Rz. 211
Unter Abstammung im rechtlichen Sinne wird die rechtliche Zuordnung von Eltern und Kind verstanden, die die Verwandtschaft begründet, § 1589 BGB. Bedeutung hat diese rechtliche Beziehung vor allem für das Unterhaltsrecht und das Erbrecht. D.h. für das Erbrecht kommt es nicht auf die natürliche Abstammung an, sondern auf die rechtliche, die nicht immer mit der natürlichen gleichzusetzen ist.
Rz. 212
Von entscheidender Bedeutung sind die Abstammungsregelungen für
▪ | die elterliche Sorge |
▪ | die Unterhaltsberechtigung |
▪ | die Unterhaltspflicht |
▪ | das Erb- und Pflichtteilsrecht |
▪ | den Schutz des Art. 6 GG. |
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