Rz. 347

 

Formulierungsbeispiel: Klageantrag bei Teilhaftung mit Haftungsbeschränkungsvorbehalt

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger den Betrag von 30.000 EUR zu zahlen. Hinsichtlich des Teilbetrages von 20.000 EUR wird ihm die Herbeiführung der Haftungsbeschränkung auf den Nachlass des am (...) verstorbenen (...) vorbehalten.

 

Rz. 348

Die anteilige Haftung gilt aber nach § 2059 Abs. 1 S. 2 BGB nur für das Eigenvermögen des Erben ohne den Erbteil. Für die Haftung des Erben mit seinem Erbteil verbleibt es bei der Regel des § 2058 BGB: Der Miterbe haftet mit seinem Erbteil den Nachlassgläubigern auch schon vor der Teilung gesamtschuldnerisch.

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