Rz. 43
Die Vereinbarung von Gütertrennung kann
▪ | durch eine entsprechende ausdrückliche Formulierung (Vereinbarung von "Gütertrennung") |
▪ | oder durch Aufhebung |
▪ | oder Ausschließung des gesetzlichen Güterstands |
▪ | oder durch Ausschluss des Zugewinnausgleichs |
▪ | oder durch Aufhebung der Gütergemeinschaft (§ 1414 BGB) |
▪ | erfolgen. |
Rz. 44
Muster 9.4: Gütertrennung
Wir vereinbaren für unsere künftige Ehe den vertraglichen Güterstand der vollständigen Gütertrennung gemäß § 1414 BGB).
Der Notar hat uns darauf hingewiesen, dass durch die Vereinbarung der Gütertrennung ein Ausgleich des Zugewinns bei Beendigung der Ehe, insbesondere nach einer Scheidung, nicht stattfindet, dass sich das gesetzliche Erbrecht und das Pflichtteilsrecht gegenüber dem gesetzlichen Güterstand vermindern können und dass keinerlei Verfügungsbeschränkungen gegenüber dem anderen Ehegatten bestehen.“
Varianten
▪ | Wir schließen den gesetzlichen Güterstand aus. |
▪ | Wir heben den gesetzlichen Güterstand auf. |
▪ | Wir schließen den Zugewinnausgleich gem. § 1378 Abs. 1 BGB aus. |
▪ | Wir heben den durch Ehevertrag vom _________________________ des Notars _________________________, UR-Nr. _________________________ vereinbarten Güterstand der Gütergemeinschaft auf.[23] |
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