Rz. 62

Die Erhebung einer Teilungsklage (Auseinandersetzungsklage) birgt regelmäßig in sich bereits den Fehler: In der Praxis ist eine Teilungsklage regelmäßig nicht erfolgreich (im Einzelnen oben Rdn 27 ff.). Die Feststellungsklage dürfte demgegenüber stets der "sicherere" und somit bessere Weg für den Mandanten sein (im Einzelnen oben Rdn 36 ff.).

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