Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Neue Mitarbeiter für die Steuerkanzlei gewinnen

Angela Hamatschek
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Zusammenfassung

Fachkräftemangel, demografischer Wandel sowie neue Aufgaben- und Wissensfelder durch die Digitalisierung und die Automatisierung der Buchführung sorgen dafür, dass es immer schwieriger wird, passende Mitarbeiter zu finden.

Hinzukommt, dass die heutige Mitarbeitergeneration keine Zeitung mehr liest, sondern online aktiv ist. Die früher gut funktionierenden Wege wie Stellenanzeigen in der Tageszeitung bringen kaum oder keinen Rücklauf mehr.

Die Suche findet inzwischen auf Jobbörsen statt. Die schiere Anzahl an Stellenanzeigen lässt dabei nicht nur Arbeitgeber aufgrund der Wettbewerbssituation, sondern auch Arbeitnehmer bei der Auswahl verzweifeln. Auf kimeta.de finden sich im März 2019 beispielsweise insgesamt 12.856 Stellenanzeigen für Steuerfachangestellte bundesweit. Doch je größer die Auswahlmöglichkeiten, desto eher wird der Schritt zu einem neuen Arbeitgeber gewagt.

Wenn Sie akuten Bedarf haben, ist es zu spät

Der erste und entscheidende Punkt lautet: Sie sind immer auf der Suche. Lassen Sie sich keine Gelegenheit entgehen, Mitarbeiter auf die Kanzlei aufmerksam zu machen und potenzielle Bewerber kennen zu lernen. Auch wenn Sie aktuell keine Stelle frei haben und Null Fluktuation, wäre es fatal nach außen zu signalisieren: "Kein Bedarf". Schreiben Sie auf Ihrer Webseite beispielsweise: "Gute Mitarbeiter finden über kurz oder lang bei uns einen Platz. Auch wenn aktuell keine Stelle frei ist, lernen wir Sie gerne kennen. Nehmen Sie einfach Kontakt auf, um einen Gesprächstermin zu vereinbaren".

Wenn Sie offen sind für solche Kennenlern-Gespräche mit potenziellen Mitarbeitern, können Sie sich sukzessive eine Kandidatenliste aufbauen. Dann können Sie im akuten Bedarfsfall darauf zurückgreifen und diese Mitarbeiter ansprechen, ob sie jetzt wechseln wollen. Denn nichts ist Schlimmer für eine Kanzlei, wenn ein Mitarbeiter überraschend kündigt und dann "der oder die Erstbeste" genommen wird, um den Arbeitsrückstand aufzuholen oder gar nicht erst entstehen zu lassen. Denn auch wenn der Markt leer gefegt scheint, gibt es durchaus Wechselbereitschaft – zumindest generell -, wenn die Konditionen eine Verbesserung versprechen.

Die Webseite eines attraktiven Arbeitgebers

Die Auswahl an Stellenangeboten ist groß, die Mitarbeiter haben die Wahl. Und bevor sie sich bewerben, schauen sie sich um, welche Kanzlei infrage kommt. Fast 75 % der Jobsuchenden

  • starten ihre Suche bei Google,
  • landen von dort aus bei zahlreichen Jobbörsen
  • und letztlich bei den konkreten Angeboten.

Das bedeutet, potenzielle Bewerber landen erst gar nicht bei Ihnen, weil Sie die Mitarbeiter auf der Webseite nicht ansprechen. Auch das Design selbst spielt eine Rolle – eine Webseite, die auf junge Mitarbeiter wie aus den 80ern wirkt, fällt gleich unten durch. Schauen Sie sich Ihre Webseite aus Mitarbeitersicht an und zeigen Sie Ihre Arbeitgeberqualitäten:

 
Praxis-Tipp

Eigener Menüpunkt

Gönnen Sie Ihrer Webseite einen eigenen Button "Für Mitarbeiter". In dieser Rubrik beschreiben Sie konkret, warum es sich lohnt bei Ihnen zu arbeiten. Tragen Sie 5 bis 7 Gründe zusammen – am besten lassen Sie sich diese von Ihren Mitarbeitern sagen. Mögliche Unterpunkte auf dieser Seite: 5 Gründe warum es Spaß macht bei uns zu arbeiten; Arbeitsplatz und Aufgaben; Arbeitszeiten, Home-Office, Tätigkeiten, QM, Digitale Zusammenarbeit, Gehaltsbestandteile; Entwicklung – Fortbildung, Mitarbeitergespräche, Karrieremöglichkeiten; Aktuelle Stellen und Bewerbung.

 
Praxis-Tipp

Tipp - Floskeln vermeiden

Engagement, gutes Betriebsklima, Flexibilität – das sind Worthülsen, die auf nahezu jeder Webseite stehen. Werden Sie konkret, beispielsweise: "Unsere Mitarbeiter können wählen, ob sie im Büro oder zu Hause arbeiten. So bringen sie Familie und Beruf problemlos unter einen Hut. Viele Mitarbeiter nutzen das und haben sich für 3 Tage in der Kanzlei und 2 Tage zu Hause entschieden."

 
Praxis-Tipp

Mitarbeiter als Fürsprecher

Nichts wirkt besser als eine Referenz. Lassen Sie Ihre Mitarbeiter zu Wort kommen und 2 bis 3 Sätze sagen, warum sie gern in der Kanzlei arbeiten. Oder die Mitarbeiter beschreiben, wie sie sich den oder die neue Teamkollegin vorstellen, nach dem Motto "Du solltest gern lachen und auch mal die Spülmaschine ohne Murren ausräumen."

 
Praxis-Tipp

Bilder sagen mehr als Worte

Zeigen Sie Ihre Kanzlei und die Aktivitäten mit Bildern. Der letzte Betriebsausflug, das gemeinsame Team-Frühstück, Fortbildungsmaßnahmen. Ein pfiffiges Video ist natürlich das Tüpfelchen auf dem I.

https://playout.3qsdn.com/b42e317a-9d7b-11e9-8d5b-0cc47a188158

(c) Haufe Redaktion

Social Media: Facebook ist Pflicht, alles weitere (momentan noch) Kür

Facebook erfreut sich nach wie vor keiner großen Beliebtheit bei deutschen Steuerberatern. Das ist beim Thema Mandantenmarketing durchaus nachvollziehbar. Potenzielle Mandanten suchen nicht direkt über Facebook nach einem neuen Steuerberater, die persönliche Weiterempfehlung steht nach wie vor im Vordergrund.

In Puncto Mitarbeitermarketing sieht die Sache allerdings ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 14b Verspätungszuschlag
    217
  • Änderungsvorschriften / 3.1 "Schlichte" Änderung
    156
  • Pflegekosten / 2 Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen
    131
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 109 Verlängerung von Fristen / 5.1 Allgemeines
    124
  • Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, Erb ... / VI. Umrechnungsfaktoren zur Ermittlung der Brutto-Grundfläche bei Geschäftsgrundstücken und gemischt genutzten Grundstücken
    124
  • Ehescheidung: Scheidungsfolgenvereinbarung / 5.3 Übertragung an Ehepartner bzw. Veräußerung des Familienwohnheims
    121
  • Weilbach, GrEStG § 1 Erwerbsvorgänge / 3 Tauschvertrag (Abs. 5)
    119
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 8 Hinzurechnungen / 8.4 Umfang der Hinzurechnung
    118
  • Kapitalgesellschaft: Liquidation / 3.3.4 Auswirkungen der Auskehrung des Vermögens
    116
  • Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe ... / 5.1 Landwirtschaftliche Nutzung – § 237 Abs. 2 BewG
    115
  • Frotscher/Drüen, UmwStG § 22 Besteuerung des Anteilseigners
    111
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 28 Allgemeines / 3.5 Verlegung einer Betriebsstätte von einer in eine andere Gemeinde (§ 28 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 GewStG)
    107
  • Kündigung und Niederlegung von Mandaten in der Steuerber ... / 5.3 Wichtiger Grund berechtigt zur Kündigung zur Unzeit
    105
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 7 Gewerbeertrag / 4.2 Veräußerungs- und Aufgabegewinne bei Einzelunternehmen
    100
  • Bedarfsbewertung: Erklärung zur Feststellung des Bedarfs ... / 1 Erläuterungen zum Formular
    99
  • Ausschluss vom Vorsteuerabzug / 2 Ausschluss bei steuerfreien Umsätzen
    97
  • Grunderwerbsteuer bei Veränderungen im Gesellschafterbestand einer Personengesellschaft (§ 1 Abs. 2a GrEStG) (ErbStB 2022, Heft 8, S. 247)
    93
  • Änderungsvorschriften / 3.3 Änderung wegen neuer Tatsachen und Beweismittel
    91
  • Grundstücksteile von untergeordneter Bedeutung (§ 8 EStDV) (estb 2022, Heft 12, S. 467)
    90
  • Erbschaftsteuererklärung: Anlage Erwerber vom 1.1.2009 b ... / 1.6 Erwerb durch Erbanfall (Zeilen 22 bis 31)
    89
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Steuer Office Excellence
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Steuern
Haufe Shop: Die Steuerberaterprüfung 2025
Die Steuerberaterprüfung 2025
Bild: Haufe Shop

Die Steuerberaterprüfung unterstützt bei der Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung. Sie vermittelt in kompakter und verständlicher Form den gesamten Stoff der schriftlichen Prüfung. Zu jedem Rechtsgebiet gibt es Tipps zum Klausuren-Know-how, also zu Klausuraufbau, Klausurtechnik und -taktik.


Fachkräftemangel in Steuerkanzleien: Bewerbermarketing auf Facebook und Instagram
Fachkräftemangel in Steuerkanzleien: Bewerbermarketing auf Facebook und Instagram

Zusammenfassung Steuerkanzleien suchen händeringend nach Nachwuchs, sowohl Steuerberaterinnen und Steuerberater als auch Steuerfachangestellte. Die klassische Print-Stellenanzeige reicht jedoch schon lange nicht mehr aus. Um im Wettbewerb um die besten ...

4 Wochen testen


Newsletter Steuern
Bild: Adobe
Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Steuern Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe Onlinetraining
Smartsteuer
Schäffer-Poeschel
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software
Komplettlösungen Steuern
Kanzleimanagement Lösungen
Steuern im Unternehmen
Lösungen für die Steuererklärung
Steuer-Kommentare
Alle Steuern Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren