Rz. 68

Ist ein Ehevertrag nichtig und hatte er vermeintlich zur Erledigung der Hauptsache geführt, kann er nicht Gegenstand eines Abänderungsantrags sein. Vielmehr ist das Verfahren fortzusetzen.[44]

 

Rz. 69

Muster 8.2: Nichtigkeit: Antrag, das Verfahren fortzusetzen

 

Muster 8.2: Nichtigkeit: Antrag, das Verfahren fortzusetzen

… wird beantragt,

das Verfahren fortzusetzen und
Termin zur mündlichen Verhandlung anzuberaumen.

Begründung

Die Ehegatten haben sich über die anhängige Folgesache, dem nachehelichen Unterhalt, außergerichtlich geeinigt.

Beweis: Urkunde des Notars Dr. AB Nr. XY vom _________________________ anbei.

Diese Vereinbarung ist nichtig, weil _________________________ (ausführen).

[44] OLG Zweibrücken FamRZ 1983, 930.

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