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Die Akteneinsicht auf der Geschäftsstelle des Nachlassgerichts ist gebührenfrei. Für die Versendung von Akten auf Antrag eines Rechtsanwalts fällt gem. KV 31003 GNotKG eine Pauschale von 12,00 EUR an. Für die Erteilung von Ausfertigungen, Abschriften, Kopien und Auszügen werden Auslagen gem. KV 31000 GNotKG erhoben. Die Erteilung eines Erbscheins löst eine 1,0 Gebühr gem. KV 12210 GNotKG aus. Für die eidesstattliche Versicherung wird eine weitere 1,0 Gebühr nach KV 12210 Abs. 1, KV 23300 GNotKG erhoben. Wir der Erbscheinsantrag samt eidesstattlicher Versicherung von einem Notar beurkundet, erhebt dieser eine 1,0 Gebühr nach KV 23300 GNotKG; mit dieser Gebühr ist auch die Gebühr für den Erbscheinsantrag mit abgegolten (KV Vorbem. 2.3.3. Abs. 2 GNotKG).

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