Fachbeiträge & Kommentare zu Ehevertrag

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Materielle Fragen / 1. Regelung des Zugewinnausgleichs und Vermögensauseinandersetzungsverträge

Rz. 57 Die notarielle Regelung des Zugewinnausgleichs ist nicht anfechtbar, denn die Zahlung des Zugewinnausgleichs nach Scheidung der Ehe ist kein unentgeltlicher Vermögenserwerb, weil durch diese Zahlung die Ausgleichsforderung gemäß § 1378 Abs. 1 BGB erfüllt worden ist. Zudem dient der Zugewinnausgleich nach seinem Grundgedanken der Teilhabe an dem während der Ehe gemeins...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 2. Kein Verzicht auf Trennungsunterhalt

Rz. 247 Praxistipp Auf Trennungsunterhalt kann weder ganz noch auch nur teilweise verzichtet werden (§§ 1361 Abs. 4 S. 4, 1360a Abs. 3, 1614 Abs. 1, 134, 397 BGB). Rz. 248 Allerdings lässt das Gesetz der Vertragsgestaltung einen gewissen Spielraum für eine interessengemäße und situationskonforme Ausgestaltung des jeweiligen Unterhaltsanspruchs.[144] Nichtigkeit liegt erst dann...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Vereinbarungen über den... / 7. Präzisierungen der Härteklausel

Rz. 76 Gegenstand einer Vereinbarung über den Versorgungsausgleich kann auch die Präzisierung von Härtegründen i.S.d. § 27 VersAusglG sein. Den Ehegatten steht es frei zu vereinbaren, wann ein Versorgungsausgleich aus Härtegründen ausgeschlossen sein soll, weil sie individuell festlegen können, was für sie eine Härte bedeutet. Rz. 77 Dabei sind sie nicht darauf beschränkt, de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Kosten in Erbsachen / 3. Übersicht über einzelne Gegenstandswerte

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Vereinbarungen über den... / III. Erfüllung des Formerfordernisses

Rz. 109 Für die Erfüllung des Formerfordernisses sieht § 7 VersAusglG mehrere Möglichkeiten vor: Wie nach dem früheren Recht sind Verträge über den Versorgungsausgleich notariell zu beurkunden. Das bedeutet, dass die Beteiligten ihre Erklärungen vor einem Notar abgeben müssen, wobei aber ihre gleichzeitige Anwesenheit nicht erforderlich ist (§ 128 BGB). Der Notar muss eine N...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeines / V. Abgrenzung nach dem Regelungsgehalt

Rz. 53 Die Abgrenzung nach dem Regelungsgegenstand bedarf einer weiteren Spezifizierung, da die Rechtsbeziehungen zwischen Ehegatten ja bereits durch das familiare Ordnungsrecht geregelt sind. 1. Vereinbarung des gesetzlichen Güterstands Rz. 54 Ein Ehevertrag, der lediglich wiederholt, was sowieso im Gesetz steht, regelt im Grunde nichts. Rz. 55 Beispiel M und F schließen erstm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeines / III. Die einfachrechtlichen Grundlagen des BGB

Rz. 94 Zivilrechtlich eröffnen einzelne Gesetzesvorschriften ausdrücklich und – in Anbetracht der besonderen Vertragsfreiheit des Art. 6 GG deklaratorisch – einen Regelungsspielraum 1. Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit: § 1356 Abs. 1 BGB Rz. 95 Ehemodell, Rollenverteilung und Haushaltsführung werden vom Gesetz nicht vorgegeben (kein gesetzliches Eheleitbild), sondern werde...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeines / VIII. Inhaltlich-gegenständliche Mischformen

Rz. 85 Selbstverständlich kann ein einheitliches Vertragswerk sowohl ehevertragliche als auch andere Klauseln enthalten, die bzgl. ihrer Wirksamkeit jeweils anhand der für sie einschlägigen Vorschriften zu prüfen sind. Ist bei einem einheitlichen, zusammenhängenden Vertragswerk auch nur eine einzige Klausel formbedürftig, ist es der ganze Vertrag. Ein solcher Vertrag kann, a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeines / III. Rücktritt, Kündigung

Rz. 88 Eine einseitige Aufhebung während der Vertragslaufzeit ist nicht möglich, es sei denn, sie ist vertraglich eingeräumt (Rücktritts- oder Kündigungsrecht).[41]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeines / 4. Auslegung von § 1408 Abs. 1 BGB

Rz. 36 Anknüpfungspunkt dieser Auffassungen ist immer § 1408 Abs. 1 BGB. § 1408 Abs. 1 BGB ist als Rechtsnorm ein Rechtssatz. Eine Legaldefinition kennzeichnet den Sprachgebrauch von Rechtsnormen und ist deshalb ebenfalls ein Rechtssatz.[24] Daher können jeweils die allgemeinen Auslegungssätze angewendet werden. a) Grammatikalische Auslegung Rz. 37 Hinweis "Die Ehegatten können ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Materielle Fragen / VII. § 140 BGB: Umdeutung

Rz. 35 Die Umdeutung eines z.B. wegen Formmangels (fehlende vorgeschriebene notarielle Beurkundung) unwirksamen Ehevertrages in eine schuldrechtliche (z.B. gesellschaftsrechtliche) Vereinbarung wird als unter den allgemeinen Voraussetzungen möglich erachtet.[27]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Materielle Fragen / f) Zeitpunkt der Inhalts- und Ausübungskontrolle bei Stufenverfahren

Rz. 141 In einem Stufenverfahren auf Zugewinnausgleich ist bereits in der Auskunftsstufe und nicht erst in der Leistungsstufe zu prüfen, ob die güterrechtliche Regelung eines Ehevertrages insbesondere auch im Hinblick auf § 138 BGB wirksam ist. Ist dies der Fall, so ist der Auskunftsantrag abzuweisen.[94]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeines / II. Die besondere Verfassungsrechtsgrundlage des Familienrechts: Art. 6 GG

Rz. 93 Schließen Ehegatten als Ehegatten – und nicht wie beliebige Dritte – einen Vertrag, gelten Besonderheiten. Verfassungsrechtlich folgt die Vertragsfreiheit hier aus Art. 6 GG als lex specialis zu Art. 2 GG.[46]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeines / III. Personelle Abgrenzung

1. Allgemeines Rz. 7 Das Objekt des Vertrags ist die zivilrechtliche Institution der Ehe (und zwar deren ordnungsrechtliche Gestaltung) zwischen zwei bestimmten Personen. Vertragsobjekte sind also nicht diese Personen selbst: Rz. 8 Es heißt in § 1408 BGB "Ehevertrag" und nicht "Ehegattenvertrag". Eheverträge sind daher Verträge zwischen Mann und Frau, die voraussetzen, dass die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeines / 5. Versorgungsausgleich, §§ 1408 Abs. 2 BGB, 6–8 VersAusglG

Rz. 100 Auch der Versorgungsausgleich unterliegt der Vertragsfreiheit der Ehegatten (amtliche Überschrift!). Erfolgt die Vereinbarung vor dem Scheidungsverfahren, unterliegt sie der allgemeinen Inhalts- und Ausübungskontrolle über §§ 138, 242 BGB, im Scheidungsverfahren im Besonderen nach §§ 8 VersAusglG.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeines / 1. Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit: § 1356 Abs. 1 BGB

Rz. 95 Ehemodell, Rollenverteilung und Haushaltsführung werden vom Gesetz nicht vorgegeben (kein gesetzliches Eheleitbild), sondern werden von den Ehegatten einvernehmlich geregelt.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Materielle Fragen / e) Sonderfall Funktionsäquivalenz

Rz. 105 Praxistipp Die Kenntnis der neuen Rechtsprechung zur Funktionsäquivalenz ist für den Fachanwalt Familienrecht von außergewöhnlich großer Bedeutung, nicht nur im Sinne einer guten Beratung, sondern auch der eigenen Haftung. Rz. 106 Die Gründe hierfür sind:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / a) Zugewinnausgleich nur bei Tod, aber nicht bei Scheidung (modifizierter Zugewinnausgleich)

Rz. 319 Zu den wichtigsten Modifikationen gehört die Regelung, den Zugewinnausgleich (nur) für den Fall der Scheidung auszuschließen, ohne ausdrücklich Gütertrennung zu vereinbaren. Damit werden gewisse Vorteile des Zugewinnausgleichs mit Vorteilen der Gütertrennung verknüpft, ohne dass formell ein Mischgüterstand entsteht. Rz. 320 Wird die Ehe geschieden, erfolgt kein Zugewi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Materielle Fragen / 2. Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, § 123 Abs. 1 Alt. 1 BGB

Rz. 28 Leugnet ein Ehegatte die tatsächlich vorhandene Trennungsabsicht, um den anderen zu einer vertraglichen Verzichtserklärung zu bewegen, kann die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung möglich sein.[23] Hier besteht natürlich ein gravierendes Beweisproblem. Unabhängig davon kann ein anlässlich einer Ehekrise geschlossener Vertrag wirksam sein.[24] Rz. 29 Der Bundesgericht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / E. Erledigungsklausel (Abgeltungsklausel)

Rz. 440 Erledigungsklauseln sind sinnvoll und wichtig. Sie regeln, dass damit wirklich alles geklärt ist und nichts mehr nachkommt Wenn eine Vereinbarung eine abschließende Regelung enthält, scheidet die Annahme einer Regelungslücke im Allgemeinen aus. Der Vertrag ist einer ergänzenden Vertragsauslegung sodann nicht mehr zugänglich.[254] Rz. 441 Daher erfordert eine Erledigung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Materielle Fragen / X. § 1643 BGB: Familiengerichtliche Genehmigung

Rz. 45 Kinder können in ehevertragliche Regelungen einbezogen werden. Dies wird häufig gewünscht und kann im Einzelfall sinnvoll sein. So können sich Ehegatten oft nicht einigen, wer von beiden eine Immobilie erhalten soll, die dann auf das minderjährige Kind übertragen werden soll. Rz. 46 Für solche Fälle bestimmt § 1643 BGB, dass unter denjenigen Voraussetzungen die Genehmi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Materielle Fragen / ee) Problem: Altfälle

Rz. 153 Der BGH hatte bei seiner Grundsatzentscheidung vom 11.2.2004 – XII ZR 265/02 [109] (Änderung seiner Rechtsprechung; Einführung der Inhalts- und Ausübungskontrolle von Eheverträgen heutiger Prägung) notwendig einen zeitlich davor liegenden Fall zu beurteilen. Bei der Prüfung der Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB ist auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und damit auf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 1/2017, Andere Länder,... / a) Lösung nach deutschem Recht

Der Ehefrau steht nach deutschem Recht ein gesetzlicher Pflichtteilsanspruch in Höhe von 1/6 zu, §§ 2303 Abs. 1, 1931 Abs. 4 BGB. Ein Anspruch auf den konkreten Zugewinn besteht infolge des Ehevertrags und der vereinbarten Gütertrennung nicht. Die beiden Kinder haben ebenfalls jeweils einen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch in Höhe von 1/6, § 2303 Abs. 1 BGB. Nachdem der Mutt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Materielle Fragen / b) Subjektive Seite

Rz. 123 Hier ist zunächst zu prüfen, welche Zwecke die Ehegatten verfolgten. Der spätere Eheverlauf ist also erheblich, weil es nicht nur auf die Verhältnisse beim Vertragsabschluss ankommt, insbesondere das Einkommen und Vermögen betreffend, sondern auch auf den geplanten Zuschnitt der Ehe, etwa die vorgesehene Rollenverteilung (angestrebter "Ehetyp"). Deshalb ist es auch s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Formalien der Notarurkunde / B. Beispiel

Rz. 3 Muster 7.1: Rubrum Notarurkunde Muster 7.1: Rubrum Notarurkunde Vor mir, dem Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute 1. _________________________ 2. _________________________. Die Erschienenen wiesen sich durch Bundespersonalausweis aus. Die Frage nach einer Vorbefassung wurde nach Erläuterung verneint. Rz. 4 Teilweise ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Rechtswahl (IPR)

Rz. 1 Die Ehegatten können unter den Voraussetzungen des Art. 14 Abs. 2 oder 3 EGBGB ein abweichendes Statut für die allgemeinen Ehewirkungen vereinbaren sowie gem. Art. 15 Abs. 2 EGBGB für die güterrechtlichen Wirkungen und gem. Art. 25 Abs. 2 EGBGB für das Erbrecht. Die ROM-III-Verordnung gilt seit ihrem Inkrafttreten am 21.6.2012 im Rahmen ihres Anwendungsbereiches.[1] Rz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 2. Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich

Rz. 293 § 1414 BGB a.F. bestimmte, dass im Falle des vertraglichen Ausschlusses des Versorgungsausgleichs Gütertrennung eintritt. Diese Vorschrift ist zwar im Zuge der Versorgungsausgleichsreform aufgehoben worden, bleibt aber für Eheverträge aus der Zeit vor dem 1.9.2009 wirksam.[178] Ansonsten kann sich der Wahlgüterstand nur noch über § 27 VersAusglG auswirken.[179] Rz. 2...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Wissenswertes aus dem ... / A. Allgemeines

Rz. 1 Der Notar ist ein der unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes (§ 1 BnotO). Er Rz. 2 Vor a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Materielle Fragen / a) Neue Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

Rz. 89 Das Bundesverfassungsgericht entwickelte seine neuen Grundsätze Praxistipp Das Studium dieser Entscheidungen ist unbedingt anzuraten. Ihre Kenntnis ist zur verständigen Durchdringung der Materie unentbehrlich. Rz. 90 Die Argumentation des Bundesver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 4. Güterstandsschaukel

Rz. 340 Bei der sog. Güterstandsschaukel findet ein wiederholter Güterstandswechsel statt, um die steuerlichen Vorteile des § 3 ErbStG zu generieren, wonach Vermögensübertragungen zwischen Ehegatten im Rahmen des Zugewinnausgleichs steuerfrei sind. Soll auf diese Weise in einer intakten Ehe Vermögen vom einen auf den anderen Ehegatten übertragen werden, muss der Güterstand b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeines / I. Die allgemeine Verfassungsrechtsgrundlage des Art. 2 Abs. 1 GG

Rz. 89 Art. 2 Abs. 1 GG gewährt die positive und negative Vertragsfreiheit als Unterfall der Privatautonomie (= allgemeine Handlungsfreiheit) und damit die freie Entscheidung darüber, einen Vertrag abzuschließen oder es sein zu lassen sowie die freie Bestimmung über deren Inhalt (Abschluss- und Gestaltungsfreiheit[42]). Schranken sind die verfassungsmäßige Ordnung und das Si...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeines / D. Ehevertragsfreiheit

Rz. 101 Die Ehevertragsfreiheit wird nicht nur formal aus Art. 6 GG (und nicht aus Art. 2 GG) abgeleitet. Dieser Umstand zeitigt auch erhebliche materielle Unterschiede. Während die allgemeine Handlungs- und damit Vertragsfreiheit ihre Grenzen über Art. 2 Abs. 1 GG und Art. 2 Abs. 3 Satz GG in der verfassungsmäßigen Ordnung, im Sittengesetz und in Eingriffsgesetzen findet, a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Durchsetzung der erbrec... / II. Überblick über die Auskunftsansprüche

Rz. 200 Auskunftsansprüche des Alleinerben außerhalb des BGB bestehen gegenübermehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / b) § 239 FamFG und § 238 FamFG; die Rechtsqualität des Vergleiches bzw. der Urkunde

Rz. 139 Für Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen kommt lediglich die Anwendung von § 239 FamFG in Betracht und auch dies nur unter der Voraussetzung, dass sie entweder in einem Vergleich i.S.v. § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO oder in einer vollstreckbaren Urkunde, insbesondere also in einer Notarurkunde oder (beim Kindesunterhalt) in einer Jugendamtsurkunde niedergelegt sin...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Formvorschriften / III. Vereinbarungen zum Zugewinn bzw. Zugewinnausgleich (§ 1378 Abs. 3 S. 2 BGB)

Rz. 22 § 1378 Abs. 3 Satz 2 und 3 BGB ist eine äußerst wichtige und – unter Einbeziehung der ergangenen Rechtsprechung – auf den ersten Blick nicht leicht verständliche Vorschrift. Sie betrifft nicht den Güterstand der Zugewinngemeinschaft an sich, welcher einer vertraglichen Regelung ohnehin zugänglich ist (§§ 1408, 1410 BGB), sondern nur den Zugewinnausgleich, also die Zuge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Durchsetzung der erbrec... / e) Anfechtung eines Erb- bzw. Pflichtteilverzichts, Wegfall der Geschäftsgrundlage und Sittenwidrigkeit

Rz. 49 Die Anfechtung eines Erb- bzw. Pflichtteilverzichts kann nur zu Lebzeiten des Erblassers erfolgen. Nach Versterben des Erblassers ist sie aus Gründen der Rechtssicherheit ausgeschlossen.[73] Es besteht aber ggf. ein schuldrechtlicher Anspruch auf Wertersatz, der als Nachlassverbindlichkeit geltend gemacht werden kann.[74] Rz. 50 Als Anfechtungsgründe kommen die allgeme...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Miterbe / 3. Erbrechtliche Auskunftsansprüche

Rz. 22 Gesetzlich geregelt sind folgende Auskunftsansprüche:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 1. Allgemeines

Rz. 75 Während sich in anderen Vertragssachen die anwaltliche Beratungstätigkeit weitgehend auf die Prüfung von Rechtstatsachen erstreckt, die in irgendeiner Form rechenbar sind (Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich), steht beim Sorgerecht materiell das Kindeswohl im Mittelpunkt. Hier ist der Anwalt auf die Angaben der Mandantschaft angewiesen, wobei durchaus k...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / (2) Innenverhältnis der Ehegatten

Rz. 204 Erbringt ein Ehegatte die dem Finanzamt geschuldete Zahlung allein, werden beide Ehegatten von ihrer Steuerschuld befreit, da nach § 44 Abs. 2 AO die Erfüllung durch einen Gesamtschuldner auch für die übrigen Schuldner wirkt.[118] Rz. 205 Grundregel § 426 BGB Die Ehegatten haften im Innenverhältnis zu gleichen Teilen, soweit nicht ein anderes bestimmt ist. Rz. 206 Eine ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Gütertrennung

Rn 8 Etwas anderes ergibt sich auch nicht, wenn die Ehegatten durch Ehevertrag den Güterstand der Gütertrennung (§ 1414 BGB, also Ausschluss eines späteren Ausgleichs eines etwaigen Zugewinns) gewählt haben. Nur das Vermögen des insolventen Ehegatten ist von der Verfahrenseröffnung betroffen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2016, Tod und Zugewinn / d) Erbe ist der ausgleichspflichtige Ehegatte selbst

Schwieriger zu beurteilen ist die Lage, wenn der ausgleichspflichtige Ehegatte weiterhin Erbe des ausgleichsberechtigten Ehegatten ist, beispielsweise bei Beendigung des Güterstandes durch Ehevertrag. Der ausgleichspflichtige Ehegatte wollte in diesen Konstellationen zwar am gemeinschaftlich erwirtschafteten Vermögen teilhaben, welches in Höhe des ausgleichspflichtigen Zugew...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Zugewinngemeinschaft

Rn 5 Gesetzlicher Güterstand unter Eheleuten ist die Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB). Jeder Ehegatte behält sein Vermögen, und auch während der Ehe hinzugewonnenes Vermögen wird – soweit dieses nicht im Einzelfall ausdrücklich abweichend vereinbart ist – nicht gemeinschaftliches Vermögen. Die Vermögen der Ehegatten bleiben getrennt. Ein Ausgleich findet nur am Ende der Zug...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2016, Die notarielle Fachprüfung im Familienrecht

Klaus-Peter Horndasch2. Auflage 2016, 277 Seiten, 39,90 EUR, Deutscher Notarverlag, ISBN: 978-3-95646-091-3 Wer das Amt des Notars oder der Notarin anstrebt, muss sich seit einigen Jahren einer durchaus anspruchsvollen Fachprüfung mit Klausuren in verschiedenen Rechtsgebieten und einer mündlichen Prüfung stellen. Auch das Familienrecht gehört zu den Prüfungsgebieten, ist aber...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2016, Kinderehe und o... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beteiligten H., geb. am 1.1.1994, und A., geb. am 1.1.2001, sind syrische Staatsangehörige. Sie sind zueinander verwandt als Cousin und Cousine und in der gleichen Stadt in Syrien aufgewachsen. Aufgrund der Kriegsereignisse in Syrien sind die beiden vorgenannten Beteiligten über die sogenannte "Balkanroute" von Syrien aus nach Deutschland geflüchtet, wo sie am 27....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2016, Voraussetzungen... / III. Grundlagen

Eine Inhaltskontrolle nach § 138 BGB ist nach der Entscheidung des BVerfG[4] bei einem Ehevertrag dann geboten, wenn dieser zu einer evident einseitigen Lastenverteilung der Eheleute führt und ein Ehegatte bei dessen Abschluss in einer erheblich schwächeren Verhandlungsposition war. Dabei hat das Familiengericht nach der Rechtsprechung des BGH[5] zu überprüfen, inwieweit die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 6/2017, Ehevertrag: Auslegung einer Abtretungserklärung

(OLG München, Beschl. v. 13.12.2016 – 34 Wx 82/16) • Die Auslegung einer Abtretungserklärung in einem der umfassenden Vermögensauseinandersetzung dienenden Ehevertrag, wonach "Eigentümerrechte an Grundpfandrechten" an den jeweiligen künftigen Eigentümer der belasteten Immobilie übertragen werden, kann ergeben, dass sich die Abtretung auch auf Eigentümergrundschulden erstreck...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 16/2016, Von der Trennu... / a) Gesetzlicher Güterstand oder Regelung durch Ehevertrag?

Besteht keine abweichende Regelung durch notariellen Ehevertrag (§§ 1408, 1410 BGB), kann bei Scheidung der Ehe der Zugewinnausgleich durchgeführt werden. Praxishinweise: Ehevertragliche Regelungen werden gelegentlich auch im Zusammenhang mit anderen Verträgen geschlossen. So kommt es vor, dass Eheleute gemeinsam ein Eigenheim kaufen und in diesem Vertrag auch – ganz nebenbei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 11/2017, Ehevertrag: Objektive und subjektive Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit

(BGH, Beschl. v. 15.3.2017 – XII ZB 109/16) • Selbst wenn die ehevertraglichen Einzelregelungen zu den Scheidungsfolgen jeweils für sich genommen den Vorwurf der Sittenwidrigkeit nicht zu rechtfertigen vermögen, kann sich ein Ehevertrag im Rahmen einer Gesamtwürdigung als insgesamt sittenwidrig erweisen, wenn das Zusammenwirken aller in dem Vertrag enthaltenen Regelungen erk...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 9/2017, Vorsorgevollmac... / II. Abgrenzung und Abstimmung der Vorsorgeregelungen

Bekannt ist der Dreiklang von Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung. Dabei ist zu differenzieren und in der Bedeutung zu werten: Zentral ist die Vorsorgevollmacht, mit welcher der Bevollmächtigte den Vollmachtgeber meist umfassend vertreten kann. In der Patientenverfügung geht es nur um einen Teilbereich: die Behandlung bei Einwilligungsunfähigkeit in bestimm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / 2. Vertragsänderung aufgrund Änderung der Rechtslage

Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH FamRZ 2012, 525) bleibt es einem Unterhaltspflichtigen im Zweifel unbenommen, sich auf die Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) eines Ehevertrags zu berufen, in dem eine lebenslange Unterhaltspflicht vereinbart worden ist, nachdem sich durch die Möglichkeit der Befristung des Unterhalts nach § 1578b Abs. 2 BGB die Rechtslage ge...mehr