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23.05.2012
BFH Pressemitteilung
Der BFH hat entschieden, dass ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch insbesondere Datum und Ziel der jeweiligen Fahrten ausweisen muss. Es genügt nicht, wenn als Fahrtziele nur Straßennamen angegeben sind, auch wenn die Angaben anhand nachträglicher Auflistungen präzisiert werden.
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