Rz. 220

Eine Vaterschaftsanerkennung nach dem Tod des Kindes ist nicht möglich.[199]

[199] Staudinger/Rauscher, Bearbeitung 2000, § 1592 Rn 56; Fachausschuss des Bundesverbandes der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten, StAZ 2001, 42.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge