Fachbeiträge & Kommentare zu Ehevertrag

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FF 07/08/2017, FF 7_8-2017 / Versorgungsausgleich

a) Zur Behandlung geringfügiger Anrechte beim Tod eines Ehegatten vor Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 22.3.2017 – XII ZB 385/15, FamRZ 2017, 960 m. Anm. Holzwarth). b) Werden geringfügige Anrechte als Rechnungsposten in die Gesamtsaldierung eingestellt, bleiben (fiktive) Teilungskosten unberücksichtigt, wenn diese ...mehr

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FF 07/08/2017, Rechtsprechu... / III. Vereinbarungen (§§ 6–8 VersAusglG)

Nach Auffassung des OLG Frankfurt ist die notwendige Form einer Vereinbarung nach § 7 VersAusglG i.V.m. § 127a BGB gewahrt, wenn die Beteiligten einen schriftlichen Vergleich nach § 36 Abs. 3 FamFG i.V.m. § 278 Abs. 6 S. 2 ZPO schließen.[15] Auch die Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle im Hinblick auf den Ausschluss von Anrechten war Gegenstand verschiedener Entscheidungen....mehr

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zerb 6/2017, Eherecht in Europa

Dr. Rembert Süß/Prof. Der. Gerhard Ring (Hrsg.) zerb verlag, 3. Auflage 2017, 1.503 Seiten, gebunden, 169 EUR ISBN 978-3-95661-062-2 Das Handbuch "Eherecht in Europa mit eingetragener Lebenspartnerschaft und Adoption" ist Anfang des Jahres 2017 in seiner nunmehr dritten Auflage erschienen. Es hat sich in meinen Augen als unverzichtbares Standardwerk für das internationale Priva...mehr

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FF 6/2017, FF 6/2017 / Scheidungsfolgen

Zu den objektiven und subjektiven Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit eines Ehevertrags aufgrund einer Gesamtschau der zu den Scheidungsfolgen getroffenen Regelungen im Fall der sog. Unternehmerehe [im Anschluss an Senatsbeschl. v. 29.1.2014 – XII ZB 303/13, FamRZ 2014, 629 m. Anm. Bergschneider, S. 727, und Senatsurt. v. 31.10.2012 – XII ZR 129/10, FamRZ 2013, 195 m. Anm. ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Gesellschafterwechsel nach § 1 Abs. 2a GrEStG

Leitsatz Von der Vorschrift des § 1 Abs. 2a Satz 6 GrEStG wird nur der Gesellschafterwechsel durch Erbfolge erfasst Sachverhalt Bei der Klägerin handelte es sich um eine GbR mit den Gesellschaftern Herrn B, Frau B1 (beide zu 50% am Vermögen beteiligt) und der B & C GmbH, die nicht am Vermögen der GbR beteiligt war. Die GbR war Eigentümerin von Gebäuden auf fremdem Grund und B...mehr

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FF 5/2017, Familienarbeit –... / I. Anlass zum Nachdenken: Ein Fall aus der Praxis

Wer das geltende Güterrecht in Zweifel ziehen will, muss mit Verständnislosigkeit und Abwehr rechnen.[1] Die familienrechtliche community hat sich mit dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft und seiner Abwählbarkeit kraft "privatautonomer" Entscheidung der Ehegatten halbwegs rechtssicher eingerichtet.[2] Wer ernsthaft de lege ferenda die Einführung einer moderne...mehr

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FF 5/2017, Familienarbeit –... / 3. Zu Reichweite und Grenzen privatautonomer Selbstbindung

Die entscheidende Hürde für eine angemessene juristische Anerkennung der Familienarbeit ist freilich die Vertragsfreiheit, so wie sie der BGH versteht: Ehevertag ist Ehevertrag, pacta sunt servanda. Eine einzige Unterschrift, geleistet in einer emotional aufgeladenen Situation, zählt mehr als ein ganzes Eheleben voll Familienarbeit. Der juristische Laie wundert sich, dass si...mehr

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FF 5/2017, Interviews in Forum Familienrecht 1997–2017

1997 Kindschaftsrechtsreform – Kindesunterhaltsgesetz – Mediation Eherechtsreform – Kindschaftsrechtsreform – Fachanwalt Familienrecht Familiengerichtstag – Reformvorhaben – Familiengerichtsbarkeit Herbsttagung – Kindschaftsrechtsreform – Familiengerichtsbarkeit 1998mehr

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FF 5/2017, Familienarbeit –... / 1. Die Vorgabe des GG: Gleichwertigkeit von Familien- und Erwerbsarbeit

Das Grundgesetz sieht dies anders: Das BVerfG leitet eine Gleichwertigkeit von Familienarbeit und Erwerbsarbeit unmittelbar aus der Verfassung ab.[14] Das GG schütze die Ehe gem. Art. 6 Abs. 1, 3 Abs. 2 GG nur als die partnerschaftliche, gleichberechtigte Gemeinschaft der Ehegatten.[15] Die Ehegatten hätten gleiches Recht und gleiche Verantwortung bei der Ausgestaltung ihres...mehr

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FF 5/2017, Familienarbeit –... / 2. Dogmatische Hürden?

Nachdem das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 6.2.2001[24] zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen der bisherigen Linie des BGH – einer fast grenzenlosen Vertragsfreiheit – den Boden entzogen hatte, stand der BGH vor der Notwendigkeit einer Neuorientierung. Die Chance einer grundsätzlichen Neuorientierung unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Gleichwerti...mehr

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FF 5/2017, Familienarbeit –... / 2. Familienarbeit im BGB

Bekanntlich bildet das geltende Familienrecht des BGB die Grundwertung des Grundgesetzes auch nicht annähernd ab. Zwar wird der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft auf den Gedanken der prinzipiellen Gleichwertigkeit von Erwerbsarbeit und Familienarbeit als Konsequenz einvernehmlicher Arbeitsteilung zurückgeführt.[18] Dieses Prinzip gewinnt aber erst bei Ende der ...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / a) Erwerbsobliegenheit

Mit dem Einsetzen des Trennungsunterhaltsanspruchs geht die Frage einher, ab wann es dem bislang den Haushalt führenden, nicht erwerbstätigen Ehegatten obliegt, seinen Bedarf durch eigene Erwerbseinkünfte zu decken. Dies ist im Blick auf die in § 1569 BGB ab Rechtskraft der Scheidung eingeforderte Eigenverantwortung von zentraler Bedeutung. Die Rechtsprechung hebt auf den Ei...mehr

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FF 2/2017, Das leidige Thema Geld

Dr. Undine Krebs In meiner Kanzlei häufen sich die Fälle, dass mir ein restriktiver Ehevertrag vorgelegt wird, den ich doch bitte zu Fall bringen solle. Es wird zuerst argumentiert, man habe den Inhalt überhaupt nicht verstanden; dieses Juristendeutsch sei doch auch zu schwer verständlich. Bei meinem Hinweis, dass Verzicht doch ein eindeutiges Wort sei, wird ein zweiter Einwa...mehr

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FF 2/2017 / Versorgungsausgleich

a) Für den Ausgleich einer Beamtenversorgung ist auch im Fall des (teilweisen) Ruhens nach § 56 Abs. 1 und 3 BeamtVG grundsätzlich das ungekürzte Stammrecht des ausgleichsverpflichteten Ehegatten maßgeblich. b) Das Ruhen ist allerdings dann beachtlich und vom ausgleichsberechtigten Ehegatten mitzutragen, wenn und soweit es auf konkurrierenden Anrechten beruht, die der ausgle...mehr

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zerb 2/2017, Ungewollte Fer... / 4. Gestaltungsmöglichkeiten

In der Praxis kann in den Fällen des verbundenen Ehevertrags und Pflichtteilsverzichtsvertrags dem Risiko einer Totalnichtigkeit entgegengewirkt werden, indem § 1586 b Abs. 1 S. 3 – auch iVm § 1933 S. 3 bzw § 1318 Abs. 2 – ausdrücklich abbedungen wird, was mit der ganz herrschenden Literaturauffassung zulässig ist.[41] Aber auch sonst kann die (vorsorgliche) Abbedingung der ...mehr

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zerb 1/2017, Andere Länder,... / b) Lösung nach österreichischem Recht

Der gesetzliche Güterstand im österreichischen Eherecht ist die Gütertrennung.[44] Diese kann jedoch vertraglich durch Güterrechtsverträge, sogenannte Ehepakte, abgeändert werden. Es kann sowohl Gütergemeinschaft unter Lebenden als auch Gütergemeinschaft auf den Todesfall vereinbart werden. Bei der Gütergemeinschaft unter Lebenden gibt der Ehepakt jedem Gatten einen Anspruch...mehr

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zerb 1/2017, Andere Länder,... / 2. Abwandlung

Edgar und Marie sind miteinander verheiratet und haben zwei gemeinsame Kinder. Sie haben einen Ehevertrag errichtet und Gütertrennung vereinbart. Als Edgar verstirbt, hat er überraschenderweise seine Lebensgefährtin als Alleinerbin eingesetzt. Wie gestalten sich die Pflichtteilsquoten von Marie, Max und Tina? a) Lösung nach deutschem Recht Der Ehefrau steht nach deutschem Rech...mehr

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FF 1/2017, Der Zugewinn – e... / I. Die Gesetzesregelung seit dem 1.7.1958

Mit ungläubigem Erstaunen nimmt der aufgeklärte Familienrechtler zur Kenntnis, welche Gesetzessituation vor dem 1.7.1958 galt. Sofern kein Ehevertrag bestand, war damals noch eine aus Olims Zeiten datierende Regelung vom 1.1.1900 (!) in Kraft. Diese bestand aus einer Vermögenstrennung mit Verwaltungs- und Nutzungsgemeinschaft (§§ 1363 ff. BGB a.F.). Damit hatte der Ehemann d...mehr

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zerb 1/2017, Andere Länder,... / 1. Fall

Edgar und Marie sind miteinander verheiratet und haben zwei gemeinsame Kinder, Max und Tina. Einen Ehevertrag haben sie nicht errichtet. Als Edgar verstirbt, hat er überraschenderweise seine Lebensgefährtin als Alleinerbin eingesetzt. Wie gestalten sich die Pflichtteilsquoten von Marie, Max und Tina? a) Lösung nach deutschem Recht Nach deutschem Recht hat die Ehefrau Marie neb...mehr

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zerb 1/2017, Andere Länder,... / 3. Abwandlung

Edgar und Marie sind miteinander verheiratet und haben keine Kinder. Einen Ehevertrag haben sie nicht errichtet. Als Edgar verstirbt, hat er überraschenderweise seine Lebensgefährtin als Alleinerbin eingesetzt. Wie gestalten sich die Pflichtteilsquoten der hinterbliebenen Ehefrau und der Eltern? a) Lösung nach deutschem Recht Die Ehefrau Marie hat nach deutschem Recht neben de...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / II. Familienrechtliche Verträge

Rz. 6 Hier gilt grundsätzlich dasselbe. Familienrechtliche Verträge sind etwa Eheverträge oder Verträge, die sich auf die Regelung des Zugewinnausgleichs, der Unterhaltsansprüche oder des Versorgungsausgleichs beschränken. Bei Eheverträgen findet ersatzweise eine Kontrolle gemäß §§ 138, 242 BGB statt.[5]mehr

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zerb 1/2017, Andere Länder,... / a) Lösung nach deutschem Recht

Der Ehefrau steht nach deutschem Recht ein gesetzlicher Pflichtteilsanspruch in Höhe von 1/6 zu, §§ 2303 Abs. 1, 1931 Abs. 4 BGB. Ein Anspruch auf den konkreten Zugewinn besteht infolge des Ehevertrags und der vereinbarten Gütertrennung nicht. Die beiden Kinder haben ebenfalls jeweils einen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch in Höhe von 1/6, § 2303 Abs. 1 BGB. Nachdem der Mutt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Gütertrennung

Rn 8 Etwas anderes ergibt sich auch nicht, wenn die Ehegatten durch Ehevertrag den Güterstand der Gütertrennung (§ 1414 BGB, also Ausschluss eines späteren Ausgleichs eines etwaigen Zugewinns) gewählt haben. Nur das Vermögen des insolventen Ehegatten ist von der Verfahrenseröffnung betroffen.mehr

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FF 12/2016, Tod und Zugewinn / d) Erbe ist der ausgleichspflichtige Ehegatte selbst

Schwieriger zu beurteilen ist die Lage, wenn der ausgleichspflichtige Ehegatte weiterhin Erbe des ausgleichsberechtigten Ehegatten ist, beispielsweise bei Beendigung des Güterstandes durch Ehevertrag. Der ausgleichspflichtige Ehegatte wollte in diesen Konstellationen zwar am gemeinschaftlich erwirtschafteten Vermögen teilhaben, welches in Höhe des ausgleichspflichtigen Zugew...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Zugewinngemeinschaft

Rn 5 Gesetzlicher Güterstand unter Eheleuten ist die Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB). Jeder Ehegatte behält sein Vermögen, und auch während der Ehe hinzugewonnenes Vermögen wird – soweit dieses nicht im Einzelfall ausdrücklich abweichend vereinbart ist – nicht gemeinschaftliches Vermögen. Die Vermögen der Ehegatten bleiben getrennt. Ein Ausgleich findet nur am Ende der Zug...mehr

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FF 12/2016, Die notarielle Fachprüfung im Familienrecht

Klaus-Peter Horndasch2. Auflage 2016, 277 Seiten, 39,90 EUR, Deutscher Notarverlag, ISBN: 978-3-95646-091-3 Wer das Amt des Notars oder der Notarin anstrebt, muss sich seit einigen Jahren einer durchaus anspruchsvollen Fachprüfung mit Klausuren in verschiedenen Rechtsgebieten und einer mündlichen Prüfung stellen. Auch das Familienrecht gehört zu den Prüfungsgebieten, ist aber...mehr

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FF 10/2016, Kinderehe und o... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beteiligten H., geb. am 1.1.1994, und A., geb. am 1.1.2001, sind syrische Staatsangehörige. Sie sind zueinander verwandt als Cousin und Cousine und in der gleichen Stadt in Syrien aufgewachsen. Aufgrund der Kriegsereignisse in Syrien sind die beiden vorgenannten Beteiligten über die sogenannte "Balkanroute" von Syrien aus nach Deutschland geflüchtet, wo sie am 27....mehr

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FF 10/2016, Voraussetzungen... / III. Grundlagen

Eine Inhaltskontrolle nach § 138 BGB ist nach der Entscheidung des BVerfG[4] bei einem Ehevertrag dann geboten, wenn dieser zu einer evident einseitigen Lastenverteilung der Eheleute führt und ein Ehegatte bei dessen Abschluss in einer erheblich schwächeren Verhandlungsposition war. Dabei hat das Familiengericht nach der Rechtsprechung des BGH[5] zu überprüfen, inwieweit die...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / a) Gesetzlicher Güterstand oder Regelung durch Ehevertrag?

Besteht keine abweichende Regelung durch notariellen Ehevertrag (§§ 1408, 1410 BGB), kann bei Scheidung der Ehe der Zugewinnausgleich durchgeführt werden. Praxishinweise: Ehevertragliche Regelungen werden gelegentlich auch im Zusammenhang mit anderen Verträgen geschlossen. So kommt es vor, dass Eheleute gemeinsam ein Eigenheim kaufen und in diesem Vertrag auch – ganz nebenbei...mehr

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ZAP 6/2017, Ehevertrag: Auslegung einer Abtretungserklärung

(OLG München, Beschl. v. 13.12.2016 – 34 Wx 82/16) • Die Auslegung einer Abtretungserklärung in einem der umfassenden Vermögensauseinandersetzung dienenden Ehevertrag, wonach "Eigentümerrechte an Grundpfandrechten" an den jeweiligen künftigen Eigentümer der belasteten Immobilie übertragen werden, kann ergeben, dass sich die Abtretung auch auf Eigentümergrundschulden erstreck...mehr

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ZAP 11/2017, Ehevertrag: Objektive und subjektive Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit

(BGH, Beschl. v. 15.3.2017 – XII ZB 109/16) • Selbst wenn die ehevertraglichen Einzelregelungen zu den Scheidungsfolgen jeweils für sich genommen den Vorwurf der Sittenwidrigkeit nicht zu rechtfertigen vermögen, kann sich ein Ehevertrag im Rahmen einer Gesamtwürdigung als insgesamt sittenwidrig erweisen, wenn das Zusammenwirken aller in dem Vertrag enthaltenen Regelungen erk...mehr

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ZAP 9/2017, Vorsorgevollmac... / II. Abgrenzung und Abstimmung der Vorsorgeregelungen

Bekannt ist der Dreiklang von Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung. Dabei ist zu differenzieren und in der Bedeutung zu werten: Zentral ist die Vorsorgevollmacht, mit welcher der Bevollmächtigte den Vollmachtgeber meist umfassend vertreten kann. In der Patientenverfügung geht es nur um einen Teilbereich: die Behandlung bei Einwilligungsunfähigkeit in bestimm...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / 2. Vertragsänderung aufgrund Änderung der Rechtslage

Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH FamRZ 2012, 525) bleibt es einem Unterhaltspflichtigen im Zweifel unbenommen, sich auf die Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) eines Ehevertrags zu berufen, in dem eine lebenslange Unterhaltspflicht vereinbart worden ist, nachdem sich durch die Möglichkeit der Befristung des Unterhalts nach § 1578b Abs. 2 BGB die Rechtslage ge...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / a) Bewertung des belasteten privilegierten Vermögens

Der BGH (FamRZ 2015, 1268 m Anm. Münch = NJW 2015, 2334 = MDR 2015, 771 = FamRB 2015, 283 m. Hinw. Kogel unter Aufgabe von BGH FamRZ 2007, 978) ist zu seiner ursprünglichen Rechtsprechung hinsichtlich des Wertzuwachses eines mit einem Nießbrauch belasteten Grundstückes zurückgekehrt. Auszugehen ist von dem Grundsatz, dass ein gem.§ 1374 Abs. 2 BGB privilegiertes Vermögen, da...mehr

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ZAP 1/2016, Die gesetzliche... / c) Einfluss des Güterrechts

Neben dem Verhältnis zu den erbenden Verwandten bestimmt sich die erbrechtliche Stellung des Ehegatten danach, in welchem Güterstand die Ehegatten lebten. Das deutsche Recht kennt als Güterstände die Zugewinngemeinschaft, die Gütertrennung sowie die Gütergemeinschaft. Hinweis: Gütertrennung und Gütergemeinschaft können nur alternativ gegeben sein, wenn sie von den Ehepartnern...mehr

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ZAP 1/2016, Die gesetzliche... / dd) Gütergemeinschaft

Ebenfalls in einem notariellen Vertrag können die Ehegatten den Güterstand der Gütergemeinschaft vereinbaren, § 1415 BGB. Bezeichnend für die Gütergemeinschaft ist, dass das wesentliche Vermögen beider Ehegatten als Gesamtgut zum gemeinschaftlichen Vermögen beider Ehegatten wird. Bei der Gütergemeinschaft sind nachfolgende fünf Vermögensmassen zu unterscheiden: das gemeinscha...mehr

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ZAP 9/2017, Vorsorgevollmac... / 6. Sonderform: Unternehmensbezogene Vorsorgevollmacht

Für die Vorsorge für Unternehmerinnen und Unternehmer existieren inzwischen einige Überlegungen (z.B. Jocher notar 2014, 3; Reymann ZEV 2005, 457), aber noch recht wenig praktische Erfahrung. Sicher ist, dass es keine Standardlösung gibt. Es ist zum einen die persönliche Situation zu betrachten: Stehen taugliche Bevollmächtigte bereit? Sind Teilhaber an dem Unternehmen vorha...mehr

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zerb 7/2016, Familienrecht in der Notar- und Gestaltungspraxis

Christof Münch (Hrsg.) C.H.BECK, 2. Auflage 2016, Buch LXIX, 1.420 Seiten, in Leinen, 199 EUR ISBN 978-3-406-67944-5 Drei Jahre nach Erscheinen der 1. Auflage kam das von Münch herausgegebene Werk in aktualisierter 2. Auflage wieder auf den Markt. Zahlreiche Gesetzesänderungen und umfangreich ergangene Rechtsprechung haben eine Neuauflage erforderlich gemacht. Das Kostenrecht m...mehr

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FF 5/2016, Konkrete Bedarfs... / 2 Aus den Gründen:

Die Beschwerde des Antragsgegners ist überwiegend unbegründet, die Anschlussbeschwerde der Antragsgegnerin teilweise begründet. 1. Nach Zurückverweisung der Sache durch den Bundesgerichtshof im Beschl. v. 30.9.2015 (XII ZB 1/15) hat der Senat den konkreten Bedarf der Antragstellerin zu ermitteln, um ausgehend davon prüfen zu können, ob in der Unterhaltsvereinbarung im notarie...mehr

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FF 5/2016, Konkrete Bedarfs... / Leitsatz

1. Bei der Bemessung des ehelichen und nachehelichen Unterhalts ist ein objektiver Maßstab anzulegen. Die für das Maß des Unterhalts ausschlaggebenden ehelichen Lebensverhältnisse bestimmen sich dabei grundsätzlich nach den für den allgemeinen Lebensbedarf genutzten Einkünften. 2. Der für eine Korrektur unangemessener Vermögensbildung heranzuziehende Maßstab darf nicht dazu f...mehr

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FF 4/2016, Verzicht auf künftigen Trennungsunterhalt im Ehevertrag

BGB § 134 § 1360a Abs. 3 § 1361 Abs. 4 § 1614 Leitsatz 1. Die Beurteilung, ob eine unzulässige Unterschreitung des angemessenen Unterhalts und damit ein nach § 134 BGB unwirksamer Verzicht auf künftigen Trennungsunterhalt vorliegt, setzt voraus, dass zunächst die Höhe dieses angemessenen Unterhaltsanspruchs im hierfür erforderlichen Umfang festgestellt worden ist. (Rn 17) 2. So...mehr

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FF 4/2016, Die Rechtsprechu... / 2. Befristung bei einer Vereinbarung lebenslangen Unterhalts

Zur Anpassung eines Ehevertrags führt der BGH[24] aus: Haben die Parteien in einem Ehevertrag eine lebenslange Unterhaltsverpflichtung vereinbart, und hat sich die Rechtslage geändert (Möglichkeit der Befristung), bleibt es dem Unterhaltspflichtigen im Zweifel unbenommen, sich auf eine Störung der Geschäftsgrundlage zu berufen. Bei einer nach § 313 i.V.m. § 1578b Abs. 1 S. 1 ...mehr

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FF 4/2016, Verzicht auf kün... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beteiligten streiten um Trennungsunterhalt für die Zeit von Januar 2012 bis Mai 2013. [2] Die Antragstellerin und der Antragsgegner heirateten am 7.1.2005. Die Ehe blieb kinderlos. Ende Dezember 2011 trennten sich die Beteiligten. Durch Beschl. v. 13.2.2013, bezüglich des Scheidungsausspruchs rechtskräftig seit dem 7.5.2013, wurde ihre Ehe geschieden. [3] Die Beteil...mehr

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FF 3/2016, Jahresarbeitstagung Familienrecht des DAI

Wie bekannt, wurde zum 1.1.2015 die Anwaltsfortbildungsdauer gemäß § 15 Abs. 3 Fachanwaltsordnung von 10 auf 15 Zeitstunden erhöht. Man durfte gespannt sein, wie sich das DAI entscheiden würde: Belässt es das Fachinstitut im Rahmen seiner Arbeitstagung weiterhin bei lediglich 10 Fortbildungsstunden, hängt es die Mehrstunden der Jahresarbeitstagung an oder widmet es den 5 Meh...mehr

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FF 2/2016, Recht auf unbena... / I. Die "verunglückten" Fälle und das Bundesverfassungsgericht

Es sind häufig nicht alltägliche Fälle, die das Bundesverfassungsgericht dazu veranlassen, eine höchstrichterliche Rechtsprechung im Familienrecht mit einem Federstrich zur Makulatur werden zu lassen. Familienrechtler erinnern sich noch an den "Paukenschlag aus Karlsruhe",[2] der die Ehevertragsfreiheit der damaligen familiengerichtlichen Rechtsprechung beendet hat. Zugrunde...mehr

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Zerb 1/2016, Die Zugewinnge... / 1. Zugewinngemeinschaft

Sofern die Ehegatten bei Eheschließung nicht durch Ehevertrag etwas anderes vereinbaren, treten diese nach den §§ 1363 ff BGB automatisch in den Güterstand der Zugewinngemeinschaft ein. Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft ist faktisch ein Güterstand der Gütertrennung mit späterem Zugewinnausgleich. Denn das Vermögen der Eheleute bleibt während des Bestehens d...mehr

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Zerb 1/2016, Die Zugewinnge... / 8. Modifizierte Zugewinngemeinschaft

Die Zugewinngemeinschaft hat einige zivilrechtliche Nachteile gegenüber der Gütertrennung. Die Nachteile können aber durch Modifizierungen, die in einem notariellen Ehevertrag fixiert sein müssen, eingeschränkt werden. In der Folge bleibt es sodann bei der Eingruppierung "Zugewinngemeinschaft" mit den entsprechenden steuerlichen Konsequenzen (§ 5 ErbStG). Beispiel 9 Ein Ehepa...mehr

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Zerb 1/2016, Die Zugewinnge... / 4. Güterstandsschaukel

Unter der Güterstandsschaukel versteht man eine zu Lebzeiten der Ehegatten vorgenommene Änderung des Güterstands. Ob dabei vorrangig zivilrechtliche oder steuerrechtliche Überlegungen vorlagen, spielt keine Rolle. Der BFH hat mit Urteil vom 12.7.2005[24] zu folgendem Sachverhalt zu entscheiden: Ehegatten, die bisher im Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt hatten, haben ...mehr

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FF 12/2015, Versorgungsausg... / 2. Zur subjektiven Seite

a) Während vor allem in der Grundentscheidung des BGH die objektive Seite, also die unterschiedliche Wertigkeit der einzelnen Rechte, deutlich im Vordergrund stand, hob er in der neueren Rechtsprechung die subjektive Seite besonders hervor. Die hohe Bedeutung der subjektiven Seite zeigt sich schließlich auch darin, dass der BGH nunmehr die Rangabstufung im Rahmen der Kernber...mehr

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FF 12/2015, Versorgungsausg... / 3. Gesamtnichtigkeit

a) Die Sittenwidrigkeit des VA kann nicht nur ihn allein betreffen sondern kann tückische Folgen für den gesamten Vertrag haben. Exemplarisch hierfür ist das Urteil des BGH "Gütertrennung/Jurist".[23] Der Ehevertrag enthielt Gütertrennung, den Verzicht auf VA und zudem eine Vereinbarung zum Unterhalt, die der BGH trotz des teilweisen Ausschlusses und der höhenmäßigen Begrenz...mehr