Rz. 106

Vom 1.1.2005 bis zum 31.9.2017 galten für die eingetragene Lebenspartnerschaft von Anfang an die Vorschriften über die Zugewinngemeinschaft ohne besondere Vereinbarung. Seit dem 1.10.2017 ist aufgrund des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts die Begründung von neuen Lebenspartnerschaften nicht mehr möglich. Vormalige Lebenspartner können auf Antrag ihre Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln (§ 20a LPartG).

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