Fachbeiträge & Kommentare zu Mandant

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / VII. Transmortale Vollmacht und Grundstücksrecht

Rz. 196 Der Bevollmächtigte kann Umschreibungen von Nachlassgrundstücken im Grundbuch veranlassen, ohne den Erben namhaft zu machen.[222] Seit dem Beschluss des Reichsgerichts vom 28.6.1916[223] ist es unstreitig, dass der über den Tod des Vollmachtgebers hinaus von diesem Bevollmächtigte im Grundbuchverkehr keinen Erbnachweis vorzulegen braucht, solange die Vollmacht noch be...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / II. Formelle Erfordernisse

Rz. 210 Der Erbe muss bei der Aufnahme eine zuständige Behörde oder einen zuständigen Beamten oder Notar hinzuziehen (§ 2002 BGB). Welche Behörden oder Beamten außer den Notaren für die Inventarerrichtung zuständig sind, richtet sich nach Landesrecht. Auf Antrag des Erben erfolgt die Aufnahme durch einen vom Nachlassgericht beauftragten Notar (§ 2003 BGB). Das Inventar soll ...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 16. Bereicherungsansprüche des enterbten Vermächtnisnehmers

Rz. 70 OLG München:[79] Zitat "Tilgt ein Abkömmling die Schulden seiner Eltern im Hinblick auf eine Immobilie, die ihm vermächtnisweise zugewendet ist, und wird er diesbezüglich in einem späteren Testament enterbt, dann steht ihm ein bereicherungsrechtlicher Anspruch nach § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB (condictio ob rem) gegenüber dem Erben zu."mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 1. Fehlende gesetzliche Regelung

Rz. 90 Obwohl im Falle der Verwaltung eines Nachlasses durch einen Testamentsvollstrecker ebenfalls ein Bedürfnis besteht, den Bestand dieses Sondervermögens für die Miterben und die Nachlassgläubiger zu sichern, hat das Gesetz für die Verwaltungshandlungen des Testamentsvollstreckers nicht die dingliche Surrogation vorgesehen. Es ist deshalb zu fragen, ob die Grundsätze der...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / I. Die ersten zu klärenden Fragen

Rz. 3 Vor allen – sicher interessanten – dogmatischen Fragen interessieren den Gläubiger und damit auch seinen Rechtsanwalt zwei praktische Fragen: Rz. 4 Denn auch hier gilt: Gleichgültig, welche Haftungssituation beim Erb...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / tt) Rechtsanwaltsgebühren

Rz. 344 Bei Vertretung eines Beteiligten (§ 9 ZVG) erhält der Rechtsanwalt folgende Gebühren: Gegenstandswert: § 26 RVG.mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 2. Teilungsanordnung (§ 2048 BGB)

Rz. 90 Eine Teilungsanordnung liegt dann vor, wenn der Erblasser einem Miterben zwar einen bestimmten Nachlassgegenstand zuordnen will, es aber dennoch bei der gesetzlichen oder testamentarischen Erbquote und deren Wert verbleiben soll.[141] Die Teilungsanordnung konkretisiert den Erbteil quasi nur, ermöglicht aber keine Zuwendung über den wertmäßigen Erbteil hinaus. Rz. 91 E...mehr

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§ 14 Der nichteheliche Lebe... / A. Allgemeines

Rz. 1 Unter "nichtehelichem Lebenspartner" wird hier der/die Partner/in verstanden, mit dem/der keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet wurde. Letztere sind gem. § 10 LPartG Ehegatten gleichgestellt.[1] Ein gesetzliches Erbrecht bzgl. Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft besteht nach deutschen Recht nicht. Eine analoge Anwendung des Ehegattenerbrechts ge...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 11. Die Erben der zweiten Ordnung

Rz. 252 Die gesetzlichen Erben der zweiten Ordnung sind die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (§ 1925 Abs. 1 BGB), also wiederum mehrere Generationen. Leben zum Zeitpunkt des Erbfalls noch beide Elternteile, so erben diese allein und zu gleichen Teilen (§ 1925 Abs. 2 BGB), und zwar unabhängig davon, ob ihre Ehe noch besteht. Lebt nur noch ein Elternteil, so treten ...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 2. Die Auslegungsregeln

Rz. 16 Das BGB kennt eine Vielzahl von gesetzlichen Auslegungsregeln. Diese greifen ein, wenn der Wille des Testierenden nicht eindeutig ist. Um keine Überraschungen zu erleben, sollte der beratende Anwalt sich keinesfalls auf die Auslegungsregeln verlassen, er ist vielmehr verpflichtet, die jeweiligen auslegungsbedürftigen Punkte ausdrücklich zu klären. Rz. 17 Beispielhaft i...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / b) Die Bedeutung der Abstammung

Rz. 211 Unter Abstammung im rechtlichen Sinne wird die rechtliche Zuordnung von Eltern und Kind verstanden, die die Verwandtschaft begründet, § 1589 BGB. Bedeutung hat diese rechtliche Beziehung vor allem für das Unterhaltsrecht und das Erbrecht. D.h. für das Erbrecht kommt es nicht auf die natürliche Abstammung an, sondern auf die rechtliche, die nicht immer mit der natürli...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / I. Allgemeines

Rz. 339 Angesichts der engen Verbindung des Erbrechts zu angrenzenden Rechtsgebieten wie Gesellschaftsrecht, Steuerecht und Familienrecht ist bei der Testamentsgestaltung für einen Unternehmer auf die Ermittlung des Sachverhaltes ganz besondere Sorgfalt zu legen.[368] Im Hinblick auf die zu treffenden Verfügungen ist unbedingt darauf zu achten, dass steuerliches Privat- und ...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / ee) Nießbrauchsbelasteter Erbteil

Rz. 289 Die Rechte des Nießbrauchers dürfen durch die Teilungsversteigerung nicht beeinträchtigt werden. Deshalb ordnet § 1066 BGB an:mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / IV. Typischerweise vereinbarte Bedingungen

Rz. 27 Die Ausgestaltung der Prozessfinanzierungsverträge ist bei vielen Anbietern ähnlich. Die von den gewerblichen Finanzierungsunternehmen verwendeten Verträge stellen allgemeine Geschäftsbedingungen dar und unterliegen als solche der Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB, soweit eine solche nicht wegen der sog. Bereichsausnahme nach § 310 Abs. 4 S. 1 BGB für die Regelunge...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 3. Der Pflichtteilsergänzungsanspruch

Rz. 638 Erfolgt die Übertragung einer Immobilie vorwiegend aus dem Grund, den Nachlass und etwaige Pflichtteilsansprüche anderer Abkömmlinge zu reduzieren, dann ist darauf zu achten, dass es sich möglichst um ein entgeltliches Rechtsgeschäft handelt. Im Rahmen der Übergabe hat der BGH[706] entschieden, dass sowohl die echte Gegenleistung als auch eine Auflage bei der Bemessu...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / II. Überleitung schuldrechtlicher Ansprüche im Falle der Leistungsstörung

Rz. 725 Neben einer Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers besteht immer die Möglichkeit der Überleitung schuldrechtlicher Ansprüche. Im Rahmen von Versorgungsleistungen bei Leibgedingverträgen (Altenteilsverträgen)[797] ist zu beachten, dass diese nach Art. 96 EGBGB i.V.m. der jeweiligen landesrechtlichen Vorschrift überleitungsfähig sind, d.h., dass für den Fall der Le...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / II. Die postmortale Vollmacht

Rz. 667 Soll dem Beauftragten eine Vollmacht erteilt werden, so ist sowohl eine Vollmacht über den Tod hinaus (transmortale Vollmacht) als auch eine solche auf den Todesfall (postmortale Vollmacht) zulässig. In den §§ 168, 172 BGB wird lediglich die Fortgeltung einer bereits vor dem Tod des Vollmachtgebers bestehenden Vollmacht angesprochen. Grundsätzlich ist aber auch eine ...mehr

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§ 19 Der Testamentsvollstre... / I. Annahme des Amtes und Antrag auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

Rz. 19 Das Amt des Testamentsvollstreckers beginnt gemäß § 2202 Abs. 1 BGB mit dem Zeitpunkt, in welchem der Ernannte das Amt annimmt. Die Annahme und die Ablehnung des Amtes erfolgen durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht, § 2202 Abs. 2 S. 1 BGB. Die Annahme kann erst nach dem Erbfall, aber bereits vor der Testamentseröffnung erklärt werden und ist unabhängig von der...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / IV. Patientenverfügung

Rz. 704 Die Patientenverfügung[767] ist gemäß § 1901a Abs. 1 BGB die schriftliche Festlegung eines einwilligungsfähigen Volljährigen, "ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt". Rz. 705 Geschäftsfähigkeit ist bei Erric...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / V. Überleitung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen auf den Sozialhilfeträger nach § 93 SGB XII

Rz. 735 Typisch für eine Beratungssituation ist, dass der Erblasser wissen will, ob er einen Abkömmling enterben soll, damit Gläubiger bzw. auch der Sozialhilfeträger später nicht auf das ererbte Vermögen zugreifen können. Diese Frage stellt sich dann, wenn der Abkömmling verschuldet ist oder es sich bspw. um ein behindertes Kind handelt, das Leistungen des Sozialhilfeträger...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 3. Art und Inhalt der Vollmachtserteilung

Rz. 680 Grundsätzlich bestimmt der Inhalt einer Vorsorgevollmacht, welche Person in welchem Rahmen den Vollmachtgeber gegenüber Dritten, d.h. im Außenverhältnis, vertreten kann. Dies kann durch eine Generalvollmacht, mit oder ohne Einschränkungen bezüglich bestimmter Aufgaben, oder durch Benennung einzelner Aufgabenbereiche erfolgen. Soweit eine Bevollmächtigung nur für einz...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / VII. Hartz IV in der Beratung

Rz. 744 Erwerbsfähige erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (insbesondere das sog. Arbeitslosengeld II). Gem. § 7 Abs. 1 Nr. 3 SGB II ist für einen Anspruch erforderlich, dass der Leistungsberechtigte hilfebedürftig ist. Nach § 9 Abs. 1 SGB II ist hilfebedürftig, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht a...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / c) Die Übertragung gegen Pflegeverpflichtung

Rz. 653 Die Vereinbarung einer Pflegeverpflichtung ist unter verschiedenen Gesichtspunkten sinnvoll, insbesondere dann, wenn es sich bei dem Übernehmer um einen nahen Familienangehörigen (Abkömmling) des Übergebers handelt. Sinn und Zweck ist es zunächst, dass eine Versorgung des Übergebers im Alter gesichert und dass die Pflege durch einen Familienangehörigen, zumindest im ...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / e) Rückübertragungsansprüche des Übergebers

Rz. 658 In der Praxis hat sich gezeigt, dass gerade bei einer lebzeitigen Übertragung von Grundbesitz (vorweggenommene Erbfolge) ein Bedürfnis für den Vorbehalt von Rückforderungsrechten besteht. Das gilt insbesondere für die Fälle, dass der Übernehmer vor dem Übergeber verstirbt, der Übernehmer über den Übergabegegenstand ohne Zustimmung des Übergebers verfügt oder über das...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 3. Der Herausgabeanspruch des Vertrags-(Schluss)erben

Rz. 622 Die Voraussetzungen des § 2287 BGB sind das Vorliegen einer objektiven Beeinträchtigung des Vertrags- oder Schlusserben sowie einer Beeinträchtigungsabsicht (subjektiver Tatbestand). § 2287 BGB findet Anwendung auf Schenkungen, gemischte Schenkungen und Auflagenschenkungen und wohl auch auf ehebezogene Zuwendungen.[678] Bei der Prüfung, ob eine (gemischte) Schenkung ...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / e) Der Auslegungsvertrag

Rz. 320 Aufgrund der Schwierigkeiten, die sich bei der Auslegung von Testamenten ergeben, und aufgrund der Tatsache, dass eine zuverlässige Prognose über den Ausgang eines Verfahrens auf Feststellung des Erbrechts in den meisten Fällen unmöglich ist, ist die außergerichtliche Vergleichsbereitschaft der Mandanten und Parteien in der Regel nicht gering. Rz. 321 Die Einigung der...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / a) Wohnungsrecht

Rz. 643 Als Gegenleistung kann zunächst die Vereinbarung eines Wohnungsrechts getroffen werden. Bei der Art des Wohnungsrechts ist zum einen das dingliche Wohnungsrecht nach § 1093 BGB und zum anderen das schuldrechtliche Wohnrecht, welches durch eine sog. Wohnungsreallast zu sichern ist, zu unterscheiden. Rz. 644 Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass die Wohnungsre...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / V. Weisungsgebundenheit

Rz. 56 Grundsätzlich ist der Rechtsanwalt an Weisungen, die ihm der Mandant erteilt, gebunden. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 665 BGB, da es sich bei dem Anwaltsvertrag um einen Geschäftsbesorgungsvertrag (§§ 667 ff. BGB) handelt, für welchen die Vorschriften des Auftragsrechts entsprechend anwendbar sind. Rz. 57 Die Weisungsgebundenheit des Rechtsanwalts kollidiert je...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / VII. Ausschlagung der Erbschaft

Rz. 122 Im Rahmen der Ausschlagung kann eine Pflichtverletzung beispielsweise darin liegen, dass der Rechtsanwalt den Mandanten nicht auf den bevorstehenden Ablauf von Ausschlagungs- oder Annahmefrist (§ 1944 BGB) hinweist. Oftmals wird in der Praxis auch nicht erkannt, dass – mit Ausnahme der Fälle der §§ 2306, 2307 BGB und § 1371 Abs. 3 BGB – die Ausschlagung der Erbschaft ...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / 1. Vertragsabschluss

Rz. 16 Wie auch im übrigen Vertragsrecht, kommt der Anwaltsvertrag durch Angebot und Annahme (§§ 145 ff. BGB) zustande. In der Regel erteilt dabei der Mandant den Auftrag, welchen der Anwalt annehmen oder ablehnen kann. Der umgekehrte Fall ist aber auch denkbar, obwohl dem Rechtsanwalt gemäß § 43b BRAO die Werbung um das konkrete Mandat untersagt ist. Wenn beispielsweise der ...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / b) Berufsmäßige Nachlasspflegschaft

Rz. 115 Die Höhe der Vergütung bei berufsmäßiger Nachlasspflegschaft bestimmt sich danach, ob der Nachlass mittellos oder vermögend ist:mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / IV. Die Gesamtschuldklage

Rz. 360 Mit der Gesamtschuldklage beabsichtigt der Gläubiger die Vollstreckung in das Eigenvermögen des jeweiligen Miterben, wobei zu beachten ist, dass auch der dem Miterben zustehende Erbteil Teil des Eigenvermögens des Miterben ist. Rz. 361 Hat der Gläubiger gegen alle Miterben einen Titel oder einzelne Vollstreckungstitel erwirkt, so liegen die formalen Voraussetzungen de...mehr

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§ 19 Der Testamentsvollstre... / 3. Erstellung und Vollzug des Teilungsplans

Rz. 41 Hat der Testamentsvollstrecker die Nachlassverbindlichkeiten beglichen und stellt er einen Überschuss fest, so ist er verpflichtet, bezüglich des Nachlasses einen Auseinandersetzungsplan zu erstellen.[44] Nach Erstellung des Plans ist dieser den Erben vorzulegen. Gemäß § 2204 Abs. 2 BGB sind die Erben anzuhören, wobei die Genehmigung des Plans durch die Erben nicht no...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 2. Die Rechtsnachfolge am Einzelunternehmen

Rz. 346 Das Einzelunternehmen ist kein selbstständiger Gegenstand des Rechtsverkehrs, sondern setzt sich aus einer Vielzahl in ihm zusammengefasster Vermögenswerte (z.B. Grundstücke, Forderungen, Verbindlichkeiten, "guter Ruf") zusammen. Die grundsätzliche Vererblichkeit eines einzelkaufmännischen Unternehmens ergibt sich jedenfalls aus § 22 HGB, wonach derjenige, der ein be...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / Literaturtipps

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / IX. Formulierungsbeispiel: Erbteilsübertragung bei fünf Miterben

Rz. 478 Formulierungsbeispiel: Erbteilsübertragung bei fünf Miterben (...) (Notarielle Urkundenformalien) Erschienen sind die vier Geschwister A, B, C und D. Sie erklären mit der Bitte um Beurkundung: Wir schließen folgenden Erbteilskauf- und -übertragungsvertrag: I. Vorwort 1. Erbfolge Am (...) ist unser Vater, Herr (...), geboren am (...), deutscher Staatsangehöriger, zuletzt woh...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / d) Konkretisierung des Bemessungsmaßstabs

Rz. 117 Die Vergütung erfolgt nunmehr nach Stundensätzen und nicht mehr – wie gemäß altem Recht – nach Prozentsätzen des Nachlasses. Die Höhe der Stundensätze ist in § 3 VBVG geregelt: Im Grundsatz 19,50 EUR, § 3 Abs. 1 S. 1 VBVG. Verfügt der Nachlasspfleger über besondere Kenntnisse, die für die Führung der Nachlasspflegschaft nutzbar sind, so erhöht sich der Stundensatz au...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / 7. Die Zehnjahresfrist des § 2325 Abs. 3 BGB

Rz. 97 Gemäß § 2325 Abs. 3 S. 1, 2 BGB sind grundsätzlich nur solche Schenkungen ergänzungspflichtig, die innerhalb von zehn Jahren vor dem Erbfall erfolgten.[147] Für Erbfälle ab dem 1.1.2010[148] sieht das Gesetz dabei in § 2325 Abs. 3 S. 1 BGB statt dem früher geltenden Alles-oder-Nichts-Prinzip eine Abschmelzung vor: Für jedes Jahr, das zwischen Schenkung und Erbfall ver...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / B. Ausgangssituation

Rz. 24 Das Prinzip des Vonselbsterwerbs in § 1922 Abs. 1 BGB sieht den nahtlosen Übergang aller aktiven und passiven Vermögenswerte des Erblassers auf den Erben vor und bestimmt in § 1967 Abs. 1 BGB klarstellend, dass der Erbe für die Nachlassverbindlichkeiten haftet. Das Gesetz regelt die Erbenhaftung am Beispiel des Alleinerben und ergänzt diese Regelungen mit wenigen Vors...mehr

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§ 15 Das nichteheliche Kind... / 1. Abstammungsverfahren im FamFG

Rz. 21 Das Abstammungsverfahren wurde zum 1.9.2009 in den §§ 169 ff. FamFG [23] neu geregelt. Vor dem 1.9.2009 begonnene Abstammungsverfahren werden nach den alten Vorschriften abgewickelt, Art. 111 FGG-Reformgesetz. Auch nach dem seit 1.9.2009 geltenden Recht ist die Bestellung eines Ergänzungspflegers für das minderjährige, nicht verfahrensfähige Kind im Vaterschaftsanfechtu...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / a) Die GmbH

Rz. 350 Die Anteile an einer GmbH sind grundsätzlich frei vererblich (§ 15 GmbHG). Die Vererblichkeit der GmbH-Anteile kann auch nicht durch die Satzung ausgeschlossen werden.[385] Der Übergang auf die Erben erfolgt nach § 1922 BGB, so dass es einer Mitwirkung der Gesellschafter nicht bedarf. Mehrere Miterben halten den GmbH-Anteil gesamthänderisch (§ 2032 BGB) und üben ihre...mehr

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§ 16 Der Vermächtnisnehmer ... / A. Das Ausschlagungsrecht des Vermächtnisnehmers

Rz. 1 Das Ausschlagungsrecht des Vermächtnisnehmers folgt aus den §§ 2176, 2307 BGB. Darüber hinaus ist in § 2307 Abs. 1 S. 2 BGB die Anrechnungspflicht des nicht ausschlagenden Vermächtnisnehmers im Hinblick auf den Restpflichtteil geregelt. § 2307 BGB findet auch auf das Untervermächtnis[1] und für befristete[2] und bedingte[3] Vermächtnisse (z.B. Vor- und Nachvermächtnis)...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / X. Formulierungsbeispiel: Erbteilsübertragung mit DDR-Grundstück und Entschädigung nach VermG

Rz. 479 Formulierungsbeispiel: Erbteilsübertragung mit DDR-Grundstück und Entschädigung nach VermG (...) (Notarielle Urkundenformalien) Erschienen sind: 1. Herr A 2. Herr B Sie erklären mit der Bitte um notarielle Beurkundung: Wir schließen folgenden Erbteilskauf- und -übertragungsvertrag I. Vorwort Herr A – der Beteiligte Ziff. 1 – ist Miterbe zu einem Fünftel am Nachlass der am (....mehr

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§ 15 Das nichteheliche Kind... / II. Nichtehelichenerbrecht in den neuen Bundesländern

Rz. 5 Nach § 396 ZGB-DDR hatten in den neuen Bundesländern die nichtehelichen Kinder ohne zeitliche Begrenzung volles Erb- und Pflichtteilsrecht am nichtehelichen Vater und dessen Verwandten.[4] Voraussetzung für einen Pflichtteilsanspruch war jedoch gem. § 396 Abs. 1 Nr. 2 ZGB, dass das Kind im Zeitpunkt des Todes des Erblassers auch tatsächlich einen Unterhaltsanspruch geg...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 1. Wechselseitige Verpflichtung der Miterben zur ordnungsmäßigen Verwaltung

Rz. 322 Trotz des auf Auseinandersetzung gerichteten Zwecks der Erbengemeinschaft muss der Nachlass zwischen dem Erbfall und der endgültigen Erbauseinandersetzung zur Erhaltung als Haftungsmasse sinnvoll verwaltet werden. Diese Verwaltungsbefugnis kommt den Miterben zu, es sei denn, der Erblasser hätte sie einem Testamentsvollstrecker übertragen. Die Verwaltung umfasst alle M...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / hh) Unzulässigkeit der Teilungsversteigerung in Einzelfällen

Rz. 313 Problem: Ausschluss des Aufhebungsverlangens bei einer Bruchteilsgemeinschaft unter Ehegatten nach Scheidung der Ehe und Tod eines Ehegatten Fallkonstellation: Als je hälftige Miteigentümer eines Wohnhauses waren Ehegatten im Grundbuch eingetragen. Die Ehe wurde rechtskräftig geschieden. Der Ehemann (EM) bewohnt das Haus, das bisher als Familienheim gedient hat. Die E...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / 5. Die Pflichtteilsergänzung bei gemischter Schenkung

Rz. 79 Dem Pflichtteilsergänzungsanspruch unterliegt immer nur der unentgeltliche Teil einer Zuwendung. Bei der Bewertung des Ergänzungsanspruchs ist demnach im Rahmen einer gemischten Schenkung immer die Gegenleistung abzuziehen. In der Praxis ergibt sich oftmals die Schwierigkeit, dass nicht eindeutig geklärt ist, ob eine gemischte Schenkung vorliegt; weiter stellt sich da...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / III. Nachlassspaltung

Rz. 443 Tritt Nachlassspaltung ein, weil ein Teil des Nachlasses sich im Ausland befindet und dort ausländischem Erbrecht unterliegt, so wird jeder Teil nach den jeweils geltenden Auseinandersetzungsregeln des betreffenden Erbrechtsstatuts geteilt. Dabei handelt es sich nicht um eine Teilauseinandersetzung, da die durch Aufspaltung entstandenen Nachlassteile grundsätzlich al...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / (1) Beeinträchtigende Schenkungen

Rz. 599 Der durch Erbvertrag bindend eingesetzte Erbe, der nicht zugleich Vertragspartner sein muss, wird durch § 2287 BGB nur gegen beeinträchtigende Schenkungen des Erblassers geschützt. Allerdings sind die vorgenommenen Schenkungen wirksam (keine Aushöhlungsnichtigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB [627]); sie geben dem benachteiligten Erben lediglich nach dem Tod des Erblassers e...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 3. Die Vererblichkeit des Nachlasses

Rz. 18 Grundsätzlich kann der Erblasser über sein Vermögen frei verfügen. Es gibt aber auch Vermögenswerte, über die der Erblasser nicht von Todes wegen verfügen kann. Handelt es sich bei bestimmten Gegenständen bspw. nur um selbst geerbtes Vorerbenvermögen, dann kann der Erblasser hierüber nicht von Todes wegen verfügen bzw. dieses nicht selbst vererben. Das Vorerbenvermöge...mehr