Fachbeiträge & Kommentare zu Ehevertrag

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FF 09/2019, Eheverträge – v... / III. Zeitenwende – Tendenzen zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen

In der Literatur fand die weitgehende Vertragsfreiheit gewährende Rechtsprechung des BGH durchaus Zustimmung.[34] Es gab jedoch bereits damals kritische Stimmen, die forderten, dass die Gerichte stärker korrigierend eingreifen müssten. Es sei ein Schutz vor Übervorteilung erforderlich. Der Ehegatte, der infolge Hausarbeit und Kindererziehung ökonomisch vom anderen Ehegatten ...mehr

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FF 09/2019, Eheverträge – v... / IV. Aktuelle Praxis der Gestaltung von Eheverträgen

Die Rechtsprechung zur Inhaltskontrolle hat bewirkt, dass in der Praxis – mag es kraft Einsicht oder aus Furcht davor, unwirksame oder der Anpassung unterfallende Vereinbarungen zu treffen, geschehen – mehr Bedacht darauf genommen wird, ausgewogenere Regelungen zu finden. Auch die Notare haben einen umfangreichen Belehrungsapparat in ihre Verträge aufgenommen. Totalverzichte...mehr

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FF 09/2019, Eheverträge – v... / II. Funktion des Ehevertrages nach dem 1. EheRG – Primat der Privatautonomie

Im Spiegel Nr. 27/1977[11] erschien zum Inkrafttreten des neuen Scheidungsrechts am 1.7.1977 ein Artikel mit dem Titel "Neues Scheidungsrecht: Dreimal zahlen". Der Artikel betont, dass von der ursprünglichen Grundidee, Unterhalt nur als Hilfe zur Selbsthilfe zu gewähren, so gut wie nichts im Gesetzgebungsprozess übrig geblieben sei. Den Ehemännern werde bewusst, durch das Eh...mehr

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FF 09/2019, Ehevertrag in z... / Leitsatz

1. Zur Abgrenzung der Konstellation einer (ausnahmsweisen) notariellen Niederschrift in zwei gleichwertigen Sprachfassungen von der Konstellation, in der ausschließlich die deutsche Sprachfassung für die notarielle Niederschrift verbindlich ist, während der fremdsprachige Text eine – fakultative oder im Fall des § 16 Abs. 2 S. 2 BeurkG obligatorische – schriftliche Übersetzu...mehr

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FF 09/2019, Eheverträge – v... / I. Ausgangslage

Das Ehe- und Familienbild des 19. Jahrhunderts war noch geprägt von der Vorstellung, dass das Zusammenleben der Eheleute von einem Gefüge tradierter unantastbarer sittlicher Vorgaben bestimmt wird, die der privatautonomen vertraglichen Gestaltung entzogen sind. Raum für vertragliche Gestaltungen verblieben nur dem sekundären Bereich der wirtschaftlichen Beziehungen der Ehele...mehr

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FF 09/2019, Eheverträge – von der Privatautonomie zur Inhaltskontrolle

I. Ausgangslage Das Ehe- und Familienbild des 19. Jahrhunderts war noch geprägt von der Vorstellung, dass das Zusammenleben der Eheleute von einem Gefüge tradierter unantastbarer sittlicher Vorgaben bestimmt wird, die der privatautonomen vertraglichen Gestaltung entzogen sind. Raum für vertragliche Gestaltungen verblieben nur dem sekundären Bereich der wirtschaftlichen Bezieh...mehr

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FF 09/2019, Eheverträge – v... / V. Ausblick

Will man einen Ausblick auf die Entwicklung des Ehevertragsrechts in der Zukunft wagen, stellt sich drängend die Frage, ob die Kernbereichslehre des BGH anpassungsbedürftig ist angesichts der Neujustierung des nachehelichen Unterhalts durch die Unterhaltsreform 2008. Die Wertungswidersprüche sind augenscheinlich. Der BGH ordnet den Betreuungsunterhalt zu Recht dem Kernbereich...mehr

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ZErb 09/2019, Deutsch-franz... / 4. Größere Autonomie

Das auf die Ehe anwendbare Recht können die Eheleute durch geeignete Rechtswahl selbst bestimmen. Zur Wahl stehen dabei das Recht des Ortes, an dem einer oder beide Ehepartner im Zeitpunkt der Rechtswahl ihren Lebensmittelpunkt[7] haben, und das Recht der Staatsangehörigkeit[8] eines oder beider Ehegatten. Die Verordnungen ermöglichen eine bislang ungekannte aktive Gestaltung...mehr

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Neue Musterverträge und -vorlagen

Als Steuerberater sind Sie für Ihre Mandanten nicht nur Ansprechpartner für alle steuerlichen Fragen, sondern werden oft auch zu wirtschaftlichen und privaten Lebensverhältnissen um Rat gefragt. Insbesondere wenn es um vertragliche Vereinbarungen geht, ist viel Fingerspitzengefühl gefragt. Auf vielfachen Wunsch haben wir dahingehend unsere Rubrik "Musterverträge und -vorlagen...mehr

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ZErb 09/2019, Deutsch-franz... / 3. Anwendungsbereich

Der sachliche Anwendungsbereich folgt aus der Präambel des Abkommens in Verbindung mit Art. 1 Satz 2 WZG. Danach soll ein neuer gemeinsamer Güterstand geschaffen werden. Für die Bestimmung des Sachrechts gilt, bei vor dem 29.1.2019 geschlossenen Ehen, im deutschen Recht Art. 15 EGBGB und im französischen Recht Art. 4 des Haager Übereinkommens über das auf eheliche Güterständ...mehr

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ZErb 09/2019, Deutsch-franz... / 2. Entstehung des Abkommens

Das deutsch-französische Abkommen über den Wahlgüterstand (WZG) wurde am 4.2.2010 gezeichnet[20], am 15.3.2012 unterzeichnet und am 22.3.2012 im BGBl verkündet.[21] In Frankreich wurde das entsprechende Gesetz am 29.1.2013 im Journal Officiel de la République française veröffentlicht.[22] Hintergrund des Abkommens war der hohe Anteil deutsch-französischer Ehen und die sich au...mehr

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ZErb 08/2019, Erbschaft-/Sc... / 4. Sonderfall: Können nach Erlöschen der Erbschaftsteuer gem. § 29 ErbStG noch Hinterziehungszinsen festgesetzt werden?

Im Zusammenhang mit der speziellen Regelung des § 29 ErbStG wird die Frage diskutiert, ob der rückwirkende Wegfall des Steueranspruchs "ex tunc" (Erlöschen des Schenkungsteueranspruchs nach § 29 ErbStG) zum Entfallen des Straftatbestandes der Steuerhinterziehung und damit zum Entfallen der Festsetzung von Hinterziehungszinsen führt. Bisher ist nicht abschließend geklärt, inw...mehr

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ZErb 07/2019, Anwendung von... / Sachverhalt

A. 1. Die Beteiligten streiten uber die Erteilung eines gegenstandlich beschrankten Teil-Erbscheins nach dem am 12.2.2016 verstorbenen J. Der Erblasser war turkischer Staatsangehoriger. Sein gewohnlicher Aufenthalt war zuletzt in T. Er war in erster Ehe mit Frau H verheiratet. Die Ehe wurde 1977 rechtskraftig geschieden. Bei den Beteiligten zu 1) bis 5) handelt es sich um die...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Zivilrechtliche Grundlagen

Rz. 35 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Hat das Familiengericht bestimmte Versorgungsanrechte der Ehegatten weder intern (> Rz 10ff) noch extern (> Rz 25ff) teilen können, zB weil ein Anrecht noch nicht ausgleichsreif war (vgl § 19 VersAusglG), werden Ausgleichsansprüche des ausgleichsberechtigten gegen den ausgleichsverpflichteten Scheidungspartner begründet (vgl § 20 VersAusglG)...mehr

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FF 05/2019, Nebengüterrecht... / V. Eheverträge

Die richterliche Vertragskontrolle ist und bleibt wichtige Vorfrage nebengüterrechtlicher Ansprüche. Greift sie, ist in vielen Fällen der Rückgriff auf das Nebengüterrecht entbehrlich. Im Berichtszeitraum sind verschiedene BGH-Entscheidungen ergangen.[35] Es ist erfreulich, dass die Frage, ob rechtzeitig ein Vertragsentwurf zur Verfügung gestellt wurde, jetzt zum Prüfungskat...mehr

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FF 05/2019, Nebengüterrecht... / B. Literatur

"Vor der Klammer" steht wie jedes Jahr Wevers Jahresbericht "Die Entwicklung der Rechtsprechung zur Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts".[63] Ein Beitrag von Heiß fasst das Grundwissen für die konkludente Ehegatteninnengesellschaft zusammen.[64] Der Autor weicht allerdings in einigen Punkten von der Rechtsprechung ab, meint z.B., es ginge bei d...mehr

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FF 04/2019, Umwandlung eine... / c) Vom Lebenspartnerschafts- zum Ehevertrag

Die Begründung einer Lebenspartnerschaft setzte bis zum 1.1.2005 voraus, dass die Partner einen notariellen Lebenspartnerschaftsvertrag oder eine Vereinbarung über den Güterstand der Ausgleichsgemeinschaft, d.h. eine Regelung hinsichtlich des Güterrechts, getroffen hatten (§ 6 Abs. 1 LPartG a.F.). Dieser Zwang zur Entscheidung hinsichtlich des Vermögensstandes (= Güterstande...mehr

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FF 04/2019, Umwandlung eine... / c) Von perpetuierten Fehlern und Zwangsauflösungen

Da nur eine bestehende Lebenspartnerschaft in eine Ehe umgewandelt werden kann, müssen Lebenspartner das Bestehen ihrer eingetragenen Lebenspartnerschaft nachweisen (§ 17 Abs. 1 PStG). Damit sind deren materielle Wirksamkeits-voraussetzungen und die Streitfrage um die Folgen eines Verstoßes weiterhin von Bedeutung. Eine Lebenspartnerschaft konnte von volljährigen Personen ge...mehr

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ZErb 03/2019, Einführung in das luxemburgische Recht

João Nuno Pereira/Dr. Jochen Zenthöfer C.H. Beck, 2017, 1. Auflage; 223+XX Seiten, JuS-Schriftenreihe Band 202; 49,80 EUR ISBN 978-3-406-69539-1 Es gibt viele Gründe, das Erscheinen dieses Buches zu loben. Der wohl wichtigste Aspekt ist, dass bislang kein systematischer Überblick zum luxemburgischen Recht in deutscher Sprache erhältlich war. Die JuS-Schriftenreihe, die bereits...mehr

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FF 02/2019, Ehe für alle – Das dritte Geschlecht – Neue Medien im Kinderzimmer – Aktuelle Themen im Familienrecht

Herbsttagung und Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht in Münster (29.11.–1.12.2018) Etwa 350 Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren nach Münster gekommen, um sich mit Kolleginnen und Kollegen zu treffen, mit ihnen Erfahrungen auszutauschen und sich über wichtige Themen zu informieren und fortzubilden. "Auskunftsansprüche im Internationalen Rechtsvergleich"...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / a) Gestaltung von Eheverträgen

Rz. 282 Eine anwaltliche Haftung aus der Bearbeitung von Familiensachen resultiert nicht selten schon aus Pflichtverletzungen des Anwalts bei der Gestaltung von Eheverträgen. Dabei ist besondere Vorsicht geboten, wie sich schon aus den weitreichenden Folgen ergibt. Rz. 283 Die grds. Disponibilität der Vertragsparteien bezüglich der Scheidungsfolgen in vertraglichen Vereinbaru...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 5. Gestaltung von Eheverträgen/Scheidungsfolgenvereinbarungen

a) Gestaltung von Eheverträgen Rz. 282 Eine anwaltliche Haftung aus der Bearbeitung von Familiensachen resultiert nicht selten schon aus Pflichtverletzungen des Anwalts bei der Gestaltung von Eheverträgen. Dabei ist besondere Vorsicht geboten, wie sich schon aus den weitreichenden Folgen ergibt. Rz. 283 Die grds. Disponibilität der Vertragsparteien bezüglich der Scheidungsfolg...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 8. Zugewinnausgleich

Rz. 304 In einem Rechtsstreit um Zugewinnausgleich hat der Rechtsanwalt die Pflicht gem. der §§ 1373 ff. BGB eine stichtagsgetreue Vermögensbilanz der Ehegatten aufzustellen.[238] Rz. 305 Stichtag ist seit dem 1.9.2009 dabei nicht die Scheidung, sondern der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags an den anderen Ehegatten gem. § 1384 BGB. Wenn die Ehe bereits vor dem 1.9.2009...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 7. Unterhalt

Rz. 292 Gerade bei Mandaten, die die Durchsetzung oder Abwehr von Unterhaltsansprüchen zum Gegenstand haben, muss der Anwalt auf eine konkrete und korrekte Antragsstellung achten.[226] Rz. 293 Es gehört zu den grundlegenden Pflichten eines Anwalts, zu Beginn eines Mandats zunächst den Sachverhalt möglichst genau zu klären, den er beurteilen soll. Dabei darf er allerdings den ...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / b) Scheidungsfolgenvereinbarung

Rz. 287 Die Scheidungsfolgenvereinbarungen unterliegen grds. der vertraglichen Disposition der Ehegatten. Allerdings darf die grundsätzliche Disponibilität der Scheidungsfolgen nicht dazu führen, dass der Schutzzweck der gesetzlichen Regelungen durch vertragliche Vereinbarungen beliebig unterlaufen werden kann, obwohl es keinen Mindestgehalt an Scheidungsfolgen zugunsten ein...mehr

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FF 01/2019, Eherecht in Europa mit Eingetragene Lebenspartnerschaft und Adoption

Süß/Ring (Hrsg.) 3. Auflage 2017, 1.520 Seiten, 169 EUR, Deutscher Anwaltverlag, ISBN 978-3-8240-1495-8 Gut strukturiert, auf den Punkt gebracht, praxistauglich – auch in seiner dritten Auflage präsentiert sich das Handbuch für die anwaltliche und notarielle Tätigkeit in seiner bewährten Gliederungsschematik. Den einzelnen Länderberichten – in der neuen Auflage um Bulgarien er...mehr

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FF 11/2018, Der Tod im Fami... / I. Materielles Recht

1. Stirbt ein Verlobter, ist das Verlöbnis aufgehoben und im Zweifel sind Geschenke nicht zurückzugeben, § 1301 S. 2 BGB. 2. Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen, § 1353 BGB. Sie endet mit dem Tod des Ehepartners. Wird ein Ehepartner irrtümlich für tot erklärt und heiratet der andere danach wieder, ohne dass er Kenntnis von dem Irrtum hat, dann löst die neue Ehe die alte Eh...mehr

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ZErb 11/2018, Erbrechtliche... / 1. Problemstellung

Bei Sachverhalten mit Auslandsbezug hängt die Anwendbarkeit der Regelung des § 1371 Abs. 1 BGB von ihrer kollisionsrechtlichen Qualifikation ab. Lebten die Ehegatten nämlich im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft nach § 1363 BGB [2] – d. h. wird das Vermögen der beiden Ehegatten[3] nach § 1363 Abs. 2 BGB nicht gemeinschaftliches Vermögen[4] –, gelangt aber nach de...mehr

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FF 11/2018, Herbsttagung und Mitgliederversammlung 2018

29. November bis 1. Dezember 2018 in Münster Programm Donnerstag, 29. November 2018mehr

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FF 10/2018, FF, 10/2018 / Ehevertrag

OLG Celle, Beschl. v. 13.9.2018 – 17 UF 28/18 1. Die kompensationslose ehevertragliche Beschränkung des Anspruches auf Betreuungsunterhalt auf das Existenzminimum führt bei nicht auszuschließendem Kinderwunsch zur Unwirksamkeit der entsprechenden Regelung, wenn bereits bei Vertragsschluss absehbar war, dass berufliche Einschränkungen aufgrund der Kinderbetreuung nur einen Ehe...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 1362 BGB – auf den § 739 ZPO Bezug nimmt – wird zugunsten der Gläubiger des Ehemannes oder der Ehefrau vermutet, dass die im Besitz eines oder beider Ehegatten befindlichen beweglichen Gegenstände dem Schuldner gehören. Diese – widerlegliche – Vermutung gilt nicht, wenn die Ehegatten getrennt leben und sich die Sachen im Besitz d...mehr

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Güterrecht: Europäische Güt... / 5.4.3 Anknüpfung von Eheverträgen

Eine Vereinbarung über den ehelichen Güterstand ist eine Verfügung über das Vermögen, die in den Mitgliedstaaten nicht in gleichem Maße zulässig ist und anerkannt wird.[1] Aus diesem Grund sehen Art. 25 EuGüVO bzw. Art. 25 EuPartVO Sonderanknüpfungen für Vereinbarungen über den Güterstand in Ehe-/Partnerschaftsverträgen vor. Für Vereinbarungen über den ehelichen Güterstand so...mehr

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Güterrecht: Europäische Güt... / 3.4.1 Güterstandsbegriff

Der Güterstandsbegriff ist autonom auszulegen.[1] Der eheliche Güterstand erfasst "sämtliche vermögensrechtlichen Regelungen, die zwischen den Ehegatten und in ihren Beziehungen zu Dritten aufgrund der Ehe oder der Auflösung der Ehe gelten". Entsprechendes gilt für eingetragene Partnerschaften. Der europäische Güterrechtsbegriff ist damit sehr weit gefasst und erfasst laut d...mehr

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FF 9/2018, FF 9/2018 / Eheverträge

BGH, Beschl. v. 20.6.2018 – XII ZB 84/17 1. Mit der Anpassung von Eheverträgen unter dem Gesichtspunkt der Rechtsmissbrauchskontrolle (§ 242 BGB) sollen ehebedingte Nachteile ausgeglichen werden; sind solche Nachteile nicht vorhanden oder bereits vollständig kompensiert, dient die richterliche Ausübungskontrolle nicht dazu, dem durch den Ehevertrag belasteten Ehegatten zusätz...mehr

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FF 9/2018, Brautgaben im de... / V. Rechtscharakter der Brautgabe-Vereinbarung

Ist der Brautgabe-Konflikt von einem deutschen Gericht nach deutschem materiellen Recht zu entscheiden, tauchen Fragen der Kompatibilität auf. Die den islamischen Rechtsgepflogenheiten folgenden Brautgabe-Vereinbarungen sind dem deutschen Zivilrecht fremd – das "juristische Kuckucksei aus dem Morgenland", so das Bonmot von Andreas Heldrich,[17] muss in das deutsche Zivilrech...mehr

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FF 9/2018, Rechtsprechungsü... / IV. Vereinbarungen (§§ 6–8 VersAusglG)

Nach § 7 Abs. 1 VersAusglG bedarf eine Vereinbarung über die Regelung des Versorgungsausgleichs nur dann einer notariellen Beurkundung, wenn diese vor Rechtskraft der Entscheidung über den Wertausgleich bei der Scheidung geschlossen wird. Erfolgt der Ausschluss des Versorgungsausgleichs in einem Abänderungsverfahren nach § 51 Abs. 1 VersAusglG durch privatschriftliche Verein...mehr

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zerb 9/2018, Inhalt und For... / I. Bestandteile der Auskunft nach § 2314 Abs. 1 BGB

Der Pflichtteilsanspruch des Auskunftsgläubigers bestimmt sich nach dessen Pflichtteilsquote und dem Nachlasswert, vgl. § 2303 Abs. 1 Satz 2 BGB. Mit Blick auf die Pflichtteilsquote ist dem Pflichtteilsberechtigten daher im Rahmen der Auskunftserteilung nach § 2314 Abs. 1 BGB zunächst mitzuteilen, wie viele gesetzliche Erben der Erblasser hinterlassen hat[2] und ob einer der...mehr

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FF 9/2018, Tatort Münster

Inge Saathoff Wussten Sie, dass im Sommer 1534 in der Stadt Münster aufgrund eines erheblichen Frauenüberschusses – unter den münsterschen Täufern gab es fast dreimal so viele Frauen wie Männer – die Polygynie eingeführt wurde? Jan van Leiden, der Kopf der Münsterschen Täufer selbst hatte im Verlauf des Täuferreiches 16 Ehefrauen. Goldene Zeiten für Familienrechtler? Wie würd...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / 1.4 Zugewinngemeinschaft (Zeilen 18 bis 20)

Die Zeilen 18 bis 20 betreffen Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, die im Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben. Haben Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner nichts anderes vereinbart, leben sie grundsätzlich im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dies ergibt sich aus § 1363 BGB. Verstirbt ein Ehegatte bzw. eingetragener Lebenspartner, erhöht sich s...mehr

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ROM-III-Verordnung / 3.1 Räumlicher Anwendungsbereich

Bisher ist die ROM-III-Verordnung in folgenden 16 europäischen Mitgliedsstaaten anzuwenden: Belgien, Bulgaren, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Österreich, Portugal, Rumänien, Slowenien, Spanien und Ungarn. Die Verordnung gilt, mit Ausnahme von Litauen[1] und Griechenland[2], in den teilnehmenden Mitgliedsstaaten bereits seit...mehr

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ROM-III-Verordnung / 4.1.3 Zeitpunkt der Rechtswahl

Die Ehegatten können eine Rechtswahl jederzeit, spätestens jedoch bis zum Zeitpunkt der Anrufung des Gerichts treffen, Art. 5 Abs. 2 ROM-III-Verordnung. Die Anrufung des Gerichts bestimmt sich nach den Art. 16 Brüssel IIa-VO, vgl. Erwägungsgrund (13).[1] Bis zu diesem Zeitpunkt kann die Rechtswahlvereinbarung jederzeit geschlossen oder abgeändert werden. Ändern sich die Ankn...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / d) Sittenwidrigkeit eines Ehevertrages im Fall einer sog. Unternehmerehe

Der BGH setzt seine bisherige Rechtsprechung zur richterlichen Inhaltskontrolle von Eheverträgen im Jahr 2017 fort, speziell im Fall eines in einer sog. Unternehmerehe geschlossenen Ehevertrages. Er hebt darauf ab, dass die objektiven und subjektiven Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit eines Ehevertrags aufgrund einer Gesamtschau der zu den Scheidungsfolgen getroffenen Rege...mehr

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FF 7+8/2018, FF 7+8/2018 / Ehevermögensrecht

OLG Köln, Beschl. v. 15.11.2017 – 10 UF 135/17, FamRZ 2018, 893 m. Anm. Bergschneider S. 894 Wird in einem Ehevertrag für den Beginn des Laufs einer Frist auf die "Stellung eines Scheidungsantrags" abgestellt, ist durch Auslegung zu ermitteln, welcher Zeitpunkt gemeint ist. Wird der Begriff in einem notariell beurkundeten Vertrag verwendet, handelt es sich hierbei regelmäßig ...mehr

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zerb 7/2018, Erbrechtliche ... / Sachverhalt

(...) Am 29. August 2015 verstarb Herr Mahnkopf Zum Zeitpunkt seines Todes war er mit Frau Mahnkopf verheiratet. Beide Ehegatten besaßen die deutsche Staatsangehörigkeit und hatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Berlin. Die einzigen Erben des Verstorbenen, der keine Verfügung von Todes wegen hinterlassen hatte, waren dessen Ehefrau und der gemeinsame Sohn des Paares. Die Eh...mehr

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FF 7+8/2018, Die Europäischen Güterrechtsverordnungen

Dutta/Webe 2017, 186 Seiten, 45 EUR, C.H. Beck Verlag Das europäische Familienrecht entwickelt sich jedenfalls in den Staaten weiter, die sich zur Beteiligung an der sogenannten verstärkten Zusammenarbeit entschlossen haben. Es sind dies 17 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, und zwar Schweden, Belgien, Griechenland, Kroatien, Slowenien, Spanien, Frankreich, Portugal, Ita...mehr

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zerb 7/2018, Erbrechtliche ... / Aus den Gründen

Zur ersten Frage: Mit seiner ersten Frage möchte das vorlegende Gericht wissen, ob Art. 1 Abs. 1 der Verordnung Nr. 650/2012 dahin auszulegen ist, dass eine nationale Bestimmung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende, wonach beim Tod eines Ehegatten ein pauschaler Zugewinnausgleich durch Erhöhung des Erbteils des überlebenden Ehegatten vorzunehmen ist, in den Anwendun...mehr

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FF 6/2018, Formularbuch des Fachanwalts Familienrecht – Praxis des familiengerichtlichen Verfahrens

Jüdt/Kleffmann/Weinreich (Hrsg.) 1.492 Seiten, 5. Aufl. 2017, 149 EUR, Luchterhand Verlag Die beiden Fachanwälte für Familienrecht Dr. Kleffmann (Hagen), Dr. Jüdt (Neuwied) und der Vors. RiOLG Oldenburg a.D. Weinreich sind seit Jahren erfahrene Autoren im Familienrecht. Sie werden unterstützt von insgesamt 16 Bearbeitern der insgesamt 16 Kapitel – von der Ehescheidung, über U...mehr

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FF 4/2018, Nebengüterrecht ... / III. Eheverträge

Eheverträge berühren das Thema Nebengüterrecht immer dort, wo es um die Frage ihrer Wirksamkeit geht. Ist ein Vertrag nicht wirksam, erübrigen sich nämlich oft mühevolle Umwege über Innengesellschaft, Zuwendung und Kooperation. Hierzu ist von folgenden drei Entscheidungen zu berichten: 1. Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung zu Unternehmereheverträgen ergänzt und zu ...mehr

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FF 4/2018, Nebengüterrecht ... / B. Literatur

Diese Zusammenstellung soll den schnellen Zugriff auf im Berichtsjahr erschienene Bücher und Aufsätze ermöglichen. Aus Platzgründen kann auf die Inhalte nur teilweise eingegangen werden. "Vor der Klammer" steht wie jedes Jahr Wevers Jahresbericht "Die Entwicklung der Rechtsprechung zur Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts"[53]. Auch auf die soeb...mehr

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FF 4/2018, Zugewinn im Verb... / b) Abwandlung

Frau Becker steht während des Getrenntlebens ein erheblicher Aufstockungsunterhalt zu. Aufgrund eines wirksam geschlossenen Ehevertrages käme ein nachehelicher Unterhaltsanspruch nicht zum Tragen. Eine Zugewinnausgleichsforderung ist im Übrigen fraglich. Herr Becker behauptet unter Beweisantritt erhebliches Anfangsvermögen. Dieses ist zum Ende der Ehezeit – nicht vorwerfbar –...mehr