Fachbeiträge & Kommentare zu Mandant

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / 3. Haftungsbeschränkung personeller Art

Rz. 94 Nach Ansicht des BGH[103] haften Anwälte gesamtschuldnerisch, wenn sie sich in einer Sozietät zusammengeschlossen haben. Dasselbe gilt auch für eine überörtliche Sozietät und zwar selbst dann, wenn im Innenverhältnis nur eine Scheinsozietät vorliegt.[104] Diese grundsätzliche gesamtschuldnerische Haftung aller Sozietätsmitglieder bringt unkalkulierbare Risiken für all...mehr

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§ 2 Das Mandantengespräch / A. Anbahnung des Mandats

Rz. 1 Das erbrechtliche Mandat beginnt in der Regel mit einem persönlichen Gespräch zwischen Anwalt und Auftraggeber. Im Rahmen dieses Mandantengesprächs kommt es nicht nur darauf an, den gesamten Sachverhalt zu ermitteln, sondern es gilt auch, das Vertrauen des Mandanten zu gewinnen und ihn davon zu überzeugen, dass er mit seinem Problem in guten Händen ist. Letzteres gilt ...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / I. Informationspflicht

Rz. 40 Der Anwalt hat den Mandanten über den entscheidungserheblichen Sachverhalt zu befragen. Umgekehrt muss der Mandant aber den Anwalt nach bestem Wissen über den ihm bekannten Sachverhalt unterrichten.[44] Dabei trifft den Rechtsanwalt die Pflicht, die Angaben des Mandanten zum Sachverhalt zu hinterfragen, um so ein umfassendes Bild der Lage zu erhalten.[45] Es genügt vo...mehr

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§ 1 Das erbrechtliche Mandat / A. Begriff

Rz. 1 Unter dem Begriff "erbrechtliches Mandat" ist der dem Rechtsanwalt erteilte Auftrag zu lebzeitigen Übergaben, zur Ausgestaltung der Erbfolge oder zur Vertretung von Interessen nach Eintritt des Erbfalls zu verstehen. Der Rechtsuchende beauftragt den Rechtsanwalt und wird mit Vertragsabschluss dessen Auftraggeber und Mandant. Mit der Erteilung des Mandats legt er ihm di...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / b) Einzelheiten

Rz. 3 Seitens des Anwalts ist vor der Annahme eines Mandats eine Kollisionsprüfung vorzunehmen. Auch wenn die Vorschrift des § 43a Abs. 4 BRAO dies nicht ausdrücklich vorsieht,[1] setzt eine Interessenkollision Sachverhaltsidentität voraus, d.h. das Vorliegen eines innerlich zusammengehörenden, einheitlichen Lebensverhältnisses.[2] Sind die zugrundeliegenden historischen Vor...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / IV. Sonstige Beteiligte

Rz. 26 Neben auftragerteilendem Mandant und beratendem Rechtsanwalt sind häufig auch dritte Personen am Anwaltsvertrag beteiligt. So korrespondiert der mandatierte Rechtsanwalt meist mit einem gegnerischen Anwalt bzw. der gegnerischen Partei selbst oder der Mandant nimmt die Dienste des Rechtsanwalts im Interesse eines Dritten in Anspruch. Häufig ist auch eine Rechtsschutzve...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / A. Allgemeines, Anspruchsgrundlage

Rz. 1 Relativ kurze Zeit nach dem Erbfall sind wichtige Entscheidungen zu treffen. Der im Erbrecht tätige Rechtsanwalt bewegt sich daher – häufig unter einem gewissen Zeitdruck – in einem haftungsträchtigen Umfeld, etwa bei der Beratung über die Ausschlagung der Erbschaft oder bei der Durchführung von Testamentsvollstreckungen. Aber auch im Vorfeld des Erbfalls – beispielswe...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / I. Allgemeines

Rz. 107 Sowohl bei umfangreicheren Beratungstätigkeiten als auch bei der weitergehenden Vertretung im erbrechtlichen Bereich, ist zu empfehlen, mit dem Mandanten eine Vergütungsvereinbarung zu treffen. Gerade im außergerichtlichen Bereich ist diese zweckmäßig, da über die Höhe des Gegenstandswertes häufig Unklarheiten bestehen. Darüber hinaus sind die gesetzlichen Gebühren o...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / 1. Haftungsbeschränkung auf eine bestimmte Summe

Rz. 87 Im Rahmen des § 52 Abs. 1 Nr. 1 BRAO ist eine Haftungsbegrenzung für die fahrlässige Verletzung vertraglicher Pflichten durch schriftliche Individualvereinbarung auf die Mindestversicherungssumme in Höhe von 250.000 EUR möglich. Das gilt für jede Form der Fahrlässigkeit, also auch für grobe Fahrlässigkeit, wobei hier höchstrichterlich noch nicht entschieden ist, ob de...mehr

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§ 2 Das Mandantengespräch / VI. Vorempfänge und Schenkungen als fiktives Vermögen

Rz. 36 Der Erblasser und sein evtl. vorverstorbener Ehegatte[12] können sowohl Abkömmlingen als auch dem Ehegatten oder fremden Dritten Vermögenswerte lebzeitig zugewendet haben. Vorempfänge, die dann möglicherweise nach den §§ 2050 ff. BGB ausgleichungspflichtig sind, können nur Abkömmlinge erhalten, wohingegen es bei ergänzungspflichtigen Schenkungen (§§ 2325 ff. BGB) zunä...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / C. Beratung

Rz. 72 Auch nach der Änderung zum 1.8.2013 verbleibt es bei der seit 1.7.2006 geltenden Regelung. Diese lautet wie folgt: Zitat § 34 Beratung, Gutachten und Mediation "(1) Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens und für...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / d) Die Auslegung eines Ehegattentestaments bzw. eines gemeinschaftlichen Testaments unter eingetragenen Lebenspartnern

Rz. 299 Bei der Auslegung eines Ehegattentestaments findet nicht nur § 133 BGB, sondern – anders als beim Einzeltestament – auch § 157 BGB Anwendung, weil der Inhalt einer Ehegattenverfügung auch aus der Sicht des Erklärungsempfängers, hier des anderen Ehegatten, zu beurteilen ist. Deshalb ist nach der BGH-Rechtsprechung[285] der Wortlaut eines gemeinschaftlichen Testaments ...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / 1. Erstberichtigung des Grundbuchs

Rz. 68 Nach Eintritt des Erbfalls kann eine Grundbuchberichtigung vorgenommen worden sein, die sich nachträglich als nicht richtig herausstellt, weil bspw. ein unrichtiger Erbschein aufgrund eines ungültigen Testaments erteilt worden war. Rz. 69 Fall Erblasser E hat ein Testament hinterlassen, wonach A zum Alleinerben eingesetzt wurde; die Kinder K1 und K2 sind enterbt und de...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / I. Allgemeines

Rz. 15 Mit hohen Streitwerten, wie sie gerade im Bereich erbrechtlicher Auseinandersetzungen häufig vorkommen, ist im deutschen Zivilprozessrecht stets auch ein erhebliches Kostenrisiko für die unterliegende Partei verbunden. So beläuft sich das Kostenrisiko bei einem Streitwert von (nur) 100.000 EUR in der ersten Instanz bereits auf 12.068,46 EUR.[23] Wird dieser Rechtsstre...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / I. Geschäftsgebühr

Rz. 79 Für die außergerichtliche Tätigkeit erhält der Rechtsanwalt die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG. Von besonderem Interesse ist dabei das über die bloße Beratung hinausgehende "Betreiben eines Geschäfts" für den Mandanten durch den Rechtsanwalt. Ein solches liegt immer dann vor, wenn der Anwalt nach außen hin tätig wird. Besteht die Tätigkeit des Rechtsanwalts aussc...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / 2. Haftungsbeschränkung durch vorformulierte Vertragsbedingungen

Rz. 91 Mittels vorformulierter Vertragsbedingungen kann der Anwalt die Haftung für vertragliche Fehlleistungen nur auf den vierfachen Betrag der Mindestversicherungssumme, also auf 1 Mio. EUR, begrenzen, § 52 Abs. 1 Nr. 2 BRAO. Voraussetzung hierfür ist aber, dass der Rechtsanwalt auch eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einem entsprechenden Deckungsbetrag von 1...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / VII. Erfolgshonorar

Rz. 118 Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars ist seit 1.7.2008 eingeschränkt möglich. § 4a RVG lautet wie folgt: Zitat "(1) Ein Erfolgshonorar (§ 49b Abs. 2 Satz 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung) darf nur für den Einzelfall und nur dann vereinbart werden, wenn der Auftraggeber aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse bei verständiger Betrachtung ohne die Vereinbarung ein...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / III. Auswahlkriterien

Rz. 23 Aus der Sicht des Mandanten wird an erster Stelle immer die Frage stehen, wie hoch die vom Prozessfinanzierer geforderte Erfolgsbeteiligung ausfallen soll. Die Standardkonditionen der großen Prozessfinanzierer gehen heute alle dahin, dass bis zu einem Erlös von 500.000 EUR eine Erlösbeteiligung von 30 % und für Erlösanteile, die über einen Betrag von 500.000 EUR hinau...mehr

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§ 4 Interessenkollision, Tä... / V. Widerstreitende Interessen

Rz. 14 Handelt es sich um dieselbe Rechtssache, ist weiter zu prüfen, ob der Rechtsanwalt in widerstreitenden Interessen tätig ist. Das ist dann der Fall, wenn der Vorteil des einen Mandanten zugleich der Nachteil des anderen ist. Gemäß § 3 Abs. 2 BORA gilt das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen auch für alle Rechtsanwälte, die in der Sozietät bzw. Berufsausüb...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / IV. Beratungs- und Belehrungspflicht

Rz. 51 Häufig ergeben sich Haftpflichtansprüche gegen den Rechtsanwalt aus einem Verstoß gegen die ihm obliegenden Belehrungspflichten. Nach Ansicht des BGH[59] ist der um eine Beratung ersuchte Rechtsanwalt zu einer umfassenden und möglichst erschöpfenden Auskunftserteilung einschließlich der Belehrung seines Auftraggebers verpflichtet. Im Einzelnen führt der BGH hierzu aus...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / d) Gebührenrechtliche Folgen

Rz. 18 Die konkreten Folgen einer Interessenkollision hängen davon ab, ob die Kollision bereits von Anfang an bestand oder erst im Laufe des Mandats eingetreten ist. Bei Bestehen der Kollision sind sämtliche Mandate sofort niederzulegen.[25] Da der Anwaltsvertrag wegen Verstoßes gegen § 43a BRAO nichtig ist bzw. wird, bedeutet dies gebührenrechtlich, dass bei einer nicht vor...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / a) Kündigung

Rz. 33 Der Anwaltsvertrag kann grundsätzlich[37] von jeder Vertragspartei jederzeit ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes gekündigt werden. Nachdem der beauftragte Rechtsanwalt Dienste höherer Art zu leisten hat, kommt insofern § 627 BGB zur Anwendung. Rz. 34 Bei einer Kündigung des Mandatsverhältnisses durch den Auftraggeber aufgrund vertragswidrigen Verhaltens des Rechtsan...mehr

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Vorwort

Der Begriff Mandat leitet sich aus der lateinischen Redewendung "ex manu datum" ("aus der Hand geben") ab und charakterisiert das zwischen Auftraggeber und Anwalt bestehende Vertrauensverhältnis. Für das in seinen Berater gesetzte Vertrauen verlangt der Mandant eine hochwertige Leistung, die der Anwalt bestmöglich zu erbringen hat. Dabei darf es dem im Erbrecht tätigen Anwal...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / 2. Rechtsanwalt

Rz. 25 Ein Einzelmandat kommt zustande, wenn auf Beraterseite ein Einzelanwalt tätig ist. Dieser muss nicht zwingend räumlich alleine tätig sein, sondern kann auch in Bürogemeinschaft (§ 59a Abs. 4 BRAO) mit anderen Rechtsanwälten stehen. Beauftragt der Mandant dagegen einen in einer Sozietät, Partnerschaft, Rechtsanwalts-GmbH oder Rechtsanwalts-AG tätigen Rechtsanwalt, ist d...mehr

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§ 34 Bestattungsrecht im er... / A. Einleitung

Rz. 1 Kein Erbfall ohne Bestattung. Berührungspunkte mit bestattungsrechtlichen Fragen gibt es in jedem erbrechtlichen Mandant. Dies kann die Bewertung der Bestattungskosten als Nachlassverbindlichkeit für die Berechnung des pflichtteilsrelevanten Nachlasses sein. Es kann um den Kostenersatzanspruch des Totenfürsorgeberechtigten gegen den Erben gehen. Oder es tauchen Fragen ...mehr

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§ 34 Bestattungsrecht im er... / I. Einleitung

Rz. 85 Die Bestattung in der Nachlassgestaltung zu berücksichtigen, verhilft dem Erbrechtler nicht nur dazu, sein Mandat zu erweitern oder neue Mandate zu gewinnen. Es kann für den Mandanten und ihm nahestehende Personen eine erhebliche Hilfe und Entlastung sein. Eine Streitigkeit gleich nach dem Ableben eines Menschen um dessen Bestattung können mehr belasten, als es vermög...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / bb) Antrag auf Eintragung eines Widerspruchs aufgrund vorläufig vollstreckbaren Urteils

Rz. 164 Formulierungsbeispiel: Antrag auf Eintragung eines Widerspruchs aufgrund vorläufig vollstreckbaren Urteils An das Amtsgericht – Grundbuchamt – (…) Eigentumswohnung, eingetragen im Wohnungsgrundbuch des Amtsgerichts (…) für (…), Blatt (…), Gemarkung (…), Flur (...), Flst. Nr. (…), BV Nr. (…) hier: Eintragung eines Widerspruchs gegen das Eigentum des eingetragenen Eigentüme...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / 1. Geschäftsbesorgungsvertrag

Rz. 5 Zwar wurde in der Vergangenheit die Rechtsnatur des gesetzlich nicht geregelten "Typus Anwaltsvertrag" kontrovers diskutiert.[4] Zwischenzeitlich ist anerkannt, dass es sich um einen Geschäftsbesorgungsvertrag [5] gemäß § 675 Abs. 1 BGB handelt. § 675 Abs. 1 BGB nimmt Bezug auf zahlreiche Vorschriften des Auftragsrechts (§§ 663, 665–670, 672–674 BGB). Der Auftrag ist gek...mehr

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§ 2 Das Mandantengespräch / VII. Bisherige erbrechtliche Verfügungen

Rz. 47 Eine lückenlose Erfassung sämtlicher erbrechtlicher Verfügungen ist absolut unerlässlich. Hierzu zählen selbstverständlich auch alle bereits in der Vergangenheit getroffenen Verfügungen, selbst wenn der Mandant bzw. der Testator davon ausging, dass diese durch eine jüngere Verfügung aufgehoben oder ersetzt wurden. Im Einzelfall kann sich aus einem früheren Testament o...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / 1. Einholung der Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung

Rz. 7 Grundsätzlich entsteht der Anspruch auf den Versicherungsschutz im Erbrecht mit dem Eintritt des Versicherungsfalls. Der Versicherungsfall muss nach Abschluss der Rechtsschutzversicherung, aber vor deren Beendigung eingetreten sein. Der Versicherungsfall ist definiert als eine den Versicherungsnehmer oder eine bei ihm mitversicherte Person betreffende Änderung der Rech...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / V. Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

Rz. 97 Gemäß Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG wird eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG in Höhe von 0,5 bis 0,75 nach dem in das Verfahren eingegangenen Gegenstandswert auf die Verfahrensgebühr angerechnet. Danach erfolgt eine Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die im gerichtlichen Verfahren zum gleichen Gegenstand entstehende Verfahrensgebühr zur Hälfte, höchstens jedoch mit 0,...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / F. Haftung gegenüber Dritten

Rz. 65 Gerade auf dem Gebiet der Testamentsgestaltung oder aber auch bei der Ausarbeitung von Übergabeverträgen sind Drittinteressen, die der bedachten Personen oder der Übernehmer, in starkem Maße betroffen. Der Rechtsanwalt muss hier sowohl die geschuldete Leistung (den Entwurf des Testamentes oder des Übergabevertrags) an seinen Mandanten erbringen als auch die Interessen...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / II. Aufklärungspflicht

Rz. 41 Gerade bei erbrechtlichen Mandaten trifft den Anwalt hinsichtlich des Sachverhalts eine umfangreiche Aufklärungsverpflichtung.[47] So hat er unbedingt sämtliche relevanten Informationen über die Familienverhältnisse, über das derzeitige Vermögen, die bisherigen Verfügungen von Todes wegen und hinsichtlich aller zu Lebzeiten getätigten Schenkungen bzw. erhaltenen Vorem...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / II. Aufnahme des Vorbehalts der beschränkten Erbenhaftung im Vergleich

Rz. 109 Nach Ansicht des BGH[121] trifft den Anwalt grundsätzlich eine Belehrungspflicht gegenüber seinem Mandanten, der zufolge beim Abschluss eines Prozessvergleichs, in dem sich der Erbe zu einer Leistung verpflichtet, auf die Aufnahme des Vorbehalts der beschränkten Erbenhaftung nach § 780 Abs. 1 ZPO hinzuweisen ist. Diese Belehrungspflicht besteht nach Ansicht des BGH a...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / H. Verjährung von Haftpflichtansprüchen

Rz. 100 Gemäß §§ 195, 199 Abs. 1 BGB beträgt die Regelverjährung drei Jahre.[110] Sie beginnt grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Weitere Voraussetzung ist aber, dass der Gläubiger die anspruchsbegründenden Umstände und die Person des Schuldners in diesem Zeitpunkt bereits kennt oder aus grober Fahrlässigkeit nicht kennt. Rz. 101 § 19...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / I. Allgemeines

Rz. 1 Bei Annahme eines Mandates wird der Anwalt klären, ob der Mandant über eine Rechtsschutzversicherung verfügt und bejahendenfalls, ob für das konkrete Mandat Deckung erreicht werden kann.[1] Um die Frage beantworten zu können, in welchem Umfang Leistungen des Anwalts durch eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt sind, wird der Anwalt die konkret vom Rechtsschutzversiche...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / bb) Vertretung bei unklarer Erbfolge

Rz. 9 Dies ist dann der Fall, wenn ein Elternteil aufgrund der Ausschlagung eines Kindes zur Erbfolge gelangen würde und der Rechtsanwalt zunächst das Kind vertritt und ggf. zur Ausschlagung rät und nach Ausschlagung den dann zur Erbfolge gelangenden Elternteil vertreten würde. Hierunter fallen auch Streitigkeiten über den Bestand bzw. die Wirksamkeit einer letztwilligen Verf...mehr

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§ 26 Die Erbteilungsklage / D. Checkliste

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / 2. Einheitlicher Auftrag

Rz. 30 Beauftragt der Mandant seinen Rechtsanwalt mit seiner Interessenvertretung für einen ganz konkreten Sachverhalt, der ein einheitliches Rechtsverhältnis betrifft, liegt grundsätzlich ein einheitlicher Auftrag vor.[50] Werden die Aufträge zeitlich nacheinander erteilt, hindert dies das Vorliegen der Einheitlichkeit grundsätzlich nicht.[51] Nach einer Entscheidung des OL...mehr

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§ 2 Das Mandantengespräch / IV. Aktueller Vermögensbestand

Rz. 16 Zum aktuellen Vermögensbestand zählt das gesamte derzeit dem Mandanten zuzurechnende Vermögen bzw. das zum Zeitpunkt des Erbfalls vorhandene und dem Erblasser zuzuordnende Vermögen. Es ist ratsam, ein Vermögensverzeichnis zu erstellen, in dem alle Vermögensgegenstände des Mandanten bzw. des Erblassers aufgelistet werden. Dabei sind die einzelnen Gegenstände getrennt n...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / C. Pflichtverletzung

Rz. 39 Die den Anwalt im Rahmen seiner Tätigkeit treffenden Pflichten sind diejenigen, die sich aus dem Berufsbild des Anwalts ergeben, wie beispielsweise die Pflicht zur persönlichen Leistungserbringung (§§ 675, 613 BGB) oder die Verschwiegenheitspflicht (§ 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB) und die Pflicht zur umfassenden Beratung und Wahrnehmung der Interessen des Mandanten, insbeson...mehr

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§ 2 Das Mandantengespräch / 8. Haftungsbeschränkungsmaßnahmen

Rz. 70 Ist der Erbfall bereits eingetreten, muss im Rahmen der ersten Besprechung mit dem Mandanten der geschilderte Sachverhalt stets auch auf die Notwendigkeit der Ergreifung von Haftungsbeschränkungsmaßnahmen hin überprüft werden. Das Gesetz ist hier leider wenig übersichtlich, so dass es für den mit dem Mandat betrauten Rechtsanwalt mitunter nicht unproblematisch ist, de...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / II. Die versicherbare Leistung

Rz. 3 Gemäß der Vorschrift des § 1 ARB 2005 hat der Versicherer die rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers wahrzunehmen und die dadurch anfallenden Kosten zu tragen. Um aber dem Risiko einer Ausuferung der Kostentragungspflicht entgegenzuwirken und das versicherte Risiko kalkulierbarer zu machen,[3] sind nur die in § 2 ARB 2005 genannten Rechtsgebiete und die dort a...mehr

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§ 26 Die Erbteilungsklage / 3. Muster/Formulierungsbeispiele

Rz. 59 Je nach Sachlage und mit dem Mandanten abgesprochener Taktik ist der richtige Klageantrag zu wählen. a) Teilungsklage (nur Kontovermögen) Rz. 60 Am wenigsten haftungsträchtig dürfte die Erbteilungsklage dann sein, wenn nach vollständiger Liquidierung der Nachlassgegenstände und der Bereinigung sämtlicher Verbindlichkeiten lediglich noch das Kontovermögen zu verteilen is...mehr

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§ 26 Die Erbteilungsklage / 1. Kläger

Rz. 16 Die Erbteilungsklage ist sehr fehleranfällig und damit äußerst haftungsträchtig. Sie sollte daher (allenfalls) wohlüberlegt erhoben und auf jeden Fall akribisch vorbereitet werden. Von großer Wichtigkeit ist es, bei Bedarf den für den Mandanten idealen Klageantrag mit alternativen Hilfsanträgen zu ergänzen. Nur so kann ggf. eine Unbegründetheit der Klage vermieden werd...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / III. Gegenstandswert

Rz. 42 Die Höhe des Gebührenanspruches des Anwaltes ist abhängig vom Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit, vom sog. Gegenstandswert, § 2 RVG. Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit ist das Recht oder Rechtsverhältnis, auf das sich die Tätigkeit des Anwalts nach dem Auftrag des Mandanten bezieht. Gleichgültig ist, ob es sich um ein bestehendes oder künftiges, ein n...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / 4. Haftungsbeschränkung auf einen bestimmten Rechtsbereich

Rz. 97 Haftungsminderungen oder Haftungsausschlüsse, die über die Vorgaben des § 52 BRAO hinausgehen, sind grundsätzlich unzulässig und daher unwirksam. Innerhalb der Mindestbeträge des § 52 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BRAO kann die Haftung daher nicht noch weiter begrenzt werden, etwa durch inhaltliche Haftungseinschränkungen oder den Ausschluss der Haftung bei der Übernahme eines M...mehr

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§ 1 Das erbrechtliche Mandat / I. Der Rechtsanwalt als weiterer Kompetenzträger

Rz. 11 Der Rechtsuchende findet im Rechtsanwalt neben dem Notar einen weiteren erbrechtlichen Kompetenzträger. Dies führt zu einer gewissen Konkurrenz der beiden Berufe. Ein Konkurrenzverhältnis besteht jedoch nur sehr eingeschränkt. Der Rechtsanwalt kann beurkundungsbedürftige Willenserklärungen und Rechtsgeschäfte mit seinen Mandanten nur erörtern und die entsprechenden Ent...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / b) Dienstleistungs-Informations-Verordnung

Rz. 22 Seit 17.5.2010 bestehen seitens des Rechtsanwalts zudem Hinweispflichten nach der Dienstleistungs-Informations-Verordnung (DL-InfoV). Danach hat der Rechtsanwalt gemäß § 2 Abs. 1 DL-InfoV stets diverse Informationen zur Verfügung zu stellen.[35] Daneben sind weitere Informationen auf Anfrage zur Verfügung zu stellen.[36] Bezüglich der Zurverfügungstellung der erforderl...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / b) Der Anwaltsvertrag als Werkvertrag

Rz. 10 Wie vorstehend dargelegt, liegt nur ausnahmsweise ein Anwaltsvertrag mit werkvertraglichem Inhalt vor. Der Rechtsanwalt schuldet dann gemäß § 631 Abs. 1 BGB die Herstellung des versprochenen Werks. Bei Pflichtverletzungen des Anwalts stehen dem Mandanten die werkvertraglichen Gewährleistungsrechte zu. Rz. 11 Um einen Werkvertrag kann es sich beispielsweise handeln, wen...mehr