Fachbeiträge & Kommentare zu Mandant

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§ 1 Anwaltsvertrag / 5. Eigenmächtige Unterbevollmächtigung

Rz. 301 Zwischen dem unterbevollmächtigten Rechtsanwalt und dem Auftraggeber kommt kein Vertrag zustande, wenn die Voraussetzungen für die Einschaltung eines Unterbevollmächtigten fehlen oder der Hauptbevollmächtigte den Auftrag (etwa zur Terminwahrnehmung) im eigenen Namen erteilt. Unerheblich ist, ob insoweit Vertragsbeziehungen zwischen den beiden Rechtsanwälten bestehen,...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / j) Insolvenzberatung

Rz. 305 Wird der Rechtsanwalt oder Steuerberater mit einer Sanierung oder damit beauftragt, zu prüfen, ob ein Insolvenzantrag gestellt werden muss (vgl. Rdn 23), ist insb. der Insolvenzgrund nach §§ 16 ff. InsO zu prüfen, auf die Antragspflicht nach § 15a InsO hinzuweisen, eine außergerichtliche Sanierungsmöglichkeit[1178] und die Art der möglichen Einleitung und Durchführun...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / c) Wiedergabe des Willens des Auftraggebers

Rz. 326 Ein Rechtsanwalt, der als Berater zum Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung zugezogen wird, hat v.a. darauf zu achten, dass der Wille des Auftraggebers in der Urkunde richtig und vollständig zum Ausdruck kommt.[1261] Legt der Auftraggeber dem Rechtsanwalt einen bereits ausgehandelten Vertragsentwurf vor, ist der Rechtsanwalt verpflichtet zu prüfen, ob ein wichti...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / c) Pflichten des Gutachters

Rz. 41 Der BGH[171] hat einen Katalog der Gutachterpflichten aufgestellt. Danach hat das Gutachten den vereinbarten Anforderungen zu genügen. Ein geschützter Dritter muss – i.R.d. erkennbaren Verwendungszwecks – seine Entscheidung allein auf das Gutachten stützen können, ohne dass er weitere eigene Ermittlungen anstellen muss. Das Gutachten muss auf Tatsachen beruhen, nicht ...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 8. Tod

Rz. 129 Der Tod des Mandanten führt gem. §§ 675 Abs. 1, 672 BGB im Zweifel nicht zum Erlöschen des Vertrages. An die Stelle der verstorbenen Partei treten deren Erben (§ 1922 Abs. 1 BGB). Rz. 130 Beim Tod des Rechtsanwalts erlischt bei einem Einzelmandat der mit dem geschlossene Anwaltsvertrag (§§ 675 Abs. 1, 673 BGB). Besonderheiten gelten, wenn für die Kanzlei des verstorbe...mehr

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Bearbeiterverzeichnis

Es haben bearbeitet: Richter am BGH Prof. Dr. Gerhard Pape (3. und 4. Auflage: Rechtsanwalt beim BGH Axel Rinkler) Richter am BGH a.D. Gerhard Villmehr

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§ 9 Vertrag zugunsten Dritter / II. Deckungsverhältnis zwischen Rechtsberater und Auftraggeber

Rz. 10 Die Verpflichtung des Rechtsanwalts, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfers (Versprechender) ggü. seinem Mandanten (Versprechensempfänger), im Rahmen eines echten Rechtsberatervertrages – also i.d.R. eines Dienstvertrages (§§ 611, 675 Abs. 1 BGB), ausnahmsweise eines Werkvertrages (§§ 631, 675 Abs. 1 BGB; vgl. § 1 Rdn 5 ff.) – die geschuldete Rechtsbetreuung zugunsten ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / b) Regelung seit 1.7.2008

Rz. 493 Nach der Neuregelung in § 49b Abs. 2 Satz 1 BRAO, § 4a RVG bleibt die Vereinbarung von Erfolgshonoraren weiterhin grds. verboten (§ 49b Abs. 2 BRAO). Während § 49b Abs. 2 BRAO eine Legaldefinition des Begriffs Erfolgshonorar aufweist, sind die Einzelheiten der Zulässigkeit eines Erfolgshonorars in § 4a RVG geregelt. Der Rechtsausschuss hielt es für angezeigt, dass ei...mehr

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§ 11 Auskunftsvertrag / 2. Steuerberater

Rz. 16 Ein Steuerberater haftete einem Dritten, der sich an dem von diesem Berater betreuten Unternehmen beteiligte, nicht aus einem Auskunftsvertrag für eine unzutreffende Bonitätsauskunft bzgl. seiner Mandantin; ein solcher Vertrag wurde verneint, weil allein die Einschaltung eines sachkundigen Beraters bei Vertragsverhandlungen nicht dessen persönliche Haftung für Erkläru...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / d) Richtiger Adressat der Beratung

Rz. 320 Inwieweit ein Rechtsanwalt oder Steuerberater Hinweise auf gestaltungsabhängige Steuerrisiken haftungsvermeidend an Angestellte seiner Auftraggeberin (einer GmbH) erteilen kann oder ob er sie der Geschäftsleitung unmittelbar vortragen muss, hängt sowohl von der betrieblichen als auch von der persönlichen Stellung der angesprochenen Angestellten (im entschiedenen Fall...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / § 15 Sachschäden, Datenschäden, sonstige Schäden

I. Sachschäden Mitversichert sind Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden an Akten, Schriftstücken und sonstigen beweglichen Sachen, die bei der Ausübung der versicherten beruflichen Tätigkeit für die Sachbehandlung in Betracht kommen, sofern hierfür kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht. Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden die dadurch entstehe...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 5. Erfolgshonorar

Rz. 489 Nach dem durch Gesetz vom 2.9.1994 eingeführten § 49b Abs. 2 BRAO waren Vereinbarungen ausnahmslos unzulässig, durch die eine Vergütung oder ihre Höhe vom Ausgang der Sache oder vom Erfolg der anwaltlichen Tätigkeit abhängig gemacht wird ("Erfolgshonorar" = "palmarium") oder nach denen der Rechtsanwalt einen Teil des erstrittenen Betrags als Honorar erhält ("quota li...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 3. Vergütung aus unechtem Anwaltsvertrag

Rz. 426 Übernimmt der Rechtsanwalt eine anwaltsfremde Aufgabe im Rahmen eines unechten Anwaltsvertrages, bei dem die anwaltstypische Rechtsbeistandspflicht in den Hintergrund tritt und deswegen als unwesentlich erscheint (vgl. Rdn 1 ff., § 1 Rdn 161 ff.),[1580] so richtet sich der Vergütungsanspruch sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach allein nach dem jeweiligen Vertrag,...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 3. Grundpflichten

Rz. 6 Aus diesem Katalog, der auch für den Patentanwalt [63] und Rechtsbeistand – unabhängig davon, ob dieser Mitglied einer Rechtsanwaltskammer ist oder nicht[64] – gilt, ergeben sich folgende vertraglichen Grund-(Haupt-/"Kardinal"-)pflichten: Der Rechtsanwalt hatmehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / aa) Höchstrichterliche Rechtsprechung

Rz. 77 Aus der Sicht des Mandanten und seines Rechtsberaters ergibt sich das Recht, das auf den Mandatsgegenstand anzuwenden ist, in erster Linie aus dem Gesetz und aus dessen Anwendung durch die Gerichte in früheren, gleichgelagerten Fällen ("Präjudizien"). Maßgeblich ist v.a. die "höchstrichterliche Rechtsprechung", die i.d.R. die Spitze einer "anerkannten" oder "herrschen...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 7. Beweis

Rz. 137 Die Darlegungs- und Beweislast für Tatsachen, die den Vorteilsausgleich rechtfertigen, trifft immer den Schädiger.[305] Allerdings kann der Berechtigte, soweit Tatsachen aus einem nur ihm zugänglichen Bereich herrühren, gehalten sein, sich dazu im Einzelnen zu äußern.[306] Macht der Berater, der die Festsetzung von Säumniszuschlägen gegen seinen Mandanten verschuldet...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / c) Haftung

Rz. 470 Die EWIV ist eine Personengesellschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Art. 1 Abs. 2 EWIV-VO sieht vor, dass eine EWIV von der Eintragung an die Fähigkeit hat, im eigenen Namen Träger von Rechten und Pflichten zu sein, Verträge zu schließen oder andere Rechtshandlungen vorzunehmen sowie vor Gericht zu stehen. Die EWIV selbst ist daher im Rahmen ihres Gegenstandes e...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 1. Prozessuale Tätigkeit

Rz. 152 Die Vertretung des Auftraggebers in einem gerichtlichen Verfahren ist das klassische Betätigungsfeld der Rechtsanwälte.[659] Die Pflichten, die ein Rechtsanwalt dabei zu beachten hat, werden im Folgenden nach den einzelnen Verfahrensabschnitten dargestellt. Einzelne Pflichten bestehen bereits im Vorfeld eines Prozesses bzw. bei einer vor- oder außerprozessualen Erled...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / VII. Abtretung der Gebührenforderung

Rz. 499 Zur Beantwortung der Frage, welche Rechtsfolgen die mit Gesetz vom 2.9.1994[1920] eingeführte und am 9.9.1994 in Kraft getretene Vorschrift des § 49b Abs. 4 BRAO und deren Novellierung im Jahr 2007 für die Abtretung anwaltlicher Vergütungsforderungen hat, ist zunächst der zuvor geltende Rechtszustand darzustellen, an den die Neuregelung anknüpfen will. 1. Vor Einführu...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / b) Überholte Rechtsprechung zum Schadenseintritt

Rz. 21 Die frühere Rechtsprechung, die seit der Grundsatzentscheidung des BGH vom 2.7.1992[30] überholt ist, hatte den Zeitpunkt des Schadenseintritts festgelegt mit der Formel, die Verjährungsfrist laufe, sobald eine verjährungsunterbrechende Klage auf Feststellung der Ersatzpflicht des Vertragsgegners erhoben werden könne.[31] Eine solche Abgrenzung kann den Verjährungsbeg...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 2. Haftung des Abwicklers

Rz. 333 Die aufgezeigten Übereinstimmungen rechtfertigen einen Gleichlauf der Haftung des Abwicklers mit derjenigen des amtlich bestellten Vertreters. Aufgrund seiner Stellung als gesetzlicher Vertreter des früheren Rechtanwalts ist der Abwickler nicht Vertragspartei, weshalb eine Eigenhaftung des Vertreters ggü. dem auftraggebenden Mandanten regelmäßig ausscheidet.[767] Nur...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / (c) § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB

Rz. 138 Nach dieser Vorschrift ist eine unangemessene Benachteiligung der anderen Vertragspartei im Zweifel anzunehmen, wenn die AGB wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. Diese Bestimmung knüpft an die Rechtsprechung an, die eine Aushöhlung vertraglicher Haupt-("Ka...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / 2. Einbeziehung in den Schutzbereich der vertraglichen Leistungspflicht

Rz. 7 Aufgrund eines Falles, in dem ein Rechtsanwalt seine vertragliche Verpflichtung ggü. seinem Mandanten, an der testamentarischen Erbeinsetzung der Tochter mitzuwirken, schuldhaft versäumt hatte, hat der BGH [21] die Schutzwirkung eines Vertrages zugunsten Dritter auf die geschuldete Hauptleistungspflicht erstreckt (vgl. Rdn 20). Soll die hauptsächliche Vertragsleistung z...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Geschäftsführung ohne Auftrag

Rz. 243 Wenn ein Rechtsanwalt für eine Partei tätig wird, mit dieser aber keinen Anwaltsvertrag geschlossen hat, kommt eine außervertragliche Haftung – etwa wegen auftragloser Prozessführung – gemäß den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff. BGB) in Betracht.[605] Dies ist etwa der Fall, wenn ein Rechtsanwalt einem Rechtsuchenden im Nachgang zu einem Antra...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / 5. Haftungsbeschränkung

Rz. 63 Der Experte kann seine Dritthaftung aus einem Gutachten- oder Prüfvertrag beschränken, indem er in seinem Gutachten oder Prüfbericht klargestellt, dass dieses Werk nur dem internen Gebrauch des Auftraggebers dienen soll und/oder in bestimmten Punkten auf dessen ungeprüften Angaben beruht.[236] Um zu verhindern, dass Einwendungen und Einreden des Rechtsanwalts, Steuerbe...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / II. Voraussetzungen einer vertraglichen Schutzwirkung

Rz. 9 Fehlt – wie im Regelfall – in einem Vertrag eine ausdrückliche Regelung eines Drittschutzes, so hat eine – notfalls ergänzende – Vertragsauslegung mit dem Ergebnis, dass die Vertragspartner einen Dritten in den Schutzbereich ihres Vertrages einbeziehen wollen, folgende Voraussetzungen: [27]mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 2. Formfreie Vergütungsvereinbarung (§ 3 Abs. 1 Satz 2 RVG)

Rz. 459 Ein Rechtsanwalt kann aufgrund einer formfrei geschlossenen Vergütungsvereinbarung für anwaltliche Tätigkeiten eine höhere als die gesetzliche Vergütung nur verlangen, soweit der Gegenstand des Auftrags die in § 34 Abs. 1 RVG genannte Beratung ist und diese nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängt oder es sich um die Ausarbeitung schriftlic...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 3. Haftung der Partner

Rz. 432 Neben dem Vermögen der Partnerschaft haften für Verbindlichkeiten der Partnerschaft nach § 8 Abs. 1 Satz 1 PartGG die Partner mit ihrem Privatvermögen als Gesamtschuldner. § 8 Abs. 1 PartGG ist an das akzessorische Haftungsmodell der OHG in §§ 128 bis 130 HGB angelehnt. Daher kann für die Auslegung von § 8 Abs. 1 Satz 1 PartGG auf die für § 128 Satz 1 HGB entwickelte...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / a) Rechtsgrundlagen

Rz. 358 Die Verschwiegenheitspflicht ergibt sich unmittelbar aus dem Anwaltsvertrag.[1339] Berufsrechtlich enthält § 43a Abs. 2 BRAO ( § 2 BORA ; § 57 Abs. 1 StBerG ; § 62 StBerG ; § 43 Abs. 1 WPO) eine gesetzliche Regelung.[1340] Die Pflicht des Rechtsanwalts zur Verschwiegenheit bezieht sich danach auf alles, was ihm in Ausübung seines Berufs bekannt geworden ist. Eine Ausnahm...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 1. Auftragsinhalt

Rz. 15 Der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten (§ 3 BRAO). Er darf also auf allen Rechtsgebieten tätig werden. Ein Steuerberater darf für seinen Auftraggeber grds. nur auf dem Gebiet des Steuerrechts tätig werden (§ 33 StBerG) und in Angelegenheiten, die damit in unmittelbarem Zusammenhang stehen und ohne die Rechtsbe...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / 1. Grundlagen

Rz. 27 Im häufigsten Dritthaftungsfall soll ein beruflicher Sachkenner – etwa ein Rechtsberater (Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder eine Gesellschaft dieser Berufskreise) – im Auftrag seines Mandanten aufgrund seiner Fachkundemehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / VI. Berufs- und Expertenhaftung

Rz. 128 Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat die berufsmäßige Haftung ggü. Nichtmandanten ("Berufs-, Dritthaftung") – u.a. von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – für fehlerhafte Gutachten, Auskünfte, Berichte, Bilanzen, Testate, Prospekte und Zeugnisse beträchtlich ausgedehnt über den Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte (vgl. § 10 Rdn 1 ff.), den –...mehr

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§ 12 Treuhandvertrag / 2. Wechselseitige Pflichten

Rz. 26 Ein Rechtsberater (Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) als Treuhänder hat – dies ist seine Hauptleistungspflicht – das ihm vom Treu-(Auftrag-)geber übertragene Geschäft zu besorgen; dabei kann es sich um einen Dienst- oder Werkvertrag handeln (§ 675 Abs. 1 BGB; vgl. Rdn 22). Der Treuhänder hat dem Treugeber die erforderlichen Nachrichten zu übermitteln, au...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / b) Entwicklung der Rechtsprechung

Rz. 401 Der II. Zivilsenat hat sich mit dieser Rechtsprechung der im Schrifttum entwickelten Akzessorietätstheorie [899] ausdrücklich angeschlossen und die traditionelle Doppelverpflichtungstheorie [900] verworfen, nach der das nach außen auftretende Mitglied einer GbR sowohl im Namen der Gesellschaft als auch der einzelnen Mitglieder handelte. Neben dem gesamthänderisch gebun...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / a) Interesse der Rechtsberater an Erleichterung der Verjährung

Rz. 118 Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und ihre Gesellschaften werden anstreben, ihre Haftungslage, die durch das neue Verjährungsrecht erheblich verschlechtert wurde (vgl. Rdn 12), zu verbessern, indem sie ihren Auftraggebern eine Vereinbarung – entweder im Einzelfall oder durch AGB – zur Erleichterung der Verjährung von Regressansprüchen anb...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 4. § 1 Abs. 2 RVG

Rz. 428 Das RVG gilt – ebenso wie früher die BRAGO nach ihrem § 1 Abs. 2 – auch dann nicht, wenn der Rechtsanwalt als Vormund, Betreuer, Pfleger, Testamentsvollstrecker, Insolvenzverwalter, Sachwalter, Mitglied des Gläubigerausschusses, Nachlass- oder Zwangsverwalter, Treuhänder,[1590] Schiedsrichter oder in ähnlicher Stellung tätig wird.[1591] Dabei handelt es sich um Aufga...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Abgrenzung

Rz. 162 Die Rechtsprechung zur Abgrenzung eines echten Anwaltsvertrages mit Rechtsbeistandspflicht (§ 3 BRAO) von einem Vertrag, der nicht diese typische Aufgabe, sondern eine anwaltsfremde Leistung zum Gegenstand hat, ergibt kein einheitliches Bild. Früher wurde darauf abgestellt, ob die dem Rechtsanwalt eigene Aufgabe, rechtlichen Beistand zu leisten, im Vordergrund steht....mehr

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§ 11 Auskunftsvertrag / III. Haftungsausfüllende Kausalität

Rz. 37 Die Darlegungs- und Beweislast für den anspruchsbegründenden Ursachenzusammenhang zwischen dem Schaden und der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Beratungs-, Aufklärungs- oder Auskunftspflicht (haftungsausfüllende Kausalität) wird in der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht einheitlich festgelegt. Insoweit ist für einen Schadensersatzanspruch die sich aus ...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 1. Allgemeines

Rz. 119 Nach Eintritt des Versicherungsfalls hat der Versicherungsnehmer die Obliegenheiten, dem Versicherer den Fall anzuzeigen und daran mitzuwirken, dass der Sachverhalt richtig aufgeklärt wird.[273] Darauf ist der Versicherer in der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung noch dringender angewiesen als im Sachschadenbereich oder auch bei der Kfz-Haftpflichtversicherung,...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / XI. Verwirkung der Honorarforderung

Rz. 530 Der Begriff der "Verwirkung" betrifft im Regelfall eine gegen den allgemeinen Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstoßende späte Rechtsausübung.[2030] Er wird aber auch für einen – ebenfalls auf diesen Grundsatz gestützten – Rechtsverlust wegen pflichtwidrigen Verhaltens verwendet.[2031] Dies gilt insb. für die Vorschrift des § 654 BGB, nach welcher d...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / c) Makler

Rz. 173 Ein Rechtsanwalt kann sich grds. auch als Makler i.S.d. § 652 BGB betätigen.[436] Mit dem Beruf des Rechtsanwalts ist eine gewerbliche Tätigkeit nicht kraft Gesetzes unvereinbar. Unzulässig ist es allerdings, dass ein Rechtsanwalt ständig den Beruf eines Maklers ausübt. Jedenfalls gelegentlich kann ein Rechtsanwalt ein einzelnes Maklergeschäft mit Dritten vereinbaren...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Grundlagen

Rz. 356 Wenn ein Rechtsanwalt mit einem Sachverhalt konfrontiert ist, bei dem Rechtsvorschriften eines ausländischen Staates zu berücksichtigen sind, muss er sich entscheiden, ob er das ausländische Recht selbst prüft,[808] ob er dafür einen Anwalt aus dem jeweiligen Rechtskreis hinzuzieht oder ob er das Mandat niederlegt und dem Auftraggeber einen anderen Rechtsanwalt empfi...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / bb) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Rz. 267 In engem Zusammenhang mit der Pflicht, ein Rechtsmittel fristwahrend einzulegen und zu begründen, steht das Institut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§§ 233 bis 238 ZPO).[1058] Wenn der Auftraggeber ohne sein Verschulden verhindert ist, eine Notfrist (§ 224 Abs. 1 Satz 2 ZPO), eine gleichgestellte Frist zur Begründung eines Rechtsmittels oder die Wiedereins...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / V. Gerichtliche Beiordnung

Rz. 192 Ggü. der bedürftigen Partei ist der soziale Rechtsstaat zur Gewährung von PKH verpflichtet. Defizite in diesem Bereich können das aus Art. 6 Abs. 1 EMRK abgeleitete Recht auf konkreten und wirksamen Zugang zu den Gerichten verletzen.[491] Im öffentlichen Interesse wird der Rechtsanwalt in den Fällen der §§ 48 bis 49a BRAO verpflichtet, die Vertretung oder Beistandsch...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / gg) Anmeldung zur Tabelle und Tabellenfeststellungsklage im Insolvenzverfahren

Rz. 219 Wird das Verfahren über eine bereits erhobene Klage durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners (§ 27 InsO) gem. § 240 ZPO unterbrochen oder soll ein Anspruch gegen einen Schuldner im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden, ist dies gem. § 87 InsO nur nach den Vorschriften der InsO möglich. Weiß der Anwalt von dem Insolvenzverfahren od...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / I. Verstoß gegen die guten Sitten

Rz. 113 Sittenwidrig ist ein Verhalten, das nach seinem Gesamtcharakter, der durch umfassende Würdigung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu ermitteln ist, gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt.[430] Dafür genügt es im Allgemeinen nicht, dass der Handelnde vertragliche Pflichten oder das Gesetz verletzt oder bei einem anderen einen Vermögensscha...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 6. Fälle gesamtschuldnerischer Haftung

Rz. 270 Da der Prozess- und der Verkehrsanwalt selbstständig für Fehler in ihrem jeweiligen vertraglichen Verantwortungsbereich einzustehen haben, haften sie dem gemeinsamen Auftraggeber grds. nicht als Gesamtschuldner. Rz. 271 Eine gesamtschuldnerische Haftung des Prozessbevollmächtigten und des Verkehrsanwalts kommt ausnahmsweise in Betracht, wenn beide Rechtsanwälte unabhä...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / A. Allgemeines

Rz. 1 Ein Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer kann seinem Auftraggeber (Mandanten) und/oder einem Dritten (Nichtmandanten) aus unerlaubter Handlung (§§ 823 ff. BGB) haften.[1] Rz. 2 Aufgrund desselben Sachverhalts können Schadensersatzansprüche aus Vertrag und aus unerlaubter Handlung zusammentreffen, wenn ein Verhalten sowohl gegen eine vertragliche Pflicht al...mehr

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§ 6 Mitverschulden / H. Verfahren

Rz. 12 Prozessual ist der Einwand des Mitverschuldens keine Einrede, die für ihre Wirksamkeit erst erhoben werden müsste, sondern nach einhelliger Ansicht eine von Amts wegen zu beachtende Einwendung.[57] Die Frage des mitwirkenden Verschuldens ist von Amts wegen auch noch in der Revisionsinstanz zu prüfen.[58] Aus dem Charakter als Rechtsvorschrift (§ 254 BGB) ist ferner ab...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / I. Adressaten des § 51 BRAO

Rz. 4 Die Versicherungspflicht des § 51 BRAO betrifft sämtliche Rechtsanwälte. Es kommt nicht darauf an, ob er Einzelanwalt ist oder mit anderen eine Sozietät oder Bürogemeinschaft bildet. Ebenso ist der Anwalt einer Partnerschaftsgesellschaft oder Rechtsanwalts-GmbH, der angestellte Anwalt oder freie Mitarbeiter verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen...mehr