Fachbeiträge & Kommentare zu Ehevertrag

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zerb 1/2017, Andere Länder,... / 2. Abwandlung

Edgar und Marie sind miteinander verheiratet und haben zwei gemeinsame Kinder. Sie haben einen Ehevertrag errichtet und Gütertrennung vereinbart. Als Edgar verstirbt, hat er überraschenderweise seine Lebensgefährtin als Alleinerbin eingesetzt. Wie gestalten sich die Pflichtteilsquoten von Marie, Max und Tina? a) Lösung nach deutschem Recht Der Ehefrau steht nach deutschem Rech...mehr

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FF 1/2017, Der Zugewinn – e... / I. Die Gesetzesregelung seit dem 1.7.1958

Mit ungläubigem Erstaunen nimmt der aufgeklärte Familienrechtler zur Kenntnis, welche Gesetzessituation vor dem 1.7.1958 galt. Sofern kein Ehevertrag bestand, war damals noch eine aus Olims Zeiten datierende Regelung vom 1.1.1900 (!) in Kraft. Diese bestand aus einer Vermögenstrennung mit Verwaltungs- und Nutzungsgemeinschaft (§§ 1363 ff. BGB a.F.). Damit hatte der Ehemann d...mehr

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§ 8 Materielle Fragen / 1. Allgemeines

Rz. 3 § 134 BGB schränkt die Privatautonomie ein und ist daher nicht,[1] mithin auch nicht durch Ehevertrag, abdingbar.mehr

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zerb 1/2017, Andere Länder,... / 1. Fall

Edgar und Marie sind miteinander verheiratet und haben zwei gemeinsame Kinder, Max und Tina. Einen Ehevertrag haben sie nicht errichtet. Als Edgar verstirbt, hat er überraschenderweise seine Lebensgefährtin als Alleinerbin eingesetzt. Wie gestalten sich die Pflichtteilsquoten von Marie, Max und Tina? a) Lösung nach deutschem Recht Nach deutschem Recht hat die Ehefrau Marie neb...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / IX. Kosten

Rz. 439 Es empfiehlt sich eine Regelung der Kosten sowohl für den Ehevertrag (Rechtsanwalt, Notar, ggf. Abwicklungskosten) als auch für die Scheidung.mehr

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zerb 1/2017, Andere Länder,... / 3. Abwandlung

Edgar und Marie sind miteinander verheiratet und haben keine Kinder. Einen Ehevertrag haben sie nicht errichtet. Als Edgar verstirbt, hat er überraschenderweise seine Lebensgefährtin als Alleinerbin eingesetzt. Wie gestalten sich die Pflichtteilsquoten der hinterbliebenen Ehefrau und der Eltern? a) Lösung nach deutschem Recht Die Ehefrau Marie hat nach deutschem Recht neben de...mehr

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§ 4 Ehevertragstypologie / F. Verträge nach Rechtskraft der Ehescheidung

Rz. 14 Konnten sich die Ehegatten vorher nicht einigen oder entsteht ein Regelungsbedarf erst nach Scheidungsrechtskraft, ist ein Vertragsschluss auch dann noch möglich, wenngleich nicht mehr als Ehevertrag (vgl. zur zeitlichen Abgrenzung § 1 Rdn 67 ff.) und mit erheblichen Einschränkungen insbesondere hinsichtlich des Versorgungsausgleichs. Die strengen speziell familienrec...mehr

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§ 8 Materielle Fragen / 13. Einzelfälle zur Inhalts- und Ausübungskontrolle

Rz. 154 Ein Globalverzicht ist nicht als solcher unwirksam, es entscheidet immer der Einzelfall.[114] Merke! Es ist daher immer darauf zu achten, die für die Mandantschaft streitenden Einzelfallumstände Rz. 155 Der Ausschluss des Kindesbetreuungsunterhalts ab dem 6. Lebensjahr des Kindes i...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / I. Interdependenzen im Scheidungsfolgenrecht beachten

Rz. 289 Insbesondere die künftige Versorgungslage des durch einen Ehevertrag möglicherweise benachteiligten Ehegatten betreffend kommt es nicht nur auf die Kenntnis der einzelnen Scheidungsfolgesachen an sich, sondern auch ihrer möglichen gegenseitigen Beeinflussung und Wechselwirkungen an.[172] Beispiele: 1. Zugewinnausgleich und Ehegattenunterhalt a) Unterhaltsrückstände Rz. ...mehr

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§ 7 Vereinbarungen über den... / 1. Bedingungen für den Versorgungsausgleich

Rz. 36 Eine Vereinbarung der Ehegatten über den Versorgungsausgleich kann auch darin bestehen, weitere, im Gesetz nicht vorgesehene Bedingungen für den Ausgleich zu statuieren.[30] So können sie etwa festlegen, dass ein Versorgungsausgleich nur stattfinden soll, wenn sie eine bestimmte Ehedauer erreichen oder wenn ihnen Kinder geboren werden.[31] Ebenso kann der Versorgungsa...mehr

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§ 8 Materielle Fragen / b) Neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs

Rz. 92 Der Bundesgerichtshof leitet das ihm vorgegebene verfassungsrechtliche Erfordernis der Inhalts- und Ausübungskontrolle nicht nochmals ab, sondern legt vielmehr das rechtliche Instrumentarium für dessen Umsetzung fest. Indem er seine Kernbereichslehre also nicht primär verfassungsrechtlich, sondern einfachrechtlich begründet, eröffnet er einen Bewertungsspielraum für d...mehr

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§ 2 Durchsetzung der erbrec... / b) Verfügung durch Schenkung

Rz. 266 Der Erblasser muss durch eine Schenkung verfügt haben, wobei der Schenkungsbegriff derselbe ist, wie in §§ 516 ff. BGB.[358] Eine Schenkung liegt demnach vor, wenn der Empfänger eine bereichernde Zuwendung aus dem Vermögen des Schenkers erhalten hat, über deren Unentgeltlichkeit beide einig sind. Dabei muss die Schenkung nach Abschluss des Erbvertrages bzw. nach Eint...mehr

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§ 7 Vereinbarungen über den... / I. Grundlagen

Rz. 115 Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich haben eine enorme wirtschaftliche Relevanz für die beteiligten Ehegatten: Beide verlieren von ihren eigenen Versorgungsanrechten für Erwerbsunfähigkeit und Alter die Hälfte, erwerben aber im Gegenzug von den Anrechten des anderen Ehegatten die Hälfte. Das ist für die Eheleute solange ohne größere wirtschaftliche Bedeutung,...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / b) Innenverhältnis zwischen den Ehegatten

Rz. 273 Es ist zu empfehlen, im Ehevertrag zu vereinbaren, dass der ausgezogene oder weichende Ehegatte die Erklärungen abgibt, die zur Fortsetzung des Mietverhältnisses erforderlich sind (Verpflichtung zur Abgabe einer Willenserklärung, § 113 FamFG, 794 ZPO). Während der Trennungszeit sind solche Erklärungen nämlich nicht einklagbar, z.B. die gewünschte Zustimmung des ander...mehr

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§ 8 Materielle Fragen / b) Falsche Anträge – Beispiele

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§ 8 Materielle Fragen / 8. Die Inhalts- und Ausübungskontrolle wirkt in beide Richtungen!

Rz. 130 Zitat "Bei einer Unterhaltsvereinbarung in einem Ehevertrag kann auch auf Seiten des unterhaltspflichtigen Ehegatten eine Unterlegenheitsposition vorgelegen haben,[78] so dass im Rahmen einer Inhalts- und Ausübungskontrolle auch zu prüfen ist, ob sich nach der Vertragsgestaltung eine evident einseitige Lastenverteilung zum Nachteil des unterhaltspflichtigen Ehegatten ...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / II. Ehewohnung

Rz. 266 Eine Regelung des Nutzungsrechts der Ehewohnung ist bei Trennung und Scheidung aus praktischen Gründen unumgänglich, und sei es schlüssig durch einvernehmliche Handhabung. Während das Gesetz unterschiedliche Regelungen für die Zeit vor (§ 1361b BGB) und nach der Scheidung (§ 1568a BGB) vorsieht, ist eine solche Zäsur bei einem Ehevertrag weder erforderlich noch – in d...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 7. Die Auskunft im Zugewinnausgleich

Rz. 57 Die Auskunftspflichten sind in § 1379 BGB gesetzlich geregelt. Insoweit bedarf es einer zusätzlichen ausdrücklichen Vereinbarung zunächst nicht. Allerdings können ergänzende oder modifizierende Klauseln im Einzelfall sach- und interessengerecht sein. Hierbei ist zunächst zu beachten, dassmehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / a) Außenverhältnis zum Vermieter

Rz. 272 Ein Ehevertrag zulasten des Vermieters ist grundsätzlich nicht möglich. Die Ehegatten können aber vereinbaren, dass einer von ihnen das Mietverhältnis allein fortsetzt, was mit Zugang der erforderlichen Mitteilung an den Vermieter wirksam wird (§ 1568a Abs. 2 BGB). Es ist dringend ein Zugangsnachweis zu empfehlen (notfalls Zustellung durch den Gerichtsvollzieher). Da...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / i) Der Verzicht auf ein künftiges Abänderungsrecht

Rz. 165 Das künftige Abänderungsrecht ist grundsätzlich disponibel. Haben die Beteiligten in einem Scheidungsfolgenvertrag einen solchen Verzicht vereinbart, kann sich ein Ehegatte später nicht auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage berufen, etwa, wenn sich die BGH-Rechtsprechung zur Bedeutung der Ehedauer im Rahmen von Billigkeitsentscheidungen nach § 1573 Abs. 5 BGB a.F. n...mehr

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§ 8 Materielle Fragen / 2. Anwendbarkeit der Vorschrift

Rz. 15 Ein Ehevertrag kann wegen Verstoßes gegen die guten Sitten nichtig sein (§ 138 BGB). Hier ist zunächst auf wichtige Entscheidungen aus der Einzelfallrechtsprechung zu verweisen. Rz. 16 Zur Anwendung gelangt ausschließlich § 138 Abs. 1 BGB. § 138 Abs. 2 BGB betrifft demgegenüber nur Austauschgeschäfte.[12] Die dazu entwickelten Rechtsgrundsätze lassen sich auf familienr...mehr

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§ 8 Materielle Fragen / 9. Anwendungsbereich

Rz. 131 Grundsätzlich sind Trennungs- und Scheidungsfolgenverträge von der Anwendung dieser Grundsätze nicht ausgeschlossen.[80] Die Inhaltskontrolle stellt aber neben dem objektiven auf das subjektive Moment ab und die Ausübungskontrolle auf eine nachträgliche Veränderung. Bei einer Trennungs-, erst recht bei einer Scheidungsfolgenvereinbarung kommt eine kausale strukturell...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / b) § 1362 Abs. 2 BGB – Vermutung zugunsten der Ehegatten untereinander und zugunsten der Gläubiger eines Ehegatten

Rz. 15 Die Vorschrift hat vor allem Relevanz für die Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten. Rz. 16 Zugunsten des Ehegatten, für dessen persönlichen Gebrauch sie bestimmt sind, wird zu dessen Gunsten im Verhältnis zum anderen Ehegatten und zu Drittgläubiger dessen Eigentum vermutet. Rz. 17 Durch Ehevertrag kann das Eigentumsrecht auf (nur) einen Ehegatten verlagert werden. ...mehr

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§ 8 Materielle Fragen / 7. Im Einzelnen: Ausübungskontrolle

Rz. 126 Die Ausübungskontrolle greift in Fällen ein, wo der Ehevertrag zwar im Zeitpunkt seines Zustandekommens nicht sittenwidrig war und daher der Inhaltskontrolle standgehalten hat, der Begünstigte sich jedoch aufgrund veränderter Umstände nach § 242 BGB nicht mehr auf ihn berufen darf, weil dies einen Missbrauch seiner Rechtsmacht darstellen würde. Insoweit hat ein Vergl...mehr

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§ 8 Materielle Fragen / 4. Das "Verschütten" von Unterhaltsquellen

Rz. 18 Ein Ehevertrag darf nicht eine Unterhaltsquelle zulasten nachrangig Verpflichteter "verschütten".[14] Eine Scheidungsvereinbarung, in der ein nicht erwerbsfähiger und nicht vermögender Ehegatte auf nachehelichen Unterhalt verzichtet mit der Folge, dass er zwangsläufig der Sozialhilfe anheimfallen wird, kann den guten Sitten zuwider laufen und damit nichtig sein, auch ...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / b) Deutsch-französischer Wahlgüterstand

Rz. 31 Die Wahl-Zugewinngemeinschaft nach § 1519 BGB kann durch Ehevertrag begründet werden. Sie entspricht materiell überwiegend dem deutschen Recht der Zugewinngemeinschaft, weniger dem französischen Recht. Gleichwohl bereitet dieser Wahlgüterstand vielfältige Rechtsanwendungsprobleme.[16] Z.B. enthält das zugrunde liegende Abkommen in Art. 5 ein Verbot, über die einem Ehe...mehr

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§ 12 Erbscheinsverfahren / cc) Nachweis durch öffentliche Urkunden

Rz. 31 Die in § 352 Abs. 2 Nr. 1, 2, Abs. 3 FamFG bezeichneten Angaben sind durch öffentliche Urkunden nachzuweisen. Die Beweiskraft öffentlicher Urkunden ist in § 415 ZPO geregelt. Urkunde im Sinne dieser Vorschrift ist die durch Niederschrift verkörperte Gedankenerklärung, die geeignet ist, Beweis für streitiges Parteivorbringen zu erbringen.[78] Dieser Begriff gilt auch f...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 5. Vereinbarung von Gütertrennung

Rz. 43 Die Vereinbarung von Gütertrennung kann Rz. 44 Muster 9.4: Gütertrennung Muster 9.4: Gütertrennung Wir ve...mehr

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§ 8 Materielle Fragen / a) Richtige Anträge: Anhängigmachung der Folgesache

Rz. 133 Die gerichtliche Vertragskontrolle wird dadurch eingeleitet und überhaupt erst ermöglicht, dass die jeweilige Folgesache, welche vertraglich ausgeschlossen oder eingeschränkt wurde, anhängig gemacht wird. Rz. 134 Um dem Gericht Veranlassung zur Vertragskontrolle zu geben, muss alsomehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / d) Die Bedeutung der Geschäftsgrundlage

Rz. 150 Aus der Praxis der Unterhaltsstreitsachen ist bekannt, dass es regelmäßig zu folgenden Problemen kommt:mehr

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§ 8 Materielle Fragen / I. Begriff

Rz. 70 Die Inhalts- und Ausübungskontrolle hat – über die Prüfung allgemeiner Verstöße hinaus – die Rechtsfolgen solcher Verträge zum Gegenstand, die einen der Ehegatten benachteiligen. Rz. 71 Das Gericht überprüft unter bestimmten Voraussetzungen, obmehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / IV. Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens, § 1357 Abs. 1 BGB

Rz. 7 Zwar kann ein Ehegatte die Berechtigung des anderen zur Ausübung der Schlüsselgewalt unter bestimmten Voraussetzungen (nachträglich) kontrollfest ausschließen (§ 1357 Abs. 2 BGB), jedoch ist eine (vorherige) Beschränkung durch Ehevertrag nicht möglich, da es sich um zwingendes Recht handelt.[7] Rz. 8 Auch in diesem Zusammenhang erweist sich die Dokumentation der Trennun...mehr

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§ 8 Materielle Fragen / XIII. Nichtigkeit und Abänderung

Rz. 68 Ist ein Ehevertrag nichtig und hatte er vermeintlich zur Erledigung der Hauptsache geführt, kann er nicht Gegenstand eines Abänderungsantrags sein. Vielmehr ist das Verfahren fortzusetzen.[44] Rz. 69 Muster 8.2: Nichtigkeit: Antrag, das Verfahren fortzusetzen Muster 8.2: Nichtigkeit: Antrag, das Verfahren fortzusetzen … wird beantragt,mehr

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§ 13 Haftungsrechtliche Fragen / I. Allgemeines

Rz. 13 Die Haftung des Notars ist wegen deren Subsidiarität zur Anwaltshaftung (siehe oben Rdn 5). nicht von erstrangiger Bedeutung, soweit es um die Frage geht, wer in dem Fall haftet, dass ein Ehevertrag Fehler enthält und der Rechtsanwalt in die Formulierung beratend eingebunden war. Rz. 14 Die persönliche, verschuldensabhängige Haftung außerhalb der Staatshaftung ist die ...mehr

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§ 8 Materielle Fragen / V. §§ 119, 123 BGB Anfechtung wegen Irrtums, Täuschung oder Drohung (Willensmängel)

Rz. 21 Die Anfechtung wegen Irrtums oder Drohung spielt aufgrund der Inhalts- und Ausübungskontrolle (§ 8 Rdn 70 ff.) in der Praxis nur noch eine untergeordnete Bedeutung. Sie ist jedoch vor allem dann zu prüfen, wenn die Vertragskontrolle nicht greift oder zu einem im Vergleich zur Anfechtung ungünstigeren Ergebnis führt. Dogmatisch ist die Anfechtung durch die Inhalts- und...mehr

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§ 8 Materielle Fragen / VI. § 139 BGB: Teilnichtigkeit

Rz. 32 Ist ein Ehevertrag nichtig (insbesondere mangels im Einzelfall vorgeschriebener notarieller Beurkundung (z.B. der Vereinbarung des Wahlgüterstands der Gütertrennung, §§ 1408 Abs. 1, 1410, 125 BGB), ist der ganzen Vertrag nichtig, wenn nicht anzunehmen ist, dass er auch ohne den nichtigen Teil abgeschlossen worden wäre. Rz. 33 Beispiel M und F vereinbaren privatschriftl...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 2. Die Abänderbarkeit von Unterhaltsvereinbarungen

Rz. 133 Ob eine Unterhaltsvereinbarung abänderbar oder für immer festgeschrieben sein soll, ist von besonderer Bedeutung. Dies ergibt sich zum einen aus der wirtschaftlichen bzw. existenziellen Tragweite für die Beteiligten etwa im Fall später eintretender Arbeitslosigkeit, Erkrankung oder Erwerbsunfähigkeit. Zum anderen kann bei lange zurückliegenden Vereinbarungen die Gesc...mehr

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§ 1 Allgemeines / 4. Verträge mit Dritten

Rz. 20 Verträge mit Dritten sind nach allem keine Eheverträge, auch wenn sie einen Bezug zu einer bestimmten Ehe haben. Rz. 21 Beispiel Die Schwiegereltern verpflichten sich unter der Voraussetzung, dass ihr Kind mit seinem Ehegatten, ihrem Schwiegerkind, Gütertrennung vereinbart und eine anzuschaffende Immobilie zu Alleineigentum erwirbt, diesem eine bestimmte finanzielle Un...mehr

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§ 4 Ehevertragstypologie / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Ehevertragstypologie hängt eng mit der Begrifflichkeit des Ehevertrags zusammen (siehe § 1 Rdn 1 ff.). Die Vertragstypenlehre von Langenfeld ordnet den in der Lebenswirklichkeit vorkommenden Ehe typen, beispielsweisemehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 3. Vereinbarungen zu nebengüterrechtlichen Sachverhalten

Rz. 369 Hier geht es insbesondere um Ansprüche wegen ehebezogener Zuwendung sowie aus konkludenter Ehegatteninnengesellschaft und familienrechtlichem Kooperationsvertrag.[199] Rz. 370 Praxistipp Die Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen derartiger Ansprüche sind teils mangels vorhandener, teils dürftiger gesetzlicher Vorgaben sehr kompliziert und oft nur durch die Kennt...mehr

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§ 8 Materielle Fragen / XII. Gläubigeranfechtung nach dem Anfechtungsgesetz und Insolvenzanfechtung

Rz. 53 Nach § 4 des Gesetzes über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens (Anfechtungsgesetz – AnfG) kommt es darauf an, ob der fragliche Vermögenstransfer – hier: aufgrund eines Ehevertrags – eine "unentgeltliche Leistung" darstellt. Rz. 54 Das Gleiche gilt nach § 134 InsO ("Anfechtbar ist eine unentgeltliche Leistung des Schuld...mehr

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§ 7 Formalien der Notarurkunde / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Formalien sind auch für die anwaltliche Tätigkeit wichtig, wenn eine vorbereitete Urkunde in Textform dem Notar übermittelt werden soll und der Notar dies akzeptiert. (Dies wird bei einem guten und erfahrenen Notar allerdings eher die Ausnahme sein.) Rz. 2 Nur bestimmte Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen bedürfen der notariellen Beurkundung (vgl. § 6 Rdn...mehr

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§ 1 Allgemeines / 4. Nachehelicher Unterhalt, § 1585c BGB

Rz. 99 Ehegatten können über den nachehelichen Unterhalt Vereinbarungen schließen.mehr

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§ 8 Materielle Fragen / 2. Frühere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs

Rz. 85 Der Bundesgerichtshof leitete seine Rechtsprechung aus der grundgesetzlich verbürgten Vertragsfreiheit bzw. aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ab und argumentierte daher unmittelbar verfassungsrechtlich.[49] Dies führte zur Feststellung, dass, wer von der Ehevertragsfreiheit Gebrauch macht, grundsätzlich kein sittenwidriges Rechtsgeschäft abschließt....mehr

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§ 11 Verfahrensrechtliche F... / A. Beweislast

Rz. 1 Die Beweislast für das Bestehen eines Ehevertrags trägt derjenige, der sich darauf beruft.[1]mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 7. Anwaltshaftung

Rz. 432 Der Versorgungsausgleich ist besonders haftungsträchtig. So hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Schadensersatzanspruch des Mandanten allein deshalb in Betracht kommt, weil er vom Anwalt nicht auf die Möglichkeit zum Abschluss einer Verzichtsvereinbarung hingewiesen wurde.[250] Dies dürfte für die gesetzliche Gestaltungsmöglichkeit insgesamt gelten. Es kan...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / II. Familienrechtliche Verträge

Rz. 6 Hier gilt grundsätzlich dasselbe. Familienrechtliche Verträge sind etwa Eheverträge oder Verträge, die sich auf die Regelung des Zugewinnausgleichs, der Unterhaltsansprüche oder des Versorgungsausgleichs beschränken. Bei Eheverträgen findet ersatzweise eine Kontrolle gemäß §§ 138, 242 BGB statt.[5]mehr

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§ 11 Das Verfahren in Verso... / 1. Begründung und Inhalt des Verbunds

Rz. 96 Bei den im Verbund stehenden Verfahren kann es sich regelmäßig nur um den Ausgleich bei der Scheidung betreffende Verfahren handeln, weil nur dieser bereits zwingend im Scheidungsverfahren durchzuführen ist (Verfahren nach §§ 10 bis 17 VersAusglG). Rz. 97 Der Ausgleich nach der Scheidung (§§ 20 bis 26 VersAusglG) findet dagegen erst nach dem Eintritt des Versorgungsfal...mehr

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§ 12 Erbscheinsverfahren / e) Eidesstattliche Versicherung, § 352 Abs. 3 FamFG

Rz. 32 Für einen Teil der geforderter Angaben nach § 352 Abs. 1 und 2 FamFG und dafür, dass der Erblasser zur Zeit des Todes im Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt hat, lässt § 352 Abs. 3 S. 1 FamFG als Nachweis die Versicherung an Eides Statt zu. Der Antragsteller hat dabei zu versichern, "dass ihm nichts bekannt ist, was der Richtigkeit seiner Angaben entgegensteht"...mehr

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§ 7 Vereinbarungen über den... / 2. Inhaltskontrolle am Maßstab des § 138 Abs. 1 BGB

Rz. 133 Unwirksam wegen Verstoßes gegen § 138 Abs. 1 ist ein Ehevertrag, und damit auch ein Vertrag über den Versorgungsausgleich, wenn er zu einer evident einseitigen Lastenverteilung der Eheleute führt und ein Ehegatte bei dessen Abschluss in einer erheblich schwächeren Verhandlungsposition war.[74] Maßgebend für die Beurteilung ist also eine Gesamtschau aller Umstände im ...mehr