Rz. 467

Die Rechtsstellung der Nachlassgläubiger darf, weil sie auf den Verkauf keinerlei Einfluss haben, nicht verschlechtert werden.

1. Wer haftet nach dem Verkauf?

 

Rz. 468

Es findet gesetzliche gesamtschuldnerische (kumulative) Schuldübernahme durch den Käufer statt (§ 2382 Abs. 1 BGB). Ein vertraglicher Haftungsausschluss zwischen Käufer und Verkäufer ist nicht möglich (§ 2382 Abs. 2 BGB). Die Haftung erlischt jedoch, wenn die Miterben beim Erbteilskauf durch einen Dritten das Vorkaufsrecht ausüben (§§ 2034, 2036 BGB).

2. Was haftet nach dem Verkauf?

 

Rz. 469

Haftete der Verkäufer bereits unbeschränkt, so haftet auch der Käufer unbeschränkt (§ 2383 Abs. 1 S. 2 BGB). Deshalb geht auch der Mängelhaftungsanspruch in diese Richtung (§ 2376 Abs. 1 BGB). Verkäufer und Käufer können, da sie ja beide nebeneinander haften, Maßnahmen zur Haftungsbeschränkung ergreifen.

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