Rz. 105

 

Praxistipp

Die Kenntnis der neuen Rechtsprechung zur Funktionsäquivalenz ist für den Fachanwalt Familienrecht von außergewöhnlich großer Bedeutung, nicht nur im Sinne einer guten Beratung, sondern auch der eigenen Haftung.

 

Rz. 106

Die Gründe hierfür sind:

Durchbrechung der Kernbereichslehre bisheriger BGH-Prägung bei bestimmten Fällen der Gütertrennung (Lockerung der Kontrollfestigkeit von Eheverträgen).
Unklare Rechtslage im Hinblick auf die Frage, ob es sich um den Beginn einer Rechtsprechungstendenz, wenn nicht sogar -wende handelt (was allerdings zurückhaltend zu bewerten ist).
 

Rz. 107

 

Hinweis

Die Grundaussage der neuen Rechtsprechung für Fälle der Funktionsäquivalenz zwischen Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich:

In Fällen der Funktionsäquivalenz zwischen Zugewinn- und Versorgungsausgleich kann ein "Hinübergreifen" in das andere vermögensbezogene Ausgleichssystem im Einzelfall in Betracht kommen, insbesondere bei einer Hausfrauenehe, wenn der selbstständige Ehegatte seine Altersversorgung bei vereinbarter Gütertrennung allein auf die Bildung von Privatvermögen gegründet hat, grundsätzlich aber nicht bei einer Doppelverdienerehe.

 

Rz. 108

Neue Entscheidungen hierzu:

BGH FamRZ 2013, 269 = NJW 2013, 457 = FF 2013, 119
BGH FamRZ 2013, 1366
BGH FamRZ 2014, 1978 = NJW 2014, 52 = NZFam 2014, 1132 = FuR 2015, 224
BGH OLG Karlsruhe FamRZ 2015, 500

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge