Fachbeiträge & Kommentare zu Mandant

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§ 15 Das nichteheliche Kind... / II. Neues Recht für die vor dem 1.7.1949 geborenen nichtehelichen Kinder

1. Die Reaktion der Gesetzgebung auf das Urteil des EGMR vom 28.5.2009 Rz. 35 Mit dem Zweiten Gesetz zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder, zur Änderung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung vom 12.4.2011 (Zweites ErbRGleichG)[42] hat die Gesetzgebung auf das Urteil des EGMR vom 28.5.2009 reagiert. Das Reparaturgesetz, das mit Rückwirkung zum 29.5.2...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 2. Die Ersatzsurrogation

Rz. 75 Was als Ersatz für die Zerstörung, Beschädigung oder Entziehung eines Nachlassgegenstandes anzusehen ist, fällt in den Nachlass; also alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung oder wegen Vertragsverletzung. Auch Versicherungsansprüche über Nachlassgegenstände werden von der Ersatzsurrogation erfasst.mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / VII. Haftungsbeschränkung des volljährig gewordenen minderjährigen Miterben

1. Die Regelungen des Minderjährigenhaftungsbeschränkungsgesetzes Rz. 376 Die Minderjährigenhaftung regelt das Gesetz mit zwei Möglichkeiten für den volljährig gewordenen Minderjährigen: a) Haftungsbeschränkung – § 1629a Abs. 1 BGB Rz. 377 Nach § 1629a Abs. 1 BGB hat das volljähr...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 8. Die Grundbuchberichtigung nach Abschichtung eines Miterben

a) Anwachsung führt zur Grundbuchunrichtigkeit Rz. 504 Nach dem Vollzug des Abschichtungsvertrags und der gesetzlichen Folge der Anwachsung wurde das Grundbuch bezüglich der Nachlassgrundstücke unrichtig, so dass sich dessen Berichtigung nach § 22 GBO i.V.m. § 19 GBO (Bewilligung) richtet. Dies gilt auch dann, wenn nur noch ein Miterbe übrig bleibt und dieser kraft Anwachsung...mehr

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§ 15 Das nichteheliche Kind... / 6. Unterhaltsanspruch der werdenden Mutter gegen den Nachlass

Rz. 28 § 1963 BGB gewährt der werdenden Mutter eines potenziellen Erben (§ 1923 BGB) einen Unterhaltsanspruch gegen die Erben.mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 5. Sicherungsfall bei Vor- und Nacherbschaft

Rz. 29 Auch nach Beendigung der Erbenstellung eines Vorerben (§ 2139 BGB) kann eine Nachlasssicherung erforderlich werden, wenn der Nacherbe unbekannt ist.mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / bb) Pfändung des Erbteils

Rz. 335 Wenn ein Nachlassgläubiger einen Erbteil gepfändet hat, so brauchen die Miterben nur eine Nachlassverwaltung herbeizuführen, dann kann der betroffene Miterbe nach § 1975 BGB, §§ 780, 781, 784, 785, 767 ZPO im Wege der Vollstreckungsgegenklage die Aufhebung der Pfändung bewirken.mehr

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§ 19 Der Testamentsvollstre... / B. Die Arten der Testamentsvollstreckung

I. Allgemeines Rz. 10 Im Wesentlichen sind zwei Arten der Testamentsvollstreckung zu unterscheiden, zum einen die Abwicklungsvollstreckung (§§ 2203, 2204 BGB) und zum anderen die Dauervollstreckung (§ 2209 S. 1 Hs. 2 BGB). Erstere begrenzt die Dauer der Testamentsvollstreckung auf den Zeitraum bis zum Ende der Erbauseinandersetzung, während Letztere auch nach erfolgter Ausein...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / VII. Der Erbschaftsanspruch (§§ 2018 ff. BGB)

1. Zweck des Erbschaftsanspruchs Rz. 143 Der Nachlass geht gemäß § 1922 BGB im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den Erben über, dies gilt gemäß § 857 BGB auch für den unmittelbaren und mittelbaren Besitz. Wo sich der Nachlass befindet und wer ihn tatsächlich in Besitz hat, ist für den Rechtserwerb auf Seiten des Erben nicht entscheidend. Verschiedene Umstände (Anfechtung ei...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / g) Das Nießbrauchsvermächtnis

aa) Allgemeines Rz. 144 Der Erblasser braucht einem Vermächtnisnehmer nicht zwingend ein dingliches Vollrecht zuzuwenden; er kann einer Person auch alle beschränkten dinglichen Rechte, die das Sachenrecht kennt, einräumen. Eine wichtige Rolle spielt in diesem Zusammenhang das Nießbrauchsvermächtnis, das auch eine steuergünstige Alternative zur nicht befreiten Vorerbschaft dar...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / II. Der Pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2325 BGB

1. Allgemeines Rz. 64 Gemäß § 2325 Abs. 1 BGB kann der Pflichtteilsberechtigte einen Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen den oder die Erben geltend machen, wenn der Erblasser einem Dritten eine Schenkung gemacht hat. Berücksichtigt werden in der Regel gemäß § 2325 Abs. 3 S. 2 BGB nur Schenkungen, die innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Erbfall getätigt wurden. Für Erbfä...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / e) Durchführung der Realteilung

aa) Sachen Rz. 249 Die Teilung von Sachen geschieht in drei Schritten: bb) Rechte Rz. 250 Die Teil...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 1. Persönliche Voraussetzungen

a) Abschlussfähigkeit Rz. 493 Für den Abschluss eines Erbvertrags als Erblasser ist nach § 2275 BGB unbeschränkte Geschäftsfähigkeit erforderlich; Geschäftsunfähige (§ 104 BGB) oder beschränkt Geschäftsfähige (§ 106 BGB) zählen hierzu nicht. Häufig gibt es in Erbrechtsprozessen Streit über die Geschäfts- bzw. Testierfähigkeit des Erblassers. Es ist ggf. ein Gutachten eines Sac...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / III. Der Teilungsplan des Testamentsvollstreckers

1. Verfahren Rz. 560 Der TV hat nach Befriedigung der Nachlassgläubiger einen Teilungsplan aufzustellen und für verbindlich zu erklären. Vor der Ausführung des Planes sind die Erben zu hören (rechtliches Gehör, § 2204 Abs. 2 BGB). 2. Wirkungen des Teilungsplans Rz. 561 Der Teilungsplan ersetzt den Auseinandersetzungsvertrag unter den Miterben und wirkt verpflichtend und berecht...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / III. Abschichtung ohne Erbteilsübertragung

1. Verzicht eines Miterben auf seine erbrechtliche Beteiligung Rz. 486 Die Abschichtung[508] einzelner Miterben ohne Erbteilsübertragung ist in der Praxis sehr weit verbreitet.[509] Sie wird von den Laien vermutlich schon seit Jahrzehnten praktiziert, ohne dass größere Schwierigkeiten bekannt geworden wären. Die Miterben einigen sich darauf, dass der Abzuschichtende mit dem E...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / e) Handelsgeschäft

Rz. 81 Wird ein im Nachlass befindliches Handelsgeschäft fortgeführt, so kommt es darauf an, mit welchen Mitteln dies geschieht: Stammen die Mittel aus dem Nachlass, so ergibt sich die Zuordnung ohne weiteres aus der Mittelsurrogation. Werden fremde Mittel eingesetzt, bspw. eines Miterben, so ist der objektive Zusammenhang mit dem Nachlass erkennbar, wenn die abgeschlossenen...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 4. Hinweise für die Beratungspraxis

a) Schutz des Minderjährigen Rz. 383 Im Gesetzgebungsverfahren wurde bereits erkannt, dass es dem gesetzlichen Vertreter des Minderjährigen bzw. dem volljährig Gewordenen selbst zu empfehlen ist, ein Inventar über das Vermögen des Minderjährigen zum Stichtag seiner Volljährigkeit zu errichten, um die Vermutungen des § 1629a Abs. 4 BGB widerlegen zu können.[284] Für den Fall de...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 3. Systemvergleich: Erbvertrag oder gemeinschaftliches Testament?

Rz. 489 Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnern steht neben dem Erbvertrag, der von jedermann geschlossen werden kann, auch das gemeinschaftliche Testament als weitere Form der Verfügung von Todes wegen offen. Für den Rechtsberater ist daher von zentraler Bedeutung, ob ihnen die Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments oder eines Erbvertrags vorgeschlagen werden s...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / bb) Arten des Nießbrauchs

(1) Belastungsgegenstand Rz. 146 Das Gesetz kennt den Nießbrauch an Sachen (§§ 1030 bis 1067 BGB), an Rechten (§§ 1068 bis 1084 BGB), an Vermögen (§§ 1085 bis 1088 BGB) sowie an einer Erbschaft als Sachgesamtheit (§ 1089 BGB). (2) Quoten- und Bruchteilsnießbrauch Rz. 147 Dem Vermächtnisnehmer brauchen nicht sämtliche Nutzungen einer Sache zugewandt zu werden; möglich ist auch d...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / VIII. Die Überschuldung des Nachlasses als Eigenschaftsirrtum i.S.v. § 119 Abs. 2 BGB bei Annahme der Erbschaft

1. Die Anfechtung der Annahme der Erbschaft Rz. 116 Das Gesetz geht in §§ 1954 bis 1957 BGB von der Möglichkeit einer Anfechtung der Annahme einer Erbschaft aus, enthält jedoch dort keine besonderen Bestimmungen zu den Gründen, die eine solche Anfechtung rechtfertigen können. Daraus folgt, dass insoweit die allgemeinen Bestimmungen der §§ 119 ff. BGB maßgebend sind.[127] 2. An...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / aa) Rücktrittsrecht

(1) Rücktrittsrecht des Vertragspartners Rz. 565 Der Vertragspartner, der nicht als Erblasser gehandelt hat, kann nach den allgemeinen Regeln über den Rücktritt vom Vertrag (§§ 346 ff. BGB) vom Erbvertrag nur zurücktreten, sofern er sich ausdrücklich ein Rücktrittsrecht vorbehalten hat. Damit entsteht ein Rückabwicklungsverhältnis. Ein gesetzliches Rücktrittsrecht nach § 323 ...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / bb) Rechte

Rz. 250 Die Teilung von Rechten, insbesondere Forderungen, ist einfacher: Die übrigen Miterben treten dem jeweiligen Teilhaber gem. § 398 BGB einen seiner Erbquote entsprechenden Teil der Forderung oder des Rechts ab.mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 18. Vorläufiger Rechtsschutz

Rz. 177 Als Maßnahme des vorläufigen Rechtsschutzes kommt in besonderen Fällen eine einstweilige Verfügung auf Erlass eines Veräußerungsverbots in Betracht.mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / II. Teilungsreife und Feststellungsklage

1. Begründetheitsvoraussetzung Rz. 210 Eine Erbteilungsklage, die den gesamten Nachlass umfassen soll, hat nur Erfolgsaussicht, wenn der Nachlass teilungsreif ist. Zulässigkeitsvoraussetzung für eine solche Klage ist aber nicht, dass das Vermittlungsverfahren nach §§ 363 ff. FamFG vor einem Notar durchgeführt worden wäre. Zur Klärung von Vorfragen, die die Erbteilung vorbereit...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / II. Anteile an Personengesellschaften

Rz. 26 Schwierigkeiten bestehen bei der Frage, ob ein Anteil an Personengesellschaften in den Nachlass fällt und bei der Pflichtteilsberechnung zu berücksichtigen ist. Inwieweit ein Anteil an einer Personengesellschaft in den Nachlass fällt, hängt letztlich von der im Gesellschaftsvertrag vereinbarten Nachfolgeregelung ab. 1. Bei der Fortsetzungsklausel Rz. 27 Wird bei dem Tod...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 2. Sicherung des Erblasserwillens

a) Amtliche Verwahrung von Verfügungen von Todes wegen Rz. 7 Zur Sicherung der Erbfolge durch Verfügung von Todes wegen ist deren amtliche Verwahrung sinnvoll, da so sichergestellt ist, dass der Inhalt auch bekannt wird. Die Amtsgerichte sind für die besondere amtliche Verwahrung zuständig, § 344 FamFG, funktionell zuständig ist der Rechtspfleger, § 3 Nr. 2c RPflG. Die Landes...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / dd) Gesetzliches Schuldverhältnis

Rz. 152 Der Nießbrauch begründet ein gesetzliches Schuldverhältnis zwischen Nießbraucher und Eigentümer. Zu unterscheiden von diesem gesetzlichen Schuldverhältnis ist das zugrunde liegende Schuldverhältnis zwischen dem Nießbrauchsberechtigten (Vermächtnisnehmer) und dem Besteller (Erbe), das die Verpflichtung auf Einräumung des Nießbrauchs zum Inhalt hat, in unserer Fallkons...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 2. Die Gegenverpflichtungen des Käufers – § 433 Abs. 2 BGB

Rz. 464 Der Käufer ist zur Kaufpreiszahlung und Abnahme verpflichtet. Der Käufer erwirbt nicht nur die Aktiva – Vertragsobjekt ist ein ganzes Vermögen bzw. ein Vermögensteil –, er muss dem Verkäufer gegenüber auch die Passiva übernehmen (§ 2378 BGB).mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 2. Die Pflichtteilsentziehung (§§ 2333 ff. BGB)

a) Allgemeines Rz. 250 Grundsätzlich ist es dem Erblasser nicht möglich, seine pflichtteilsberechtigten Verwandten zu übergehen. Der Schutz des Pflichtteilsrechts steht den nächsten Angehörigen jedoch nicht uneingeschränkt zu. Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts am 1.1.2010 differenziert das BGB nicht mehr zwischen der Pflichtteilsentzi...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / gg) Nießbrauch an einem Vermögen

(1) Allgemeines Rz. 176 An dem Vermögen einer Person kann der Nießbrauch nur in der Weise bestellt werden, dass der Nießbraucher den Nießbrauch an jedem einzelnen zum Vermögen gehörenden Gegenstand erlangt, § 1085 BGB. Damit sind im Allgemeinen die für die Nießbrauchsbestellung an den einzelnen Gegenständen geltenden Bestimmungen anzuwenden. Der Vermögensnießbrauch kommt am h...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 3. Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht, § 2338 BGB

a) Allgemeines Rz. 259 Die Beschränkung des Pflichtteils in guter Absicht ist möglich, wenn der spätere Erwerb der Erbschaft durch Verschwendungssucht oder durch erhebliche Verschuldung des erbenden Abkömmlings gefährdet ist. Die Beschränkung ist hierbei nicht nur auf den Pflichtteil bezogen, sie kann vielmehr auch den gesetzlichen Erbteil und mehr umfassen (vgl. § 863 ZPO). ...mehr

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§ 9 Der Pflichtteilsberecht... / C. Die lebzeitige Zuwendung und die Auswirkung auf den Pflichtteil

I. Anrechnung und Ausgleichung Rz. 4 Bei der Beratung eines pflichtteilsberechtigten Abkömmlings hinsichtlich einer lebzeitigen Zuwendung durch den Erblasser kann sich das Problem der Anrechnung und Ausgleichung der Zuwendung auf den Pflichtteil stellen (§§ 2315, 2316 BGB).[4] Nicht selten ist dies in den notariellen Übergabeverträgen vorgesehen. Dem pflichtteilsberechtigten ...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / a) Vollstreckung in den Nachlass

Rz. 235 Solange der Gläubiger aus dem Vorbehaltsurteil in Nachlassgegenstände vollstreckt, hat der Erbe als Schuldner keine Möglichkeit, sich dagegen zu wehren. Der Nachlass haftet in jedem Fall für die Forderung, die bereits gegen den Erblasser eingeklagt war.mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / III. Minderjährige Erben

1. Vertretung Rz. 448 Sind neben Eltern deren minderjährige Kinder an der Erbengemeinschaft[486] beteiligt, so sind die Eltern im Hinblick auf §§ 1629, 1795, 181 BGB bei Vertragsabschluss von der Vertretung ihrer Kinder ausgeschlossen. Jedes Kind bedarf eines Ergänzungspflegers nach § 1909 BGB.[487] Ausnahmsweise kann ein Pfleger mehrere Kinder vertreten, wenn die gesetzliche...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / IV. Besitzschutzrechte der Erben

1. Allgemeines Rz. 126 Gem. § 857 BGB geht auch der Besitz als die tatsächliche Sachherrschaft auf den Erben über. Weil er eine rein faktische Position darstellt, wäre er vom universalen Rechtsübergang des § 1922 BGB nicht erfasst.[151] Die Folge wäre, dass diejenigen Gegenstände, die der Erblasser in Besitz hatte, besitzlos würden und deshalb nicht vor verbotener Eigenmacht ...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / l) Maßnahmen der Notverwaltung

aa) Begriff der Notverwaltungsmaßnahme Rz. 44 Notverwaltungsmaßnahmen sind nur Maßnahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung.[61] Sie sind zulässig in Dringlichkeitsfällen, wenn die Stellungnahme bzw. Zustimmung der anderen Miterben nicht mehr eingeholt werden kann und dem Bestand bzw. Wert des Nachlasses ein Schaden droht. bb) Alleinverwaltungsrecht und -pflicht jedes Miterben Rz....mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / ff) Nießbrauch an Sachen

(1) Rechte des Nießbrauchers Rz. 160 Der Nießbraucher hat das Recht, sämtliche Nutzungen aus dem belasteten Gegenstand zu ziehen. Er ist zum Besitz der Sache berechtigt, § 1063 Abs. 1 BGB. Sind verbrauchbare Sachen Gegenstand des Nießbrauchs, so wird der Nießbraucher Eigentümer dieser Sachen, § 1067 BGB ("uneigentlicher Nießbrauch"). Rz. 161 Das Verfügungsrecht über den belast...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 6. Die Regelungen des Zweiten ErbRGleichG vom 12.4.2011

a) Rückwirkung für die seit 29.5.2009 eingetretenen Erbfälle Rz. 232 Das Reformgesetz[221] geht davon aus, dass ab dem Tag nach der Verkündung des Urteils des EGMR vom 28.5.2009, also ab dem 29.5.2009, kein Vertrauensschutz für die alte Rechtslage mehr besteht. Deshalb wurde für alle Erbfälle, die seit dem 29.5.2009 eingetreten sind und in Zukunft noch eintreten werden, die Z...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / Q. Testamentsvollstreckung und Nachlassauseinandersetzung

I. Pflicht des Testamentsvollstreckers zur Auseinandersetzung Rz. 552 Der Testamentsvollstrecker (TV) hat nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, unter den Miterben die Auseinandersetzung des Nachlasses "nach Maßgabe der §§ 2042 bis 2057a BGB zu bewirken, falls der Erblasser nichts anderes bestimmt hat (§ 2204 BGB)." Kommt der TV dieser Pflicht nicht nach, so kann er vo...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / rr) Erlösverteilung

(1) Grundsatz Rz. 340 Sie erfolgt in einem besonderen Verteilungstermin aufgrund eines Teilungsplans (§§ 105 ff. ZVG). Die Aufteilung unter die Miteigentümer nimmt das Vollstreckungsgericht allerdings nicht vor. Notfalls wird der Erlös nach Abzug der abzudeckenden Verbindlichkeiten hinterlegt (§ 117 Abs. 2 ZVG). Bei der Verteilung des Erlösüberschusses (Übererlös) aus der Teil...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / a) Bindungswirkung

aa) Bindungswirkung und weitere Verfügungen von Todes wegen Rz. 511 Der Erbvertrag hat, da er den Erblasser hinsichtlich seiner vertragsmäßigen Verfügungen gemäß § 2289 BGB bindet, eine Beschränkung der Testierfreiheit des Erblassers zur Folge. Der Vertragsserbe wird ohne weiteres Zutun nach dem Erbfall Rechtsnachfolger des Erblassers; hieran ist der Erblasser gebunden. § 228...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / ss) Vollzug des Zuschlags

Rz. 343 Nach Rechtskraft des Zuschlagsbeschlusses und Ausführung des Teilungsplans ersucht das Vollstreckungsgericht das Grundbuchamt um Eintragung des Erstehers als neuen Eigentümer und Löschung des Zwangsversteigerungsvermerks (§ 130 ZVG).mehr

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§ 19 Der Testamentsvollstre... / D. Annahme des Amtes als Testamentsvollstrecker

I. Annahme des Amtes und Antrag auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses Rz. 19 Das Amt des Testamentsvollstreckers beginnt gemäß § 2202 Abs. 1 BGB mit dem Zeitpunkt, in welchem der Ernannte das Amt annimmt. Die Annahme und die Ablehnung des Amtes erfolgen durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht, § 2202 Abs. 2 S. 1 BGB. Die Annahme kann erst nach dem Erbfall...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 4. Schuldner des Erbschaftsanspruchs

Rz. 148 Schuldner ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Dies setzt voraus. Mehrere Schuldner haften ggf. als Gesamtschuldner nach § 420 BGB.[138] a) Objektive Voraussetzungen aa) Erlangter Vermögensvorteil Rz. 149 Als erlangt anzus...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / I. Grundsatz der beschränkbaren Erbenhaftung

Rz. 124 Nur durch die im Gesetz im Einzelnen genannten Haftungsbeschränkungsmaßnahmen kann der Erbe die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken (Grundsatz der beschränkbaren Erbenhaftung).mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 3. Weitere Regeln für das Innenverhältnis

a) Vorschusspflicht, Aufwendungsersatz Rz. 52 Derjenige Miterbe, der für die anderen bei der Verwaltung tätig wird, kann für die entstehenden Aufwendungen einen Vorschuss (§ 669 BGB) oder nachträglich Aufwendungsersatz (§ 670 BGB) verlangen. Dies gilt auch, wenn der Miterbe zunächst ohne den erforderlichen Beschluss gehandelt hat, die Miterben seinen Maßnahmen jedoch später z...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / XII. Enterbung, Pflichtteilsentziehung und Pflichtteilsbeschränkung

1. Die Enterbung (§ 1938 BGB) a) Allgemeines Rz. 241 Unter Enterbung versteht man den Ausschluss eines gesetzlichen Erben durch Verfügung von Todes wegen. Die Enterbung kann grundsätzlich durch ein sogenanntes Negativ-Testament (§ 1938 BGB) oder durch ein Positiv-Testament (§ 1937 BGB) erreicht werden. Rz. 242 Ein negatives Testament beinhaltet den ausdrücklichen Erbausschluss ...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 2. Besitzschutzrechte der Erben gegenüber Dritten

Rz. 127 Der Erbe genießt Besitzschutz gegenüber Dritten gem. §§ 859 ff. BGB.mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 2. Ungeborene als Rechtssubjekte des Erbrechts

Rz. 206 Das BGB kennt nur bruchstückhafte Regeln über die Rechtssubjekte. Wesentliches Merkmal eines Rechtssubjekts ist, dass es Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Diese Fähigkeit beginnt nach § 1 BGB, dort als Rechtsfähigkeit bezeichnet, mit der Vollendung der Geburt. a) Gezeugte, aber noch nicht Geborene Rz. 207 Ausnahmsweise können, und zwar gerade im Erbrecht, auc...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / dd) Auskunftsanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag

Rz. 162 Führt der Erbschaftsbesitzer Geschäfte vor dem Erbfall oder auch danach, so kann sich eine Konkurrenz mit Auskunftsansprüchen nach §§ 666, 681 BGB ergeben.mehr