Fachbeiträge & Kommentare zu Ehevertrag

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ZErb 08/2013, Eherecht in Europa

Dr. Rembert Süß und Prof. Dr. Gerhard Ring 2. Aufl., zerb verlag, 2012. 1.415 S., 139 EUR Ein zusammenwachsendes Europa, eine zunehmende Mobilität in der Bevölkerung sowie die stetig wachsende Anzahl internationaler Eheschließungen stellt den Juristen vor immer neue Herausforderungen. Laut Statistischem Bundesamt gab es im Jahr 2010 ca. 30.000 internationaler Scheidungsfälle in...mehr

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ZErb 09/2013, "Infektion" e... / VI. Die Doppelfunktion des Pflichtteilsverzichts als Problem

Dieser Befund führt indes nun seinerseits zu nachfolgender Problematik. Die richterliche Wirksamkeitskontrolle eines Ehevertrags orientiert sich ausschließlich an den Umständen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Während sich aber Regelungen über den nachehelichen Unterhalt in Eheverträgen stets auf den Scheidungsfall beziehen und nur dann ihre rechtliche Wirkung entfalten kö...mehr

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ZErb 09/2013, "Infektion" e... / Einführung

Der Beitrag behandelt die Frage, ob und inwieweit die maßgeblich im Verzicht auf nachehelichen Unterhalt begründete Sittenwidrigkeit eines Ehevertrags auf einen von den (künftigen) Ehegatten zugleich abgeschlossenen Pflichtteilsverzichtsvertrag mit der Folge durchgreift, dass auch dieser keinen rechtlichen Bestand haben kann. Eine obergerichtliche Klärung steht insoweit nach...mehr

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FF 07/2013, Inhalts- und Ausübungskontrolle eines Ehevertrags mit Abfindungsvereinbarung

BGB § 138 § 242 Leitsatz 1. Ist der Ehemann selbstständig unternehmerisch tätig und beabsichtigt er bei Abschluss des Ehevertrages nach vorangegangener Insolvenz den erneuten Aufbau einer Existenz als Selbstständiger, so hat er ein berechtigtes Interesse, durch Vereinbarung von Gütertrennung die wirtschaftliche Substanz seiner Erwerbsgrundlage, die durch zugewinnausgleichsbedi...mehr

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FF 07/2013, Inhalts- und Au... / 1 Gründe:

I. Der 1949 geborene Antragsteller und die 1954 geborene Antragsgegnerin schlossen am 17.9.1991 einen notariellen Ehevertrag, mit welchem sie im Hinblick auf die für den nächsten Tag geplante Eheschließung u.a. Gütertrennung, den Ausschluss des Versorgungsausgleichs und einen wechselseitigen Ausschluss nachehelichen Unterhalts vereinbarten. Zum Ausgleich für den Unterhaltsve...mehr

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FF 07/2013, Inhalts- und Au... / Leitsatz

1. Ist der Ehemann selbstständig unternehmerisch tätig und beabsichtigt er bei Abschluss des Ehevertrages nach vorangegangener Insolvenz den erneuten Aufbau einer Existenz als Selbstständiger, so hat er ein berechtigtes Interesse, durch Vereinbarung von Gütertrennung die wirtschaftliche Substanz seiner Erwerbsgrundlage, die durch zugewinnausgleichsbedingte Ausgleichszahlunge...mehr

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FF 07/2013, / Internationales Recht

Der vor einem ägyptischen Standesamt beurkundete Ehevertrag, in dem ein Deutscher und eine Ägypterin sich auf eine Morgen- und Abendgabe sowie einen gemeinsamen Wohnsitz in Deutschland geeinigt haben, enthält keine schlüssige Wahl des ägyptischen Ehewirkungsstatuts, auch wenn beide dem Islam angehören und der Ehemann früher die ägyptische Staatsangehörigkeit besaß (KG, Besch...mehr

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FF 07/2013, Haftungsfallen ... / 2. Vereinbarungen

Vereinbarungen zum VA sollte der Anwalt nicht durch Vergleich im schriftlichen Verfahren schließen, da streitig ist, ob dies den Formanforderungen genügt.[16] Sobald Rechte des Versorgungsträgers berührt sind, muss das Zustimmungserfordernis nach § 8 Abs. 2 VersAusglG beachtet werden. Dies gilt jedoch nicht für Verrechnungsvereinbarungen bei beiderseitigen Beamtenversorgungen...mehr

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ZErb 7/2013, Testamente für Geschiedene und Patchworkehen

Florian Enzensberger zerb verlag, 3. Auflage 2013, 273 Seiten, broschiert, 49,– EUR Seit der letzten Auflage des Praktikerwerks "Testamente für Geschiedene und Patchworkehen" von Florian Enzensberger sind vier Jahre vergangen. In dieser Zeit gab es unter anderem die Reform des Erb- und Verjährungsrechts. Die Verwaltungsmeinung zum Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz wurde dur...mehr

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AGS 07/2013, Die 100 typischen Mandate im Familienrecht. Praxisleitfaden mit CD-ROM und Online-Service. Herausgegeben von Rechtsanwalt, Mediator u. FAFamR Dr. Sebastian Kottke sowie Rechtsanwältin und Mediatorin Jasmin Zaran. Verlag Deubner Recht und Praxis, Köln. 3. Aufl. 2012. XXVI, 993 S. 149,00 EUR.

Ich gebe zu, kein Freund einer Zusammenstellung von typischen Fallgestaltungen zu sein, zumal im Familienrecht einmal mehr die Wahrnehmung "jeder Fall ist anders" greift, genau dieses Augenmerk jenseits klassischer Fallgestaltungen gelegen ist und aus meiner Sicht allein zu praxisgerechter Mandatsbearbeitung führen kann. Das ist die Ausgangssituation, zu der der Titel des We...mehr

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FF 07/2013, Inhalts- und Au... / 2 Anmerkung

Der Entscheidung ist zuzustimmen. Eheverträge sind gerade für Verlobte interessant, die bereits praktische Erfahrungen mit den finanziellen Folgen einer Scheidung gemacht haben. Daher sind die Ehegatten nach ständiger Rechtsprechung insbesondere bei einer erneuten Eheschließung frei, auf nacheheliche Rechte zu verzichten, soweit ehebedingte Nachteile ausgeglichen werden und e...mehr

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FF 6/2013, Inhaltskontrolle... / 2. Entscheidung

Der BGH unterzieht, wie es ständiger Rechtsprechung nach der grundlegenden Entscheidung vom 11.2.2004[3] entspricht, den streitigen Ehevertrag einer zweistufigen Inhaltskontrolle. Zunächst wird im Rahmen einer Wirksamkeitskontrolle überprüft, ob der Ehevertrag bereits zum Zeitpunkt seines Abschlusses zu einer derart einseitigen Lastenverteilung führt, dass er wegen Verstoßes...mehr

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FF 6/2013, Inhaltskontrolle eines Ehevertrages bei geänderten Verhältnissen

Zugleich Anmerkung zum Urteil des BGH vom 31.10.2012 – XII ZR 129/10 I. Einführung Der BGH hat sich einmal wieder zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen geäußert. Das Urteil vom 31.10.2012[1] trifft wichtige Aussagen zum Verhältnis von Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle und zu den technischen Einzelheiten beim Ausgleich ehebedingter Nachteile einschließlich der praktisch wich...mehr

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FF 6/2013, Inhaltskontrolle... / 2. Ausübungskontrolle: § 242 BGB oder § 313 BGB?

Seit einigen Entscheidungen führt der BGH auf der zweiten Stufe der Inhaltskontrolle zwei Instrumente an, ohne dass klar würde, wann welches anzuwenden wäre.[27] § 242 BGB soll eingreifen, wenn sich im Zeitpunkt der Scheidung eine evident einseitige, unzumutbare Lastenverteilung ergibt. § 313 BGB soll dagegen Anwendung finden, wenn und soweit die tatsächliche Gestaltung der ...mehr

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FF 6/2013, Inhaltskontrolle... / I. Einführung

Der BGH hat sich einmal wieder zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen geäußert. Das Urteil vom 31.10.2012[1] trifft wichtige Aussagen zum Verhältnis von Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle und zu den technischen Einzelheiten beim Ausgleich ehebedingter Nachteile einschließlich der praktisch wichtigen Fragen, wie die hypothetische Erwerbsbiographie bei der familienbedingten E...mehr

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FF 6/2013, Inhaltskontrolle... / 1. Sachverhalt

Die Parteien heirateten 1977 und schlossen einen Ehevertrag, in dem sie wechselseitig den Versorgungsausgleich ausschlossen und auf jegliche Unterhaltsansprüche verzichteten. Der gesetzliche Güterstand wurde nicht modifiziert. Die Ehefrau war seit 1973 vollschichtig als Stationsschwester in einem evangelischen Krankenhaus beschäftigt. Der Ehemann war bei Eheschließung noch J...mehr

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FF 6/2013, Inhaltskontrolle... / II. Die Entscheidung

1. Sachverhalt Die Parteien heirateten 1977 und schlossen einen Ehevertrag, in dem sie wechselseitig den Versorgungsausgleich ausschlossen und auf jegliche Unterhaltsansprüche verzichteten. Der gesetzliche Güterstand wurde nicht modifiziert. Die Ehefrau war seit 1973 vollschichtig als Stationsschwester in einem evangelischen Krankenhaus beschäftigt. Der Ehemann war bei Ehesch...mehr

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FF 6/2013, Inhaltskontrolle... / III. Neue Erkenntnisse und offene Fragen

1. Nur für "ganz miese" Fälle: § 138 BGB Der BGH schränkt vorliegend den Anwendungsbereich der Sittenwidrigkeit ein und betont die Bedeutung der Vertragsfreiheit. Dem ist grundsätzlich zuzustimmen. Die Sittenwidrigkeit ist ein starres, scharfes Schwert, das sich nicht für flexible Lösungen eignet, sondern ein ethisches Minimum im Einzelfall sichert.[23] Sittenwidrigkeit und d...mehr

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FF 6/2013, Inhaltskontrolle... / 3. Hypothetische Versorgungslage

Interessant ist, dass der BGH vorliegend eine offenbar zu gering ausgefallene, aber rechtskräftige Entscheidung über den Versorgungsausgleich mit einem Unterhaltsanspruch korrigiert. Dies ist sachgerecht und auch dogmatisch konsequent. Entscheidend bei der Ausübungskontrolle ist der Ausgleich ehebedingter Nachteile, der auch über die Grenzen der drei Ausgleichssysteme Güterr...mehr

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FF 6/2013, Inhaltskontrolle... / 4. Vermögensverwertung

Auch bei der Frage, inwieweit Vermögen gemäß § 1577 Abs. 3 BGB und Zinseinkünfte unterhaltsmindernd zu berücksichtigen sind, stellt der BGH auf das Merkmal der ehebedingten Nachteile ab. Zinsen aus ehebedingt erworbenem Vermögen sind als Einkommen unterhaltsmindernd zu berücksichtigen, wenn das Vermögen "ehebedingt" erworben wurde, zum Beispiel aus dem Zugewinnausgleich stam...mehr

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FF 6/2013, Inhaltskontrolle... / 1. Nur für "ganz miese" Fälle: § 138 BGB

Der BGH schränkt vorliegend den Anwendungsbereich der Sittenwidrigkeit ein und betont die Bedeutung der Vertragsfreiheit. Dem ist grundsätzlich zuzustimmen. Die Sittenwidrigkeit ist ein starres, scharfes Schwert, das sich nicht für flexible Lösungen eignet, sondern ein ethisches Minimum im Einzelfall sichert.[23] Sittenwidrigkeit und damit Nichtigkeit soll grundsätzlich nur ...mehr

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FF 6/2013, Inhaltskontrolle... / IV. Ergebnis

Die Entscheidung drängt die Bedeutung der Wirksamkeitskontrolle zugunsten der Ausübungskontrolle zurück. Im Rahmen der Ausübungskontrolle ist das dogmatische Verhältnis von § 242 BGB zu § 313 BGB unklar. Nach hier vertretener Auffassung ist § 242 BGB dann anzuwenden, wenn sich ehebedingte Nachteile durch die einverständliche Gestaltung der Ehe entwickelt haben. § 313 BGB ist...mehr

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FF 6/2013, Ausgleich von In... / 1 Gründe:

I. Die Antragsgegner sind Eigentümer eines Mehrfamilienhauses in X und die Schwiegereltern des Antragstellers. Er nimmt sie auf Ausgleich von Investitionen in Anspruch, die er ab 1994 in deren Haus vorgenommen hat, um Wohnraum für sich und seine Familie zu schaffen. Im Einzelnen liegt Folgendes zu Grunde: Der Antragsteller und die Tochter der Antragsgegner haben am 11.7.1991 ...mehr

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FF 6/2013, Versorgungsausgl... / 1 Gründe:

Antragsteller und Antragsgegnerin waren miteinander verheiratet. Der Antragsteller hat am 19.5.2010 den Scheidungsantrag eingereicht. Die Antragsgegnerin hat diesem zugestimmt, aber beantragt, den Versorgungsausgleich nicht durchzuführen. Zur Begründung hat sie ausgeführt, die Durchführung des Versorgungsausgleichs wäre grob unbillig. Der Antragsteller sei seit 1968 insgesam...mehr

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FF 5/2013, § 1519 BGB – Neuer Wahlgüterstand ab 1.5.2013

Ab dem 1.5.2013 steht die Wahl-Zugewinngemeinschaft als 4. Güterstand, neben dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft und den Wahlgüterständen der Gütertrennung und der Gütergemeinschaft, zur Verfügung. Am 18.4.2013 wurden die Ratifikationsurkunden zum Abkommen über die deutsch-französische Wahl-Zugewinngemeinschaft ausgetauscht. Das Abkommen tritt damit nach sein...mehr

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FF 5/2013, Jahresarbeitstagung Familienrecht des DAI

"Alle Jahre wieder" – so trafen sich am 19. und 20.4.2013 in Köln zur 16. Jahresarbeitstagung des Fachinstituts Familienrecht im DAI mehr als 300 Kolleginnen und Kollegen. Die Tagung wurde durch den Leiter des Fachinstituts, Rechtsanwalt und Notar Dr. Kleffmann, mit einer Programmübersicht und einem kurzen historischen Überblick über die Entwicklung des Fachinstituts eröffnet...mehr

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FF 04/2013, Die Rechtsprech... / 2. Unterhaltsverzicht im Ehevertrag

Bei der Überprüfung eines Verzichts auf nachehelichen Unterhalt fasst der BGH[65] seine Rechtsprechung[66] zur Inhaltskontrolle eines Ehevertrags zusammen: Die grundsätzliche Disponibilität der Scheidungsfolgen darf nicht dazu führen, dass der Schutzzweck der gesetzlichen Regelungen vertraglich beliebig unterlaufen werden kann. Das wäre der Fall, wenn dadurch evident einseiti...mehr

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ZErb 4/2013, Sittenwidrigke... / Aus den Gründen

Die statthafte (§§ 58 Abs. 1, 252 Abs. 3 FamFG) und auch im Übrigen zulässige Beschwerde – die Entscheidung über die Anweisung des Nachlassgerichts zur Erteilung eines anderen Erbscheins ist dem Senat im Beschwerdeverfahren nicht angefallen – hat in der Sache keinen Erfolg. 1. Zu Recht ist das Nachlassgericht bei seiner Entscheidung davon ausgegangen, dass dem Beteiligten zu ...mehr

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FF 03/2013, Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle von Eheverträgen

BGB § 138 § 242 Leitsatz 1. Der Zugewinnausgleich ist einer ehevertraglichen Disposition im Hinblick auf die nachrangige Bedeutung des Zugewinnausgleichs im System des Scheidungsfolgenrechts am weitesten zugänglich (Festhaltung an Senatsurt. BGHZ 158, 81 = FamRZ 2004, 601). 2. Zur Bedeutung von salvatorischen Klauseln in Eheverträgen. BGH, Urt. v. 21.11.2012 – XII ZR 48/11 (OLG ...mehr

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FF 03/2013, Wirksamkeits- u... / 2 Aus den Gründen:

Die zulässige Revision hat keinen Erfolg. ( … ) II. Diese Ausführungen halten der rechtlichen Überprüfung im Ergebnis stand. 1. Mit Recht geht das Berufungsgericht davon aus, dass die Parteien den Zugewinnausgleich im vorliegenden Fall wirksam ausgeschlossen haben. a) Wie der Senat wiederholt dargelegt hat (grundlegend Senatsurt. BGHZ 158, 81 = FamRZ 2004, 601, 604 ff.), darf d...mehr

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FF 03/2013, Wirksamkeits- u... / 1 Tatbestand:

Die Parteien streiten im Scheidungsverbund um Zugewinnausgleich und dabei insbesondere um die Wirksamkeit eines Ehevertrages. Der 1956 geborene Antragsteller (im Folgenden: Ehemann) und die 1957 geborene Antragsgegnerin (im Folgenden: Ehefrau) heirateten am 26.9.1985, nachdem sie zuvor zwölf Jahre lang durch eine nichteheliche Lebensgemeinschaft miteinander verbunden gewesen ...mehr

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FF 03/2013, Wirksamkeits- u... / 3 Anmerkung

Das Urteil des BGH setzt die bisherige Rechtsprechung zur Rangordnung des Güterstandes bei Eheverträgen konsequent fort. Diese war durch die Grundsatzentscheidung BGH FamRZ 2004, 601 begründet worden. Seither unterstellen der BGH und ihm folgend die Obergerichte den Zugewinn (nur) dem Randbereich. Diese Rechtsprechung ist vor allen Dingen unter verfassungsrechtlichen Gesicht...mehr

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ZErb 3/2013, Der Güterstand... / I. Allgemeines

1. Das deutsche Recht kennt drei Güterstände. Die Zugewinngemeinschaft[1], die Gütertrennung[2] und die Gütergemeinschaft.[3] Treffen die Ehegatten keine abweichende Vereinbarung, gilt der Güterstand der Zugewinngemeinschaft als gesetzlicher Güterstand. Bei Beendigung der Zugewinngemeinschaft kommt es zum Zugewinnausgleich zwischen den Ehegatten. Dem Ehegatten mit dem niedri...mehr

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ZErb 3/2013, Der Güterstand... / III. Schenkungsteuerfalle "Oder-Konto" – Heilung durch Güterstandswechsel

1. In seinem Urteil vom 23.11.2011 II R 33/10 (ZEV 2012, 280) hat der BFH zur Frage der steuerlichen Behandlung von Gemeinschaftskonten von Eheleuten Stellung genommen. Danach kann die Zahlung eines Ehegatten auf ein Gemeinschaftskonto (sog. Oder-Konto) beider Ehegatten grundsätzlich eine Schenkung im Sinne § 7 Abs. 1 ErbStG an den anderen Ehegatten sein.[23] Nach Ansicht des...mehr

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FF 03/2013, Wirksamkeits- u... / Leitsatz

1. Der Zugewinnausgleich ist einer ehevertraglichen Disposition im Hinblick auf die nachrangige Bedeutung des Zugewinnausgleichs im System des Scheidungsfolgenrechts am weitesten zugänglich (Festhaltung an Senatsurt. BGHZ 158, 81 = FamRZ 2004, 601). 2. Zur Bedeutung von salvatorischen Klauseln in Eheverträgen. BGH, Urt. v. 21.11.2012 – XII ZR 48/11 (OLG Frankfurt/Main, AG Dieb...mehr

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Erbschaftsteuer: Erwerbe vo... / 3.8.2 Erbrechtlicher steuerlicher Zugewinnausgleich

Fiktive Ausgleichsforderung Wird die Zugewinngemeinschaft durch den Tod eines Ehegatten bzw. eines eingetragenen Lebenspartners beendet und der Zugewinn nicht nach § 1371 Abs. 2 BGB güterrechtlich ausgeglichen, so gilt der Betrag nicht als Erwerb von Todes wegen, den der überlebende Ehegatte bzw. eingetragene Lebenspartner bei güterrechtlicher Abwicklung der Zugewinngemeinsch...mehr

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Erbschaftsteuer: Erwerbe vo... / 3.8.3 Güterrechtlicher Zugewinnausgleich

Wird der Güterstand der Zugewinngemeinschaft in anderer Weise als durch den Tod eines Ehegatten beendet, es also zur güterrechtlichen Abwicklung kommt, gehört die Ausgleichsforderung in vollem Umfang nicht zum Erwerb i. S. d. §§ 3 und 7 ErbStG. Tatsächlicher Ausgleich Die Ausgleichsforderung stellt keinen Erwerb dar, wenn nach dem Tod eines Ehegatten der Zugewinn nach § 1371 A...mehr

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AGS 2/2013, Ehevertrag und Vermögenszuordnung unter Ehegatten. Beck´sche Musterverträge. Herausgegeben von Prof. Dr. Günter Brambring. Notar a.D. in Köln und Honorarprofessor der Universität zu Köln. Verlag C. H. Beck, München 2012. X, 254 S. 24,90 EUR.

Erklärtes Ziel der Beck´schen Musterverträge ist das Angebot allgemeinverständlicher Vertragsmuster zu jeweils zentralen, an der Praxis orientierten Rechtsfragen nach einem einheitlichen Schema: Einführung (A.) – Vertragsmuster mit Anmerkungen (B.) – Vertiefende Hinweise zu Literatur und Rechtsprechung (C.) – Sachregister (D.). Auf dieser Grundlage sollen alle am jeweiligen ...mehr

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FF 02/2013, Rechtsprechung ... / Güterrecht

Der Zugewinnausgleich ist einer ehevertraglichen Disposition im Hinblick auf die nachrangige Bedeutung des Zugewinnausgleichs im System des Scheidungsfolgenrechts am weitesten zugänglich (Festhaltung an BGHZ 158, 81 = FamRZ 2004, 601). Zur Bedeutung von salvatorischen Klauseln in Eheverträgen (BGH, Urt. v. 21.11.2012 – XII ZR 48/11).mehr

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FF 01/2013, Rechtsprechung ... / Ehevertrag

Ein Ehevertrag kann sich in einer Gesamtwürdigung nur dann als sittenwidrig und daher als insgesamt nichtig erweisen, wenn konkrete Feststellungen zu einer unterlegenen Verhandlungsposition des benachteiligten Ehegatten getroffen worden sind. Allein aus der Unausgewogenheit des Vertragsinhalts ergibt sich die Sittenwidrigkeit des gesamten Ehevertrages regelmäßig noch nicht. ...mehr

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ZErb 11/2012, Erbschaftsteu... / Sachverhalt

I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) und seine am ... Januar 2002 verstorbene Ehefrau (E), beide deutsche Staatsangehörige, hatten seit dem Jahr 1977 ihren gemeinsamen Wohnsitz in Frankreich. Sie hielten je zur Hälfte die Aktien der im Saarland ansässigen ... AG (AG), deren Vorstandsvorsitzender und alleiniger Geschäftsführer der Kläger war, und zudem die Anteile an de...mehr

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ZErb 11/2012, Erbschaftsteu... / Aus den Gründen

Die Revision ist unbegründet und war daher zurückzuweisen (§ 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung – FGO –). Das FG hat die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Erbschaftsteuerbescheids zutreffend bejaht. 1. Das FG hat zu Recht angenommen, dass der Erwerb des Klägers aufgrund der nach Art. 1524 Abs. 1 CC vereinbarten Anwachsungsklausel dem Grunde nach gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 iVm § ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zurechnung von Vermietungseinkünften bei einer Immobilie im Alleineigentum eines Ehegatten

Leitsatz Einkünfte aus Vermietung erzielt derjenige, der den Einkunftstatbestand erfüllt, d. h. der die rechtliche oder tatsächliche Macht hat, eine Immobilie einem anderen gegen Entgelt zur Nutzung zu überlassen und der Träger der Rechten und Pflichten aus einem Mietvertrag ist. Sachverhalt Die zwischenzeitlich vom Kläger geschiedene Ehefrau - die Beigeladene - ist Eigentüme...mehr

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FF Nr.12/2012, / Güterrecht

Die durch Ehevertrag festgelegte Nichtberücksichtigung eines privilegiert erworbenen Vermögensgegenstandes bei der Ermittlung des Anfangs- und Endvermögens führt auch dann nicht ohne Weiteres zur Unwirksamkeit der Vereinbarung, wenn der dadurch begünstigte Ehegatte nicht nur keiner Zugewinnausgleichsforderung des anderen Ehegatten ausgesetzt ist, sondern selbst ausgleichsber...mehr

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ZErb 9/2012, Die neue europ... / V. Europäisches Nachlasszeugnis

Der erleichterten Abwicklung grenzüberschreitender Erbfälle dient das in Kap. VI der Verordnung neu eingeführte Europäische Nachlasszeugnis. Da die Erbrechtsverordnung wie ausgeführt auf reine Inlandssachverhalte keine Anwendung findet, ist vorweg klarzustellen, dass in diesen Fällen ein Europäisches Nachlasszeugnis als Erbnachweis nicht erteilt wird. In diesen Fällen verble...mehr

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ZErb 9/2012, Die Auswirkung... / 3. Der sicherste Weg

Solange das Problem der nachrückenden Ehegatten nicht geklärt ist, ist es sicherlich ratsam, bei der Erstellung von Testamenten oder Eheverträgen auf die o. g. Problematik hinzuweisen. Ein Abschluss eines Pflichtteilsverzichtsvertrags zumindest für die Zuwendungen vor der Eheschließung (also gegenständlich beschränkt) ist ratsam. Gleiches gilt natürlich auch für die Fälle, b...mehr

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Abzug von Leistungen im Rahmen eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs (bzw. von schuldrechtlichen Ausgleichszahlungen)

Leitsatz 1. Ein schuldrechtlicher Versorgungsausgleich kann auch in einem Ehevertrag vereinbart sein. 2. Mit § 10 Abs. 1 Nr. 1b EStG hat der Gesetzgeber eine Regelung getroffen, die auch die schuldrechtliche Teilung einer Rente als möglichen steuerrechtlich relevanten Einkünftetransfer akzeptiert. Normenkette § 10 Abs. 1 Nr. 1b EStG Sachverhalt Der Kläger und seine inzwischen v...mehr

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ZErb 8/2012, Zugewinnnausgl... / Sachverhalt

Der kinderlose Erblasser ist im März 2010 in München verstorben. Er war iranischer Staatsangehöriger schiitischer Religionszugehörigkeit und lebte seit 1967 in Deutschland. Die Beteiligte zu 1 ist seine Ehefrau. Sie ist seit Geburt deutsche Staatsangehörige. Seit der Eheschließung, die 1978 in Tönder/Dänemark erfolgte, lebten die Ehegatten in München. Einen Ehevertrag haben ...mehr

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ZErb 8/2012, Zugewinnnausgl... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist begründet. 1. Maßgeblich für die Erbfolge ist das iranische Recht, da der Erblasser ausschließlich iranischer Staatsangehöriger war (Art. 3 Nr. 2 EGBGB iVm Art. 8 Abs. 3 des deutsch-iranischen Niederlassungsabkommens). Nach dem iranischen Recht ist eine Erbeinsetzung durch Testament nicht möglich; der Erblasser kann nur im Wege des Vermächtnisses ...mehr

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FF 7/2012, Die Zugewinngeme... / 2. Folgerungen

Zum einen muss das gemeinschaftlich-partnerschaftliche Element schon während der Ehe gestärkt werden. Erst dann werden die vorhandenen Optionen so transparent, dass bewusste Entscheidungen über denkbare Rollenverteilungen getroffen werden können. Dazu wäre allerdings eine vorherige Information über die Rechtsfolgen der Eheschließung zwingend. Zum anderen stellt sich die Frage...mehr