Rz. 606
Die Begründung der Gütergemeinschaft ist ein ehebezogener Vertrag und daher regelmäßig keine Schenkung.[659] Auch in der Begründung der ehelichen Gütergemeinschaft kann jedoch ausnahmsweise eine beeinträchtigende Schenkung im Sinne des § 2287 BGB gesehen werden, wenn ein Ehegatte kein Vermögen einbringt.[660]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen