Rz. 92

Gem. § 40 Abs. 1 und 2 FamFG wird ein Genehmigungsbeschluss erst mit der Rechtskraft wirksam. Der Beschluss bedarf eines Rechtskraftzeugnisses.

Auch ein Beschluss über die Ermächtigung des Nachlasspflegers zu Kontoverfügungen bedarf eines Rechtskraftzeugnisses.[64]

[64] OLG Düsseldorf FamRZ 2011, 921 = FGPrax 2011, 104 = NJW-Spezial 2011, 135 = ZEV 2011, 424.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge