Rz. 1

Kein Erbfall ohne Bestattung. Berührungspunkte mit bestattungsrechtlichen Fragen gibt es in jedem erbrechtlichen Mandant. Dies kann die Bewertung der Bestattungskosten als Nachlassverbindlichkeit für die Berechnung des pflichtteilsrelevanten Nachlasses sein. Es kann um den Kostenersatzanspruch des Totenfürsorgeberechtigten gegen den Erben gehen. Oder es tauchen Fragen zu Sachverhalten auf, welche die Bestattung selbst betreffen: Ist eine Umbettung möglich? Wie darf das Grab gestaltet werden? Was bedeutet die Friedhofspflicht?

 

Rz. 2

Der Erbrechtler, der zumindest die Grundzüge des Bestattungsrechts kennt, kann sich in diesen Fragen vielleicht schon im ersten, für die Mandatserteilung wesentlichen Gespräch als umfassender Experte ausweisen. Bestattungsrechtliche Streitigkeiten für sich können zwar aufgrund meist geringer Gegenstandswerte für den Rechtsanwalt zunächst wenig lukrativ erscheinen. Kenntnisse im Bestattungsrecht werden im Rahmen einer erbrechtlichen Beratung und Vertretung aber vom Mandanten erwartet, und sie ermöglichen erst eine umfassende Unterstützung.

 

Rz. 3

Die folgende Darstellung soll als Einführung in das Bestattungsrecht dienen. Für eine Vertiefung und Einzelfragen muss auf die Spezialliteratur verwiesen werden. Außerdem werden im Folgenden Gestaltungshinweise gegeben, denn erst eine gute Bestattungsregelung rundet eine Nachlassgestaltung ab.

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