Fachbeiträge & Kommentare zu Mandant

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / IV. Verzicht auf Ausgleichsansprüche

Rz. 42 Im Rahmen der Nachlassgestaltung kann ein Mandant Vermögen schon zu Lebzeiten übertragen, etwa Anteile an seinem Unternehmen oder eine Immobilie. Mitunter wird dabei auch ein besonderes Engagement belohnt. Überträgt der zukünftige Erblasser Vermögen auf einen Abkömmling, sollen oft später andere Kinder Ausgleichsansprüche nicht geltend machen können. In Betracht kommen...mehr

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§ 11 Gebühren und Kosten / I. Allgemeines

Rz. 9 Zum 1.7.2006 ist die Neufassung des § 34 RVG in Kraft getreten. Grundlage dieser einschneidenden Änderung des § 34 RVG ist das Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts vom 5.5.2004, Artikel 5, 8.[12] Seit dem 1.7.2006 lautet die Fassung der Vorschrift des § 34 RVG wie folgt: § 34 RVG Beratung, Gutachten und Mediation (1) 1Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat od...mehr

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§ 23 Strafrecht / bb) Strafantrag

Rz. 55 Im Rahmen der Beratung ist darauf hinzuweisen, dass bei Schädigung eines Angehörigen (Legaldefintion in § 11 Abs. 1Nr. 1a, 1b StGB) die Privilegierungsvorschrift des § 247 StGB greift. Danach werden die genannten Delikte Diebstahl und Unterschlagung, aber auch Betrug (über die Verweisungsnorm des § 263 Abs. 4 StGB) und Untreue (vgl. § 266 Abs. 2 StGB) nur auf Antrag d...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / I. Allgemeines

Rz. 1 Werden erbrechtlich gestaltende Praktiker gefragt, wie am besten mehrere Personen in einer letztwilligen Verfügung bedacht werden sollen, kommen regelmäßig zwei Antworten. Die häufigste: "Vermeiden Sie eine Erbengemeinschaft." Etwas abgeschlagen auf dem zweiten Platz folgt der Vorschlag, einen Testamentsvollstrecker zu ernennen. Die rechtlichen und praktischen Probleme ...mehr

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§ 23 Strafrecht / E. Besonders schwere Fälle der Steuerhinterziehung, § 370 Abs. 3 AO als Geldwäschevortat

Rz. 126 Übersicht § 261 Abs. 1 S. 2 StGB: Vortat: Gewerbsmäßige oder bandenmäßige Steuerhinterziehung gem. § 370 AO § 261 Abs. 1 S. 3 StGB: Erweiterung des Anwendungsbereichs des § 261 Abs. 1 S. 1 StGB auch auf Steuererstattungen oder ersparte Aufwendungen bei gewerbsmäßigen oder bandenmäßiger Steuerhinterziehung nach § 370 AO Rz. 127 Beispiel 37 Erblasser V wird von seiner Ehef...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / F. Ausgleichung und deren Ausschluss in der letztwilligen Verfügung

Rz. 86 Die Ausgleichung unter Abkömmlingen kann erhebliche tatsächliche und rechtliche Probleme nach sich ziehen (vgl. § 6).[92] Gemäß § 2052 BGB kommt die Ausgleichungspflicht auch bei der gewillkürten Erbfolge in Betracht.[93] Die Verpflichtung zum Ausgleich kann vom Erblasser ausgeschlossen werden. Zwar ist dies schon durch eine von § 2052 BGB abweichende Erbeinsetzung mög...mehr

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§ 9 Prozessführung, Erbsche... / I. Teilungsklage

Rz. 62 Die Erhebung einer Teilungsklage (Auseinandersetzungsklage) birgt regelmäßig in sich bereits den Fehler: In der Praxis ist eine Teilungsklage regelmäßig nicht erfolgreich (im Einzelnen oben Rdn 27 ff.). Die Feststellungsklage dürfte demgegenüber stets der "sicherere" und somit bessere Weg für den Mandanten sein (im Einzelnen oben Rdn 36 ff.).mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / I. Einleitung

Rz. 102 Streitigkeiten unter Miterben können erhebliche Kosten verursachen. Sie können zu persönlichen, innerfamiliären Zerwürfnissen zwischen den Miterben führen, die mitunter auf lange Zeit nicht mehr zu befrieden sind. Die Gründe für die Konflikte mögen dabei vielfältig sein, von persönlichen Animositäten über unterschiedliche wirtschaftliche Interessen bis hin zu fehlend...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 3. Person des Testamentsvollstreckers

Rz. 108 Der Testator kann die Person des Testamentsvollstreckers selbst bestimmen. Er kann die Auswahl einem Dritten oder einer Institution überlassen. Zumindest als Vorsorgemaßnahme für die Möglichkeit des Wegfalls des ersten Testamentsvollstreckers ist dies sinnvoll. Die Benennung durch eine Institution hat den Vorteil, dass diese regelmäßig in ihrem Bestand von den natürl...mehr

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§ 23 Strafrecht / I. Einleitung

Rz. 107 Übersicht Selbstanzeige – § 371 AO Möglichkeit der Selbstanzeige bei Täterschaft/Teilnahme bzgl. § 370 AO Anforderungen an Selbstanzeige Vollständigkeitsgebot für vergangene 10 Jahre Sperrgründe Ausschluss der Selbstanzeige bei §§ 372–374 AO sowie Begünstigung § 369 Abs. 1 S. 4 i.V.m. § 257 AO Erstattung der Selbstanzeige persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertr...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 6. Fälligkeit

Rz. 81 Der Anspruch des Vermächtnisnehmers ist sofort fällig, wenn nichts anderes bestimmt wurde.[80] Muss der Alleinerbe die Vermächtnisse sofort erfüllen, kann ihm dies erhebliche Probleme bereiten.[81] Zum einen kann er die Höhe des Vermächtnisses noch nicht genau bestimmen, wenn ihm Informationen über die Aktiva und Passiva fehlen. Zum anderen kann er oft über Vermögen m...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 3. Gegenstand des Vermächtnisses

Rz. 63 Die besten Regelungen sind die einfachen. Sie sind aber auch oft am schwierigsten zu entwerfen. Dies liegt nicht nur an der juristischen Umsetzung, sondern auch an der Vermittlung gegenüber dem Mandanten. a) Quotenvermächtnis hinsichtlich des gesamten Nachlasswertes Rz. 64 Selbstverständlich kann ein Vermächtnis in etwa wie folgt lauten: "Herr X erhält vermächtnisweise ...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 6. Vergütung

Rz. 114 Geregelt werden sollte die Frage der Vergütung.[142] Ohne eine Anordnung in der letztwilligen Verfügung gilt § 2221 BGB: Der Testamentsvollstrecker hat einen Anspruch auf eine "angemessene Vergütung". Da durch diesen unbestimmten Rechtsbegriff später Auseinandersetzungen fast zu erwarten sind, sollte in der letztwilligen Verfügung die Vergütung bestimmt werden. Eine f...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / IV. Mandatsbearbeitung

Rz. 25 Auch wenn der zukünftige Erblasser gemeinsam mit den zu bedenkenden Personen zu den Beratungsgesprächen erscheint, darf der Rechtsanwalt nur eine Person vertreten. Meist wird dies der zukünftige Erblasser sein. Die Interessen sind oft unterschiedlich: Der zukünftig zu Bedenkende wird sich eine persönlich und wirtschaftlich hervorgehobene Stellung und möglichst weitgeh...mehr

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§ 25 Auslandsberührung / I. Sachverhaltsermittlung

Rz. 129 Bei einem Erbrechtsfall, welcher einen klaren Auslandsbezug aufweist, müssen im Vorfeld eine Vielzahl von Punkten abgeklopft werden. Zunächst einmal sollte das Erbstatut aus deutscher Sicht, sodann jedoch bei Drittstaaten i.S.d. Europäischen Erbrechtsverordnung auch stets aus der Sicht des Landes bestimmt werden, zu welchem sich der Auslandsbezug ergibt. Dabei kann e...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 7. Zeitpunkt der Wertberechnung

Rz. 82 Da das Quotenvermächtnis den Wert eines Erbanteils sichern soll, ist nach wohl herrschender Ansicht in der Regel der Wert zum Zeitpunkt der Auszahlung und nicht beim Erbfall maßgebend.[85] Wird – wie vorgeschlagen – der Zeitpunkt der Fälligkeit und – faktisch auch in der Fällen, in denen auf eine solche Regelung verzichtet wurde – die Auszahlung auf eine Zeit nach dem ...mehr

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§ 22 Bestattungsrecht / 3. Kostenumfang

Rz. 45 Es wird viel darüber gestritten, wie viel die öffentliche Hand für eine Bestattung ausgeben darf. Entsprechend viele Einzelentscheidungen sind vorhanden – der Berater sollte die Rechtsprechung der Obergerichte für seinen Fall prüfen. Eine Entscheidung des VG München gibt den Behörden als Maßstab vor, dass die Bestattung würdevoll sein soll, die Religion des Erblassers...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 2. Lösungsansatz

Rz. 55 Ziel einer Beratung sollte eine klar strukturierte, praktikable Gestaltung sein. Sie wird erreicht, indem eine Person hervorgehoben wird, die im Zweifel alleine entscheiden kann, "den Hut auf hat". Umgesetzt wird dies durch eine Differenzierung zwischen Erben und Vermächtnisnehmern: Es gibt einen Erben. Die anderen Bedachten erhalten Vermächtnisse.[43] Eine solche Rege...mehr

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§ 11 Gebühren und Kosten / V. Post- und Telekommunikationsentgelte

Rz. 17 Die Post- und Telekommunikationsentgeltpauschale gemäß Nr. 7002 VV RVG entsteht grundsätzlich dann, wenn dem beratenden Rechtsanwalt bei Ausführung des (bereits erteilten) Auftrags mindestens ein Entgelt entstanden ist.[16] Jedenfalls als entstanden zu betrachten ist die Pauschale im Falle der mündlichen Beratung im Rahmen einer Besprechung, wennmehr

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§ 2 Soziologische Aspekte / VIII. Relevanz von Persönlichkeits- und Verhaltensmustern der Miterben

Rz. 28 Ein Ausgangspunkt für weitergehende Überlegungen können vorliegende Ergebnisse zur "Typologie der Erbenden" sein.[52] Danach gibt es den "pflichtbewussten Bewahrer", der großen Wert auf den Erhalt von Familientraditionen und Familienwerten legt. Der "Selbstverwirklicher" hat oft schwache Bindungen zum Erblasser und verwendet die Erbschaft "ohne Umschweife" für eigene ...mehr

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§ 24 Berufsrecht der Rechts... / b) Interessenkollision bei Beginn des Mandats

Rz. 31 Verstößt der Anwalt bereits bei Annahme des Mandats gegen das Verbot der Wahrnehmung widerstreitender Interessen, ist der Anwaltsvertrag von Anbeginn an nichtig und es entsteht kein Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts.[56] Selbst wenn die Beratung nützlich gewesen sein sollte, der oder die Mandanten außerdem keinen neuen Anwalt beauftragen und daher keine neuerliche ...mehr

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§ 19 Mietrecht / II. Regelungsinhalt, § 563b Abs. 1 BGB

Rz. 66 Für die ab Eintritt in das Mietverhältnis entstehenden Mietforderungen haftet der Eintretende allein. Für die bis zum Tod entstandenen Verbindlichkeiten aus dem Mietverhältnis haften die Erben und die Eintretenden im Außenverhältnis gemeinsam als Gesamtschuldner. Im Innenverhältnis haften nach § 563b Abs. 1 S. 2 BGB jedoch die Erben allein für Verbindlichkeiten, die b...mehr

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§ 24 Berufsrecht der Rechts... / I. Gesetzliche Grundlagen

Rz. 50 Der Rechtsanwalt darf nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 BRAO nicht tätig werden, wenn er in "derselben Rechtssache" (vgl. hierzu oben Rdn 7) bereits als Richter, Schiedsrichter, Staatsanwalt, Angehöriger des öffentlichen Dienstes, Notar, Notarvertreter oder Notariatsverwalter tätig geworden ist (Vorbefassung). Das Verbot geht " über die Gewährleistung des ungeteilten Einsatzes de...mehr

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§ 24 Berufsrecht der Rechts... / III. Vorhergehende Tätigkeit

Rz. 53 Das Tätigkeitsverbot nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 BRAO, § 16 Abs. 1 BNotO wird durch jede notarielle Amtstätigkeit i.S.v. §§ 20–24 BNotO ausgelöst,[118] also auch beispielsweise durch die bloße Beglaubigung einer Unterschrift.[119] Es kommt dabei auch nicht darauf an, ob eine Interessenkollision besteht.[120] Daher ist der Anwaltsnotar –"selbstverständlich" möchte man hinzu...mehr

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§ 11 Gebühren und Kosten / IV. Entstehung einer Einigungsgebühr bei der Beratung

Rz. 15 Die Gebühren des Teil 1 entstehen entsprechend der Vorbemerkung 1 "neben den in anderen Teilen bestimmten Gebühren": Soweit der Rechtsanwalt im Rahmen seiner Beratungstätigkeit am Abschluss eines Vergleichs mitwirkt oder eine andere, die Entstehung einer Einigungsgebühr gemäß Nr. 1000 VV RVG rechtfertigende Tätigkeit vornimmt, entsteht eine Einigungsgebühr. Das ist all...mehr

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§ 24 Berufsrecht der Rechts... / c) Interessenkollision und Prozesskostenhilfe

Rz. 32 Vier Jahre nach der o.g. Entscheidung des BGH von 2009[59] hatte der IV. Senat die Frage einer Interessenkollision bei einem erbrechtlichen Sachverhalt zu beurteilen.[60] Der Rechtsanwalt vertrat die Kinder des Erblassers bei der Geltendmachung ihrer Pflichtteilsansprüche gegen die Alleinerbin. Das Verfahren wurde rechtskräftig abgeschlossen. Nunmehr vertrat der Recht...mehr

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§ 23 Strafrecht / b) Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für den Tatverdacht ausreichend

Rz. 66 Nach § 152 Abs. 2 StPO ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, soweit zureichende tatsächliche Anhaltspunkte hierfür vorliegen. Dies ist die Kernvoraussetzung des sogenannten Anfangsverdachts. Der Begriff des Anfangsverdachts ist deshalb der Zentralbegriff des Ermittlungsverfahrens, weil in der Strafprozessordnung z...mehr

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§ 8 Beendigung der Erbengem... / A. Allgemeines

Rz. 1 Wenn es nicht bereits "vorher" bei der Verwaltung des Nachlasses zu Problemen und Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Erbengemeinschaft gekommen ist, dann bietet "spätestens" die Beendigung der Erbengemeinschaft hierfür eine weitere – nicht unbedingt letzte – "Gelegenheit". Für die Beendigung der Erbengemeinschaft gibt es keinen "richtigen" Weg. Wie meist bei Probl...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 2. Minderjährigenproblematik

Rz. 119 Wird ein miterbender Elternteil für seine eigenen Kinder Testamentsvollstrecker, kann die Minderjährigkeit (dazu auch § 12) Probleme bereiten: Es geht um die Vereinbarkeit von elterlicher Sorge (§ 1681 BGB) und dem Testamentsvollstreckeramt.[150] Schon der Standpunkt, nach dem zum Teil keine Ergänzungspflegschaft[151] notwendig wäre, ist umstritten.[152] Spätestens be...mehr

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§ 23 Strafrecht / II. Anwendungsbereich

Rz. 113 Gemäß § 371 Abs. 1 AO ist eine Selbstanzeige bei Vorliegen einer einfachen Steuerhinterziehung im Sinne von § 370 AO möglich. Eine begrenzende Wirkung ergibt sich allerdings aus der Rechtsnatur der Selbstanzeige als persönlichem Strafaufhebungsgrund. Damit wird deutlich, dass die Selbstanzeige des einen dem anderen nicht zugerechnet wird, sondern eine von dritter Sei...mehr

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§ 6 Haftung / g) Dürftigkeitseinrede, § 1990 BGB

Rz. 148 Mit der Dürftigkeitseinrede kann die Begleichung von Verbindlichkeiten aus dem Eigenvermögen der Erben verweigert werden. Die Durchführung von Nachlassinsolvenz oder -verwaltung ist in diesem Fall mangels kostendeckender Masse unzweckmäßig, § 1990 Abs. 1 S. 1 BGB. Der Nachlass muss den Gläubigern im Wege der Zwangsvollstreckung zum Zwecke der Befriedigung herausgegebe...mehr

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§ 2 Soziologische Aspekte / IV. Wandel der Interaktion innerhalb der Erbengemeinschaft aufgrund eines Wandels der familiären Strukturen

Rz. 13 Neben der rechtstatsächlichen Frage nach einem Wandel der Zusammensetzung der Erbengemeinschaften steht die nach dem Wandel des Charakters der Personengruppe, ohne dass die einzelnen "Typen" von Mitgliedern sich geändert hätten. Es geht besonders um Erbengemeinschaften, die aus Mitgliedern einer Familie bestehen. Sie entstehen regelmäßig bei Eintritt der gesetzlichen ...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / IV. Stiftung

Rz. 133 Mandanten mit größerem Vermögen, die dieses später an mehrere Familienmitglieder weitergeben möchten, wünschen sich häufig einen möglichst langfristigen Zusammenhalt des Vermögens. Dies betrifft insbesondere Inhaber von Unternehmen. Ein Weg, diese beiden Ziele zu verfolgen, ist die Gründung einer so genannten "Familienstiftung".[196] Langenfeld/Günther fassen deren Z...mehr

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§ 23 Strafrecht / aa) Urkundenfälschung

Rz. 8 § 267 StGB unterscheidet zwischen drei Modalitäten der Urkundenfälschung. Dem Herstellen einer unechten Urkunde (Vollfälschung) werden das Verfälschen einer echten Urkunde und das Gebrauchen einer unechten oder verfälschten Urkunde gleich gestellt. Im erbrechtlichen Zusammenhang wird regelmäßig die Urkundseigenschaft des Testaments nicht in Frage stehen. Zu problematis...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / IV. Zusammenfassendes Beispiel

Rz. 84 Die Gestaltung ist jeweils auf den Einzelfall bezogen anzupassen. Dabei ist auch immer wieder zu überprüfen, ob der gewählte Ansatz noch den Interessen des Mandanten entspricht. Im Folgenden wird ein Beispiel für das hier favorisierte quotale Geldvermächtnis gegeben, in dem die erläuterten Punkte zusammengefasst werden. Hinzu treten allgemeine Anordnungen. Es sind Ersa...mehr

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§ 16 Landwirtschaftserbrecht / b) Hofeswert

Rz. 102 Der Hofeswert wird zum Stichtag des Erbfalls festgestellt. Er beträgt nach § 12 Abs. 2 HöfeO das Eineinhalbfache des zuletzt festgestellten Einheitswertes. Auf Verlangen können Zu- und Abschläge nach billigem Ermessen vorgenommen werden. Rz. 103 Für gemischte Betriebe, die sich aus Gewerbebetrieb und landwirtschaftlichem Betrieb zusammensetzen, die nicht getrennt werd...mehr

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§ 24 Berufsrecht der Rechts... / a) Interessenkollision im Laufe des Mandats

Rz. 29 Bei der Frage nach dem Schicksal des anwaltlichen Gebührenanspruchs im Falle der Vertretung widerstreitender Interessen vertrat der IX. Senat des BGH im Jahr 2009 eine äußerst "anwaltfreundliche" Linie. Man durfte sich aber schon damals fragen, ob es tatsächlich im Sinne der Anwaltschaft sein konnte, dass auch der Anwalt, der widerstreitende Interessen vertritt, seine...mehr

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AGS 10/2018, Kostenerstattu... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde gegen die gerichtliche Entscheidung über die Erinnerung (Antrag auf gerichtliche Entscheidung, § 11 Abs. 3 S. 2 RVG i.V.m. §§ 165, 151 VwGO) gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle hat keinen Erfolg. Das VG hat zutreffend entschieden, dass die Erinnerungsführerin und Beklagte des Ausgangsverfahrens für die Tätigkeit ihres V...mehr

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FF 10/2018, FF, 10/2018 / Rechtsanwaltsvertrag

BGH, Urt. v. 17.5.2018 – IX ZR 243/17, FamRZ 2018, 1367 Ein Rechtsanwalt ist grundsätzlich verpflichtet, seinem Mandanten auf Verlangen die gesamte Handakte herauszugeben. Soweit der Anwalt die Herausgabe mit Rücksicht auf Geheimhaltungsinteressen sonstiger Mandanten verweigert, hat er dies unter Angabe näherer Tatsachen nachvollziehbar darzulegen.mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Müller, Die straflose Nachtat bei der Steuerhinterziehung, AO-StB 2012, 87 Tz. 97 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Tatmehrheit im strafrechtlichen Sinne (s. Rz. 93 ff.) ist auch dann nicht gegeben, wenn zwei Handlungen zueinander in einer solchen Beziehung stehen, kraft deren der Unrechtsgehalt der einen in demjenigen der anderen aufgeht, sodass die Erstere in der Letzter...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Höhe der Gebühren

Tz. 27 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Höhe der Anwaltsgebühren bestimmt sich nach dem Streitwert (§ 32 Abs. 1 RVG), im Übrigen nach dem Gegenstandswert, also nach dem Wert, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (§ 2 Abs. 1 RVG); zum Streitwert s. Vor § 135 FGO Rz. 23 ff. Der Rechtsanwalt kann die gerichtliche Festsetzung aus eigenem Recht betreiben (§ 32 Abs...mehr

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zfs 10/2018, Abgrenzung von... / 2 Aus den Gründen:

"… Die Beschwerde ist daher zulässig, in der Sache jedoch nicht begründet." Vorliegend ist der Ast. nach außen nicht für die Berechtigte tätig geworden. Die Abgrenzung zwischen Beratungs- und Geschäftstätigkeiten liegt in der Außenwirkung. Bei einem Beratungsmandat soll der Anwalt lediglich gegenüber seinem Mandanten beratend tätig werden, ihn aber nicht schon im Außenverhältn...mehr

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zerb 10/2018, Zur Feststell... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist unbegründet. Zu Recht und mit zutreffender Begründung ist das Nachlassgericht nach Durchführung der Beweiserhebung zu dem Ergebnis gekommen, dass die Erblasserin bei der Errichtung des Testaments vom 7.2.2017 infolge einer schweren Demenz nicht mehr testierfähig war. 1. Die Rügen des Beschwerdeführers zum vom Nachlassgericht gewählten Verfahren greifen nich...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 404 Steuer- und Zollfahndung

Schrifttum Tipke, Zur Steuerfahndung bei Banken und Bankkunden, BB 1998, 241; Weidemann, Zur Zulässigkeit des Sammelauskunftsersuchens nach § 208 I 1 Nr. 3 AO, wistra 2006, 452; Kemper, Die "Mitnahme zur Durchsicht" – Ein vom Gesetz nicht vorgesehenes Instrument zur Sicherung von Beweismitteln? wistra 2010, 295; Schwedhelm, Der Eingriff der Steuerfahndung: Sieben regeln zum rich...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Arten der Gebühren

Tz. 22 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für die gerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts im finanzgerichtlichen Verfahren sieht das RVG im Wesentlichen noch die Verfahrensgebühr und die Terminsgebühr vor. Die Verfahrensgebühr (VV RVG Nr. 3200 und Vorbemerkung 3 Abs. 2) ersetzt die bisherige Prozessgebühr und entsteht für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Informat...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Verbot des geschäftsmäßigen Erwerbs auf eigene Rechnung

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 46 Abs. 4 AO befasst sich mit dem Erwerb von Erstattungs- und Vergütungsansprüchen. Dabei verbietet § 46 Abs. 4 Satz 1 AO deren geschäftsmäßigen Erwerb zur Einziehung oder sonstigen Verwertung auf eigene Rechnung. Geschäftsmäßig handelt, wer – ob entgeltlich oder unentgeltlich – in Wiederholungsabsicht und selbstständig tätig ist (BFH...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Gesetzlich vorgesehene Gebühren und Auslagen (§ 139 Abs. 3 Satz 1 FGO)

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gesetzlich vorgesehene Gebühren und Auslagen eines Bevollmächtigten oder Beistandes, der nach den Vorschriften des Steuerberatungsgesetzes zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist, sind, soweit sie im finanzgerichtlichen Verfahren entstehen, ausnahmslos als notwendige Aufwendungen i. S. von § 139 Abs. 1 FGO anzusehen...mehr

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AGS 10/2018, Verbot der Meh... / 2 Aus den Gründen

Das Rechtsmittel ist bereits unzulässig, hätte jedoch auch in der Sache keinen Erfolg. 1. Die sofortige Beschwerde ist gem. § 464b S. 3 StPO i.V.m. § 104 Abs. 3 S. 1 ZPO, § 11 Abs. 1 RPflG statthaft und fristgerecht innerhalb der Zweiwochenfrist nach § 464b S. 4 StPO erhoben worden. Der Beschwerdewert von 200,00 EUR gem. § 304 Abs. 3 StPO ist überschritten. Allerdings ist der...mehr

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zfs 10/2018, Materiell-rech... / 3 Anmerkung:

In seinem Urteil stellt der BGH die Möglichkeiten zusammen, auf welche Weise der ASt. seine ihm im selbstständigen Beweisverfahren angefallenen Kosten, zu denen neben den eigenen Anwaltskosten auch die Vergütung des gerichtlich bestellten Sachverständigen und die gerichtliche Verfahrensgebühr gehören, von dem AG nach materiellem Recht erstattet verlangen kann. Im Fall des BG...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Anzeigepflicht der Notare und Mitteilungspflichten nach der Zinsinformationsverordnung

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Obwohl Notare zu den in § 102 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b AO aufgezählten Personen gehören, schränkt ihr dadurch gegebenes Verweigerungsrecht die für Notare bestehenden gesetzlichen Anzeigepflichten nicht ein (§ 102 Abs. 4 AO). Wegen der die Notare betreffenden besonderen umfassenden Anzeigepflichten s. die einschlägigen Einzelsteuergesetze,...mehr