Fachbeiträge & Kommentare zu Mandant

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AGS 02/2019, Regressverzich... / 2 Aus den Gründen

Die Klage ist unbegründet. I. Die Klägerin hat gegen die Beklagten keinen Regressanspruch auf Ersatz der Prozesskosten gem. §§ 280, 611, 675 BGB in Verbindung mit § 86 VVG wegen fehlerhafter anwaltlicher Beratung. Die Klägerin ist aktivlegitimiert. Etwaige Ansprüche des Versicherungsnehmers aus dem mit der Beklagten zu 1) geschlossenen Anwaltsvertrag auf Schadenersatz wegen ei...mehr

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AGS 02/2019, Regressanspruc... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige Berufung ist begründet. Anders als das LG angenommen hat, steht der Klägerin ein Schadensersatzanspruch i.H.v. 8.943,61 EUR nebst Zinsen sowie auf Erstattung vorgerichtlicher Mahnkosten i.H.v. 8,00 EUR nebst Zinsen gegen die Beklagte zu. 1. Die Hauptforderung ergibt sich aus §§ 675, 280 Abs. 1 BGB i.V.m. § 86 Abs. 1 VVG. a) Zwischen dem bei der Rechtsvorgängerin ...mehr

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AGS 02/2019, Regressanspruc... / Leitsatz

Der Rechtsanwalt muss dann, wenn – wie hier – in hohem Maße wahrscheinlich ist, dass der Mandant den Prozess verliert, hierauf nachdrücklich hinweisen und von einer Klage abraten. Über die Risiken, die bei der Anspruchsverfolgung auf der Grundlage eines nicht oder nur wenig durch Fachliteratur und Rechtsprechung abgesicherten Rechtsstandpunktes bestehen, muss der Rechtsanwalt...mehr

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zfs 02/2019, Die Selbstbeteiligung in der Rechtsschutzversicherung

Hinweis "Die Selbstbeteiligung ist nur einmal in Abzug zu bringen. Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den ARB Ihres Hauses, dies aus folgenden Gründen:" Die Klausel des § 5 Abs. 3c ARB 2010 (die ARB 1975/1994/2000 sind inhaltsgleich) ist bereits unwirksam, denn sie verstößt gegen das Transparenzgebot. Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH sind allgemeine Versicherun...mehr

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FF 02/2019, Ehe für alle – Das dritte Geschlecht – Neue Medien im Kinderzimmer – Aktuelle Themen im Familienrecht

Herbsttagung und Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht in Münster (29.11.–1.12.2018) Etwa 350 Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren nach Münster gekommen, um sich mit Kolleginnen und Kollegen zu treffen, mit ihnen Erfahrungen auszutauschen und sich über wichtige Themen zu informieren und fortzubilden. "Auskunftsansprüche im Internationalen Rechtsvergleich"...mehr

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zfs 02/2019, Die Wiederaufn... / M. Fazit

Ausgangslage beim Wiederaufnahmeverfahren in Verkehrsbußgeldsachen ist regelmäßig der Umstand, dass seitens des Betroffenen nach Rechtskraft vorgetragen wird, den Pkw zur Tatzeit nicht gefahren und daher die Ordnungswidrigkeit nicht begangen zu haben. Fahrer zur Tatzeit sei nicht er, sondern ein Dritter gewesen. Zulässig ist die auf neue Tatsachen oder Beweismittel gestützte ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neue Mitarbeiter für die Steuerkanzlei gewinnen

Zusammenfassung Fachkräftemangel, demografischer Wandel sowie neue Aufgaben- und Wissensfelder durch die Digitalisierung und die Automatisierung der Buchführung sorgen dafür, dass es immer schwieriger wird, passende Mitarbeiter zu finden. Hinzukommt, dass die heutige Mitarbeitergeneration keine Zeitung mehr liest, sondern online aktiv ist. Die früher gut funktionierenden Wege...mehr

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FoVo 02/2019, Update zu vol... / V. Basiszinssatz

Zinsen sind nur nach dem Gesetz Nebenforderungen Um den Verlust berechtigter Zinsen nach §§ 280, 286, 288 BGB und zeitaufwändige Zwischenverfügungen zu vermeiden, ist es erforderlich, dass der Gläubiger im gesamten Forderungsmanagement, d.h. von der Rechnungsstellung über die Mahnung bis zur späteren Geltendmachung der Haupt-, Neben- und Kostenforderungen darauf achtet, dass ...mehr

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AGS 02/2019, Vergütung bei ... / 5. Rückwirkung bei verbundenen Verfahren in Strafsachen

Werden Verfahren, für die Teile 4 bis 6 VV Anwendung findet, miteinander verbunden, kann das Gericht die Wirkungen des § 48 Abs. 6 S. 1 RVG auch auf die Verfahren erstrecken, in denen vor der Verbindung noch keine Bestellung oder Beiordnung erfolgt war (§ 48 Abs. 6 S. 3 RVG). Voraussetzung für die Anwendung dieser Regelung ist jedoch, dass der Anwalt bereits in mindestens ei...mehr

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AGS 02/2019, Vergütung bei ... / 4. Rückwirkung der Beiordnung des Nebenklägervertreters

Der Umfang der aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütung bestimmt sich grds. nach dem Beschluss über die Bestellung oder Beiordnung (§ 48 Abs. 1 RVG). Ausnahmen davon sind in § 48 Abs. 2 bis 6 RVG geregelt, die oftmals eine automatische Erstreckung der Beiordnung für bestimmte Tätigkeiten vorsehen, ohne dass es einer ausdrücklichen Beiordnung bedarf. In Verfahren, in denen s...mehr

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AGS 02/2019, Überprüfungsve... / Leitsatz

Die Tätigkeit des beigeordneten Rechtsanwalts im Verfahren auf Überprüfung, ob sich die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Mandanten geändert haben, ist keine gesondert zu vergütende neue Angelegenheit i.S.v. § 15 Abs. 5 S. 2 RVG. LSG Schleswig, Beschl. v. 3.12.2018 – L 5 SF 92/18 B Emehr

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AGS 02/2019, Vergütung bei ... / 3.2 Abschluss eines Vergleichs im PKH-Bewilligungsverfahren

Wird PKH beantragt, ist zunächst ein PKH-Bewilligungsverfahren durchzuführen, in dem das Gericht nach § 118 Abs. 1 S. 3 ZPO bereits einen Erörterungstermin anberaumen kann. In diesem Termin kommt es oftmals bereits zum Abschluss eines Vergleichs, mit dem die Gegenstände, für welche die PKH beantragt wird, erledigt werden. Für den Vergleichsabschluss entsteht auch im PKH-Bewil...mehr

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FoVo 02/2019, Wann sind obj... / I. Das Problem

Wegegeld trotz abgegebener Vermögensauskunft Unserem Mandanten steht gegen den Schuldner eine Geldforderung zu, die wir für ihn tituliert haben. Da keine Erkenntnisse zu den Vermögensverhältnissen des Schuldners vorhanden waren, haben wir den Gerichtsvollzieher – unter ausdrücklichem Ausschluss des Einverständnisses mit einer gütlichen Erledigung – mit der Abnahme der Vermöge...mehr

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zfs 02/2019, Die Wiederaufn... / L. Rechtsanwaltsvergütung

Nach Vorbem. 5.1.3 Abs. 2 VV RVG entstehen die Gebühren in Verfahren vor dem Amtsgericht in Teil 5 des VV RVG für ein eventuelles Wiederaufnahmeverfahren einschließlich seiner Vorbereitung gesondert. Daher ist das Tätigwerden für den Rechtsanwalt gebührenrechtlich lukrativ. Aus § 17 Nr. 13 RVG ergibt sich, dass das Wiederaufnahmeverfahren und das wiederaufgenommene Verfahren...mehr

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AGS 02/2019, Vergütung bei ... / 8. Anspruch des beigeordneten Rechtsanwalts auf Festsetzung der Umsatzsteuer

Das OLG Frankfurt[31] hat erneut bestätigt, dass der beigeordnete PKH-Anwalt aus der Staatskasse auf die PKH-Vergütung auch dann die Umsatzsteuer erstattet bekommt, wenn die Partei selbst vorsteuerabzugsberechtigt ist. Es müsste stets unterschieden werden, zwischen dem Kostenerstattungsanspruch im Verhältnis zwischen den Parteien, dem aus § 675 BGB und dem RVG folgenden Gebüh...mehr

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zfs 02/2019, Die Wiederaufn... / E. Ausschluss der Wiederaufnahme

Die auf neue Tatsachen oder Beweismittel gestützte Wiederaufnahme gem. § 359 Nr. 5 StPO ist nicht in jedem Bußgeldverfahren zulässig. § 85 Abs. 2 S. 1 OWiG bestimmt, dass das Verfahren unzulässig ist, wenn gegen den Betroffenen lediglich eine Geldbuße bis zu 250 EUR festgesetzt ist oder seit Rechtskraft der Bußgeldentscheidung drei Jahre verstrichen sind. Satz 1 Nr. 1 gilt nach...mehr

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ZErb 02/2019, Grunderwerbsteuergesetz

Dr. Stefan Behrens und Dr. Thomas Wachter Dr. Otto Schmidt, Köln, 2018, 837 Seiten, 159 EUR ISBN 978-3-504-24009-7 Die Grunderwerbsteuer ist ein mit zunehmender Komplexität versehenes Rechtsgebiet, dem gerade in der Nachfolge-Praxis eine vielfach unterschätzte, aber doch recht erhebliche Bedeutung zukommt. Umso wichtiger ist es daher, über ein praxistaugliches, übersichtliches,...mehr

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zfs 02/2019, Die Wiederaufn... / I. Additionsverfahren

Ist der Antrag nicht in der vorgeschriebenen Form angebracht oder ist darin kein gesetzlicher Grund der Wiederaufnahme geltend gemacht oder kein geeignetes Beweismittel angeführt, so ist der Antrag gem. § 368 StPO i.V.m. § 85 Abs. 1 OWiG als unzulässig zu verwerfen. Durch die bloße Behauptung des Gegenteils einer festgestellten Tatsache wird nicht bereits eine neue Tatsache ...mehr

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FF 02/2019, Kinderverbund –... / I. Veränderte Rahmenbedingungen

Der Bedarf an einer zeitgleichen Behandlung von Verfahren die elterliche Sorge und den Umgang sowie den Kindesunterhalt betreffend hat verschiedene Ursachen: Das Verständnis von Elternschaft hat sich ebenso verändert wie die sozialen Parameter für Familien. Das Diktum: "Eine betreut und einer zahlt" ist der Vorstellung von Elternschaft gewichen, die gleichberechtigt und -verp...mehr

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FF 02/2019, Über das berechtigte Interesse an auskömmlichen Anwaltsgebühren

Jochem Schausten Beginnen wir dieses Editorial mit einem Zitat, welches Antoine de Saint-Exupéry (den wir sicher alle kennen) zugeschrieben wird: "Wer nur um Gewinn kämpft, erntet nichts, wofür es sich lohnt zu leben." Vermutlich werden die meisten von uns dieses Zitat sofort bestätigen. Denn wir Familienrechtler kämpfen ja tagtäglich nicht um den schnöden Mammon, sondern um E...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 1 Kanzleimanagement: So messen Sie die Zufriedenheit Ihrer Mandanten

In den zurückliegenden Jahren hat die Wechselbereitschaft von Mandanten erkennbar zugenommen. Insbesondere jüngere Mandanten wechseln den Steuerberater relativ schnell, wenn ihre Erwartungen nicht erfüllt werden. Als Steuerberater sollten Sie daher die Zufriedenheit Ihrer Mandanten in regelmäßigen Abständen überprüfen, um unerwartete Mandatsverluste zu vermeiden. Verlassen S...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung für Steue... / 3 Gebührenrechnung: Jahresabschluss nach § 35 StBVV abrechnen

In der grundsätzlichen Anwendungsvorschrift zur Abrechnung von Abschlussarbeiten (§ 35 StBVV) finden sich sehr unterschiedliche Gebührensätze: Für die Aufstellung des Jahresabschlusses kann für die Erstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zwischen 10/10 – 40/10 abgerechnet werden. Für die Erstellung des Anhangs liegt der anzuwendende Zehntelsatz zwischen 2/10 un...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung für Steue... / Zusammenfassung

Überblick Sehr geehrter Mandant, heute möchten wir Sie herzlich einladen, uns mehr über Ihre Erwartungen an uns zu sagen! Lesen Sie zunächst diese Einleitung und im Anschluss daran bitten wir Sie, unseren Fragebogen zu beantworten. … So ähnlich könnte der Begleitbrief für Ihre Mandantenbefragung beginnen, mit der Sie die Zufriedenheit Ihrer Mandanten messen können. Warum Sie ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerhinterziehung bei Ina... / 3.2 Vorwurf gegen den Steuerberater

Ein steuerstrafrechtliches Risiko kann sich für einen Steuerberater ergeben, wenn er – was häufig der Fall sein wird – über die Lebensumstände der Eheleute informiert ist. Regelmäßig werden die Steuererklärungen im Steuerbüro erstellt und – auch in Bezug auf die o. g. kritischen Punkte (Zusammenveranlagung, doppelte Haushaltsführung, etwaige VuV-Einkünfte) – ausgefüllt; die ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Planung und Sicherung der U... / 5 Besonderheiten beim Freiberufler als Einzelkämpfer

Im Falle des Todes eines Freiberuflers (Arzt, Zahnarzt, Anwalt) etc. kann ein Erbe die Praxis, Kanzlei etc. nur fortführen, wenn er selbst die entsprechende berufliche Qualifikation wie der Erblasser besitzt. Freiberufler, die keinen geeigneten Erben mit Berufsqualifikation haben, verhalten sich gegenüber ihren Erben unverantwortlich, wenn sie nicht zumindest einen Berufsträ...mehr

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§ 1 Einleitung / 5. Beratung und Belehrung der Mandanten

Rz. 63 Auf Basis einer vollständigen und zutreffenden Sachverhaltsaufklärung und Rechtsprüfung hat der Anwalt seinen Mandanten anschließend zu beraten und zu belehren, wie das vom Mandanten angestrebte Ziel erreicht werden kann. Rz. 64 In diesem Kontext kommt noch einmal das Gebot des sichersten Weges zum Tragen, weil der Anwalt "dem Auftraggeber den sichersten und gefahrlose...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / L. Kosten

Rz. 616 Grds. ist der Rechtsanwalt nicht verpflichtet, seinen Mandanten ungefragt auf die durch einen Vertragsschluss kraft Gesetzes entstehenden Anwaltsgebühren hinzuweisen, da der Mandant ein unentgeltliches Tätigwerden des Rechtsanwalts nicht erwarten darf und dessen Gebühren allgemein zu erfahren sind.[483] Auch ist allgemein bekannt, dass bei einem Unterliegen auch die ...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / V. Klageerhebung

Rz. 696 Der Rechtsanwalt muss die für das Begehren seines Mandanten entsprechende Klageart erheben. Er muss die Erfolgsaussichten des Begehrens seines Mandanten – auf der Grundlage der bis zum Prüfungszeitpunkt ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung – umfassend prüfen und den Mandanten hierüber belehren. Die mit der Erhebung einer Klage verbundenen Risiken muss der Re...mehr

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§ 1 Einleitung / III. Inhalt und Umfang des Anwaltsmandats

Rz. 20 Was Zustandekommen und Beendigung des Anwaltsvertrags und die Abgrenzung zu bloßen Gefälligkeiten angeht, so kann auf die allgemeinen Grundsätze verwiesen werden. Die Besonderheit ist aber, dass sich jenseits dieser zeitlichen Grenzen Gegenstand und Inhalt des Anwaltsvertrages kaum richtig bestimmen lassen und den Anwalt nach Ansicht der Rechtsprechung nicht nur im St...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / b) Sorgfaltspflichten von Anwälten bei Kündigungen

Rz. 45 Spricht ein Anwalt die Kündigung für den Mandanten aus, ist eine Originalvollmacht vorzulegen, weil sonst eine unverzügliche Zurückweisung der Erklärung mit der Folge der Unwirksamkeit der Kündigung und entsprechenden finanziellen Nachteilen bis hin zum Ausschluss des Kündigungsrechts wegen Fristablaufs nach § 626 Abs. 2 BGB droht.[29] Rz. 46 Wenn ein Anwalt mit der Ab...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / III. Pflichten des Verteidigers

Rz. 801 Der Rechtsanwalt, der selbst oder über einen Dritten für seinen in Untersuchungshaft sitzenden Mandaten Gelder einwirbt, um eine Kaution stellen zu können, darf die ihm zu diesem Zweck zur Verfügung gestellten Mittel nicht anderweitig verwenden. Weitergehende Pflichten, etwa zur Sicherung der Rückführung dieser Mittel nach bestimmungsgemäßer Verwendung oder zur länge...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / K. Mediation

Rz. 609 Die Mediation gehört zum Berufsbild des Rechtsanwalts (§ 18 BORA) und hat ihren festen Platz in der modernen Streitbeilegungspraxis gefunden. Rz. 610 Die Rolle des Anwalts, der eine der Parteien einer Mediation (oder eines sonstigen Streitbeilegungsverfahrens) vertritt, ist ambivalent: Einerseits soll er den Einigungswillen seiner Mandantschaft fördern, statt sich ihm...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / VI. Räumungsklage

Rz. 664 Während die Kündigung gegenüber allen Vertragspartnern auszusprechen ist, ist die Räumungsklage gegenüber allen erwachsenen Personen, die das Mietobjekt nutzen, zu erheben, unabhängig davon, ob es sich um Vertragspartner handelt oder nicht. Weiter ist vorsorglich auch der bereits ausgezogene Mieter zu verklagen, der nicht wirksam aus dem Mietverhältnis entlassen wurd...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / I. Allgemein

Rz. 680 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Rechtsanwalt kraft des Anwaltsvertrages verpflichtet, innerhalb der Grenzen des Mandats die Interessen seines Auftraggebers nach jeder Richtung und umfassend wahrzunehmen. Soweit der Mandant nicht eindeutig zu erkennen gibt, dass er des Rates nur in einer bestimmten Richtung bedarf, ist der Rechtsanwalt...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / XIV. Versäumnisurteil

Rz. 772 Die Pflicht, einen Gerichtstermin wahrzunehmen und ein Versäumnisurteil zu verhindern, jedenfalls in diesem Zusammenhang Schaden von dem Mandanten abzuwenden, gehört zu den Grundrechten des Anwalts. Ein Rechtsanwalt verletzt seine Pflichten, wenn er einen Gerichtstermin versäumt, zu dem festgesetzten Termin mit erheblicher Verspätung erscheint und nicht für seine Ver...mehr

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§ 1 Einleitung / 6. Kommunikation und Prozessförderpflichten

Rz. 80 Mandanten sind nach § 11 BORA über alle für den Fortgang der Sache wesentlichen Vorgänge und Maßnahmen unverzüglich zu unterrichten, dazu vor allem alle maßgeblichen Schriftstücke, seien sie beim Anwalt eingegangen, seien sie von ihm versandt worden, zur Kenntnisnahme zu übermitteln und Anfragen des Mandanten ohne Verzug zu beantworten. Rz. 81 Die in § 11 BORA erwähnte...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / II. Pflichten bei der Beratung

Rz. 786 Die Pflichten eines Rechtsanwalts, der einen Mandanten steuerlich berät, beurteilen sich nach denselben Grundsätzen wie bei der Beratung in anderen Rechtsangelegenheiten.[619] Empfiehlt der Rechtsanwalt aus steuerlichen Gründen einen bestimmten Vermögenserwerb, so hat er den Mandanten in der durch die Sachlage gebotenen Weise auch umfassend über die mit dem Geschäft ...mehr

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§ 1 Einleitung / I. Allgemeines

Rz. 92 Den vermeintlich Geschädigten trifft nämlich die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der haftungsausfüllenden Kausalität und des konkreten Schadens, auch wenn dies durch die Bestimmung des § 287 ZPO abgemildert sein kann. Grds. lassen mitwirkende Fehler und Säumnisse insbesondere von Gerichten oder parallel bzw. nachgeschaltet tätigen Anwälten nicht den Kausalzusa...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / J. Gewerblicher Rechtsschutz

Rz. 580 Die Fragen zum gewerblichen Rechtsschutz gehören einer Materie an, zu der sich vollkommen zu Recht ein Kreis hochspezialisierter Fachleute gebildet hat. Allein schon das Hantieren mit Eilrechtsbehelfen und Vollzugsfristen sowie Spezialzuständigkeiten von Gerichten geht über den Katalog üblicher Anwaltsarbeiten hinaus. Daher empfiehlt es sich nicht, ohne spezielles Kn...mehr

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§ 1 Einleitung / 2. Überblick über die Pflichten für eine ordnungsgemäße Berufsausübung

Rz. 42 Größere Bedeutung für Fragen der Berufshaftung von Anwälten als die Vorschriften zu den allgemeinen Berufspflichten hat § 11 BORA. Danach ist der Rechtsanwalt verpflichtet, das Mandat in angemessener Zeit zu bearbeiten und den Mandanten über alle für den Fortgang der Sache wesentlichen Vorgänge und Maßnahmen unverzüglich zu unterrichten. Der Mandant ist insbesondere ü...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / X. Sicherheitsleistung

Rz. 755 Es gehört es zu den Pflichten eines Berufungsanwalts, der für seinen Mandanten ohne Beteiligung eines Korrespondenzanwalts eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung erwirkt und die Sicherheit dem Gegner übermittelt hat, sich um die Rückgabe der Sicherheit zu kümmern, nachdem sein Mandant mit der Berufung ganz oder im Wesentlichen...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / b) Kündigungsfristen

Rz. 84 Zur Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses wie des Arbeitsvertrages bedarf es der Kündigung. Wird damit ein Anwalt beauftragt, so kann der Mandant erwarten, dass diese fehlerfrei ist und das gewünschte rechtliche Ergebnis mit sich bringt. Rz. 85 Grds. sind bei der Bearbeitung arbeitsrechtlicher Mandate die einschlägigen Kündigungsfristen zu beachten, die grds. durch...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / Y. Zwangsvollstreckung

Rz. 903 Das Kapitel Zwangsvollstreckung birgt vielerlei Haftungsrisiken, auch wenn Anwälte nicht für die Solvenz der Vertragspartner und Prozessgegner ihrer Mandanten einzustehen haben, nicht zur Durchsetzung von Ansprüchen verpflichtet sind, die ihren Mandanten nach Recht und Gesetz nicht zustehen, und grds. nur in bekanntes oder ermittelbares pfändbares Vermögen vollstreck...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 6. Scheidungsverfahren (Scheidungsantrag, Schadensvereinbarung)

Rz. 291 Auch die Beratung in einem Scheidungsverfahren ist regressträchtig. Der Anwalt hat grds. den im jeweiligen Falle für den Mandanten sichersten und gefahrlosesten Weg vorzuschlagen und ihn über mögliche Risiken aufzuklären, damit der Mandant zu einer sachgerechten Entscheidung in der Lage ist.[221]mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / XIII. Vergleich

Rz. 770 Der Rechtsanwalt muss den Mandanten vor Abschluss eines Vergleichs über diejenigen Umstände aufklären, die für die Entscheidung des Mandanten wesentlich sind. Dazu gehört eine Erläuterung, von welchen Umständen eine gerichtliche Entscheidung bei Fortsetzung des Prozesses voraussichtlich abhängen würde, eine Abschätzung der Prozessrisiken und eine Erläuterung der vora...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 1. Berücksichtigung steuerrechtlicher Fragen

Rz. 314 Ein Rechtsanwalt verletzt die ihm obliegende Beratungspflicht, wenn er seinen Mandanten nicht über die Möglichkeit der Erbausschlagung und der damit verbundenen steuerlichen Vorteile belehrt und infolgedessen wegen des hohen Alters des Mandanten innerhalb kurzer Zeit zweimal (vom Mandanten und von seinen Kindern) Erbschaftsteuer entrichtet werden muss. Ein Schadenser...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / IV. Rechtsschutzversicherung

Rz. 866 Zahlreiche Instanzengerichte haben in den letzten Jahren die Sorgfaltspflichten von Anwälten gegenüber rechtsschutzversicherten Mandanten erheblich ausgeweitet, obwohl die Frage nach dem Rechtsschutz nur einen nebensächlichen Aspekt neben dem hauptsächlichen Mandatsgegenstand bildet und häufig auch kein kostenauslösendes Mandat zur Überprüfung des Rechtsschutzes erte...mehr

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§ 1 Einleitung / 3. Sachverhaltsaufklärung

Rz. 44 Zwar gehört die vollständige und wahrheitsgemäße Erteilung der maßgeblichen Sachverhaltsinformationen und die Überlassung bzw. Mitteilung der zu ihrem Beleg erforderlichen Beweismittel zu den vornehmsten Pflichten der rechtssuchenden Mandanten. Auch mag daraus abgeleitet werden, dass der Rechtsanwalt auf die Richtigkeit und die Vollständigkeit der tatsächlichen Angabe...mehr

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§ 3 Risikosteuerung und Kri... / I. Offenheit und Transparenz

Rz. 27 "Ich liebe dich mein Schatz" ist vielleicht eine Option, um eigenes Fehlverhalten im zwischenmenschlichen Bereich spielerisch ungeschehen zu machen. Der auf finanziellen Ausgleich bedachte Mandant wird sich mit derartigen Süßholzraspeln nicht zufrieden geben, auch wenn für private wie berufliche Ebene gleichermaßen gilt: Ehrlichkeit und Offenheit sind oberstes Gebot –...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / A. Aktiv- und Passivlegitimation

Rz. 1 Bei der Aktiv- und Passivlegitimation rühren Regressfälle häufig aus einem nur allzu oberflächlichen Umgang mit Sachverhaltsinformationen. Ein Paradebeispiel sind unkorrekt wiedergegebene Firmierungen etwa bei Unternehmen aus einem Konzerngeflecht, die zwar ähnlich lauten und klingen, aber doch ganz unterschiedliche Rechtsgebilde bezeichnen. Für ein weiteres griffiges ...mehr