Rz. 8

Um die Informationen des Mandanten angemessen zu erfassen und das Verfahren fördern zu können, bedarf es zahlreicher Unterlagen. Dabei ist es bereits zu einem frühen Zeitpunkt unerlässlich, so umfassend wie nur möglich informiert zu werden. Geschieht dies erst im Verlauf des Mandats, wird dies die Qualität der Beratung und die zu treffenden Entscheidungen negativ beeinflussen.

 

Rz. 9

 

Praxistipp

Bereits bei der Terminsvergabe sollte der Mandant darauf hingewiesen werden, einen etwaigen Ehevertrag, Belege über Einkünfte und über Vermögen und Belastungen mitzubringen. Im Zweifel sollte lieber der ein oder andere Nachweis zu viel, als einer zu wenig in die Beratung einfließen. Fehlende Belege sollten zeitnah nachgereicht werden. Erfahrungsgemäß vermag ein Mandant bereits nicht zu benennen, ob z.B. die von ihm geschlossene Lebensversicherung rein kapitalbildend, oder mit einem Rentenwahlrecht ausgestattet ist. Eine seriöse Bewertung, ob die Lebensversicherung in den Versorgungsausgleich oder den Zugewinnausgleich fällt, ist ohne Einsichtnahme in die Versicherungsunterlagen schlichtweg nicht möglich. Zur Vermeidung unnötiger Haftungsrisiken sollte man sich keinesfalls allein auf die Einschätzung des Mandanten verlassen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge