Fachbeiträge & Kommentare zu Mandant

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§ 2 Haftungs-ABC / W. Verwaltungsrecht

Rz. 874 Das Verwaltungsrecht ist eine besonders komplexe Materie, die sich schwer überschauen lässt, denn es werden dabei zahlreiche Gesetze relevant. Die maßgeblichen Gesetze sind solche des Bundes- und des Landesrechts sowie solche des europäischen Unionsrechts. Aufgrund der Delegation der gesetzgeberischen Gewalt auf die Europäische Union durch den deutschen Verfassungsge...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 4. Gemeinschaftliches Testament

Rz. 322 Auskünfte des Rechtsanwalts zu gemeinschaftlichen Testamenten stellen eine häufige Quelle anwaltlicher Haftung dar. Bestimmungen in einem gemeinschaftlichen Testament sind im Gegensatz zu den Bestimmungen eines Erbvertrages nicht in jedem Fall bindend und unwiderruflich. Rz. 323 Bindung besteht grds. nur bei wechselbezüglichen Verfügungen nach § 2270 BGB. Jedoch enthä...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / III. Beweise und Beweissicherung

Rz. 691 Nimmt der klagende Mandant seinen Rechtsanwalt wegen eines Prozessverlustes im Vorprozess wegen Schlechterfüllung der anwaltlichen Pflichten auf Schadensersatz in Anspruch, so trägt er die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Ausgangsprozess bei richtigem Verhalten des Anwalts einen positiven Ausgang genommen hätte. Die Beweiserleichterungen des § 287 ZPO verhe...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / b) Scheidungsfolgenvereinbarung

Rz. 287 Die Scheidungsfolgenvereinbarungen unterliegen grds. der vertraglichen Disposition der Ehegatten. Allerdings darf die grundsätzliche Disponibilität der Scheidungsfolgen nicht dazu führen, dass der Schutzzweck der gesetzlichen Regelungen durch vertragliche Vereinbarungen beliebig unterlaufen werden kann, obwohl es keinen Mindestgehalt an Scheidungsfolgen zugunsten ein...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 7. Unterhalt

Rz. 292 Gerade bei Mandaten, die die Durchsetzung oder Abwehr von Unterhaltsansprüchen zum Gegenstand haben, muss der Anwalt auf eine konkrete und korrekte Antragsstellung achten.[226] Rz. 293 Es gehört zu den grundlegenden Pflichten eines Anwalts, zu Beginn eines Mandats zunächst den Sachverhalt möglichst genau zu klären, den er beurteilen soll. Dabei darf er allerdings den ...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / I. Allgemein

Rz. 783 Die steuerliche Beratung eines Mandanten kann auch ohne den steuerlichen Fachanwaltstitel übernommen werden gem. § 3 Abs. 1 BRAO. Danach ist der Rechtsanwalt der berufene und unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten. Nach § 3 Nr. 1 StBerG ist auch Rechtsanwälten die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen erlaubt. Die Normen des Steuerre...mehr

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§ 1 Einleitung / I. Anspruchsgrundlagen

Rz. 2 Die Haftung des Rechtsanwalts ist – abgesehen von der Pflicht zur unverzüglichen Mandatsablehnung in § 44 BRAO – nicht gesondert geregelt worden. Regelmäßig werden Regressansprüche auf die Bestimmungen der §§ 241, 280 und 311a BGB gestützt. Diese früher entsprechend aus den Instituten der p.V.V. und c.i.c. abgeleiteten Anspruchsgrundlagen führen zu einem insbesondere v...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / VI. Mahnverfahren

Rz. 707 Die mit der Zustellung eines Mahnbescheids verbundene Hemmungswirkung der Verjährung gem. § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB erfasst den Streitgegenstand insgesamt und somit auch alle materiell-rechtlichen Ansprüche, die zum Streitgegenstand gehören. Demgemäß erstreckt sich die Hemmungswirkung bei hinreichender Individualisierung des geltend gemachten prozessualen Anspruchs im M...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / c) Haftungsbegrenzungsvereinbarung und die Regelung des § 8 Abs. 3 PartGG

Rz. 184 Speziell für Anwälte eröffnet sich über die Regeln in § 52 BRAO, § 45b PAO die Möglichkeit einer auf einen bestimmten Höchstbetrag bezogenen Haftungsbegrenzungsvereinbarung nach § 8 Abs. 3 PartGG, weil nach §§ 51, 51a BRAO im Sinne des § 8 Abs. 3 letzter Hs. PartGG eine Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung der Partner oder der Partnerschaft begrü...mehr

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§ 1 Einleitung / II. Beispiele für das (Nicht-)Vorliegen eines Schadens

Rz. 101 Ein Mandant, der infolge eines pflichtwidrigen Verhaltens seines Rechtsanwalts eine Forderung verliert, erleidet dann keinen Schaden, wenn er bei sachgerechtem Vorgehen des Rechtsanwalts ohnehin nichts erhalten hätte. Ist dies der Fall und die verlorene Forderung somit wertlos, kommt die Verurteilung des Rechtsanwalts auf Zahlung von Schadensersatz nicht in Betracht....mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / T. Verkehrsrecht

Rz. 828 Ist der Anwalt mit einem verkehrsrechtlichen Mandat beauftragt, so geht es meist um die Geltendmachung und die Abwehr von Verkehrsunfallschäden sowie die Vertretung in verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren.[650] Rz. 829 Das Mandat in Verkehrssachen ist besonders haftungsträchtig für den Rechtsanwalt. Haftungsrisiken bestehen gleichermaßen zum Gr...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / a) Überblick über die Fristen des KSchG

Rz. 31 Ganz erhebliche Bedeutung kommt der Klagefrist von drei Wochen des § 4 S. 1 KSchG zu, innerhalb derer nicht nur die Sozialwidrigkeit, sondern auch sonstige Unwirksamkeitsgründe geltend zu machen sind: Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 4. Vergleiche in arbeitsrechtlichen Mandaten

Rz. 130 Bei Verhandlungen über Vergleiche in arbeitsrechtlichen Mandaten sollten Anwälte stets die Bestimmungen der §§ 157 ff. SGB III im Auge behalten und ihre Mandanten über die in diesen Vorschriften enthaltenen Rechtsfolgen aufklären. Namentlich sind dies u.a.mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / a) Ausschlussfristen

Rz. 55 Bei Versäumen der Ausschlussfristen ist der Anspruch nicht nur nicht mehr durchsetzbar, sondern erlischt gänzlich. Daher hat die Nichtbeachtung dieser Fristen einschneidende Wirkung für den Mandanten und ist daher besonders haftungsträchtig für den Anwalt, denn der Anwalt haftet auch dann, wenn weder ihm noch seinen Mandanten bekannt ist, dass auf das Arbeitsverhältni...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / R. Strafsachen

Rz. 794 Etwas weniger haftungsträchtig ist die Arbeit von Strafrechtsanwälten, auch wenn selbst diese nicht vor einer Inanspruchnahme gefeit sind. So ist aus der Praxis der Fall eines prominenten Hamburger Anwalts bekannt, der nach einem "Deal", laut dem durch Zahlung einer hohen Kaution dem Mandanten freies Geleit zugesagt worden war, die – wie sich im Nachhinein herausstel...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / IV. Strafbarkeit wegen Geldwäsche

Rz. 817 Die Strafbarkeit eines Strafverteidigers wegen Geldwäsche ist nur dann aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden, wenn der Strafverteidiger bei der Annahme des bemakelten Geldes sichere Kenntnis von dessen Herkunft aus einer Katalogtat hat.[644] Eine weitergehende strafrechtliche Haftung des Strafverteidigers, wegen leichtfertiger oder bedingt vorsätzlich...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / VII. Prozesskostenhilfe

Rz. 715 Der Rechtsanwalt ist gem. § 16 Abs. 1 BORA verpflichtet, bei begründetem Anlass auf die Möglichkeiten von Beratungs- und Prozesskostenhilfe bzw. – in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit – Verfahrenskostenhilfe hinzuweisen. Rz. 716 Er sollte seinen Mandanten auch darauf hinweisen, dass die gewährte Prozesskostenhilfe nicht wie eine Re...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 1. Allgemein

Rz. 264 Familienrechtliche Mandate sind in der Regel etwas Besonderes. Sie sind oft von Natur aus hoch komplex. Diese Komplexität wird noch gesteigert durch eine sich immer mehr ausdifferenzierende Rechtsprechung. Tiefe Einschnitte in das Leben der Mandanten bis hin zu Existenzängsten führen zu hohen Ansprüchen der Mandanten an ihre Anwälte. Rz. 265 Es bedarf bei der Übernahm...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / VIII. Vertretung des Mieters

Rz. 672 Vertritt der Rechtsanwalt den Mieter und muss dieser bei Meinungsverschiedenheiten über die Höhe des Mietzinses eine fristlose Kündigung nach §§ 543 Abs. 2 Nr. 3, 569 Abs. 3 Nr. 1 BGB befürchten, so hat der Rechtsanwalt die Pflicht ihm zu raten, dass der Mietzins ggf. unter Vorbehalt zu zahlen ist, damit der Vermieter sein Kündigungsrecht verliert, denn nach allgemei...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / bb) Wirksamkeitsanforderungen für Ausschlussfristen

Rz. 66 Zu beachten ist, dass diejenigen Klauseln, die Ausschlussfristen enthalten, die Rechtsfolge im Falle nicht fristgerechter Geltendmachung benennen müssen. Ansonsten sind sie unwirksam. Für Arbeitgeberanwälte ist dies bspw. von Bedeutung, um sich nicht dem Vorwurf ausgesetzt zu sehen, dem Mandanten nicht zur Regelung einer wirksamen Ausschlussfrist verholfen zu haben. R...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / I. Allgemein

Rz. 883 Streitigkeiten im Werkvertragsrecht und insbesondere im Baurecht gehören zu den kostspieligsten, schwerfälligsten und typischerweise besonders lang andauernden Prozessen.[671] Grund hierfür sind viele unklare, durch Ablauf- und Leistungsänderungen sowie durch Preisdifferenzen gestörte Vertragsgrundlagen, die oftmals komplexe technische Fragen im Zusammenhang mit der ...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / VII. Verjährung von Ansprüchen

Rz. 669 Gem. § 548 BGB verjähren die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem er die Mietsache zurückerhält. Mit der Verjährung des Anspruchs des Vermieters auf Rückgabe der Mietsache verjähren auch seine Ersatzansprüche. Ansprüche des Mieters auf Ersatz von Auf...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / I. Scheinsozietät und Scheinsozienhaftung

Rz. 148 Beispiel Rechtsanwalt A ist mit F befreundet, dessen Vater V eine Kanzlei als Einzelanwalt betreibt. Da Rechtsanwalt A nach dem erst kürzlich bestandenen Assessorexamen noch keine Erfahrung im Betrieb einer eigenen Kanzlei hat, kommt er auf Vermittlung des F mit Rechtsanwalt V überein, dass er ein Büro in dessen Kanzleiräumen beziehen kann. Zwar möchte Rechtsanwalt V...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 2. Anfechtung der Vaterschaft

Rz. 267 Aufgabe des Anwalts, der zur Durchführung eines Scheidungsverfahrens beauftragt wurde, ist es, in dessen Rahmen zu klären, ob damit eine Vaterschaftsanfechtung durchgeführt werden soll.[204] Rz. 268 Im Rahmen eines Vaterschaftsanfechtungsverfahrens gem. § 1599 ff. BGB bestehen Haftpflichtgefahren des Anwalts nicht nur gegenüber dem auftragserteilenden Mandanten, sonde...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / V. Vertragsgestaltung

Rz. 871 Was die Vertragsgestaltung angeht, so gehört es grds. zum Rüstzeug eines jeden Rechtsanwaltes, diese gut zu beherrschen und im Einklang mit dem Gesetz zu verwirklichen. Der Rechtsanwalt hat den Vertrag für seinen Mandanten so zu gestalten, dass er dessen Interessen vollumfänglich umsetzt. Dabei muss er zwingenden Normen Beachtung schenken und dispositive Normen einer...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / O. Rechtsschutzversicherung und Anwaltshaftung

Rz. 679 Bei aussichtsloser Prozessführung kommt eine Haftung des Anwalts gegenüber dem Versicherer aus übergegangenem Recht in Betracht, wenn er den Mandanten nicht ordnungsgemäß über die Aussichtslosigkeit belehrt hat.[538] Die Erteilung der Deckungszusage durch den Rechtsschutzversicherer allein entbindet den Anwalt nicht von seiner Beratungspflicht gegenüber dem Mandanten...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / b) Die Regelung des § 8 Abs. 2 PartGG

Rz. 175 Die Regelung des § 8 Abs. 2 PartGG liefert durch ihren zu unbestimmten Wortlaut keinen sicher eingrenzbaren Rahmen für die Prognose, wann Mitglieder einer Partnerschaft persönlich haften. Rz. 176 Beispiel Der BGH hat bspw. die Auffassung gutgeheißen, dass ein erst nach dem maßgeblichen Berufsversehen neu in die Gesellschaft eintretender Partner nach § 130 HGB i.V.m. §...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / III. Allgemeine Sorgfaltspflichten im Versicherungsbereich

Rz. 854 Die Bearbeitung eines versicherungsvertraglichen Mandates ohne genaue Kenntnis der einschlägigen Vertragsbestimmungen und Versicherungsbedingungen ist ein absolutes "no go". Hier kann man sich auch nicht dadurch behelfen, dass man – was recht häufig bei Mandanten der Fall ist – die Lektüre der aktuell einschlägigen Vertragsunterlagen durch eine Sichtung von Musterbed...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 8. Zugewinnausgleich

Rz. 304 In einem Rechtsstreit um Zugewinnausgleich hat der Rechtsanwalt die Pflicht gem. der §§ 1373 ff. BGB eine stichtagsgetreue Vermögensbilanz der Ehegatten aufzustellen.[238] Rz. 305 Stichtag ist seit dem 1.9.2009 dabei nicht die Scheidung, sondern der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags an den anderen Ehegatten gem. § 1384 BGB. Wenn die Ehe bereits vor dem 1.9.2009...mehr

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§ 1 Einleitung / II. Einordnung des Anwaltsvertrags

Rz. 9 Die vorstehende Aussage ist aber schon insoweit zu präzisieren, als weniger die Qualifikation des Beteiligten als Anwalt und mehr die Qualifizierung des zugrunde zu legenden Vertragsverhältnisses als anwaltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag nach § 675 BGB, der die Rechtsberatung und Rechtsbesorgung i.S.d. § 3 BRAO, § 1 Abs. 3 BORA zum Gegenstand hat, von Bedeutung ist. ...mehr

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§ 1 Einleitung / B. Haftungsausfüllende Kausalität und zurechenbarer Schaden

Rz. 91 Vor allem praktisch bedeutsam ist Frage nach dem Vorliegen der haftungsausfüllenden Kausalität und eines dem Anwalt zurechenbaren Schadens, weil nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden kann, dass ein Anwaltsfehler auch Nachteile für seinen Mandanten mit sich bringt. Die erforderliche Klärung hypothetischer Kausalverläufe macht es bisweilen zu einem schwierigen Un...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / G. Büroorganisation

Rz. 251 Grundlegend für einen möglichst haftungsfreien Kanzleibetrieb ist eine ordentliche Büro- und Mitarbeiterorganisation. Rz. 252 Zitat "Keine Fehlerkultur ohne Fehlerstrategie. Bevor es um den Umgang mit einem Fehler geht, müssen zwei Dinge geklärt sein: Darf ein Fehler überhaupt passieren? Und sodann: Wurde alles unternommen, um Fehler zu vermeiden? Gibt es Regeln und Ab...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / VIII. Schmerzensgeld

Rz. 736 Das Schmerzensgeld ist in § 253 BGB geregelt, der die §§ 249 bis 252 BGB für immaterielle Schäden modifiziert. Rz. 737 Der Anspruch auf Schmerzensgeld kann zunächst einmal wie bisher schon auf unerlaubte Handlungen im Sinne der §§ 823 ff. BGB gestützt werden, und zwar auch in Fällen der verschuldensunabhängigen Haftung, sowie auf Ansprüche wegen rechtswidriger Inhafti...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / D. Bau- und Architektenrecht

Rz. 141 Bau- und Architektenrechtsfälle spielen in der anwaltlichen Praxis eine bedeutende Rolle. Es kommt häufig auf diesem Gebiet zu anwaltlichen Pflichtverletzungen (vgl. auch Rdn 883 ff.). Rz. 142 Wie üblich, sollte der Anwalt als Erstes bei Übernahme eines solchen Mandates die Vertragsgrundlagen und die Beteiligten ermitteln. Häufig verweist der Bauvertrag inhaltlich auf...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 6. Pflichtteilsrecht

Rz. 332 Bei der Beratung Pflichtteilsberechtigter können sich sehr haftungsträchtige Beratungsfehler ergeben. Rz. 333 Oftmals ergeben sich diese Fehler im Zusammenhang mit der Beratung über die Ausschlagung der Erbschaft. Ist ein Pflichtteilsberechtigter, der mit einem Erbteil, der kleiner oder gleich dem Pflichtteil ist, bedacht, so darf er diesen Erbteil keinesfalls ausschl...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / I. Rechts- und Rechtsprechungskenntnisse

Rz. 25 Das Arbeitsrecht erfordert aufgrund dieser Vielgestaltigkeit umfassende Kenntnisse der einschlägigen Normen und Rechtsprechung. Rechtsprüfung und Rechtsberatung setzen zwingend die Kenntnis der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung und der Rechtsnormen voraus, zu denen auch die auf der Grundlage von Bundesgesetzen erlassenen Rechtsverordnungen oder im deuts...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / I. Prozessuale Besonderheiten

Rz. 833 In prozessualer Hinsicht ist zunächst einmal zu berücksichtigen, dass vom Versicherungsnehmer nach § 215 Abs. 1 S. 1 VVG mittlerweile auch in seinem Wohnsitzgerichtsstand geklagt werden kann. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass hier vieles aufgrund des klaren Wortlauts des § 215 Abs. 1 VVG umstritten ist, sodass ein unbedachtes Vorgehen rasch zu einer Klageabweis...mehr

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§ 3 Risikosteuerung und Kri... / III. Rettungsmöglichkeiten

Rz. 47 Im Schadenfall sollte auch abgewogen werden, ob mithilfe der Nutzung sog. Rettungsmöglichkeiten die nachteiligen Folgen anwaltlichen Fehlverhaltens abgewendet werden können. Genannt werden können als Beispielemehr

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§ 2 Haftungs-ABC / VI. Verteidigung gegen Werklohnklage

Rz. 901 Bei der Verteidigung gegen eine Werklohnklage des Auftragnehmers hat der Rechtsanwalt zu prüfen, inwieweit gem. § 641 Abs. 1 S. 1 BGB schon eine Abnahme erfolgt ist. Bei fehlender Abnahme ist die mangelnde Fälligkeit des Werklohnanspruchs einzuwenden. Nach Kündigung eines Bauvertrags wird die Werklohnforderung grds. erst mit der Abnahme der bis dahin erbrachten Werkl...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 11. Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

Rz. 570 Wenn einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB eingeräumt, so sind der Verbraucher und der Unternehmer an ihre auf den Abschluss des Vertrags gerichteten Willenserklärungen nicht mehr gebunden, wenn der Verbraucher seine Willenserklärung fristgerecht widerrufen hat. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt mit Vertragsschluss, soweit nic...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 7. Rücktritt vom Erbvertrag

Rz. 338 Besteht zwischen den Eheleuten ein Erbvertrag und beauftragt der eine Ehepartner aufgrund einer gescheiterten Ehe und in Ansehung einer lebensgefährlichen Erkrankung einen Anwalt, um Lösungsmöglichkeiten zu suchen um die erbvertragliche Alleinerbeinsetzung rückgängig zu machen, so kann der Anwalt dem Mandanten einerseits empfehlen ein Scheidungsverfahren (siehe Rdn 2...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 2. Hemmungstatbestände der §§ 203 ff. BGB

Rz. 358 Den Kern des Verjährungsrechts bilden die Vorschriften über die Hemmung, die Ablaufhemmung und den Neubeginn der Verjährung, die in den Vorschriften der §§ 203 bis 213 BGB geregelt werden. Eine Kommentierung jeder einzelnen Bestimmung soll hier nicht erfolgen, vielmehr praxisrelevante Segelhinweise für die anwaltliche Praxis vermittelt werden. Insoweit kann wiederum ...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 4. Fristen

Rz. 281 Zur Vermeidung von Haftungsrisiken müssen auch in Familiensachen Fristen beachtet werden.[213] Wenige besonders relevante Fristen sollen hier aufgezeigt werden.mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / V. Mietvertrag mit Mietoptionsklausel

Rz. 662 Bei einem Mietvertrag mit Mietoptionsklausel muss der Rechtsanwalt den Erwerber des Grundstücks darauf hinweisen, dass die Verlängerungsoption dazu führen kann, dass der Vermieter der Verlängerung nicht widersprechen kann und daher der Mietvertrag auch gegen den Willen des Vermieters fortbesteht. Der Rechtsanwalt muss, wenn eine solche Klausel vorliegt, dem Mandanten...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / V. Verjährung von Ansprüchen aus Werkbauvertrag

Rz. 896 Gem. § 13 Abs. 4 Nr. 1 VOB/B beträgt die Verjährungsfrist vier Jahre bei Ansprüchen wegen Sachmängelhaftung aus einem der VOB/B unterliegenden Werkvertrag. Die Frist beginnt ab der Abnahme des Werkes zu laufen. Sie kann durch eine außergerichtliche Geltendmachung unterbrochen werden. Erforderlich ist allerdings, dass der Rechtsanwalt zuvor prüft, ob die VOB/B Vertrag...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / XII. Unzuständiges Gericht

Rz. 768 Schon das Gebot des sichersten Weges gebietet es, Klage vor dem zuständigen Gericht einzureichen. Der Rechtsanwalt hat seinem Mandanten daher die Kosten einer beim unzuständigen Gericht eingereichten und daher unzulässigen Berufung zu ersetzen.[605] Rz. 769 Wird ein bei bayerischen Gerichten zugelassener Rechtsanwalt am letzten Tag der Frist beauftragt, gegen einen Be...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / a) Überblick über das Haftungsregime in der Partnerschaftsgesellschaft (PartG)

Rz. 170 Im Ausgangspunkt gilt für die Mitglieder einer Partnerschaft zunächst einmal die Bestimmung des § 8 Abs. 2 PartGG, wonach nur die mit der Bearbeitung eines Auftrags befassten Partner persönlich haften und Bearbeitungsbeiträge von untergeordneter Bedeutung ausgenommen sind. Rz. 171 § 8 Abs. 3 PartGG eröffnet über einen Verweis auf das Berufsrecht einzelner Berufe die M...mehr

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§ 1 Einleitung / 1. Allgemeine Pflichten der Anwälte

Rz. 38 Die in § 1 Abs. 3 BORA zum Programmsatz freier Advokatur erhobene und schon im vorstehenden Abschnitt hervorgehobene Generalpflicht des Anwalts ist auch bestimmend für die Determination der Haupt- und Nebenpflichten aus dem Mandat. Rz. 39 Indem nämlich der Anwalt zur umfassenden und erschöpfenden Beratung und Belehrung seiner Mandanten unter Beachtung des Gebots des si...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / B. Anfechtung

Rz. 20 Was die Anfechtung von Willenserklärungen angeht, so gehört es grds. zum Rüstzeug eines jeden Rechtsanwaltes, diese schon im ersten Semester des Studiums referierte Materie für die Mandantschaft nutzbar zu machen. Besonderes Augenmerk sollte man auf die Anfechtungsfristen legen, welche in den §§ 119 ff. BGB geregelt sind. Rz. 21 Ein weiterer zur Haftung führender Punkt...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / F. "BGB-AT" – Haftungsrisiken wegen Nichtbeachtung allgemeiner Vorschriften

Rz. 241 Was jüngeren Lesern aufgrund des erst kürzlich abgeschlossenen Studiums und frisch bestandener Examen vielleicht kaum entgehen mag, bildet in der Praxis immer wieder Anlass für Anwaltsregressfälle: Die Nichtbeachtung von Regelungen im allgemeinen Teil des BGB.[196] Rz. 242 Auch wenn es gerade für jüngere Menschen eine absolute Selbstverständlichkeit ist, in digitaler ...mehr