Fachbeiträge & Kommentare zu Mandant

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / III. Die Rechte des Nachlassgläubigers

Rz. 349 Dem Nachlassgläubiger stehen bis zur Nachlassteilung zwei Vermögensmassen zur Verfügung: der Nachlass als Gesamthandsvermögen und das Eigenvermögen des Erben, in das auch der Erbteil des Miterben am Nachlass gefallen ist. Rz. 350 Der Nachlassgläubiger kann Erfüllung aus dem ungeteilten Nachlass im Wege der Gesamthandsklage verlangen (§ 2059 Abs. 2 BGB) oder aber einen...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / aa) Allgemeines

Rz. 538 Bei der Anfechtung der bei einem Erbvertrag abgegebenen Willenserklärungen ist in dreifacher Weise zu unterscheiden: Die Erklärungen des Vertragspartners, der nicht als Erblasser gehandelt hat, die vertraglich bindenden Verfügungen des Erblassers und die einseitigen Verfügungen des Erblassers (§ 2299 BGB). Rz. 539 Für die Erklärungen des Vertragspartners, der nicht al...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / a) Jederzeit fälliges Auseinandersetzungsverlangen

Rz. 204 Die Mitglieder einer Erbengemeinschaft sind nicht aufgrund freien Willensentschlusses Teilhaber eines Sondervermögens, des Nachlasses, geworden; vielmehr hat das Gesetz in §§ 1922, 2032 BGB dies so angeordnet. Dieser zwangsweisen Einbindung in eine Zufallsgemeinschaft ohne eigenes Zutun auf der einen Seite – wenn man von der Möglichkeit der Erbschaftsausschlagung abs...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / a) Zweck

Rz. 357 Die Durchführung der gesetzlichen Teilungsregeln führt häufig zur Zerschlagung wirtschaftlicher Werte (siehe die Folgen von Erbteilungen bei Bauernhöfen über Jahrhunderte in Württemberg). Um solche Nachteile zu vermeiden, kann der Erblasser vom Gesetz abweichende Teilungsanordnungen treffen ( § 2048 BGB). Sie sind als solche weder bindend (im gemeinschaftlichen Testam...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / e) Das Wahlvermächtnis

Rz. 142 Gemäß § 2154 BGB kann der Erblasser mehrere Vermächtnisgegenstände bestimmen, von denen der Bedachte jedoch nur den einen oder einzelne erhalten soll. Neben § 2154 BGB finden hier die Vorschriften über die Wahlschuld gemäß §§ 262–265 BGB ergänzend Anwendung.[183] § 2154 BGB ist nach h.M. auch auf Fälle anwendbar, in denen der Erblasser zwar nur einen bestimmten Gegen...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / cc) Anfechtungserklärung

Rz. 546 Die Anfechtungserklärung ist gegenüber dem bzw. den anderen Vertragschließenden abzugeben, § 143 Abs. 2 BGB. Nach dem Tod eines Erblassers sind diejenigen Verfügungen, die zu seinen Gunsten angeordnet wurden, nicht mehr anfechtbar; sie sind gegenstandslos geworden. Hat der überlebende Erblasser oder haben die überlebenden Erblasser zugunsten dritter Personen Verfügun...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 3. Einwendungen des Nachlassgläubigers

Rz. 237 Der Nachlassgläubiger könnte im Rechtsstreit über die Vollstreckungsgegenklage allenfalls geltend machen, der Vermögensgegenstand, in den vollstreckt wird, gehöre nicht zum Eigenvermögen des Erben, sondern zum Nachlass. Der Einwand, dass der Erbe (= Beklagter im Vorbehaltsurteil und Kläger der Vollstreckungsgegenklage) unbeschränkt hafte, ist dem beklagten Nachlassgl...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / c) EU-Güterstands-VO

Rz. 618 Am 24.6.2016 ist die Europäische Güterstandsverordnung (EuGüVO; daneben auch die Europäische Lebenspartnerschaftsverordnung (EuPartVO)) in Kraft getreten. Anwendung finden diese Verordnungen auf nach dem 29.1.2019 geschlossene Ehen und eingetragene Lebenspartnerschaften.[671] Sie gilt in 18 Mitgliedsstaaten. Wie auch bei der EuErbVO knüpft diese Verordnung nicht mehr ...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 3. Zu verneinendes Fürsorgebedürfnis

Rz. 26 Ein Fürsorgebedürfnis wird meistens zu verneinen sein, wenn ein Testamentsvollstrecker oder ein Bevollmächtigter vorhanden ist, dessen Vollmacht über den Tod hinaus reicht.[5] Dies gilt jedoch nicht, wenn auch die Person des Testamentsvollstreckers ungewiss ist oder Zweifel an der wirksamen Bevollmächtigung oder der Neutralität des Bevollmächtigten bestehen.[6] Rz. 27...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / f) Ausschluss der Anfechtung

Rz. 355 Ausgeschlossen ist die Anfechtung regelmäßig, wenn der Erblasser die letztwillige Verfügung trotz Kenntnis des Anfechtungsgrundes bewusst weiter bestehen ließ.[364] Das Gleiche gilt, wenn er sich überhaupt keine Gedanken über seine Motive gemacht hat. Zwar kann nach § 2083 BGB der Erbe die Erfüllung eines anfechtbaren Vermächtnisses auch dann verweigern, wenn er die A...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 17. Güterrechtliche Zustimmungserfordernisse

Rz. 527 Nach § 1365 Abs. 1 BGB kann sich ein Ehegatte bei bestehender Zugewinngemeinschaft nur mit Zustimmung des anderen Ehegatten verpflichten, über sein Vermögen im Ganzen oder über sein wesentliches Vermögen zu verfügen. Das bedeutet für den Abschichtungsvertrag: Wenn die erbrechtliche Beteiligung des Ehegatten sein ganzes oder wesentliches Vermögen darstellt, ist die Zus...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / cc) Indexierung nach der BGH-Rechtsprechung

Rz. 432 Nach der BGH-Rechtsprechung ergäbe sich folgende Berechnung:mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 5. Einschränkung der Testierfreiheit durch § 14 HeimG

Rz. 60 Grundsätzlich kann jede natürliche Person als Erbe benannt werden. Es gibt jedoch Personen, die aufgrund ihrer Position gegenüber dem Erblasser nicht zu Erben bestimmt werden können.[95] Nach § 14 HeimG ist eine Verfügung von Heimbewohnern zugunsten von Heimmitarbeitern oder des Heimträgers unwirksam.[96] Das Gleiche gilt auch, wenn beispielsweise Verwandte des Heimmi...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / b) Verantwortlichkeit nach Annahme der Erbschaft

Rz. 141 Nach Annahme der Erbschaft werden die Erben so behandelt, als hätten sie fremdes Vermögen verwaltet – wie Beauftragte der Nachlassgläubiger, § 1978 Abs. 1 S. 1 BGB . Eine dingliche Surrogation hat das Gesetz hier nicht vorgesehen mit der Folge, dass gegenüber den Erben nur schuldrechtliche Ansprüche bestehen können.[132] Die Erben haften für die ordnungsgemäße Verwaltun...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / jj) Auskunftspflichten

Rz. 216 Sowohl Nießbraucher als auch Eigentümer haben jederzeit das Recht, den Zustand der nießbrauchsbelasteten Sache auf eigene Kosten durch Sachverständige feststellen zu lassen, § 1034 BGB. Weiter sind nach § 1035 BGB beim Nießbrauch an einem Inbegriff von Sachen, Nießbraucher und Eigentümer auf Verlangen einander verpflichtet, zur Aufnahme eines Verzeichnisses der Sache...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / aa) Die befristete Beschwerde

Rz. 101 Sowohl gegen einen die Genehmigung aussprechenden Beschluss als auch gegen einen die Genehmigung versagenden Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. §§ 58 ff. FamFG statthaft. Im Grundsatz beträgt die Beschwerdefrist einen Monat, § 63 Abs. 1 FamFG. Ausnahme: Bei einer nachlassgerichtlichen Genehmigung beträgt die Frist lediglich zwei Wochen. Rz. 102 Beschwerdefrist...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / a) Einseitiger Erbvertrag

Rz. 485 Wenn nur ein Vertragsteil eine Verfügung von Todes wegen trifft, der andere Vertragsteil aber nicht, so spricht man vom einseitigen Erbvertrag. Diese Art von Erbverträgen wird häufig in der Form geschlossen, dass sich ein Teil verpflichtet, den Erblasser lebenslang zu pflegen und dieser dafür den anderen vertraglich zum Erben einsetzt. Ein solcher Vertrag enthält ein...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / a) Allgemeines

Rz. 31 Für Unterhaltsgläubiger gelten besondere Regeln: Der Anspruch auf Verwandtenunterhalt (z.B. eines Kindes) erlischt nach § 1615 Abs. 1 S. 1 BGB mit dem Tod des Unterhaltspflichtigen. Vom Erben als Nachlassverbindlichkeit zu erfüllen ist der Unterhaltsanspruch des Verwandten nur, wenn er auf Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung für die Vergangenheit gericht...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / h) Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten als ordnungsgemäße Verwaltung

Rz. 38 Aus drei verschiedenen rechtlichen Gründen ist jeder einzelne Miterbe verpflichtet, bei der Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten mitzuwirken: (1) Die Berichtigung von Nachlassverbindlichkeiten ist grundsätzlich eine Maßnahme der ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses,[51] deshalb sind alle Erben gem. § 2038 Abs. 1 S. 2 Hs. 1 BGB zur Mitwirkung verpflichtet. (2) Au...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / b) Besonderheiten des gemeinschaftlichen Testaments

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 11. Vor- und Nacherbfolge

Rz. 181 Im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vorerben hat der Nacherbe kein Aussonderungsrecht. Dieses entsteht erst mit dem Eintritt des Nacherbfalls.[186] Jedoch begründet § 83 Abs. 2 InsO i.V.m. § 2115 BGB ein Verbot der Verwertung von Nachlassgegenständen.[187] Der Insolvenzverwalter darf die Eigengläubiger des Vorerben nicht aus dem Nachlass befriedigen oder vom ...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / f) Anspruch auf Einwilligung in eine genetische Untersuchung

Rz. 224 Zum Zwecke der Klärung der leiblichen Abstammung ist durch das "Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren" vom 26.3.2008, in Kraft getreten am 1.4.2008, durch Einführung des § 1598a BGB sowohl dem Vater als auch der Mutter und dem Kind ein Anspruch auf Einwilligung in ein genetisches Abstammungsgutachten und Duldung der Entnahme einer gee...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / I. Grundsätzliches

Rz. 386 Sobald die Teilung des Nachlasses ausgeführt ist, sind Eigenvermögen des jeweiligen Miterben einerseits und Nachlass andererseits keine getrennten Vermögensmassen mehr, vielmehr haben sich das Eigenvermögen und die Vermögensgegenstände, die der Erbe bei der Nachlassteilung erhalten hat, miteinander vermischt. Damit ist die Rechtsposition des Nachlassgläubigers wieder...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 4. EGMR, Urt. v. 28.5.2009 – Verstoß des deutschen Nichtehelichenerbrechts gegen die EMRK

Rz. 228 Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in einem besonders gelagerten Fall im Urt. v. 28.5.2009 einen Verstoß der deutschen Gesetzgebung und Rechtsprechung gegen Art. 14 EMRK (Diskriminierungsverbot) i.V.m. Art. 8 EMRK (Schutz der Familie) festgestellt.[210] Dementsprechend musste das deutsche Recht angepasst werden. In der nachfolgenden Gesetzgebung wurde...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / C. Der Kreis der pflichtteilsberechtigten Personen

Rz. 5 Vor der Berechnung des Pflichtteilsanspruchs ist zunächst zu prüfen, ob die jeweilige Person überhaupt zum Kreis der pflichtteilsberechtigten Personen gehört. Wer pflichtteilsberechtigt ist, bestimmen § 2303 BGB und die oftmals missverstandene Vorschrift des § 2309 BGB. Rz. 6 Zu den pflichtteilsberechtigten Personen gehören zunächst die Abkömmlinge des Erblassers und se...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / a) Zuständigkeit

Rz. 133 Das Nachlassgericht ordnet auf Antrag die Nachlassverwaltung an, wenn eine die Kosten der Nachlassverwaltung deckende Masse vorhanden (§ 1982 BGB) und noch kein Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet ist (§ 1988 BGB). Örtliche Zuständigkeit: Nachlassgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers, § 341 FamFG. Funktionell zuständig ist grundsätzlich der Rechtspfleger (§§ 3 N...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 16. Anerkennung eines nichtigen Testaments

Rz. 174 Die Frage, welche Rechtsqualität Vereinbarungen unter Erbprätendenten haben, wenn diese sich im Hinblick auf ein nichtiges Testament über das Erbrecht einigen, hatte schon das Reichsgericht zu klären.[169] So entschied es über einen Vertrag, in dem eine Vertragspartei zugunsten der anderen ein nichtiges Testament als für sich bindend anerkannte.[170] Das RG hat damal...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / bb) Beschwerdeberechtigung

Rz. 103 Die Beschwerdeberechtigung steht demjenigen zu, der in seinen Rechten beeinträchtigt ist, § 59 FamFG. Wird die Genehmigung eines vom Nachlasspfleger abgeschlossenen Kaufvertrags über ein Nachlassgrundstück abgelehnt, steht dem Käufer regelmäßig kein Beschwerderecht zu.[80] In Ausnahmefällen bejaht das OLG Rostock jedoch ein Beschwerderecht des Grundstückserwerbers.[81]mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / bb) Amtsermittlungspflicht

Rz. 89 Da es sich bei dem Genehmigungsverfahren um ein Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt, gilt der Amtsermittlungsgrundsatz des § 26 FamFG. Deshalb trifft das Nachlassgericht die Amtspflicht, den entscheidungserheblichen Sachverhalt sorgfältig aufzuklären, um eine Gesamtwürdigung der Interessen der unbekannten Erben vornehmen zu können. Die Ermittlungen müss...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 2. Vor- und Nachvermächtnis

Rz. 331 Probleme können auch entstehen, wenn für das Behindertentestament Vor- und Nachvermächtnis gewählt werden. Auch wenn dies, ebenfalls in Verbindung mit einer Dauertestamentsvollstreckung, zu Lebzeiten des Behinderten zunächst die gleiche Wirkung entfaltet wie eine Vor- und Nacherbschaft, entstehen doch beim Tod des Kindes mit Eintritt des Nachvermächtnisfalles erhebli...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 6. Rechtsprechung des BGH zur Abschichtung bei zweiköpfiger Erbengemeinschaft

Rz. 499 Die Abschichtung eines Miterben in der zweigliedrigen Erbengemeinschaft führt zu erbgangsgleicher Universalsukzession.[530] Der Abzuschichtende erhält einzelne Nachlassgegenstände übertragen, die dem Wert seines Anteils entsprechen. Bleiben sie unter diesem Wert, so zahlen die verbleibenden Erben einen Ausgleich. Damit beinhaltet diese Art der personellen Teilerbause...mehr

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§ 15 Das nichteheliche Kind... / 2. Zuständigkeit des Familiengerichts

Rz. 22 Zuständig ist das Familiengericht gemäß § 23a GVG. Die Rechtswirkungen können erst mit Rechtskraft des Feststellungsurteils geltend gemacht werden, § 1600d Abs. 4 BGB. Klagebefugt sind: Ein Vaterschaftsfeststellungsantrag[27] und eine einstweilige Anordnung auf Zahlung von Unterha...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / (1) Inhalts- und Erklärungsirrtum

Rz. 547 Hier gelten dieselben Grundsätze wie beim Testamentsanfechtungsrecht, §§ 2281 Abs. 1, 2078 Abs. 1 BGB. Allerdings kann ein Inhaltsirrtum auch in der Weise bestehen, dass sich der Erblasser über die rechtliche Tragweite, vor allem über die Bindungswirkung des Erbvertrags, bei seinem Abschluss nicht im Klaren war.[583] Rz. 548 Das objektive Moment, das in § 119 Abs. 1 B...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 4. Forderungen des überlebenden Ehegatten aus einer "Innengesellschaft"

Rz. 36 Hat ein Ehegatte im Geschäft oder Betrieb des anderen mitgearbeitet und findet – aus welchen Gründen auch immer – ein Ausgleich des Zugewinns nicht statt, so können Forderungen des überlebenden Ehegatten aus dem "Innengesellschaftsverhältnis" bestehen. Diese Forderungen auf Abrechnung und Zahlung des Abfindungsguthabens sind ebenfalls Erblasserschulden, die den Nachla...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / (2) Quoten- und Bruchteilsnießbrauch

Rz. 147 Dem Vermächtnisnehmer brauchen nicht sämtliche Nutzungen einer Sache zugewandt zu werden; möglich ist auch der Nießbrauch lediglich an einem ideellen Bruchteil eines Gegenstandes oder beschränkt auf eine Quote der zu ziehenden Nutzungen (z.B. ⅔ für den Vermächtnisnehmer, ⅓ verbleibt dem Eigentümer). Dass ein Nießbrauch an einem ideellen Bruchteilsmiteigentumsanteil be...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / b) Die Aufgebotseinrede

Rz. 246 Das Gesetz gewährt dem Erben nach der Erbschaftsannahme eine weitere Schonungseinrede (§ 2015 BGB): Während des laufenden Aufgebotsverfahrens der Nachlassgläubiger kann der Erbe ebenfalls die Erfüllung einer Nachlassverbindlichkeit einredeweise verweigern. Auch hier soll dem Erben Gelegenheit gegeben werden, sich Klarheit über die Nachlassverbindlichkeiten und den Na...mehr

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§ 8 Der den Erblasser Pfleg... / B. Vertragliche Ansprüche

Rz. 2 Denkbar ist dies natürlich immer im Rahmen schuldrechtlicher Vereinbarungen zwischen Erblasser und Pflegeperson.[1] Falls der Nachweis einer solchen Vereinbarung (Dienstvertrag) gelingt, besteht regelmäßig ein Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass ein solcher Vertrag unter Umständen arbeitsrechtliche und steuerliche Probleme a...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / h) Die Anfechtung wechselbezüglicher Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament

Rz. 361 Zu Lebzeiten beider Ehegatten können auch wechselbezügliche Verfügungen von einem Ehegatten einseitig widerrufen werden, allerdings nur in der strengen Form des Rücktritts von einem Erbvertrag, §§ 2271 Abs. 1, 2296 BGB. Nach dem Tod eines Ehegatten und der damit eingetretenen Bindung für den Überlebenden gilt jedoch etwas anderes, § 2271 Abs. 2 BGB. Da eine ausdrückl...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / I. Gesetzliche Regelung

Rz. 529 Beim Tod eines Gesellschafters einer BGB-Gesellschaft wird die Gesellschaft nach der gesetzlichen Regelung aufgelöst (§ 727 BGB). Damit wandelt sich die Gesellschaft kraft Gesetzes in eine Liquidationsgesellschaft um. Die Erben werden Mitglieder der Liquidationsgesellschaft. Die Folgen sind:mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / (4) Die Feststellung des geringsten Gebots

Rz. 329 Nach Anhörung der im Versteigerungstermin anwesenden Verfahrensbeteiligten wird das geringste Gebot festgestellt, § 66 Abs. 1 ZVG. Die Feststellung erfolgt durch Beschluss, der unanfechtbar ist, weil es sich um eine unselbstständige, den Zuschlag vorbereitende Zwischenentscheidung nach § 95 ZVG handelt. Wurde das geringste Gebot jedoch unrichtig festgestellt, so ist ...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 2. Die Alleinerbenlösung

Rz. 377 Bei der Gestaltung eines "Unternehmertestamentes" ist darauf zu achten, dass nach Möglichkeit das Betriebsvermögen in einer Hand an einen Erben weitergegeben wird. Die mit Abstand sicherste Lösung ist hierfür die Alleinerbeneinsetzung des Betriebsnachfolgers (Alleinerbenlösung).[433] Der Erblasser bestimmt seinen Unternehmensnachfolger zum Alleinerben und setzt zugun...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / III. Wirkungen des Ausschlussurteils bzw. des Ausschließungsbeschlusses

Rz. 226 Nach beendetem Aufgebotsverfahren kennt der Erbe die angemeldeten und die dinglich gesicherten Forderungen sowie Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen. Jetzt ist er in der Lage, sich zu entscheiden, ob er eine Haftungsbeschränkungsmaßnahme herbeiführen muss oder nicht. Rz. 227 Hat ein Gläubiger seine Forderung nicht angemeldet, so hat ...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 1. Ausgangspunkt

Rz. 198 Zentrale Vorschrift des Rechts über die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft ist § 2042 BGB. Nach dessen Abs. 1 kann jeder Miterbe grundsätzlich jederzeit die Auseinandersetzung verlangen. Ausnahmen von diesem Grundsatz ergeben sich aus: BGH in BGHZ 21, 229, 232: Zitat "Nach § 2042 Abs. 1 BGB...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / g) Entziehung des güterrechtlichen Verwaltungsrechts

Rz. 294 Der Erblasser kann für den Fall, dass der Bedachte mit seinem Ehegatten im Güterstand der Gütergemeinschaft lebt, anordnen, dass das zugewandte Vermögen dessen Vorbehaltsgut wird und nicht in das Gesamtgut fällt, §§ 1418 Abs. 2 Nr. 2, 1468 BGB. Mit der abnehmenden Bedeutung der Gütergemeinschaft spielen diese Anordnungen in der Praxis eine immer geringere Rolle. Zur ...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 6. Haftung der Erben gegenüber den Nachlassgläubigern für eine ordnungsgemäße Verwaltung

Rz. 139 Mit dem Eintritt einer Haftungsbeschränkungsmaßnahme werden die Erben gem. § 1978 BGB trotz ihrer Stellung als Rechtsinhaber an allen Nachlassgegenständen rückwirkend auf den Erbfall wie Verwalter fremden Vermögens behandelt, ihnen wird im Nachhinein quasi ein Auftragsverhältnis "untergeschoben", wonach sie als Beauftragte der Nachlassgläubiger zu handeln hatten. Die...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / a) Erwerb mit Nachlassmitteln

Rz. 77 Wird das Rechtsgeschäft mit Mitteln des Nachlasses vorgenommen, so reicht eine objektive Beziehung zu dem Sondervermögen Nachlass aus. Andernfalls wäre der Schutzzweck des § 2041 BGB – die Erhaltung des Nachlasswertes – nicht zu erfüllen.[101] Selbst ein anders lautender Wille der Handelnden ist bedeutungslos.[102] Der BGH hat eine objektive Beziehung ausreichen lasse...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / b) Weitere Anspruchsberechtigte

Rz. 209 Es ist völlig unstreitig, dass außer den originären Miterben selbst noch weitere Personen den Anspruch auf Auseinandersetzung geltend machen können:mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 10. Übernahmerecht

Rz. 376 Unter einem Übernahmerecht versteht man die Zuweisung eines bestimmten Nachlassgegenstands an einen Miterben mit der Bestimmung, dass dieser das Recht haben solle, den betreffenden Gegenstand zu übernehmen und zwar entweder zum Verkehrswert oder zu einem vom Erblasser festgesetzten Übernahmepreis. Das Übernahmerecht unterscheidet sich von der reinen Teilungsanordnung ...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / III. Grenzen der Vollmacht

Rz. 190 Die vom Erblasser erteilte transmortale oder postmortale Vollmacht kann von jedem Erben, auch während einer bestehenden Erbengemeinschaft und trotz angeordneter Testamentsvollstreckung, jederzeit widerrufen werden. Ein Widerruf der Vollmacht kann nur durch entsprechende erbrechtliche Strafklauseln und Auflagen oder durch die Erteilung einer unwiderruflichen Vollmacht ...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / a) Erfordernis des Haftungsbeschränkungsvorbehalts nach § 780 ZPO

Rz. 303 Wenn ein Nachlassgläubiger im Wege der Einzelzwangsvollstreckung auf das Eigenvermögen des Erben zugreift, so steht dem Erben die beim Prozessgericht des ersten Rechtszugs zu erhebende Vollstreckungsgegenklage nach §§ 784 Abs. 1, 785, 767 ZPO zu, sofern er sich die Haftungsbeschränkung in dem gegen ihn ergangenen Urteil nach § 780 Abs. 1 ZPO hat vorbehalten lassen un...mehr