Rz. 173

Anspruchsberechtigt ist auch der Erbteilserwerber nach § 2033 Abs. 1 BGB, da er als Rechtsnachfolger alle Rechte des veräußernden Miterben erwirbt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge