den Miterben verwaltet. Diese Gesamthand, die kraft Gesetzes als "Zufallsgemeinschaft" entstanden ist, rechtsgeschäftlich aber weder begründet noch erweitert werden kann, muss als Sondervermögen und als Verwaltungseinheit so...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Miterbe als Mandan... / III. Grundsatz der gemeinschaftlichen Verwaltung

1. Organisation der Erbengemeinschaft Rz. 23 Anders als das Recht der Personengesellschaft unterscheidet das Recht der Erbengemeinschaft bei der Strukturierung ihrer Organisation nicht zwischen Geschäftsführung als Berechtigung und Verpflichtung im Innenverhältnis einerseits und Vertretung im Außenverhältnis andererseits, sondern spricht von Verwaltung (Innenverhältnis) und V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Das nichteheliche Kind... / B. Vaterschaft

I. Definition der Vaterschaft Rz. 11 Das Gesetz stellt auf den familienrechtlichen Vaterbegriff ab, andere, insbesondere soziale Vaterschaftsbegriffe sind erbrechtlich unerheblich. Bislang beschränkt sich die abstammungsrechtliche Vaterschaft auf einen Vater.[11] Vater eines Kindes ist der Mann, der entwedermehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Der Gläubiger als Mandant / I. Die Erbenhaftung im Prozess

I. Rechtsstreit gegen den Erblasser Rz. 230 Stirbt eine Partei während eines laufenden Rechtsstreits (in erster oder zweiter Instanz), so wird dieser mit dem Tod unterbrochen (§ 239 Abs. 1 ZPO). Der Erbe hat das Recht, den Rechtsstreit aufzunehmen und fortzuführen. War die Partei anwaltlich vertreten, so tritt die Unterbrechung nur auf Antrag ein (§ 246 Abs. 1 ZPO). Ist der R...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Der Erblasser als Mandant / XIV. Familienrechtliche Anordnungen

1. Allgemeines Rz. 276 Zwei Bereiche mit familienrechtlichem Bezug sind im Testamentsrecht von praktischer Bedeutung: Zum einen der Eingriff in elterliche Vermögensverwaltungsrechte. Nach Scheidung einer Ehe wird nicht selten der Wunsch an den Berater herangetragen, eine Regelung zu finden, die verhindert, dass das Vermögen, das die gemeinschaftlichen Kinder erben werden, nich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Der Alleinerbe als Man... / d) Grundsätze für die Genehmigung

aa) Interessenwahrung für die unbekannten Erben Rz. 88 Das Nachlassgericht hat über den Genehmigungsantrag nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. Dieses Ermessen ist allerdings insofern gebunden, als das Nachlassgericht in erster Linie auf die Interessen der unbekannten Erben als der durch das Genehmigungserfordernis geschützten Personen abstellen muss.[59] bb) Amtsermit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Der Gläubiger als Mandant / I. Allgemeines

Rz. 414 Zunächst gelten auch bei bestehender Testamentsvollstreckung die allgemeinen Regeln, dass der Erbe vorläufig unbeschränkt aber beschränkbar haftet.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Der Erblasser als Mandant / h) Das Rentenvermächtnis

aa) Allgemeines Rz. 222 Zur Versorgung eines Ehepartners, eines eingetragenen Lebenspartners, eines nichtehelichen (nicht eingetragenen) Lebenspartners, eines (behinderten) Kindes oder einer sonstigen Person, die dem Erblasser nahesteht, kommt die Gewährung einer zeitlich befristeten oder lebenslangen Rente durch die Erben in Betracht. Das Rechtsinstitut der Leibrente ist in ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Der Pflichtteilsberech... / G. Der Bestand des Nachlasses

I. Allgemeines Rz. 20 Für die Berechnung des Pflichtteils ist neben der Feststellung der Quote der Bestand des Nachlasses festzulegen. Bei der Feststellung des Nachlassbestands sind diejenigen Vermögenspositionen abzuziehen, die unvererblich sind oder die außerhalb des Nachlasses auf Dritte übergehen, so z.B. die Lebensversicherung (Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Der Alleinerbe als Man... / C. Die Feststellung des Erbrechts

I. Erbrechtliche Ausschließungsgründe Rz. 179 Das Erbrecht[171] kann ausgeschlossen sein, wenn der Erbe ausgeschlagen hat oder er für erbunwürdig erklärt wurde. Seltener wird ein Erblasser einem Pflichtteilsberechtigten den Pflichtteil entzogen haben. Hingegen nehmen die Fälle des Erb- und/oder Pflichtteilsverzichts aus gutem Grund in der Praxis zu, weil der Erblasser sich se...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Der Testamentsvollstre... / J. Die Kosten der Testamentsvollstreckung

I. Einleitung Rz. 119 Im Rahmen einer Tätigkeit als Testamentsvollstrecker kommt es oftmals zum Streit mit den Erben über die Kosten der Testamentsvollstreckung. Dies liegt häufig zum einen daran, dass sich die Erben durch die Anordnung der Testamentsvollstreckung bevormundet fühlen, und zum anderen an der ungünstigen gesetzlichen Regelung und den verschiedenen in der Praxis ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 1. Außergerichtlich

Rz. 117 Der handelnde Miterbe kann Verzug herbeiführen durch Mahnung.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Miterbe als Mandan... / III. Die Reichweite des Erbstatuts

1. Zusammensetzung des Nachlasses Rz. 601 Das Erbstatut bestimmt, welche Aktiva und Passiva zum Nachlass gehören. Aber der Inhalt des jeweiligen dinglichen oder schuldrechtlichen Rechts bestimmt sich nach dem Einzelstatut des betreffenden Gegenstandes. Bspw. gibt das Recht der belegenen Sache (lex rei sitae) Auskunft darüber, ob ein daran bestehendes dingliches Recht (bspw. N...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Miterbe als Mandan... / III. Prozessrecht

1. Rechtskraftwirkung Rz. 119 Weder das obsiegende noch das unterliegende Leistungsurteil schafft Rechtskraft für die anderen, am Prozess nicht beteiligten Erben.[143] Nach Jauernig/Stürner [144] soll das obsiegende Leistungsurteil Rechtskraft für die Miterben entfalten, nicht aber das unterliegende, es sei denn, die Miterben hätten der Prozessführung zugestimmt. Rz. 120 Wenn e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Das nichteheliche Kind... / D. Rechtsstellung der vor dem 1.7.1949 geborenen Kinder

I. Verstoß des deutschen Nichtehelichenerbrechts gegen die EMRK, Urteile des EGMR und des BGH Rz. 33 Nach den für das Gebiet der alten Bundesrepublik geltenden Normen blieb nach der Reform des Jahres 1998 einzig der Ausschluss des Erbrechts für vor dem 1.7.1949 geborenen nichtehelicher Kinder als rechtlicher Unterschied zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern bestehen. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 5. Die Anspruchsberechtigten

a) Miterben als Anspruchsberechtigte Rz. 208 Jeder einzelne Miterbe – gleichgültig, wie groß sein Erbteil ist – kann die Aufhebung der Erbengemeinschaft verlangen. Gerichtet ist der Anspruch gegen alle anderen Miterben. Er geht auf Mitwirkung bei der Auseinandersetzung, genauer: auf Zustimmung zu einem Auseinandersetzungsvertrag (= Teilungsplan). Welche Mitwirkungshandlungen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Der Erblasser als Mandant / C. Das Testament bei einem Kind mit Behinderung

I. Allgemeines Rz. 320 Die Frage nach der richtigen Gestaltung einer Verfügung von Todes wegen für den Fall des Vorhandenseins behinderter Kinder wird in zunehmendem Maße aktuell.[333] Die fortwährend sich leerenden öffentlichen Kassen, gerade im Bereich der Sozialhilfe, wie auch andererseits die nicht unbeträchtlichen Vermögensmassen, die derzeit zur Vererbung in die nächste...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Der Erblasser als Mandant / III. Inhalt des Erbvertrags

1. Auslegung des Erbvertrags Rz. 506 Soweit der Erbvertrag keine einseitige, jederzeit frei widerrufliche letztwillige Verfügung enthält, können die weitreichenden Auslegungsvorschriften, die im Testamentsrecht gelten, nicht ohne weiteres übernommen werden. Vielmehr ist für die Frage, wie eine Willenserklärung verstanden werden kann, auf den oder die Vertragspartner Rücksicht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Der Erblasser als Mandant / V. Die Wiederverheiratungsklausel

1. Allgemeines Rz. 446 Die Wiederverheiratungsklausel [482] soll in der Regel dem Schutz der Schlusserben vor einer zusätzlichen Schmälerung des Nachlasses durch Hinzutreten eines weiteren pflichtteilsberechtigten Ehegatten dienen.[483] Das, was die Ehegatten den Schlusserben – meistens den eigenen Kindern – zugedacht haben, soll diesen auch letztendlich zukommen. Ohne besonde...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Der Erblasser als Mandant / B. Die Testamentsgestaltung

I. Die Gestaltung erbrechtlicher Verfügungen durch den Anwalt Rz. 4 Bei der erbrechtlichen Gestaltung handelt es sich für den Anwalt um ein Mandat, bei dem er oftmals im Wettbewerb zu anderen Berufsgruppen, insbesondere Notaren und Steuerberatern, steht. Dass Testamente nicht selten auch durch den Steuerberater entworfen werden liegt nicht zuletzt daran, dass der Steuerberate...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Der Erblasser als Mandant / b) Zuwendungen mit befreiender Schuldübernahme

Rz. 722 Hier liegt in Höhe der übernommenen Darlehensschuld keine Schenkung vor. Der Übernehmer sollte jedoch in der Lage sein, auch tatsächlich die Schulden aus seinem Vermögen zu bedienen.mehr