Rz. 257

Während bei der gesetzlichen Erbfolge die Rechtsnachfolge gesetzlich festgelegt ist, ergeben sich bei gewillkürter Erbfolge (in einem Testament oder Erbvertrag angeordnete Erbfolge) häufig Auslegungsprobleme.[237] Juristischen Laien ist oft die Unterscheidung zwischen Vermächtnisnehmer und Erbe nicht geläufig. Die Frage der Auslegung und Anfechtung von Testamenten ist bei Laientestamenten von zentraler Bedeutung.

 

Rz. 258

Für die Praxis stellt sich beim Vorhandensein eines Testaments oder Erbvertrags nicht selten die Frage nach der Testierfähigkeit des Erblassers.

[237] Vgl. zum Nachweis der Existenz eines Testaments, welches nur in Kopie vorliegt, BayObLG NJW-FER 2001, 128.

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