Rz. 211

Unter Abstammung im rechtlichen Sinne wird die rechtliche Zuordnung von Eltern und Kind verstanden, die die Verwandtschaft begründet, § 1589 BGB. Bedeutung hat diese rechtliche Beziehung vor allem für das Unterhaltsrecht und das Erbrecht. D.h. für das Erbrecht kommt es nicht auf die natürliche Abstammung an, sondern auf die rechtliche, die nicht immer mit der natürlichen gleichzusetzen ist.

 

Rz. 212

Von entscheidender Bedeutung sind die Abstammungsregelungen für

die elterliche Sorge
die Unterhaltsberechtigung
die Unterhaltspflicht
das Erb- und Pflichtteilsrecht
den Schutz des Art. 6 GG.

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