Fachbeiträge & Kommentare zu Mandant

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / ff) Rechtswirkungen der Anfechtung

Rz. 558 Es gilt der allgemeine Grundsatz, wonach die wirksame Anfechtung zur Unwirksamkeit der Erklärung führt (§ 142 Abs. 1 BGB). Ist die Anfechtung in der erforderlichen Form und fristgemäß dem richtigen Anfechtungsgegner (§§ 143 Abs. 2, 2281 Abs. 2 S. 1 BGB) zugegangen, so ist eine Rücknahme nicht mehr möglich, weil sie als Gestaltungserklärung ihre Rechtswirkungen damit ...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 1. Die Anfechtung der Annahme der Erbschaft

Rz. 116 Das Gesetz geht in §§ 1954 bis 1957 BGB von der Möglichkeit einer Anfechtung der Annahme einer Erbschaft aus, enthält jedoch dort keine besonderen Bestimmungen zu den Gründen, die eine solche Anfechtung rechtfertigen können. Daraus folgt, dass insoweit die allgemeinen Bestimmungen der §§ 119 ff. BGB maßgebend sind.[127]mehr

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§ 15 Das nichteheliche Kind... / C. Mutterschaft

Rz. 31 Seit dem 1.7.1998 kennt das BGB eine Definition der Mutterschaft: "Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat", § 1591 BGB n.F. Maßgebend ist also der Vorgang der Geburt. Es kommt nicht auf die genetische Abstammung an, beispielsweise auf die Herkunft der befruchteten Eizelle. Eine Anfechtung der Mutterschaft ist ausgeschlossen. Rz. 32 Die Befruchtungstechnol...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / (1) Rücktrittsrecht des Vertragspartners

Rz. 565 Der Vertragspartner, der nicht als Erblasser gehandelt hat, kann nach den allgemeinen Regeln über den Rücktritt vom Vertrag (§§ 346 ff. BGB) vom Erbvertrag nur zurücktreten, sofern er sich ausdrücklich ein Rücktrittsrecht vorbehalten hat. Damit entsteht ein Rückabwicklungsverhältnis. Ein gesetzliches Rücktrittsrecht nach § 323 BGB scheidet aus, weil es sich beim Erbv...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / d) In Natur teilbare Gegenstände

Rz. 248 Am leichtesten teilbar ist Geld ohne Wertminderung, aber auch gleichartige Wertpapiere und Warenvorräte. Forderungen, die auf eine teilbare Leistung gerichtet sind, können geteilt werden (einfachstes Beispiel: Bankguthaben). Beispiel Erben zwei Miterben jeweils hälftig und beinhaltet der Nachlass 71 Aktien eines einzelnen Unternehmens, so könnten 70 Aktien in Natur ge...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 5. Teil-Nachlasspflegschaft

Rz. 45 Sind von mehreren Erben nur einzelne unbekannt, so kann insoweit eine Teil-Nachlasspflegschaft angeordnet werden. Die Befugnisse des Nachlasspflegers beziehen sich dann nur auf den/die betreffenden Erbteil/Erbteile. Das Gericht hat für jeden Erbteil und jeden möglichen Erben gesondert zu prüfen, ob die Voraussetzungen einer Nachlasspflegschaft vorliegen. Können die be...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 2. Prozessführungsbefugnis

Rz. 118 Der Miterbe kann auf Leistung oder Feststellung klagen,[140] er kann die Zwangsvollstreckung betreiben,[141] er kann Prozesse, die durch den Tod des Erblassers unterbrochen wurden, wieder aufnehmen.[142] Der Miterbe ist gesetzlicher Prozessstandschafter und handelt deshalb in eigenem Namen (für sich und die anderen Miterben, was im Rubrum selbstverständlich zum Ausdru...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 1. Begründetheitsvoraussetzung

Rz. 210 Eine Erbteilungsklage, die den gesamten Nachlass umfassen soll, hat nur Erfolgsaussicht, wenn der Nachlass teilungsreif ist. Zulässigkeitsvoraussetzung für eine solche Klage ist aber nicht, dass das Vermittlungsverfahren nach §§ 363 ff. FamFG vor einem Notar durchgeführt worden wäre. Zur Klärung von Vorfragen, die die Erbteilung vorbereiten soll, ist die Feststellungs...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 2. Die Arten der Testamentsvollstreckung

Rz. 298 Bei der Anordnung einer Testamentsvollstreckung ist zwischen einer Abwicklungs- und einer Dauervollstreckung zu unterscheiden.[314] Rz. 299 Gemäß §§ 2203, 2204 BGB beinhaltet die Abwicklungsvollstreckung die Ausführung der letztwilligen Verfügungen des Erblassers sowie die Bewirkung der Auseinandersetzung und die Erfüllung der Nachlassverbindlichkeiten. Es handelt sic...mehr

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§ 19 Der Testamentsvollstre... / III. Die Dauertestamentsvollstreckung

Rz. 12 Gemäß § 2209 S. 1 Hs. 2 BGB kann der Erblasser die Testamentsvollstreckung dahingehend erweitern, dass der Testamentsvollstrecker nach der Erledigung der Abwicklung die Verwaltung des Nachlasses oder für Teile hiervon fortzuführen hat. Es kann so die Abwicklungs- und Verwaltungsvollstreckung zeitlich hintereinander angeordnet werden.[14] Inhaltlich entspricht die Daue...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 2. Was bedeutet Teilungsreife?

Rz. 212 Die Aufteilung des Nachlasses unter die Miterben beinhaltet im Grundsatz zwei materiellrechtliche Erfordernisse und ein prozessrechtliches:mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / a) Amtliche Verwahrung von Verfügungen von Todes wegen

Rz. 7 Zur Sicherung der Erbfolge durch Verfügung von Todes wegen ist deren amtliche Verwahrung sinnvoll, da so sichergestellt ist, dass der Inhalt auch bekannt wird. Die Amtsgerichte sind für die besondere amtliche Verwahrung zuständig, § 344 FamFG, funktionell zuständig ist der Rechtspfleger, § 3 Nr. 2c RPflG. Die Landesregierungen können die Aufgabe auf den Urkundsbeamten ...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / c) OLG Oldenburg, Beschl. v. 14.12.2010

Rz. 218 Ein schlüssiger Plan zur Auseinandersetzung einer Gütergemeinschaft setzt voraus, dass zuvor alle Gesamtgutsverbindlichkeiten berichtigt sind (hier: analoge Anwendung auf die Erbengemeinschaft). Zitat "Ein schlüssiger Plan zur Auseinandersetzung einer Gütergemeinschaft setzt voraus, dass zuvor alle Gesamtgutsverbindlichkeiten berichtigt sind.[247] …" Dem Gericht ist es...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / c) Entziehung wegen Verbrechen oder schwerem vorsätzlichem Vergehen (§ 2333 Abs. 1 Nr. 2 BGB)

Rz. 252 Das Gleiche gilt, wenn der Pflichtteilsberechtigte sich eines Verbrechens oder eines schweren vorsätzlichen Vergehens gegen eine der in § 2333 Abs. 1 Nr. 1 BGB bezeichneten Personen schuldig macht. Ob ein vorsätzliches Vergehen "schwer" ist, ist anhand der jeweiligen Umstände des Einzelfalls zu beurteilen. Das Fehlverhalten muss für den Erblasser unzumutbar sein.[279]mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / c) Rechtsanwalt als Nachlasspfleger

Rz. 116 Bestellt das Nachlassgericht einen Rechtsanwalt wegen seines Berufs zum Nachlasspfleger, steht die Nutzbarkeit seiner Fachkenntnisse und seine besondere Qualifikation außer Zweifel. Bei ausreichendem Nachlass ist sein Stundensatz daher regelmäßig so zu bemessen, dass der Rechtsanwalt für den im Interesse des Erben erbrachten Zeitaufwand eine kostendeckende Vergütung ...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 2. Form

Rz. 497 Zwingend vorgeschrieben ist notarielle Beurkundung bei gleichzeitiger Anwesenheit der Vertragschließenden, § 2276 Abs. 1 BGB ("Simultanbeurkundung"). Eine Trennung des Vertrags in Vertragsangebot und Vertragsannahme ist damit ausgeschlossen. Persönlich muss jedoch nur der Erblasser anwesend sein, § 2274 BGB; der andere Vertragspartner kann sich vertreten lassen. Auf ...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / a) Allgemeines

Rz. 250 Grundsätzlich ist es dem Erblasser nicht möglich, seine pflichtteilsberechtigten Verwandten zu übergehen. Der Schutz des Pflichtteilsrechts steht den nächsten Angehörigen jedoch nicht uneingeschränkt zu. Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts am 1.1.2010 differenziert das BGB nicht mehr zwischen der Pflichtteilsentziehung zu Laste...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / a) Allgemeines

Rz. 259 Die Beschränkung des Pflichtteils in guter Absicht ist möglich, wenn der spätere Erwerb der Erbschaft durch Verschwendungssucht oder durch erhebliche Verschuldung des erbenden Abkömmlings gefährdet ist. Die Beschränkung ist hierbei nicht nur auf den Pflichtteil bezogen, sie kann vielmehr auch den gesetzlichen Erbteil und mehr umfassen (vgl. § 863 ZPO). Rz. 260 Eine so...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 1. Allgemeines

Rz. 69 Im Gegensatz zur Vollerbschaft steht die Vor- und Nacherbschaft.[115] Der Erblasser kann gemäß § 2100 BGB einen Erben in der Weise einsetzen, dass dieser erst Erbe wird, nachdem zunächst ein anderer Erbe geworden ist. Das bedeutet, dass der Vorerbe den ererbten Nachlass an den als Nacherben bestimmten Erben herauszugeben hat. Die Vor- und Nacherbschaft führt zu einer ...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 9. Mietverhältnis

Rz. 50 Mit dem Tod eines Mieters treten nach § 563 BGB der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner des Mieters, die Kinder des Mieters oder andere Familienangehörige, die mit dem verstorbenen Mieter einen gemeinsamen Haushalt führten, in das Mietverhältnis ein, sofern sie nicht erklären, dass sie das Mietverhältnis nicht fortsetzen wollen. Der Vermieter kann das Mietver...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / a) Rückwirkung für die seit 29.5.2009 eingetretenen Erbfälle

Rz. 232 Das Reformgesetz[221] geht davon aus, dass ab dem Tag nach der Verkündung des Urteils des EGMR vom 28.5.2009, also ab dem 29.5.2009, kein Vertrauensschutz für die alte Rechtslage mehr besteht. Deshalb wurde für alle Erbfälle, die seit dem 29.5.2009 eingetreten sind und in Zukunft noch eintreten werden, die Zeitgrenze 1.7.1949 des Art. 12 § 10 Abs. 2 NEhelG aufgehoben...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / c) Pflicht zur Beantragung des Nachlassinsolvenzverfahrens

Rz. 142 § 1980 Abs. 1 S. 1 BGB ergänzt das Pflichtenprogramm des Erben noch insofern, als diesem auferlegt wird, sobald ihm dies zumutbar ist, das Nachlassinsolvenzverfahren zu beantragen. § 1980 Abs. 1 S. 2 BGB begründet eine Schadensersatzpflicht des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern, wenn er die ihm auferlegte Pflicht zur Beantragung des Nachlassinsolvenzverfahrens ve...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / e) Ausschluss des Testaments- und Erbvertragsanfechtungsrechts wegen neuer Pflichtteilsberechtigung?

Rz. 240 Das Reformgesetz schließt für die vor dem 1.7.1949 geborenen nichtehelichen Kinder, denen nunmehr rückwirkend zum 29.5.2009 ein Pflichtteilsrecht zusteht, das Anfechtungsrecht nach § 2079 BGB aus, Art. 12 § 10 Abs. 3 NEhelG n.F. Fraglich ist, ob damit auch das Selbstanfechtungsrecht des erbvertraglich gebundenen Erblassers gem. §§ 2281, 2079 BGB bzw. in analoger Anwe...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 3. Abgrenzung zur Teilnachlassauseinandersetzung

Rz. 493 Die Abschichtung führt zum Ausscheiden eines Miterben aus der Erbengemeinschaft gegen Abfindung entweder aus der Erbmasse oder aber aus Eigenmitteln der verbleibenden Miterben. Sie ist eine persönliche Teilnachlassauseinandersetzung, soweit Nachlassmittel aufgewandt werden, auch eine zusätzliche gegenständliche Teilauseinandersetzung. Die Teilnachlassauseinandersetzun...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 4. Grundstück im Nachlass

Rz. 143 Im Grundbuch ist die Nachlassverwaltung als Verfügungsbeschränkung in Abteilung II einzutragen. Es empfiehlt sich, diese Eintragung herbeizuführen, damit keine Grundstücksverfügungen am Nachlassverwalter vorbei getroffen werden. Rz. 144 Für die Eintragung reicht ein schriftlicher Antrag an das Grundbuchamt (§ 13 GBO). Dem Antrag ist eine Ausfertigung (!) des Beschluss...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / d) Entziehung wegen Unterhaltspflichtverletzung (§ 2333 Abs. 1 Nr. 3 BGB)

Rz. 253 Die Entziehung des Pflichtteils ist auch dann möglich, wenn der Pflichtteilsberechtigte die ihm gegenüber dem Erblasser gesetzlich obliegende Unterhaltspflicht böswillig verletzt. Hierzu muss dem Pflichtteilsberechtigten verwerfliches Handeln in Kenntnis von Unterhaltspflicht und eigener Leistungsfähigkeit vorzuwerfen sein.[280] Da Unterhalt grundsätzlich nur als Gel...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 2. Ausnahme: Bei Erwerb mit fremden Mitteln kommt es auf den Willen des Handelnden an

Rz. 83 Bei der Beziehungssurrogation kommt es ausnahmsweise beim Erwerb mit nachlassfremden Mitteln auf den Willen des handelnden Miterben an (siehe oben Rdn 76). Aber auch in diesem Falle ist nicht maßgebend, ob der Veräußerer an die Miterben übertragen will oder nicht. Beträge, die zur Erfüllung einer Forderung geleistet werden, gehören zur Gesamthand und unterliegen den R...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / dd) Beantragung der Teilungsversteigerung

Rz. 65 Die Teilungsversteigerung kommt wirtschaftlich im Ergebnis einer Verfügung über das Nachlassgrundstück gleich. Deshalb bedarf der Antrag des Nachlasspflegers, wenn zum Nachlass lediglich ein Miteigentumsanteil an einem Grundstück gehört, oder wenn der Nachlasspfleger nur für einen Nachlassteil legitimiert ist, gem. § 181 Abs. 2 S. 2 ZVG der nachlassgerichtlichen Geneh...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / 3. Bei der Eintrittsklausel

Rz. 36 Die Eintrittsklausel stellt einen Vertrag zugunsten Dritter dar. Sie gibt dem Begünstigten das Recht, in die Gesellschaft eintreten zu dürfen. Insoweit fällt der Gesellschaftsanteil hier nicht in den Nachlassbestand.[41] Hinweis Das Recht allein, in die Gesellschaft eintreten zu dürfen, nutzt dem Berechtigten in der Regel wenig, da er dann noch eine Gesellschaftereinla...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 4. Die Erb- und Pflichtteilsunwürdigkeit gemäß §§ 2339, 2345 Abs. 2 BGB

Rz. 194 Erbunwürdigkeit liegt vor, wenn der Erbe sich eines der in § 2339 BGB aufgelisteten Vergehen bzw. Verbrechen gegenüber dem Erblasser schuldig gemacht hat – vorausgesetzt ein solcher Grund wird in einer Erbunwürdigkeits-Anfechtungsklage festgestellt. Dabei werden von dem Begriff der Erbunwürdigkeit nicht nur die Erben, sondern auch Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsbe...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 1. Allgemeines

Rz. 126 Gem. § 857 BGB geht auch der Besitz als die tatsächliche Sachherrschaft auf den Erben über. Weil er eine rein faktische Position darstellt, wäre er vom universalen Rechtsübergang des § 1922 BGB nicht erfasst.[151] Die Folge wäre, dass diejenigen Gegenstände, die der Erblasser in Besitz hatte, besitzlos würden und deshalb nicht vor verbotener Eigenmacht geschützt wäre...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / b) Die Einsetzung zum Nacherben

Rz. 246 Keine Enterbung ist die Einsetzung als Nacherbe nach § 2100 BGB. Der Nacherbe ist zwar rechtlich nicht von der Erbfolge ausgeschlossen, wird aber beim Erbfall nicht sofort Erbe, sondern erst, nachdem zuvor ein anderer Erbe geworden ist, wobei er ggf. auch noch die Nachteile einer befreiten Vorerbschaft erleidet. Der Nacherbe wird insoweit gemäß § 2306 Abs. 2 BGB wie ...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / aa) Die Formalien der Rechtsbehelfsbelehrung

Rz. 96 Die nach § 39 FamFG vorgeschriebene Rechtsbehelfsbelehrung muss sich auf das statthafte Rechtsmittel oder den statthaften Rechtsbehelf, das für die Entgegennahme zuständige Gericht und dessen vollständige Anschrift, die bei der Einlegung einzuhaltende Form und Frist und einen ggf. bestehenden Anwaltszwang erstrecken.[72]mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 4. Pflichtteilsstrafklausel

Rz. 334 Nach einer früheren Entscheidung des BGH[358] sollte der Sozialhilfeträger bei gegenseitiger Erbeinsetzung von Ehegatten nach dem Tod des Erstversterbenden Pflichtteilsansprüche eines behinderten Kindes unabhängig von dessen eigener Entscheidung auf sich überleiten und geltend machen können. Die Auslegung sog. Behindertentestamente ergebe jedoch regelmäßig, dass für ...mehr

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§ 15 Das nichteheliche Kind... / I. Verstoß des deutschen Nichtehelichenerbrechts gegen die EMRK, Urteile des EGMR und des BGH

Rz. 33 Nach den für das Gebiet der alten Bundesrepublik geltenden Normen blieb nach der Reform des Jahres 1998 einzig der Ausschluss des Erbrechts für vor dem 1.7.1949 geborenen nichtehelicher Kinder als rechtlicher Unterschied zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern bestehen. Dieses führte zu mehreren Verfahren, die schlussendlich vom EGMR entschieden wurden und zu ei...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 1. Zusammensetzung des Nachlasses

Rz. 601 Das Erbstatut bestimmt, welche Aktiva und Passiva zum Nachlass gehören. Aber der Inhalt des jeweiligen dinglichen oder schuldrechtlichen Rechts bestimmt sich nach dem Einzelstatut des betreffenden Gegenstandes. Bspw. gibt das Recht der belegenen Sache (lex rei sitae) Auskunft darüber, ob ein daran bestehendes dingliches Recht (bspw. Nießbrauch) überhaupt vererblich i...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / II. Die Haftungsbeschränkungsmöglichkeiten im Überblick

Rz. 125 Zwei förmliche Verfahren stellt das Gesetz zur Verfügung: (siehe hierzu Rdn 132 ff., Rdn 162 ff.). Rz. 126 Darüber hinaus ist in zwei Fällen eine Haftungsbeschränkung auch ohne die Durchführung eines förmlichen Verfahrens zulässig, indem das Gesetz ausnahmsweise ...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / aa) Darlegungs- und Beweislast des Erben

Rz. 266 Wird der Erbe verklagt, so muss er sich in den Urteilstenor einen Haftungsbeschränkungsvorbehalt nach § 780 ZPO aufnehmen lassen. Der Erbe hat darzulegen und erforderlichenfalls auch zu beweisen, dass der Nachlass unzulänglich ("dürftig") ist. Das Gericht trifft dann eine entsprechende Aufklärungspflicht. Dazu der BGH[236] im Falle der Geltendmachung der Dürftigkeit d...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / IV. Betreuungs- bzw. familiengerichtliche Genehmigung

Rz. 402 Der Vormund, der Pfleger und der Betreuer bedürfen zur Ausschlagung der betreuungs- bzw. familiengerichtlichen Genehmigung: §§ 1822 Nr. 2, 1908 i, 1915 BGB; Eltern bedürfen zur Ausschlagung für ihre minderjährigen Kinder der Genehmigung des Familiengerichts, §§ 1643 Abs. 2, 1822 Nr. 2 BGB. Sie ist gem. § 1831 BGB im Vorhinein zu erteilen. Die Annahme der Erbschaft ist...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / I. Pflicht des Testamentsvollstreckers zur Auseinandersetzung

Rz. 552 Der Testamentsvollstrecker (TV) hat nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, unter den Miterben die Auseinandersetzung des Nachlasses "nach Maßgabe der §§ 2042 bis 2057a BGB zu bewirken, falls der Erblasser nichts anderes bestimmt hat (§ 2204 BGB)." Kommt der TV dieser Pflicht nicht nach, so kann er von den Erben dazu verklagt werden.[568] Die Auseinandersetzung...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / a) Anfechtung wegen Erklärungs- und Inhaltsirrtums

Rz. 406 In Betracht kommt hier zunächst der Erklärungsirrtum gemäß § 119 Abs. 1 Alt. 2 BGB sowie der Inhaltsirrtum nach § 119 Abs. 1 Alt. 1 BGB. Einen Inhaltsirrtum stellen etwa die Fälle dar, in denen der Annahmewille trotz äußeren Anscheins in Wirklichkeit gar nicht vorliegt. Dies wird besonders deshalb relevant, weil die Annahme der Erbschaft auch durch schlüssiges Verhal...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 5. Das vorzeitige Unternehmertestament

Rz. 391 Gerade bei jüngeren Unternehmern stellt sich oftmals die Schwierigkeit, dass sie ihren Nachfolger noch nicht bestimmen können. Hier bietet sich die vermächtnisweise Zuwendung des Unternehmens an, verbunden mit der Bestimmung, dass ein Dritter den Nachfolger aus einem bereits feststehenden und abgrenzbaren Personenkreis auswählen soll.[450] Steht der Personenkreis noc...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / dd) Vollstreckung eines Nachlassgläubigers in das sonstige Eigenvermögen des Miterben

Rz. 339 Wenn ein Nachlassgläubiger in das Eigenvermögen eines Miterben über § 2059 Abs. 1 S. 1 BGB hinaus vollstreckt, also in etwas anderes als in den Erbteil, so kann sich der Erbe dagegen nach §§ 781, 785, 767 ZPO mit der Vollstreckungsgegenklage wehren, sofern er sich nach § 780 ZPO die Haftungsbeschränkung im Urteil hat vorbehalten lassen. Wenn ein Nachlassgläubiger die ...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 17. Rückforderung nach Lastenausgleichsrecht

Rz. 71 Für eine früher bewilligte Leistung nach dem Lastenausgleichsgesetz kann die Rechtsgrundlage wegfallen, wenn infolge der deutschen Einigung und des damit verbundenen Wegfalls früherer Eingriffe in Vermögenswerte des Erblassers eine Begünstigung eintritt. Das Gesetz stellt in § 349 Abs. 1 LAG damit nicht auf denjenigen ab, der vom Schadensausgleich profitiert, sondern ...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / III. Überleitung des Ausschlagungsrechts

Rz. 327 Im Weiteren hat sich die Frage gestellt, ob das Ausschlagungsrecht des behinderten Kindes nach § 2306 Abs. 1 BGB auf den Sozialhilfeträger übergeleitet werden kann. Dies wird nach einhelliger und überzeugender Auffassung[348] verneint. Bei dem Ausschlagungsrecht nach § 2306 Abs. 1 BGB handelt es sich, unabhängig vom Entstehen eines Pflichtteilsanspruchs, um ein höchs...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / d) Maßgebender Wert

Rz. 394 Maßgebend ist der Wert zur Zeit der Zuwendung. Spätere Wertänderungen und Erträge bleiben ohne Ansatz. Allerdings ist der Kaufkraftschwund zu berücksichtigen.[431] Der ausgleichungspflichtige Wert errechnet sich nach folgender Formel: Rz. 395mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 5. Einwendungen und Einreden des Erbschaftsbesitzers

Rz. 154 Ausdrücklich geregelt ist die Geltendmachung des Entreicherungseinwandes nach §§ 2021, 818 Abs. 3 BGB sowie die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen nachlassbezogener Verwendungen nach § 2022 BGB, etwa die Bezahlung von Kosten für die Beerdigung des Erblassers. Daneben kann der Erbschaftsbesitzer insbesondere ein Zurückbehaltungsrecht aus § 273 Abs. 1 B...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / e) Entziehung wegen rechtskräftiger Verurteilung (§ 2333 Abs. 1 Nr. 4 BGB)

Rz. 254 Als weiteren Entziehungsgrund nennt § 2333 Abs. 1 Nr. 4 BGB die rechtskräftige Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung, wenn deshalb die Teilhabe des Pflichtteilsberechtigten am Nachlass für den Erblasser unzumutbar ist.[282] Gleiches gilt nach § 2333 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 BGB, wenn die Unterbringu...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / a) Vorschusspflicht, Aufwendungsersatz

Rz. 52 Derjenige Miterbe, der für die anderen bei der Verwaltung tätig wird, kann für die entstehenden Aufwendungen einen Vorschuss (§ 669 BGB) oder nachträglich Aufwendungsersatz (§ 670 BGB) verlangen. Dies gilt auch, wenn der Miterbe zunächst ohne den erforderlichen Beschluss gehandelt hat, die Miterben seinen Maßnahmen jedoch später zugestimmt haben – oder in den Fällen d...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 3. Die "befreite" Vorerbschaft

Rz. 76 Der Vorerbe, der das ererbte Vermögen an den Nacherben zum Zeitpunkt des Nacherbfalls weitergeben muss, besitzt nur ein eingeschränktes Verfügungsrecht über die Vorerbschaft. Er ist in der Verfügungsmöglichkeit nicht so frei wie der Vollerbe. Die Beschränkungen des Vorerben sind in den §§ 2113 ff. BGB geregelt. Von diesen gesetzlichen Beschränkungen kann der Erblasser...mehr