Rz. 43

Die Vereinbarung von Gütertrennung kann

durch eine entsprechende ausdrückliche Formulierung (Vereinbarung von "Gütertrennung")
oder durch Aufhebung
oder Ausschließung des gesetzlichen Güterstands
oder durch Ausschluss des Zugewinnausgleichs
oder durch Aufhebung der Gütergemeinschaft (§ 1414 BGB)
erfolgen.
 

Rz. 44

Muster 9.4: Gütertrennung

 

Muster 9.4: Gütertrennung

Wir vereinbaren für unsere künftige Ehe den vertraglichen Güterstand der vollständigen Gütertrennung gemäß § 1414 BGB).

Der Notar hat uns darauf hingewiesen, dass durch die Vereinbarung der Gütertrennung ein Ausgleich des Zugewinns bei Beendigung der Ehe, insbesondere nach einer Scheidung, nicht stattfindet, dass sich das gesetzliche Erbrecht und das Pflichtteilsrecht gegenüber dem gesetzlichen Güterstand vermindern können und dass keinerlei Verfügungsbeschränkungen gegenüber dem anderen Ehegatten bestehen.“

Varianten

Wir schließen den gesetzlichen Güterstand aus.
Wir heben den gesetzlichen Güterstand auf.
Wir schließen den Zugewinnausgleich gem. § 1378 Abs. 1 BGB aus.
Wir heben den durch Ehevertrag vom _________________________ des Notars _________________________, UR-Nr. _________________________ vereinbarten Güterstand der Gütergemeinschaft auf.[23]
[23] Nach Langenberg/Milzer, § 2 Rn 372.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge